1178/2017
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2017
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1178/2017 Freigabedatum 28.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt- schaftsjahr 2017 im Erfolgsplan mit Erträgen von 191.600 Euro sowie Aufwendungen von 66.500 Euro und einem Jahresüberschuss von 125.100 Euro fest. Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt- Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2017 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2017 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2017 Anlagen
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2017
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für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2017 ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis 2017 2016 2015 2014 Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 116.600 116.600 117.464 135.275 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 40.000 45.000 21.571 58.788 Abschreibungen 1.500 1.500 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.000 25.000 20.956 33.184 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 75.000 85.000 85.358 111.584 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - 48 1.133 Abschreibungen auf Finanzanlagen - - 25.339 - Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 125.100 130.100 133.525 154.542 Außerordentliche Erträge - - - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - Jahresüberschuss 125.100 130.100 133.525 154.542 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 25.020 26.020 26.705 30.908 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - Bilanzgewinn/-verlust 100.080 104.080 106.820 123.633 Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Anlage 2 - Wpl. 2017-Erläuterungen
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- 2 - Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2017 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung In 2017 sind - wie im Vorjahr - keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegen- schaften der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung geplant, so dass der Planansatz 2017 wiederum nur Aufwendungen für die laufende Instandhaltung vorsieht. Mit rd. 40 Tsd. € Instandhal- tungsaufwand wurde ein vorsichtig kalkulierter Mittelwert angesetzt. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive auslaufen und die Neuabschlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der gerade erst in 2014 abge- schlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- sundheitsamtes angehört.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Thielenbrucher Allee
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Details
- Aktenzeichen
- 1178/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27