2609/2024
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Auflösung der Kapitalrücklage
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2609/2024 Freigabedatum 09.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Auflösung der Kapitalrücklage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2018 stammenden Verlustes von 811.460,76 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage ein- verstanden. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2023 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sit- zung zur Feststellung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2604/2024). Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 414,6 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 1,5 Mio. Euro ab. Der Verlustvortrag der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berück- sichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 auf rd. 10,1 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus den seit 2018 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträgen: 2018: -811.460,76 Euro 2019: -2.252.338,29 Euro 2020: -2.642.957,77 Euro 2021: -2.510.672,90 Euro 2022: -394.158,36 Euro 2023: -1.495.311,79 Euro -10.106.899,87 Euro Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wird im Frühjahr 2025 vom Abschlussprüfer geprüft. Da sich auch für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vor- zutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestim- mungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Je- doch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln aus- zugleichen. Entsprechend dieser Vorschrift ist - wie auch in den Vorjahren (siehe zuletzt Vorlage 2076/2023) - daher ein entsprechender Ausgleich mittels Auflösung der Kapitalrücklage vorzu- nehmen. Konkret ist im Geschäftsjahr 2024 der aus dem Jahr 2018 nicht durch Gewinnvor- träge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 811.460,76 Euro auszugleichen. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf rd. 174,2 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 163,3 Mio. Euro auf die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abge- deckten Verluste in Höhe von rd. 10,1 Mio. Euro gegenüberstehen. Die als auskömmlich zu bezeichnende Kapitalausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrech- nung des Verlustes aus dem Jahre 2018 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustaus- gleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des fraglichen Betrages reduziert, andererseits jedoch ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird: 3 Eigenkapital Stand 31.12.2023 Verrechnung Verlust 2018 nach Verlustausgleich 2018 Stammkapital 21.000.000,00 € 21.000.000,00 € Kapitalrücklage 163.267.867,17 € 811.460,76 €- 162.456.406,41 € Verlustvortrag inkl. Jahresfehlbetrag 2023 10.106.899,87 €- 811.460,76 € 9.295.439,11 €- Summe 174.160.967,30 € - € 174.160.967,30 € Da die Verlustverrechnung des Jahres 2018 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahres- abschluss 2024 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entschei- dung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2609/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 11:55