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3355/2017

Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 12.10.2017

Mitteilung Ausschuss 20.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.04.2018, TOP 11.3.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4914 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer  20.12.2017 
 3355/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.01.2018 
 
Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 12.10.2017 
hier: Wildes Parken im Grüngürtel - AN/1444/2017 
In der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün wurde auf Antrag der Fraktion Die Linke nachge-
hender Beschluss gefasst: 
 
„Entlang des Kölner Grüngürtels wird schon seit Jahren wild geparkt. Dies findet vor allem in unmit-
telbarer Nähe des Militärringes, im Bereich zwischen dem Kölner Rugby Park und der Aachener 
Straße, überwiegend im Zuge von Veranstaltungen, statt. Die Grünanlagen werden dabei vor allem 
vom Militärring aus angesteuert. 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen geeignet wären, das Wildparken zu verhin-
dern und die Kosten für diese Maßnahmen ermitteln.  
 
2. Die Verwaltung möge prüfen, unter welchen Maßgaben es möglich wäre, die rechtswidrig ge-
parkten Fahrzeuge abzuschleppen und erheblich höhere Bußgelder zu verhängen“. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Der Verwaltung ist das Problem des Wildparkens in Grünanlagen bekannt. An vielen Zugängen zu 
den Grünanlagen gibt es Absperreinrichtungen. Da jedoch die öffentlichen Grünflächen durch Fahr-
zeuge des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und der Abfallwirtschaftsbetriebe befahren 
werden müssen, gibt es auch Zugänge, die nicht oder nur eingeschränkt abgesperrt sind. Darüber 
hinaus ist es erforderlich, dass in Notfällen Fahrzeuge der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Feuer-
wehr oder Krankenwagen ungehindert in die Grünanlagen fahren können. Dies vorausgesetzt bedeu-
tet, dass eine Grünanlage nicht absolut abgesichert werden kann, sondern dass auch abgestimmte 
Zufahrten freigehalten werden müssen. 
 
In einem ersten Projekt hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen den insgesamt 100 ha 
großen Stadtwald in Hinblick auf Absperrmaßnahmen untersucht und das Konzept mit allen Dienst-
stellen abgestimmt. Die hieraus resultierenden Maßnahmen konnten im Rahmen des Bürgerhaushal-
tes umgesetzt werden. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die umgesetzten Maßnahmen 
gewirkt haben. Darüber hinaus wurden die hieraus entwickelten Absperrelemente (Poller, Schranken) 
und deren jeweilige Anordnung als Standard für künftige Maßnahmen festgelegt. 
 
Aufgrund der guten Erfahrungen werden zur Zeit der gesamte Bereich des Beethovenparks und weite 
Teile des Äußeren Grüngürtels eingehend untersucht. Eine Abstimmung mit anderen Dienststellen 
steht noch aus. Die Maßnahmen sollen anschließend sukzessive umgesetzt werden.

2 
 
 
Die Kostenschätzung für dieses zweite Maßnahmenpaket liegt bei ca.60.000,- Euro (Ausbau und Er-
satz alter, defekter Poller und Barrieren incl. Entsorgung, Einbau zusätzlicher neuer Poller und 
Schwenkbarrieren).  
 
Das Setzen eines Pollers kostet ca. 275,- €, das Setzen einer Schwenkbarriere ca. 1.500,- €. 
 
zu 2:  
 
Stellungnahme von 32: 
 
Der Verkehrsdienst hatte in der Vergangenheit speziell bei Veranstaltungen im RheinEnergie-Stadion 
stets einen separaten Personalpool vor Ort, der im Rahmen eines Sonderdienstes zur Gefahrenab-
wehr ordnungswidrige Zustände ahndet. Dies waren bzw. sind in erster Linie erteilte Verwarnungen, 
aber bei gravierenden Behinderungstatbeständen auch die Sicherstellung von Fahrzeugen. 
 
Entlang des Militärrings im ausgeschilderten Haltverbot parkende Fahrzeuge werden konsequent 
verwarnt. Hier waren aber die Erkenntnisse von 324/1 aber dergestalt, dass das Falschparken dort 
eher rückläufig ist. Besonders bei den regelmäßigen Fußballspielen im Stadion. 
 
In Grünflächen parkende Fahrzeuge werden gleichfalls verwarnt, soweit sie vom öffentlichen Straßen-
land aus sichtbar sind. 
 
In Grünflächen finden hier diesbezüglich keine separaten Kontrollen statt, dafür sind die möglichen 
Bereiche auch einfach zu weitläufig. Aus diesen Gründen dürften auch bauliche Maßnahmen nur we-
nig praktikabel sein, auch wenn 324/1 hierüber nicht zu befinden hat. 
 
Sicherstellungsmaßnahmen auf dem Militärring und in Grünflächen werden auch bei Bedarf nur äu-
ßerst zurückhaltend durchgeführt. 
 
Beim Militärring handelt es sich um eine stark befahrende Nord-Süd-Verbindung in Köln, mit teils ho-
hen Geschwindigkeiten. 
 
Hier würden Sicherstellungsmaßnahmen nicht nur den fließenden Verkehr (gerade bei Veranstaltun-
gen) erheblich behindern, sondern auch die hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter au-
ßerordentlich gefährden. Daher mussten derartige Aktionen in der Vergangenheit immer mit großem 
zeitlichen Vorlauf und sehr aufwändig geplant werden. 
 
Bei den Grünflächen ist meist davon auszugehen, dass Sicherstellungen mit schweren Abschleppwa-
gen insgesamt immer auch zwangsläufig zu größeren Schäden an der Grünfläche selbst führen. 
 
Gez. Blome i.V für Dez. VI

Beratungsverlauf (2)

18.01.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3355/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.12.2017
Erstellt
02.11.2017 15:48