2206/2024
Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Vorabauszug BV Nippers vom 19.09.204
2204 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 19.09.2024 öffentlich 9.1.2 Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Ge- neralinstandsetzung von Straßen 2206/2024 Herr Müller begründet den Änderungsantrag der SPD und ändert ihn nach Diskussion ab. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD Beschluss: Die Beschlussvorlage wird um folgende Ziffer 3 ergänzt: 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den von der BV Nippes am 01.06.2023 mit brei- ter Mehrheit gefassten Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Longericher Straße (AN/1006/2023) im Zuge der Sanierung der Unterführung zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der gemeinsamen Maßnahme „Sanierung DB-Unterführung Longericher Straße (Tun- nel Etzelstraße)“mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.245.500 €, davon sind rd. 1.408.500 € durch die Stadt Köln zu finanzieren. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unter- führung Richtung Etzelstraße in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra- ßen. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den von der BV Nippes am 01.06.2023 mit brei- ter Mehrheit gefassten Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Longericher Straße (AN/1006/2023) im Zuge der Sanierung der Unterführung zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
8435 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 2206/2024 Freigabedatum 02.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB- Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der ge- meinsamen Maßnahme „Sanierung DB-Unterführung Longericher Straße (Tunnel Et- zelstraße)“mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.245.500 €, davon sind rd. 1.408.500 € durch die Stadt Köln zu finanzieren. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Rich- tung Etzelstraße in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 925.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 483.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 18.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 im Rahmen eines Bedarfs- feststellungsbeschlusses für das Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm 2017 ff u.a. die Sanierung der Fahrbahn, Gehwege und Entwässerungseinrichtungen auf der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Richtung Etzelstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 480.000 € beschlossen (Vorlagen-Nr.: 1020/2017). 2020 wurde seitens den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) festgestellt, dass die Entwässe- rungseinrichtungen in der DB-Unterführung dringend sanierungsbedürftig sind. Die Entwässe- rung erfolgt über nicht mehr zulässige Sickerschächte, die zurückgebaut werden müssen. Zu- künftig soll die Entwässerung über das vorhandene Pumpwerk Longericher Straße/Etzel- straße erfolgen. Des Weiteren ist aufgrund der Länge der Unterführung das Bauwerk als Tunnelbauwerk ein- zustufen und es ist gemäß den Forderungen der RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) eine Schlitzrinne als Fahrbahnentwässerung vorzusehen. Diese Schlitzrinnenkonstruktion ist aufwändiger als eine normale Straßenentwässerung. Die Mehrkosten für die Schlitzrinne aus den Forderungen der RABT sind durch das Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau zu tragen. Für diese Kosten liegt bisher kein Beschluss vor. 3 2023 wurde, um das Gesamtprojekt unter der Federführung der StEB voran zu bringen, sei- tens des Amts für Straßen und Radwegebau der Entschluss gefasst, einen neuen gesamtheit- lichen Beschluss mit aktualisierten Kosten einzuholen. Dieser Beschluss wird benötigt, damit das Amt für Straßen und Radwegebau und das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau gegenüber den StEB eine Kostenübernahmeerklärung abgeben können. Zwischenzeitlich wurden durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung die Fahrradbe- lange in der Unterführung überprüft. Es soll ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Dieser wird im Zuge des Gesamtprojekts ebenfalls mit umgesetzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.245.500 € für das Gesamtprojekt. Der Anteil der StEB beträgt 837.000 € und wird über die StEB finanziert. Die Beschlusskosten belaufen sich damit auf rd. 1.408.500 €. Die einzelnen Kostenanteile setzen sich wie folgt zusammen: Kostenträger Gewerk Kosten Stadtentwässerungsbetriebe Kanalbau 837.000,- Amt für Straßen und Radwegebau Straßenbau inkl. Fahrradschutzstreifen 925.000,- Amt für Brücken Tunnel und Stadtbahnbau Tunnelentwässerung nach RABT 483.500,- 2.245.500,- Die Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Kostenprognose aus dem Jahr 2021 resultieren aus den gestiegenen Kosten aufgrund der Ukrainekrise sowie durch gestiegene Energie- und Materialkosten. Die zusätzlichen Kosten für das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau begründen sich infolge der Anforderung aus den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln. Hier wird für Tunnel ab einer geschlossenen Länge von mehr als 80 m eine Schlitzrinne als Entwässerung gefordert. Im 4. Quartal 2024 werden bauvorbereitende Maßnahmen im Bereich des Straßenbaus durchgeführt. Der Baubeginn der Hauptmaßnahme erfolgt im 2. Quartal 2025, die voraussicht- liche Bauzeit beträgt 12 Monate. Der Auftrag soll über eine Gesamtausschreibung erteilt wer- den. Die Ausschreibung und Federführung liegt bei den StEB. Finanzierung Der städtische Kostenanteil beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 1.408.500 €. Davon entfallen rd. 925.000 € auf das Amt für Straßen und Radwegebau für den Straßenbau und rd. 483.500 € konsumtiv zu finanzierende Kosten für die Tunnelentwässerung auf das Amt für Brücken Tunnel und Stadtbahnbau. Der Anteil des Amtes für Straßen und Radwegebau in Höhe von rd. 925.000 € ist investiv zu finanzieren. Dabei entfallen auf das Haushaltsjahr 2024 rd. 20.000 € (für vorbereitende Maß- nahmen im Bereich des Straßenbaus), auf das Haushaltsjahr 2025 rd. 400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2026 rd. 505.000 €. Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 20.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozes- ses 2025/2026 die im Haushaltsjahr 2025 benötigten Mittel in Höhe von 400.000 € und die in 4 2026 notwendigen Mittel in Höhe von 505.000 € bei der genannten Finanzstelle im Teilfinanz- plan des Amtes für Straßen und Radwegebau einplanen. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.500 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Finanzierung der Tunnelentwässerung mit Aufwendungen in Höhe von 483.500 € erfolgt aus einer für diesen Zweck in 2023 gebildeten Rückstellung im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegenschaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2206/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 16.07.2024 07:02