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2222/2018

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.07.2018, TOP 7.2.3.1

AN-1029-2018_BV 2

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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AN-1029-2018_BV 2

1301 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1029/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Evaluierung der Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018 zu setzen: 
Die Verwaltung möge auswerten, wie sich die Übertragung und Besetzung der für den 
Bezirksordnungsdienst vorgesehen Stellen auf den Ordnungsdienst bisher ausgewirkt hat. 
1. Wurden die Stellen bereits besetzt? 
2. Konnten wochentags verlässlich zwei Ordnungsdienstkräfte den Bürgerämtern zu den 
vorgesehenen Zeiten zur Verfügung gestellt werden? 
3. Wurde die Organisationsverlagerung  zur Aufgabenverteilung des 
Bezirksordnungsdienstes bereits angewiesen? 
4. Hat sich die Auslagerung von bis dato durch den Bezirksordnungsdienst 
wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten bewährt?  
Welche konkreten Ergebnisse können festgestellt werden? 
 
Dr. Jörg Klusemann  Elisabeth Sandow

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2222/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1029/2018 der 
SPD-Fraktion Stadtbezirk Rodenkirchen 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
Die Verwaltung möge auswerten, wie sich die Übertragung und Besetzung der für den Bezirksord-
nungsdienst vorgesehen Stellen auf den Ordnungsdienst bisher ausgewirkt hat. 
 
1. Wurden die Stellen bereits besetzt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die bislang vom Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten in den Stadtbezir-
ken, das sind Ermittlungen nach Bundesmeldegesetz sowie KFZ-Stilllegungen und Halterermittlun-
gen, wurden zwischenzeitlich organisatorisch dem neuen Amt „34-Bürgerdienste“ zugeordnet. Die 
weiteren dem Bezirksordnungsdienst bis zum 30.04.18 zugewiesenen Einzeltätigkeiten, wie z. B. die 
Befassung mit Müllablagerungen, Schrottfährrädern usw. sind dagegen seit dem 01.05.18 „32-Amt für 
öffentliche Ordnung“ bzw. dem zentralen Ordnungsdienst zugeordnet. 
Die neuen Stellen beim zentralen Ordnungsdienst werden sukzessive besetzt. In diesem Zusammen-
hang konnte für den Stadtbezirk Rodenkirchen bereits eine zusätzliche Ordnungsdienstkraft gewon-
nen werden. 
Die Einstellung weiterer Ordnungsdienstkräfte hängt derzeit von der räumlichen Unterbringung der 
Einsatzkräfte im Dienstgebäude Deutz sowie der dahingehenden Zustimmung des Personalrates ab. 
 
2. Konnten wochentags verlässlich zwei Ordnungsdienstkräfte den Bürgerämtern zu den vor-
gesehenen Zeiten zur Verfügung gestellt werden? 
 
Antwort der Verwaltung:   
Das „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ sieht vor, dass 
aus der jeweiligen Stadtbezirk-Dienstgruppe des zentralen Ordnungsdienstes wochentags in der Zeit 
von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr jeweils ein Team von zwei Ordnungsdienstkräften verlässlich den Bürge-
rämtern zu Verfügung gestellt wird. Diese Maßnahme wurde zwischenzeitlich in den Bezirken umge-
setzt. 
Darüber hinaus besteht für die Bürgeramtsleitung Rodenkirchen eine telefonische Erreichbarkeit, über 
welche im Bedarfsfall sofort Kräfte angefordert werden können. Außerdem steht die Bürgeramtslei-
tung in einem nahezu täglichen Austausch mit dem zuständigen Dienstgruppenleiter, welcher die 
Steuerfunktion des eingesetzten Bezirksteams in Rodenkirchen übernimmt. Hierdurch werden – je

2 
 
nach Beschwerdelage – auch die Hotspots intensiv bestreift. Die Arbeit wird von beiden Seiten als 
zielführend und konstruktiv bewertet. 
Daneben bestreift die Dienstgruppe Rodenkirchen im Tagesgeschäft aus eigenem Antrieb im Rah-
men von Präsenzstreifen, aber auch in Form von gezielten Kontrollen (Grünflächenkontrollen, Hunde-
kontrollen, Jugendschutzkontrollen und viele andere), den kompletten Stadtbezirk Rodenkirchen. 
 
3. Wurde die Organisationsverlagerung zur Aufgabenverteilung des Bezirksordnungsdienstes 
bereits angewiesen? 
 
Antwort der Verwaltung:   
Es liegen Organisationsentscheidungen des Dezernats I vor, die zum 01.05.18 in Kraft getreten sind. 
Damit wird unter anderem für den Bereich des neugegründeten Amts „34-Bürgerdienste“ geregelt, 
dass dort in der Abteilung „341-Fachverwaltung“ ein Sachgebiet „341/4 – Außen-/ Ermittlungsdienst“ 
eingerichtet wird. Diesem Sachgebiet bzw. den dort gebündelten Stellen sind folgende vier Aufgaben 
zugewiesen:  
 Ermittlungen nach Bundesmeldegesetz 
 Stilllegungen von Fahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Regelungen 
 Einziehung von Führerscheinen (im Auftrag des Amts für öffentliche Ordnung) 
 Ermittlungen von Fahrzeughaltern (im Auftrag des Amts für öffentliche Ordnung wie auch an-
derer Gemeinden) 
Die rund 33 Stellen bzw. die je darauf geführten Kräfte sind dekonzentriert in kleinen Teams auf die 
neun Bezirksrathäuser verteilt bzw. dort räumlich untergebracht. 
 
4. Hat sich die Auslagerung von bis dato durch den Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen 
Ermittlungstätigkeiten bewährt?  
Welche konkreten Ergebnisse können festgestellt werden? 
 
Antwort der Verwaltung:   
Bereits nach rund zwei Monaten seit Inkrafttreten der Organisationsregelungen ist festzuhalten, dass 
sich aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung des neuen Sachgebiets bewährt hat. Die Konzentration 
auf die oben genannten, insgesamt vier Aufgaben eröffnet die Möglichkeit, sich diesen intensiv und 
mittels gleichen Standards zu widmen, unabhängig davon, in welchem Stadtteil der jeweilige Arbeits-
fall zu bearbeiten ist. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich über eine weitere Professionalisierung 
des Sachgebiets insgesamt langfristig ergänzende positive Effekte für die Aufgabenerledigung erge-
ben werden. 
Darüber hinaus gewährleistet die räumliche dekonzentrierte Unterbringung der Außen-/ Ermittlungs-
dienstkräfte die Nutzung von bezirklichen Kenntnissen, soweit die einzelnen Kräfte Grund-Zeiten im 
jeweiligen Schwerpunktbezirk absolviert haben bzw. ableisten werden. Daneben werden Wege- und 
Rüstzeiten, die bei einer zentrierten Unterbringung in einem Objekt anfallen würden, über die räumli-
che Verteilung im gesamten Stadtgebiet minimiert. 
Auch die Personaleinsatzplanung wird langfristig mit Blick darauf, dass nun eine Leitung die Steue-
rungsfunktion übernimmt und hierbei auch Schwankungen in der Fallzahlentwicklung wie in der jewei-
ligen Ist-Personalsituation direkter würdigen kann, Synergien zeitigen. 
Anzumerken ist, dass in den Planungsgesprächen rund um die genannten Organisationsänderungen 
eine Evaluierungsphase von mindestens 18 Monate thematisiert wurde. Insofern ist der aktuell sehr 
kurze Erfahrungszeitraum, vom 01.05.18 an gerechnet, nicht geeignet, schon heute validierte Ergeb-
nisse zu präsentieren.

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
2222/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.07.2018
Erstellt
02.07.2018 10:42