4241/2021
280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Anlage 1 - 280. Satzung
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Anlage 1 Zweihundertachtzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119, 2020, S. 492) diese Satzung beschlos- sen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß- nahme wie folgt festgelegt: 1. Auenweg (Stadtbezirk 2) von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei- terverwendung einer neuwertigen Leuchtstelle. 2. Grüngürtelstraße (Stadtbezirk 2) von Auenweg bis Eisenbahnüberführung; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 3. Weißer Hauptstraße (Stadtbezirk 2) von Auf der Ruhr bis Auf dem Klemberg/Ludwigstraße; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 4. Weißer Hauptstraße (Stadtbezirk 2) von Weißer Leinpfad bis Auf der Ruhr; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 2 5. Kurze Straße (Stadtbezirk 8) von Vietorstraße bis Kalk-Mülheimer-Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenfüh- rung. Erneuerung der Parkflächen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenfüh- rung. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 6. Eulenbergstraße (Stadtbezirk 9) von Genovevastraße/Frankfurter Straße bis Bergisch Gladbacher Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 7. Kochwiesenstraße (Stadtbezirk 9) von Strunder Bach bis südliche Grenze Flurstück 2142 (Hs-Nr. 63); Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. § 2 Die 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- ßenbauliche Maßnahmen vom 31.08.2021 (Amtsblatt der Stadt Köln 2021, S. 304) wird wie folgt geändert: In § 3 werden in Satz 1 („§ 1 Ziffern 1, 8, 9, 10 und 15 treten am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.“) die Worte „und 15“ gestrichen und ein neuer Satz 9 „§ 1 Ziffer 15 tritt rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft.“ zusätzlich angefügt. § 3 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1, 3 und 4 treten rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. § 1 Ziffer 2 tritt rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft. § 1 Ziffer 5 tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft. § 1 Ziffer 6 tritt rückwirkend zum 01.10.2021 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt rückwirkend zum 01.09.2021 in Kraft. § 2 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.
Anlagen 2-9 - Ergänzende Erläuterungen 280. Satzung
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auenweg von : Mettfelder Straße bis : Grüngürtelstraße Stadtteil : Rodenkirchen Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 09.09.2021 bis 18.10.2021 in Form eines Online-Dialoges stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter- verwendung einer neuwertigen Leuchtstelle. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 45.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 22.600,00 EUR Der Auenweg ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient der Auenweg der Verteilung des weiterführenden Verkehrs in die anliegenden Wohngebiete. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Auenweg ist im Stra- ßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zu- schussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden damit soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Be- willigung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 22.600,00 EUR verteilt auf ca. 51.400 m² = rd. 0,30 EUR/m² Mit den Arbeiten soll im Februar 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. . Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Grüngürtelstraße von : Auenweg bis : Eisenbahnüberführung Stadtteil : Rodenkirchen Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeldleuchten und war über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hin- aus war die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Auf- satzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein neuwertiger Mast blieb dabei erhalten und wurde nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 12.07.2021 bis 11.08.2021 in Form eines Online-Dialoges stattgefunden. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt, da die tatsächlichen Kosten noch nicht abschließend feststehen): 87.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 43.500,00 EUR Die Grüngürtelstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstü- cke dient die Grüngürtelstraße der Verteilung des weiterführenden Verkehrs in die anliegen- den Wohngebiete. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Grüngürtelstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilli- gung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Be- lastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 43.500,00 EUR verteilt auf ca. 67.500 m² = rd. 0,40 EUR/m² Die Arbeiten wurden im Juli 2021 begonnen und im November 2021 beendet, daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2021 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Weißer Hauptstraße von : Auf der Ruhr bis : Auf dem Klemberg/Ludwigstraße Stadtteil : Weiß Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Beton-Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, Kofferleuchten und Circo-Leuchten und ist überwiegend über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürf- tig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuwertige Masten bleiben dabei erhalten und werden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.09.2021 bis 18.10.2021 in Form eines Online-Dialoges stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 78.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 39.300,00 EUR Die Weißer Hauptstraße ist im Abschnitt von Auf der Ruhr bis Auf dem Klemberg/Ludwig- straße als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient die Wei- ßer Hauptstraße im genannten Abschnitt der Verteilung des weiterführenden Verkehrs in die anliegenden Wohngebiete. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Weißer Hauptstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Be- willigung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 39.300,00 EUR verteilt auf ca. 52.800 m² = rd. 0,40 EUR/m² Mit den Arbeiten soll im Februar 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Weißer Hauptstraße von : Weißer Leinpfad bis : Auf der Ruhr Stadtteil : Weiß Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Beton-Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, Koffer- leuchten und Circo-Leuchten und ist überwiegend über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nut- zungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein neuwertiger Mast bleibt dabei erhalten und wird nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.09.2021 bis 18.10.2021 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten (geschätzt): 29.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 20.900,00 EUR Die Weißer Hauptstraße ist im Abschnitt von Weißer Leinpfad bis Auf der Ruhr als Anlieger- straße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Südöstlich der Straße Auf der Ruhr hat die Weißer Hauptstraße nur noch eine sehr geringe Verbin- dungsfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Weißer Hauptstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden soweit ersichtlich er- füllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Be- willigung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 20.900,00 EUR verteilt auf ca. 19.300 m² = rd. 0,60 EUR/m² Mit den Arbeiten soll im Februar 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kurze Straße von : Vietorstraße bis : Kalk-Mülheimer-Straße Stadtteil : Kalk Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Erneuerung der Straßenanlagen in der Kurze Straße im Zusammenhang mit einer Kanal- baumaßnahme ist Gegenstand der Vorlage 2831/2020, die die Bezirksvertretung Kalk am 26.11.2020 beschlossen hat. Der Mischwasserkanal in der Kurze Straße ist über 100 Jahre alt und weist erhebliche Schä- den in Form von fehlenden Wandungsteilen und starker Korrosion aus. Eine bauliche Erneu- erung war dringend erforderlich. Im Zuge dessen wurde auch die vorhandene Oberflächenbefestigung betrachtet. Fahrbahn, Gehwege und Parkflächen in der Kurze Straße wurden vor etwa 50 Jahren gebaut bezie- hungsweise letztmalig generalsaniert. Die alten Pflasterbauweisen wurden in den letzten Jahren mit Asphaltdeckschichten überzogen, jedoch sind diese inzwischen auch verschlis- sen. Die Fahrbahn und Parkflächen weisen Risse und Flickstellen auf. Auch die Gehwegplat- ten sind teilweise eingerissen und an einigen Stellen abgesackt. Zudem ist der Bordstein auf der Nordseite teilweise noch aus Naturstein und sehr uneben. Im Zuge der Kanalbauarbeiten werden daher auch die Straßenanlagen erneuert. Da der Baubeschluss noch vor der Aufstellung des ersten Straßen- und Wegekonzeptes ge- troffen wurde, war eine vorherige Beteiligung der Anlieger*innen gesetzlich nicht vorge- schrieben. Die Anlieger*innen wurden jedoch vor Beginn der Arbeiten durch die Stadtent- wässerungsbetriebe darüber informiert, dass die Arbeiten eine Beitragspflicht nach § 8 KAG auslösen. vorgesehene Maßnahmen: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Parkflächen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Kanalbaukosten rd. 383.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 176.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für den Anschluss an vorhandene Straßenabläufe: 59.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 235.000,00 EUR Fahrbahn (außerhalb des Kanalgrabens) rd. 94.000,00 EUR Gehwege rd. 82.000,00 EUR Parkflächen rd. 32.000,00 EUR Summe des beitragsfähigen Aufwandes 443.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 310.000,00 EUR Die Kurze Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen, da sie nur eine geringe Verbindungsfunktion hat. Sie liegt innerhalb ei- ner Tempo-30-Zone und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstü- cke. Der durchgehende innerörtliche oder überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Vietorstraße und die Kalk-Mülheimer-Straße. Der Beschluss über die Generalinstandsetzung der Kurze Straße wurde nach dem 01.01.2018 getroffen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Damit werden die Zuschussbedingungen der För- derrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige För- derung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die er- schlossenen Grundstücke folgende durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grund- stücksfläche (geschätzt): 50 % von 310.000,00 EUR verteilt auf ca. 6.800 m² = rd. 22,80 EUR/m² Mit den Arbeiten wurde im Juni 2021 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Eulenbergstraße von : Genovevastraße/Frankfurter Straße bis : Bergisch Gladbacher Straße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan- dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zwei neuwertige Masten bleiben erhalten und werden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 15.07.2021 bis 18.08.2021 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 11.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %) 8.300,00 EUR Die Eulenbergstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Als Sackgasse dient sie überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Eulenbergstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsgemäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durchschnittli- che Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 8.300,00 EUR verteilt auf ca. 28.900 m² = rd. 0,20 EUR/m² Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2021 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2021 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kochwiesenstraße von : Strunder Bach bis : südliche Grenze Flurstück 2142 (Hs-Nr. 63) Stadtteil : Holweide Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und war über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Die vorhandene Anlage war sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Auf- satzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zwei neuwertige Masten blieben erhalten und wurden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 15.07.2021 bis 23.08.2021 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt, da die tatsächlichen Kosten noch nicht abschließend feststehen): 20.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %) 14.600,00 EUR Die Kochwiesenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie hat in dem Wohngebiet nur eine sehr geringe Verbindungs- funktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstü- cke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Kochwiesenstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Rat am 04.02.2021 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 25.10.2021 werden damit soweit ersicht- lich erfüllt. Die Stadt wird daher die hälftige Förderung beim Land beantragen. Antragsge- mäße Bewilligung unterstellt ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke folgende durch- schnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 50 % von 14.600,00 EUR verteilt auf ca. 46.000 m² = rd. 0,20 EUR/m² Die Arbeiten wurden im September und Oktober 2021 ausgeführt. Daher tritt die Satzung be- zogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2021 in Kraft. Anlage 9 (zu § 2) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Weilburger Straße von : Taunusstraße bis : An der Pulvermühle Stadtteil : Humboldt/Gremberg Stadtbezirk : 8 § 1 Ziffer 15 der 276. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Weilburger Straße im o.g. Ab- schnitt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vor. Die Satzung ist bezogen auf diese Maß- nahme zum 25.09.2021 in Kraft getreten. Tatsächlich wurden die Arbeiten früher als ursprünglich vorgesehen durchgeführt. Baubeginn war der 15.04.2021 und beendet wurden die Arbeiten am 04.05.2021. Damit bestand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der erneuerten Straßenbeleuchtung keine gültige KAG-Maßnahmensatzung. Daher wird diese Satzungsänderung erforderlich, damit die Maßnahmensatzung bezogen auf die Weilburger Straße bereits zum 01.04.2021 in Kraft tritt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 4241/2021 Freigabedatum 30.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine Änderungswünsche äußern. Verkehrsausschuss 18.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Verkehrsausschuss Rat 17.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des beigefügten Entwurfs der 280. Satzung (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen sind bei- tragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnah- men und der in § 2 aufgeführten Satzungsänderung sind in den beigefügten ergänzenden Erläuterun- gen (Anlagen 2 bis 9) dargestellt. Anlagen: Anlage 1 Entwurf der 280. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 8 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat- zungsentwurfes Anlage 9 Erläuterung zu der Änderung der 276. Satzung in § 2 des Satzungsentwurfes
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4241/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.12.2021
- Erstellt
- 03.12.2021 10:27