2006/0128
Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Straße
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2006/0128
3499 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Straßenverkehrsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0128 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Straße Vorlage vom: 06.02.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt vom nachstehenden Bericht Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.02.2006 Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.04.2005 wurde dem Antrag zugestimmt, den Pupinweg an der Ecke Ida-Rhodes-Straße (frühere Ausfahrt des Telekom- Geländes) zur einbiegenden (abknickenden) Vorfahrt zu erklären und die entsprechenden Verkehrszeichen aufzustellen. Hierzu wird wie folgt berichtet: Zunächst ist einmal darauf hinzuweisen, dass für verkehrsrechtliche Belange keine Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung vorliegt; dies ist Aufgabe des Oberbürgermeisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Nachdem Herr Oberbürgermeister a. D. Peter Benz die Straßenverkehrsbehörde in die Zuständigkeit des Dezernates VI delegiert hat und Herr Oberbürgermeister Walter Hoffmann dies beibehalten hat, vertritt Herr Stadtrat Dieter Wenzel die Aufgabenstellung der allgemeinen Ordnungsbehörde, hier der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Darmstadt. Zum o. g. Antrag wird weiter ausgeführt: - Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich aus Vertretern städtischer Ämter, dem Ombudsmann für Kinderverkehrssicherheit sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, hat einvernehmlich festgelegt, dass keine Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße vorgenommen wird. - Entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb von Tempo-30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. - Der hiesigen Straßenverkehrsbehörde liegen keine Informationen über sich ereignete Verkehrsunfälle im Bereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße vor. Ein Unfallschwerpunkt ist dort nicht vorhanden. - Nach Beendigung der derzeit in der Ida-Rhodes-Straße durchgeführten Kanalbau- arbeiten ist vorgesehen, zusätzlich zum vorhandenen Verkehrszeichen 274.1-50 StVO (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) die Aufbringung einer entsprechenden Bodenmarkierung („30“) im Zufahrtsbereich zum „TZ-Rhein-Main- Gelände“ vorzunehmen. - Beschwerden seitens der HEAG-mobilo GmbH hinsichtlich der Verkehrssituation im Einmündungsbereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße sind den städtischen Ämtern nicht bekannt. Die Buslinie „W“ wurde im Übrigen beim letzten Fahrplanwechsel (11.12.2005) eingestellt. Es ist beabsichtigt, diese Buslinie zukünftig durch die Buslinie „K“ zu ersetzen, deren Fahrtstrecke dann u. a. über die Straße Am Kavalleriesand - Mina-Rees-Straße - Deutsche-Telekom-Allee - T-Online-Allee - Hilpertstraße - Kleyerstraße geführt werden kann. Darmstadt, 06.02.2006 VI-66/3V-23.21 Rg/Bu Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Ida-Rhodes-Straße
- Mina-Rees-Straße
- Deutsche-Telekom-Allee
- Hilpertstraße
- Kleyerstraße
- Pupinweg
- Am Kavalleriesand
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00