2222/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates
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AN-1029-2018_BV 2
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1029/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Evaluierung der Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018 zu setzen: Die Verwaltung möge auswerten, wie sich die Übertragung und Besetzung der für den Bezirksordnungsdienst vorgesehen Stellen auf den Ordnungsdienst bisher ausgewirkt hat. 1. Wurden die Stellen bereits besetzt? 2. Konnten wochentags verlässlich zwei Ordnungsdienstkräfte den Bürgerämtern zu den vorgesehenen Zeiten zur Verfügung gestellt werden? 3. Wurde die Organisationsverlagerung zur Aufgabenverteilung des Bezirksordnungsdienstes bereits angewiesen? 4. Hat sich die Auslagerung von bis dato durch den Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten bewährt? Welche konkreten Ergebnisse können festgestellt werden? Dr. Jörg Klusemann Elisabeth Sandow
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 2222/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1029/2018 der SPD-Fraktion Stadtbezirk Rodenkirchen Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen um Beantwortung folgender Fragestellungen: Die Verwaltung möge auswerten, wie sich die Übertragung und Besetzung der für den Bezirksord- nungsdienst vorgesehen Stellen auf den Ordnungsdienst bisher ausgewirkt hat. 1. Wurden die Stellen bereits besetzt? Antwort der Verwaltung: Die bislang vom Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten in den Stadtbezir- ken, das sind Ermittlungen nach Bundesmeldegesetz sowie KFZ-Stilllegungen und Halterermittlun- gen, wurden zwischenzeitlich organisatorisch dem neuen Amt „34-Bürgerdienste“ zugeordnet. Die weiteren dem Bezirksordnungsdienst bis zum 30.04.18 zugewiesenen Einzeltätigkeiten, wie z. B. die Befassung mit Müllablagerungen, Schrottfährrädern usw. sind dagegen seit dem 01.05.18 „32-Amt für öffentliche Ordnung“ bzw. dem zentralen Ordnungsdienst zugeordnet. Die neuen Stellen beim zentralen Ordnungsdienst werden sukzessive besetzt. In diesem Zusammen- hang konnte für den Stadtbezirk Rodenkirchen bereits eine zusätzliche Ordnungsdienstkraft gewon- nen werden. Die Einstellung weiterer Ordnungsdienstkräfte hängt derzeit von der räumlichen Unterbringung der Einsatzkräfte im Dienstgebäude Deutz sowie der dahingehenden Zustimmung des Personalrates ab. 2. Konnten wochentags verlässlich zwei Ordnungsdienstkräfte den Bürgerämtern zu den vor- gesehenen Zeiten zur Verfügung gestellt werden? Antwort der Verwaltung: Das „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ sieht vor, dass aus der jeweiligen Stadtbezirk-Dienstgruppe des zentralen Ordnungsdienstes wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr jeweils ein Team von zwei Ordnungsdienstkräften verlässlich den Bürge- rämtern zu Verfügung gestellt wird. Diese Maßnahme wurde zwischenzeitlich in den Bezirken umge- setzt. Darüber hinaus besteht für die Bürgeramtsleitung Rodenkirchen eine telefonische Erreichbarkeit, über welche im Bedarfsfall sofort Kräfte angefordert werden können. Außerdem steht die Bürgeramtslei- tung in einem nahezu täglichen Austausch mit dem zuständigen Dienstgruppenleiter, welcher die Steuerfunktion des eingesetzten Bezirksteams in Rodenkirchen übernimmt. Hierdurch werden – je 2 nach Beschwerdelage – auch die Hotspots intensiv bestreift. Die Arbeit wird von beiden Seiten als zielführend und konstruktiv bewertet. Daneben bestreift die Dienstgruppe Rodenkirchen im Tagesgeschäft aus eigenem Antrieb im Rah- men von Präsenzstreifen, aber auch in Form von gezielten Kontrollen (Grünflächenkontrollen, Hunde- kontrollen, Jugendschutzkontrollen und viele andere), den kompletten Stadtbezirk Rodenkirchen. 3. Wurde die Organisationsverlagerung zur Aufgabenverteilung des Bezirksordnungsdienstes bereits angewiesen? Antwort der Verwaltung: Es liegen Organisationsentscheidungen des Dezernats I vor, die zum 01.05.18 in Kraft getreten sind. Damit wird unter anderem für den Bereich des neugegründeten Amts „34-Bürgerdienste“ geregelt, dass dort in der Abteilung „341-Fachverwaltung“ ein Sachgebiet „341/4 – Außen-/ Ermittlungsdienst“ eingerichtet wird. Diesem Sachgebiet bzw. den dort gebündelten Stellen sind folgende vier Aufgaben zugewiesen: Ermittlungen nach Bundesmeldegesetz Stilllegungen von Fahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Regelungen Einziehung von Führerscheinen (im Auftrag des Amts für öffentliche Ordnung) Ermittlungen von Fahrzeughaltern (im Auftrag des Amts für öffentliche Ordnung wie auch an- derer Gemeinden) Die rund 33 Stellen bzw. die je darauf geführten Kräfte sind dekonzentriert in kleinen Teams auf die neun Bezirksrathäuser verteilt bzw. dort räumlich untergebracht. 4. Hat sich die Auslagerung von bis dato durch den Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten bewährt? Welche konkreten Ergebnisse können festgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Bereits nach rund zwei Monaten seit Inkrafttreten der Organisationsregelungen ist festzuhalten, dass sich aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung des neuen Sachgebiets bewährt hat. Die Konzentration auf die oben genannten, insgesamt vier Aufgaben eröffnet die Möglichkeit, sich diesen intensiv und mittels gleichen Standards zu widmen, unabhängig davon, in welchem Stadtteil der jeweilige Arbeits- fall zu bearbeiten ist. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich über eine weitere Professionalisierung des Sachgebiets insgesamt langfristig ergänzende positive Effekte für die Aufgabenerledigung erge- ben werden. Darüber hinaus gewährleistet die räumliche dekonzentrierte Unterbringung der Außen-/ Ermittlungs- dienstkräfte die Nutzung von bezirklichen Kenntnissen, soweit die einzelnen Kräfte Grund-Zeiten im jeweiligen Schwerpunktbezirk absolviert haben bzw. ableisten werden. Daneben werden Wege- und Rüstzeiten, die bei einer zentrierten Unterbringung in einem Objekt anfallen würden, über die räumli- che Verteilung im gesamten Stadtgebiet minimiert. Auch die Personaleinsatzplanung wird langfristig mit Blick darauf, dass nun eine Leitung die Steue- rungsfunktion übernimmt und hierbei auch Schwankungen in der Fallzahlentwicklung wie in der jewei- ligen Ist-Personalsituation direkter würdigen kann, Synergien zeitigen. Anzumerken ist, dass in den Planungsgesprächen rund um die genannten Organisationsänderungen eine Evaluierungsphase von mindestens 18 Monate thematisiert wurde. Insofern ist der aktuell sehr kurze Erfahrungszeitraum, vom 01.05.18 an gerechnet, nicht geeignet, schon heute validierte Ergeb- nisse zu präsentieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- 2222/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2018
- Erstellt
- 02.07.2018 10:42