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AN/0250/2018

Absenkung des Bordstein am Zebrastreifen der Leonhard-Tietz-Str., Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 21.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 6.2.5

Sachstandsbericht 2022

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Sachstandsbericht 2022

788 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0250/2018 
 Stand: 05.05.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Absenkung des Bordstein am Zebrastreifen der Leonhard-Tietz-Str., Antrag CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den Bordstein am Zebrastreifen  an der Leonhard-Tietz-Str. Höhe 
Hausnummer 10 an der nördlichen Seite neben J. Haubrich-Hof abzusenken. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: 
Der Bordstein wurde abgesenkt. Der Beschluss ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt. 
 
Sachstand 2018: 
Die Maßnahme ist bereits vergeben und wird im Spätsommer umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

1344 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0250/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
 
 
Absenkung des Bordstein am Zebrastreifen der Leonhard-Tietz-Str. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
Die Verwaltung wird gebeten, den Bordstein am Zebrastreifen  an der Leonhard-Tietz-Str. 
Höhe Hausnummer 10 an der nördlichen Seite neben J. Haubrich-Hof abzusenken. 
 
BEGRÜNDUNG: 
 
Der Zebrastreifen ist zwar von südlicher Seite her auch für Rollstuhlfahrer befahrbar. Will 
dieser aber den Zebrastreifen auf der anderen Seite wieder verlassen, empfängt ihn eine hohe 
Bordsteinkante, die nicht zu überwinden ist. Insofern führt diese Konstruktion zu vermehrtem 
Kopfschütteln. Aus diesem Grund ist die Bordsteinkante an der nördlichen Seite abzusenken, 
damit der Zebrastreifen auch barrierefrei genutzt werden kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Uerlich 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leonhard-Tietz-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0250/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
21.02.2018
Erstellt
21.02.2018 15:46