AN/0100/2018
ÄA zur Vorlage 3563/2017 - Parkraumbewirtschaftung auf dem Auenweg
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
2921 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0100/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 ÄA zur Vorlage 3563/2017 - Parkraumbewirtschaftung auf dem Auenweg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 3563/2017 in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die o.a. Verwaltungsvorlage wie folgt zu erset- zen: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, in den in der Anlage 1 dargestellten Bereichen des Auenwegs Kurzzeitparkplätze einzurichten. 2. Die zulässige Höchstparkdauer wird auf vier Stunden festgesetzt. 3. Die Parkscheinpflicht gilt täglich von 9:00 bis 23:00 Uhr. 4. Die Parkgebühr wird auf 0,50 € pro 20 Minuten festgesetzt. Begründung: Die Verwaltung stellt in Ihrer Begründung der ursprünglichen Vorlage fest, dass in dem frag- lichen Bereich ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht. Insbesondere ist dies der Fall, wenn im Tanzbrunnen, im Jugendpark oder im Staatenhaus Veranstaltungen stattfin- den. In Anbetracht dessen, sind Langzeitparkplätze hier die falsche Lösung. Ein Kfz, das für eine Woche dort geparkt wird, nimmt den entsprechenden Platz unabhängig davon in An- spruch, ob ein Parkschein erworben werden muss, oder nicht. Um die Parksituation zu ent- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de schärfen, ist eine höhere Fluktuation notwendig, die nur bei Kurzzeitparken realisierbar ist. Vier Stunden sind hier ein hinreichend langer Zeitraum für alle gängigen Veranstaltungen, die dort stattfinden. Da viele dieser Veranstaltungen gerade auch am Wochenende stattfinden, und auch gerade sonntags der Rheinpark ein beliebtes Ausflugsziel ist, ergibt es Sinn, die Parkscheinpflicht nicht nur auf Werktage zu beschränken, sondern sie an sieben Tagen der Woche gelten zu lassen. Für die Beschäftigten der ortsansässigen Unternehmen wären Langzeitparkplätze keine at- traktive Option. Erstens bieten die Unternehmen selber Parkmöglichkeiten für ihre Beschäf- tigten an, zweitens würden bei einer Tageshöchstgebühr von 4,00 € und üblichen 20 Arbeits- tagen pro Monat insgesamt Kosten von monatlich 80,00 € entstehen, was für die meisten Beschäftigten uninteressant wäre, insbesondere, da es ja auch keine Garantie auf einen Parkplatz gibt. gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0100/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 19.01.2018
- Erstellt
- 19.01.2018 10:54