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1178/2017

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.04.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2017

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Anlage 2 - Wpl. 2017-Erläuterungen

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Beschlussvorlage Rat

1359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1178/2017 
Freigabedatum 
28.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt-
schaftsjahr 2017 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    191.600 Euro 
sowie Aufwendungen von     66.500 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  125.100 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
 
 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt-
Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der 
vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2017 – wie in den Vorjahren auch – keine 
Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2017 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2017 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2017

1941 Zeichen

für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2017 
ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis 
2017 2016 2015 2014 
Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 116.600          116.600          117.464          135.275      
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 40.000            45.000            21.571            58.788       
Abschreibungen 1.500              1.500              1.479              1.479         
Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.000            25.000            20.956            33.184       
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 75.000            85.000            85.358            111.584      
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   48                   1.133         
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   25.339            -              
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -              
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 125.100          130.100          133.525          154.542      
Außerordentliche Erträge -                   -                   -                   -              
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -              
Jahresüberschuss 125.100          130.100          133.525          154.542      
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -              
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -              
Satzungsmäßige Mittelverwendung 25.020            26.020            26.705            30.908       
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -              
Bilanzgewinn/-verlust 100.080          104.080          106.820          123.633      
Wirtschaftsplan 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Anlage 2 - Wpl. 2017-Erläuterungen

2518 Zeichen

- 2 - 
 
Anlage 2 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2017 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
In 2017 sind - wie im Vorjahr - keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegen- 
schaften der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung geplant, so dass der Planansatz 2017 wiederum 
nur Aufwendungen für die laufende Instandhaltung vorsieht. Mit rd. 40 Tsd. € Instandhal- 
tungsaufwand wurde ein vorsichtig kalkulierter Mittelwert angesetzt.  
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, 
die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive auslaufen und die Neuabschlüsse sich 
aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau bewegen, 
muss der Ansatz weiter reduziert werden. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der gerade erst in 2014 abge- 
schlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
 
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Beratungsverlauf (2)

15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Thielenbrucher Allee

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Details

Aktenzeichen
1178/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27