0423/2018
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesförderprogramms "Gute Schule 2020" für das Jahr 2017
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Mitteilung Ausschuss
15389 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40 und II/20
Vorlagen-Nummer 23.02.2018
0423/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.03.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018
Finanzausschuss 19.03.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesförderprogramms "Gute Schule 2020" für das
Jahr 2017
Grundlagen und politische Beschlüsse:
Die NRW.BANK stellt in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Land NRW den Kommunen und Städten
in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ in den Jahren
2017 bis 2020 insgesamt 2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung.
Die Zins - und Tilgungsleistung für die vo n der NRW.BANK zur Verfügung gestellten Kredite übe r-
nimmt das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 erhält die Stadt Köln im Rahmen des Förderprogramms für die Jahre
2017 bis 2020 jeweils rund 25 Millionen Euro.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 (Vorlagennummer 4316/2016) die U m-
setzung des Landesförderprogramms für Köln beschlossen. Demnach sollen die Fördermittel in
größtmöglichem Umfang beantragt und für die im beschlossenen Maßnahmenkatalog vorgesehenen
Dinge verwendet werden.
Demnach sollen die Fördergelder möglichst feingliedrig für alle Schulen verwendet werden. Vorrangig
sollen Digitalisierungsmaßnahmen, Breitbandanbindung und WLAN -Ausstattung, die Beschaffung
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von technischen Geräten und Mobiliar, Verschöner ungsmaßnahmen (Anstrich - und Bodenbelagsar-
beiten, Gardinen zur Verdunkelung) in den Schulen und Verbesserungen/Verschönerungen auf den
Schulhöfen durch Umgestaltungen und Beschaffung von Spiel - und Sportgeräten, Sitzmöglichkeiten
etc. finanziert werden. De s Weiteren soll die Beschaffung von Containeranlagen zur kurzfristigen
Schaffung von Schülerplätzen finanziert werden, sowie Bau - und Sanierungsmaßnahmen, die bei der
Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind.
In seiner Sitzung vom 11.07.2017 hat der Rat der Stadt Köln die befristete Zusetzung von 18 Stellen
für die Jahre 2017 bis 2021 zur Durchführung des mit Beschluss vom 04.04.2017 festgelegten Ma ß-
nahmenpakets aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen.
Vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung des Landesförderprogramms in Köln:
Unter der Federführung des für die Umsetzung des Landesförderprogramms zuständigen Amtes für
Schulentwicklung wurde ein Arbeitskreis gegründet. Alle an der Umsetzung des Programms beteili g-
ten Akteure (Amt für Informa tionstechnik, Gebäudewirtschaft, Zentrales Vergabeamt, Amt für Lan d-
schaftspflege und Grünflächen, Amt für Wirtschaftsförderung, als Vertreter der Bürgerämter Herr Dr.
Höver (Innenstadt) und Herr Becker (Porz) und die verschiedenen Fachabteilungen des Amtes für
Schulentwicklung) gehören dem Arbeitskreis an, um entsprechende Umsetzungskonzepte zu entw i-
ckeln und auftretende Problemstellungen zu besprechen sowie auftretenden Problemen konstruktiv
gegenzusteuern.
Des Weiteren wurde durch das Amt für Schulentwic klung ein entsprechendes Handlungskonzept zur
Umsetzung des Landesförderprogramms Gute Schule 2020 entwickelt und den beteiligten Akteuren
zur Verfügung gestellt.
In einem Rundbrief wurden alle 261 Kölner Schulen über das Landesprogramm und die förderfähi gen
Maßnahmen informiert und aufgefordert, die entsprechenden Bedarfe für ihre 286 Schulstandorte zu
melden. Hierfür wurde das Bedarfsmeldungsmodul tIPS um den Maßnahmenkatalog „Gute Schule
2020“ technisch erweitert. Parallel dazu wurden über die Finanzber eiche der kommunalen Spitze n-
verbände die Voraussetzungen und Intentionen des Programmes aus finanzwirtschaftlicher Sicht
kommuniziert.
Zum zügigen Ablauf hat ein gut vorbereiteter integrierter Planungsprozess auf Fach - und Finanzseite
beigetragen. Seitens der Finanzwirtschaft konnte eine reibungslose Abwicklung des Landesförde r-
programms „Gute Schule 2020“ garantiert werden, da die Kämmerei frühzeitig die notwendigen A b-
stimmungsprozesse durchgeführt hat. So wurden die erforderlichen Verfahrens - und Buchungsschrit-
te für die finanztechnische Umsetzung festgelegt und dem Amt für Schulentwicklung zur Verfügung
gestellt. Ferner wurde zwischen dem Amt für Schulentwicklung und der Kämmerei in einem fortwä h-
renden Abstimmungsprozess das weitere Vorgehen bezüglich der unterjährigen Bewirtschaftung in
2017 und der Haushaltsplanung 2018 ff. abgestimmt. Damit wurden die finanzwirtschaftlichen V o-
raussetzungen geschaffen, die erforderlich sind, um einen vollständigen Fördermittelabruf sicherste l-
len zu können.
Umsetzung des Programms in Köln im Jahr 2017:
Das Ziel des Amtes für Schulentwicklung als federführende Dienststelle bei der Umsetzung des La n-
desförderprogramms „Gute Schule 2020“ ist eine faire, bedarfsorientierte Verwendung der Fördermi t-
tel, von denen möglichst alle Schulen profitieren sollen.
Die 261 Kölner Schulen haben für ihre 286 Schulstandorte im Jahr 2017 ca. 3800 Anträge über das
Bedarfsmodul tIPS gestellt. Bis zum 31.12.2017 wurden hiervon bereits 700 Anträge abschließend
bearbeitet. Die entsprechenden Besch affungen wurden getätigt und/oder die Sanierungs - und M o-
dernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Weitere 850 Anträge wurden bereits geprüft, bewilligt und die entsprechenden Bestellungen getätigt,
bzw. die Aufträge erteilt.
Bei ca. 900 Anträgen läuft derzeit d as Bedarfsprüfungsverfahren. Weitere 280 Anträge wurden abg e-
lehnt, weil die Förderfähigkeit hier negativ beschieden werden musste.
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Folgende Maßnahmen wurden im Jahr 2017 umgesetzt:
Digitalisierungsmaßnahmen: Gesamtausgabe: rund 3,5 Mio. €
Für Digitalisierungsmaßnahmen, wie den Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen
und die generelle Unterstützung von digitaler Bildung wurden im Jahr 2017 ca. 3,5 Millionen Euro aus
dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ verausgabt.
Für alle Schulen in Köln wurde die „Schild Media Software“ zur Bibliotheksverwaltung und die „Schild
Foto Software“ zum Transfer von Fotos in die Schulverwaltungsdatenbank beschafft.
Darüber hinaus wurde in vielen Schulen die WLAN -Technik durch die Beschaffung von Se ndern und
Antennen ausgebaut.
Des Weiteren wurden für viele Kölner Schulen zur Verbesserung der Präsentationstechnik zahlreiche
technische Geräte wie Beamer, PC´s, Monitore, Active Boards und Dokumentenkameras beschafft.
Als weiteres Präsentationsmedium zu r Unterstützung des Unterrichts wurden für viele Schulen auf
Antrag zahlreiche iPAD´s bewilligt und bestellt.
Bereitstellung von Containern Gesamtausgabe: rund 5,1 Mio. €
Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen in Köln wurde zur kurzfristigen Sch affung von Schüler-
plätzen an 14 Schulstandorten die Bereitstellung von Containern auf den Schulhöfen aus dem La n-
desförderprogramms „Gute Schule 2020“ finanziert.
Verschönerungen in den Kölner Schulgebäuden und auf den Schulhöfen
Gesamtausgabe: rund 1,0 Mio. €
Um die personellen Ressourcen der Gebäudewirtschaft zu schonen, hat der Rat in seiner Sitzung
vom 04.04.2017 beschlossen, zusätzliche Verschönerungsmaßnahmen in den Schulen und auf den
Schulhöfen durch Qualifizierungs - und Beschäftigungsmaßna hmen mit Teilnehmern des 2. Arbeit s-
marktes durchzuführen.
So sind im Jahr 2017 unter Koordination der Abteilung Arbeitsmarktförderung im Amt für Wirtschaft s-
förderung durch die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms in ca. 70 Schulen
Anstricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten und kleinere Schlosser - und Schreinerarbeiten ausgeführt
worden. Auf Antrag und nach Feststellung des Bedarfs haben weitere ca. 40 Kölner Schulen neue
Gardinen zur Verdunkelung/Sonnenschutz erhalten. Diese werden von einem Köl ner Beschäftigungs-
träger selbst hergestellt und montiert.
Auf ca. 30 Schulhöfen der Kölner Schulen sind durch die Beschäftigungsträger bisher Umgestaltu n-
gen und Rückschnittarbeiten, aber auch Verbesserungen durch die Beschaffung und Montage von
Spiel- und Sportgeräten ausgeführt worden.
Alle Arbeiten des 2. Arbeitsmarktes wurden mit kommunal geförderten Beschäftigten ausgeführt.
Dadurch sind bei den Beschäftigungsträgern des Stadtverschönerungsprogramms ca. 30 zusätzliche
sozialversicherungspflichtige Arbei tsverhältnisse begründet worden. Dies ist ein weiterer positiver
gesamtstädtischer Aspekt, da hierdurch die sozialen Transferleistungen sinken.
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen Gesamtausgabe: rund 1,5 Mio. €
In ca. 90 Kölner Schulen wurden über die Gebäudewirtschaft kleinere und mittelgroße Sanierungs -
und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt und aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule
2020“ finanziert. Hierbei handelt es sich um einige Umbaumaßnahmen in den Schulen, aber auch um
Arbeiten an technischen Anlagen und Verbesserungen in den Klassenräumen durch Erneuerungen
von Akustikdecken etc.
Ausstattung und Neuausstattung von Klassenräumen und Verwaltungsbereichen sowie die
Beschaffung von technischen Geräten Gesamtausgabe: rund 3,4 Mio. €
Für alle antragstellenden Schulen wurden für die Ausstattung und Neuausstattung von Klassenrä u-
men, Verwaltungsbereichen, OGTS-Räumen und OGTS-Küchen zahlreiche Gegenstände wie Möbel,
Tafeln, Unterrichtsmittel und technische Geräte beschafft und aus den Fördergeldern finanziert. Da r-
über hinaus wurden viele Fachräume und Werkstätten mit technischen Geräten ausgestattet.
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Teilfinanzierung von Neubaumaßnahmen Gesamtausgabe: rund 10,5 Mio. €
Im Jahr 2017 wurden Teilfinanzierungen in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro für die Neuba u-
maßnahmen der Schulstandorte Ossietzkystraße und Genovevastraße verwendet. Wie im Ratsb e-
schluss zur Umsetzung des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ bestimmt, werden hiermit
bereits personalisierte und begonnene Baum aßnahmen der Gebäudewirtschaft gefördert, um dort
personelle Ressourcen zu schonen.
Fazit:
Durch den Ratsbeschluss vom 11.07.2017 sind zur Umsetzung des Landesförderprogramms „Gute
Schule 2020“ insgesamt 18 zusätzliche Personalstellen, hiervon 8 Stellen im Amt für Schulentwic k-
lung, 8 Stellen im Amt für Informationstechnik und 2 Stellen im Amt für Wirtschaftsförderung, bewilligt
worden. In der 2. Jahreshälfte des Jahres 2017 sind hiervon bereits 13 Stellen besetzt worden. Die
weiteren 5 Stellen im Amt für Informationstechnik sollen bis zum Sommer 2018 besetzt werden.
Faktisch ist daher aber ein Großteil der im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms angefall e-
nen Arbeiten durch das vorhandene Stammpersonal ausgeführt worden. Dadurch ist die Anzahl der
bereits 700 abschließend bearbeiteten Anträge ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis, auch im
Hinblick darauf, dass von den Kommunen und Städten in Nordrhein -Westfalen insgesamt weniger als
50 % der Fördermittel abgerufen wurden. Dies wurde auch dadurch begü nstigt, dass die politischen
Gremien im Jahr 2017 zurückhaltend mit Nachfragen zu einzelnen Maßnahmen oder dem Sachstand
zur Umsetzung des Programms umgegangen sind und so die personellen Ressourcen im Amt für
Schulentwicklung geschont wurden.
So haben nahezu alle Schulen, die über das Modul tIPS Bedarfe gemeldet haben, bereits Förderu n-
gen aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ erhalten.
Ausblick:
Auf diese Weise konnten im Rahmen guter integrierter Abstimmung im ersten Schritt Maßnahmen
realisiert werden, für die bereits Haushaltsermächtigungen vorgesehen waren. Dies führte zu einer
optimalen Haushaltsentlastung bei gleichzeitiger zügiger Realisierung prioritärer Fachinteressen.
In den Jahren 2018 bis 2020 sollen weiterhin die Fördergelder in vol ler Höhe (ca. 24,9 Mio. E u-
ro/jährlich) abgerufen und verausgabt werden. Um hierfür weiterhin die finanzwirtschaftlichen Vorau s-
setzungen erfüllen zu können, erfolgt weiterhin eine intensive Abstimmung zwischen dem Amt für
Schulentwicklung und der Kämmerei.
Durch die Besetzung der zusätzlichen Personalstellen in den beteiligten Ämtern sollen in den Folg e-
jahren noch mehr Schulen an der bedarfsorientierten Förderung partizipieren. Derzeit werden von
den Kölner Schulen über das Modul tIPS ca. 80 weitere Anträge wöchentlich gestellt.
Die Höhe der Verwendung der Fördergelder für Digitalisierungsmaßnahmen wird weiter steigen, da
im Jahr 2018 mit den CAS -Verkabelungen begonnen werden kann. Der weitere Ausbau der WLAN -
Technik und die Verbesserung der Präsentationstec hnik ist ein weiteres Ziel der Umsetzung des Fö r-
derprogramms. So werden derzeit Rahmenverträge für die Beschaffung von Touch Panels und
hochwertigen Anzeigesystemen, wie das digitale schwarze Brett, vorbereitet.
Im Amt für Wirtschaftsförderung wurde im No vember 2017 die Stelle eines Gartenbauingenieurs b e-
setzt, der ausschließlich mit den geplanten Schulhofgestaltungen/ -umgestaltungen im Rahmen des
Förderprogramms „Gute Schule 2020“ befasst ist. So sollen ab dem Jahr 2018 zunehmend für die
Kölner Schulhöfe Spiel- und Sportgeräte beschafft und montiert werden. Des Weiteren werden zah l-
reiche Roller - und Fahrradständer, Gerätehäuser und Sitzmöglichkeiten beschafft. Auch Umgesta l-
tungen, wie das Anlegen von Schulgärten etc. werden ab dem Jahr 2018 zunehmend ausge führt. Die
für das Jahr 2018 geplanten Maßnahmen werden in Kürze den entsprechenden Bezirksvertretungen
gemäß den Vorschriften der Zuständigkeitsordnung zur Genehmigung vorgelegt.
Auch sollen weiterhin nach ermitteltem Bedarf viele Ausstattungsgegenstände, technische Geräte
und Unterrichtsmittel bewilligt und beschafft werden.
Insofern ist schon jetzt absehbar, dass mehr Fördergelder in die Verbesserung der vorhandenen
Schulinfrastruktur fließen werden. Der Anteil an Beteiligungen bereits personalisierter B aumaßnah-
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men der Gebäudewirtschaft wird ab dem Jahr 2018 sinken.
Durch die personelle Zusetzung zur Umsetzung des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ soll
neben einer fairen und bedarfsorientierten Verwendung der Fördermittel darauf geachtet werden,
dass insbesondere Schulen, die in definierten Sozialräumen liegen und einen hohen Anteil von Trans-
ferleistungsbeziehern beschulen, gefördert werden.
Die mit Bearbeitungsstand 31.12.2017 getätigten Auswertungen zeigen auch, dass die Förder - und
Hauptschulen, die oft Kinder von Eltern mit einem überdurchschnitt hohen Anteil an sozialen Tran s-
ferleistungsempfängern beschulen, ca. 25 % weniger Anträge als die übrigen Schulformen über das
Bedarfsmodul tIPS gestellt haben. Der Anteil der Anträge, die hiervon berei ts abschließend bis zur
Beschaffung/Fertigstellung bearbeitet wurden, liegt mit über 30 % jedoch deutlich höher als der
Durchschnitt (18,5 %).
Dennoch sollen nun auch kurzfristig gezielt Schulen, die bisher noch keine oder wenige Anträge g e-
stellt haben, hierzu noch einmal aufgefordert werden.
Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0423/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 11:18