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2006/0128

Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Straße

Magistratsvorlage 06.02.2006

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2006/0128

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2006/0128

3499 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Straßenverkehrsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0128 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Straße 
 
Vorlage vom: 06.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt vom nachstehenden Bericht Kenntnis. 
2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.02.2006 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.04.2005 wurde dem Antrag  
zugestimmt, den Pupinweg an der Ecke Ida-Rhodes-Straße (frühere Ausfahrt des Telekom-
Geländes) zur einbiegenden (abknickenden) Vorfahrt zu erklären und die entsprechenden 
Verkehrszeichen aufzustellen. 
 
Hierzu wird wie folgt berichtet: 
 
Zunächst ist einmal darauf hinzuweisen, dass für verkehrsrechtliche Belange keine 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung vorliegt; dies ist Aufgabe des 
Oberbürgermeisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Nachdem Herr Oberbürgermeister 
a. D. Peter Benz die Straßenverkehrsbehörde in die Zuständigkeit des Dezernates VI 
delegiert hat und Herr Oberbürgermeister Walter Hoffmann dies beibehalten hat, vertritt Herr 
Stadtrat Dieter Wenzel die Aufgabenstellung der allgemeinen Ordnungsbehörde, hier der 
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Darmstadt. 
 
Zum o. g. Antrag wird weiter ausgeführt: 
 
- Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich aus Vertretern städtischer Ämter, dem 
Ombudsmann für Kinderverkehrssicherheit sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, 
hat einvernehmlich festgelegt, dass keine Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich 
Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße vorgenommen wird. 
 
- Entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb von 
Tempo-30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. 
 
- Der hiesigen Straßenverkehrsbehörde liegen keine Informationen über sich ereignete 
Verkehrsunfälle im Bereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße vor. Ein Unfallschwerpunkt 
ist dort nicht vorhanden. 
 
- Nach Beendigung der derzeit in der Ida-Rhodes-Straße durchgeführten Kanalbau-
arbeiten ist vorgesehen, zusätzlich zum vorhandenen Verkehrszeichen 274.1-50 StVO 
(Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) die Aufbringung einer 
entsprechenden Bodenmarkierung („30“) im Zufahrtsbereich zum „TZ-Rhein-Main-
Gelände“ vorzunehmen. 
 
- Beschwerden seitens der HEAG-mobilo GmbH hinsichtlich der Verkehrssituation im 
Einmündungsbereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Straße sind den städtischen Ämtern nicht 
bekannt. Die Buslinie „W“ wurde im Übrigen beim letzten Fahrplanwechsel 
(11.12.2005) eingestellt. Es ist beabsichtigt, diese Buslinie zukünftig durch die Buslinie 
„K“ zu ersetzen, deren Fahrtstrecke dann u. a. über die Straße Am Kavalleriesand - 
Mina-Rees-Straße - Deutsche-Telekom-Allee - T-Online-Allee - Hilpertstraße - 
Kleyerstraße geführt werden kann. 
 
Darmstadt, 06.02.2006 
VI-66/3V-23.21 Rg/Bu 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 132 zur Kenntnis

Orte (7)

  • Ida-Rhodes-Straße
  • Mina-Rees-Straße
  • Deutsche-Telekom-Allee
  • Hilpertstraße
  • Kleyerstraße
  • Pupinweg
  • Am Kavalleriesand

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00