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2206/2024

Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 02.09.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2024, TOP 7.6

Anlage 1 Vorabauszug BV Nippers vom 19.09.204

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Vorabauszug BV Nippers vom 19.09.204

2204 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 19.09.2024  
öffentlich 
9.1.2 Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der 
DB-Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Ge-
neralinstandsetzung von Straßen 
2206/2024 
Herr Müller begründet den Änderungsantrag der SPD und ändert ihn nach Diskussion 
ab. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird um folgende Ziffer 3 ergänzt: 
 
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den von der BV Nippes am 01.06.2023 mit brei-
ter Mehrheit gefassten Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der 
Longericher Straße (AN/1006/2023) im Zuge der Sanierung der Unterführung zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der 
gemeinsamen Maßnahme „Sanierung DB-Unterführung Longericher Straße (Tun-
nel Etzelstraße)“mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.245.500 €, davon sind rd. 
1.408.500 € durch die Stadt Köln zu finanzieren.

2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unter-
führung Richtung Etzelstraße in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2024 im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra-
ßen. 
 
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den von der BV Nippes am 01.06.2023 mit brei-
ter Mehrheit gefassten Beschluss zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf 
der Longericher Straße (AN/1006/2023) im Zuge der Sanierung der Unterführung 
zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

8435 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 2206/2024 
Freigabedatum 02.09.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-
Unterführung Richtung Etzelstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der ge-
meinsamen Maßnahme „Sanierung DB-Unterführung Longericher Straße (Tunnel Et-
zelstraße)“mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.245.500 €, davon sind rd. 1.408.500 € 
durch die Stadt Köln zu finanzieren. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung für die Sanierung der Longericher Straße im Bereich der DB-Unterführung Rich-
tung Etzelstraße in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   925.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      483.500  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen        18.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 im Rahmen eines Bedarfs-
feststellungsbeschlusses für das Straßen- und Radwegunterhaltungsprogramm 2017 ff u.a. 
die Sanierung der Fahrbahn, Gehwege und Entwässerungseinrichtungen auf der Longericher 
Straße im Bereich der DB-Unterführung Richtung Etzelstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 
480.000 € beschlossen (Vorlagen-Nr.: 1020/2017). 
 
2020 wurde seitens den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) festgestellt, dass die Entwässe-
rungseinrichtungen in der DB-Unterführung dringend sanierungsbedürftig sind. Die Entwässe-
rung erfolgt über nicht mehr zulässige Sickerschächte, die zurückgebaut werden müssen. Zu-
künftig soll die Entwässerung über das vorhandene Pumpwerk Longericher Straße/Etzel-
straße erfolgen. 
Des Weiteren ist aufgrund der Länge der Unterführung das Bauwerk als Tunnelbauwerk ein-
zustufen und es ist gemäß den Forderungen der RABT (Richtlinien für die Ausstattung und 
den Betrieb von Straßentunneln) eine Schlitzrinne als Fahrbahnentwässerung vorzusehen. 
Diese Schlitzrinnenkonstruktion ist aufwändiger als eine normale Straßenentwässerung. Die 
Mehrkosten für die Schlitzrinne aus den Forderungen der RABT sind durch das Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau zu tragen. Für diese Kosten liegt bisher kein Beschluss vor.

3 
 
2023 wurde, um das Gesamtprojekt unter der Federführung der StEB voran zu bringen, sei-
tens des Amts für Straßen und Radwegebau der Entschluss gefasst, einen neuen gesamtheit-
lichen Beschluss mit aktualisierten Kosten einzuholen. Dieser Beschluss wird benötigt, damit 
das Amt für Straßen und Radwegebau und das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
gegenüber den StEB eine Kostenübernahmeerklärung abgeben können. 
 
Zwischenzeitlich wurden durch das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung die Fahrradbe-
lange in der Unterführung überprüft. Es soll ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. 
Dieser wird im Zuge des Gesamtprojekts ebenfalls mit umgesetzt. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 2.245.500 € für das Gesamtprojekt. 
Der Anteil der StEB beträgt 837.000 € und wird über die StEB finanziert. Die Beschlusskosten 
belaufen sich damit auf rd. 1.408.500 €. 
 
Die einzelnen Kostenanteile setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Kostenträger Gewerk Kosten 
Stadtentwässerungsbetriebe Kanalbau 837.000,- 
Amt für Straßen und Radwegebau Straßenbau inkl. 
Fahrradschutzstreifen 925.000,- 
Amt für Brücken Tunnel und 
Stadtbahnbau 
Tunnelentwässerung 
nach RABT 483.500,- 
  2.245.500,- 
 
Die Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Kostenprognose aus dem Jahr 2021 
resultieren aus den gestiegenen Kosten aufgrund der Ukrainekrise sowie durch gestiegene 
Energie- und Materialkosten. Die zusätzlichen Kosten für das Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau begründen sich infolge der Anforderung aus den Richtlinien für die Ausstattung 
und den Betrieb von Straßentunneln. Hier wird für Tunnel ab einer geschlossenen Länge von 
mehr als 80 m eine Schlitzrinne als Entwässerung gefordert. 
 
Im 4. Quartal 2024 werden bauvorbereitende Maßnahmen im Bereich des Straßenbaus 
durchgeführt. Der Baubeginn der Hauptmaßnahme erfolgt im 2. Quartal 2025, die voraussicht-
liche Bauzeit beträgt 12 Monate. Der Auftrag soll über eine Gesamtausschreibung erteilt wer-
den. Die Ausschreibung und Federführung liegt bei den StEB. 
 
 
Finanzierung 
 
Der städtische Kostenanteil beläuft sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 1.408.500 €. Davon 
entfallen rd. 925.000 € auf das Amt für Straßen und Radwegebau für den Straßenbau und rd. 
483.500 € konsumtiv zu finanzierende Kosten für die Tunnelentwässerung auf das Amt für 
Brücken Tunnel und Stadtbahnbau. 
 
Der Anteil des Amtes für Straßen und Radwegebau in Höhe von rd. 925.000 € ist investiv zu 
finanzieren. Dabei entfallen auf das Haushaltsjahr 2024 rd. 20.000 € (für vorbereitende Maß-
nahmen im Bereich des Straßenbaus), auf das Haushaltsjahr 2025 rd. 400.000 € und auf das 
Haushaltsjahr 2026 rd. 505.000 €. 
 
Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 20.000 € stehen im Hpl 2023/2024 im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozes-
ses 2025/2026 die im Haushaltsjahr 2025 benötigten Mittel in Höhe von 400.000 € und die in

4 
2026 notwendigen Mittel in Höhe von 505.000 € bei der genannten Finanzstelle im Teilfinanz-
plan des Amtes für Straßen und Radwegebau einplanen.  
 
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.500 € wird das Dezer-
nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro-
duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Finanzierung der Tunnelentwässerung mit Aufwendungen in Höhe von 483.500 € erfolgt 
aus einer für diesen Zweck in 2023 gebildeten Rückstellung im Teilergebnisplan des Amtes 
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegenschaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 
2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.

Beratungsverlauf (2)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2206/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.09.2024
Erstellt
16.07.2024 07:02