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AN/0100/2018

ÄA zur Vorlage 3563/2017 - Parkraumbewirtschaftung auf dem Auenweg

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 19.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 5.8.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

2921 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0100/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
ÄA zur Vorlage 3563/2017 - Parkraumbewirtschaftung auf dem Auenweg 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 3563/2017 in die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die o.a. Verwaltungsvorlage wie folgt zu erset-
zen: 
 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in den in der Anlage 1 
dargestellten Bereichen des Auenwegs Kurzzeitparkplätze einzurichten. 
 
2. Die zulässige Höchstparkdauer wird auf vier Stunden festgesetzt. 
 
3. Die Parkscheinpflicht gilt täglich von 9:00 bis 23:00 Uhr. 
 
4. Die Parkgebühr wird auf 0,50 € pro 20 Minuten festgesetzt. 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung stellt in Ihrer Begründung der ursprünglichen Vorlage fest, dass in dem frag-
lichen Bereich ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht. Insbesondere ist dies der 
Fall, wenn im Tanzbrunnen, im Jugendpark oder im Staatenhaus Veranstaltungen stattfin-
den. In Anbetracht dessen, sind Langzeitparkplätze hier die falsche Lösung. Ein Kfz, das für 
eine Woche dort geparkt wird, nimmt den entsprechenden Platz unabhängig davon in An-
spruch, ob ein Parkschein erworben werden muss, oder nicht. Um die Parksituation zu ent-
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

schärfen, ist eine höhere Fluktuation notwendig, die nur bei Kurzzeitparken realisierbar ist. 
Vier Stunden sind hier ein hinreichend langer Zeitraum für alle gängigen Veranstaltungen, 
die dort stattfinden.  
 
Da viele dieser Veranstaltungen gerade auch am Wochenende stattfinden, und auch gerade 
sonntags der Rheinpark ein beliebtes Ausflugsziel ist, ergibt es Sinn, die Parkscheinpflicht 
nicht nur auf Werktage zu beschränken, sondern sie an sieben Tagen der Woche gelten zu 
lassen.  
 
Für die Beschäftigten der ortsansässigen Unternehmen wären Langzeitparkplätze keine at-
traktive Option. Erstens bieten die Unternehmen selber Parkmöglichkeiten für ihre Beschäf-
tigten an, zweitens würden bei einer Tageshöchstgebühr von 4,00 € und üblichen 20 Arbeits-
tagen pro Monat insgesamt Kosten von monatlich 80,00 € entstehen, was für die meisten 
Beschäftigten uninteressant wäre, insbesondere, da es ja auch keine Garantie auf einen 
Parkplatz gibt. 
 
 
gez. 
Antje Kosubek      Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0100/2018
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
19.01.2018
Erstellt
19.01.2018 10:54