2006/0157
Brandschutzkonzept für das Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhausen hier: Beauftragung der Ablaufplanung
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2006/0157
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat IV Amt: Eigenbetrieb Bürger- und Kongresshäuser zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI Kämmerei Vorlage-Nr. 2006/0157 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Brandschutzkonzept für das Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhausen hier: Beauftragung der Ablaufplanung Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag: Für die Beauftragung der Ablaufplanung der Brandschutzmaßnahmen für das Bürgermeister- Pohl-Haus Wixhausen durch ein Architekturbüro wurden Kosten von 60.000 € ermittelt. Diese Mittel werden außerplanmäßig auf der HhSt. 32.7615.950009 zur Verfügung gestellt. Mittel zur Deckung stehen in der Investitionsrücklage zur Verfügung. Wegen der Eilbedürftigkeit wird die Maßnahme nachrangig der Betriebskommission des Eigenbe- triebes Bürgerhäuser und Märkte in der Sitzung am 14.03.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Februar 2006 Begründung: 2 ... Bei einer wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung des Bürgermeister-Pohl-Hauses in Wix- hausen durch das Bauaufsichtsamt und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz wurden erhebliche Brandschutzmängel festgestellt. Das Architekturbüro Pätzold Projektplanung, Darmstadt, hatte nach vorhergehendem Magist- ratsbeschluss ein Brandschutzkonzept erstellt. Hierfür wurden außerplanmäßige Mittel von 18.000 € bereit gestellt. Nach Einschätzung des Nachweisberechtigten für Brandschutz, Herrn Pätzold, ist auf Grund der im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes vor Ort festgestellten Mängel der sichere Betrieb des Bürgermeister-Pohl-Hauses nicht gewährleistet. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und das Bauaufsichtsamt teilen diese Auffassung. Die im Brandschutzkonzept durch das Architekturbüro Pätzold ermittelten Gesamtkosten für die Umsetzung dieses Konzeptes bzw. Ausführung der vom Architekturbüro als notwendig erachteten Maßnahmen belaufen sich auf 1.970.000 € einschließlich Baunebenkosten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten Dachsanierung Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhausen belaufen sich auf zusätzlich 490.000 € einschließlich Baunebenkosten. Als nächster Schritt zur konkreten Ablaufplanung zwingend notwendig ist die Auftragsertei- lung an ein Architekturbüro zur Festlegung der Prioritäten und der einzelnen Bauabschnitte für eine konkrete Bauplanung und Bauausführung einschließlich der Antragstellung des Bauantrages. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 60.000 €. Um die Absage bereits vertraglich zugesicherten Veranstaltungen im Bürgermeister-Pohl- Haus mit mehr als 200 Personen (als Versammlungsstätte) zu vermeiden, werden künftig solche Veranstaltungen nach Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz und dem Bauaufsichtsamt unter Erfüllung folgender Voraussetzungen durchgeführt: 1. Beseitigung der Mängel aus dem TÜV-Abnahmebericht für die elektrischen Anlagen vom 11. August 2005, einschließlich Nachprüfung durch den Sachverständigen; 2. Umfassende Ergänzung der vorhandenen Fluchtwegkennzeichnung durch fluoreszieren- de Boden-, Geländer-, Türaufkleber; 3. Sicherstellung der Fluchtwegsbreiten nach Anzahl der Besucher; 4. Gestellung einer Brandsicherheitswache (3 Mann/1 Löschfahrzeug) ab einer Besucher- zahl von 200 Personen durch den jeweiligen Veranstalter. Diese Forderungen wurden vom Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte in Kooperation mit der Bezirksverwaltung Wixhausen erfüllt. Die Ergänzung der Fluchtwegkennzeichnung war mit Kosten von 7.050 € verbunden. Für den dauerhaft sicheren Betrieb des Bürgermeister-Pohl-Hauses ist allerdings die voll- ständige Beseitigung der Brandschutzmängel erforderlich. Der Eigenbetrieb hat mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz und dem Bauaufsichtsamt einvernehmlich abgestimmt, dass die oben beschriebene Interimsmaßnahmen bis zur Klärung der weiteren Vorgehens- weise, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2006 aufrecht erhalten werden können. Von einer Verlängerung dieser Frist kann nicht ausgegangen werden. 3 ... Nachdem mit der Novelle der HBO im Oktober 2002 die Verantwortung der öffentlichen Bau- herrschaft für seine Gebäude um die Zustandsverantwortung erweitert wurde, liegt nach Ausführung des Bauaufsichtsamtes sämtliche Verantwortung für den sicheren Betrieb beim Betreiber, der Betriebsleitung des Eigenbetriebes, insbesondere in haftungs- und strafrechtli- cher Hinsicht. Die Maßnahme ist zwingend auch im Hinblick auf die bereits erfolgten Buchungen und Ver- tragsabschlüsse von Veranstaltungen, insbesondere durch Wixhäuser Vereine nach dem 1. Juli 2006. Darmstadt, 28. Februar 2006 80 30 00 19 br-dr Dezernat I Dezernat II Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Dezernat IV Dezernat VI Cornelia Diekmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadträtin Stadtrat Wvl.: sodann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0157
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00