4017/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Versetzen einer Bank in der Gilbachstraße, Kölner Stadtgarten“ - 125/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bürgereingabe
3495 Zeichen
An den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln und die Bezirksvertretung Innenstadt Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Wir sind Anwohner der Gilbachstraße und beschweren uns seit Monaten vergeblich bei der Verwaltung und der Polizei über eine zunehmende nächtliche Lärmbelästigung im direkt angrenzenden Stadtgarten. Ursächlich hierfür sind feierfreudige Personen, die in den Nachtstunden lautstark mit Alkohol und Musik an einer von der Kölner Grün Stiftung aufgestellten Parkbank im Stadtgarten Partys feiern. Erst seitdem diese privat gestiftete Parkbank aufgestellt wurde, die sich in direkter Nachbarschaft zu den angrenzenden Wohnhäusern Gilbachstraße 1-3 befindet, treffen sich hier Gruppen von bis zu 15 Personen zum Feiern.J Der Kölner Stadtgarten ist eine städtische Parkanlage, die ein Landschaftsschutz gebiet ist und deren Bauten unter Denkmalschutz stehen. Nächtliche Partys in Grünanlagen sind nicht erlaubt. Die Stadt Köln droht auf ihrer Internetseite mit konkreten Bußgeldern u.a. für folgende Verstöße: • wenn ab 22 Uhr der Geräuschpegel über 25 Dezibel liegt • bei übermäßigem Alkoholgenuss • bei Drogenkonsum • bei liegengelassenen Abfällen • wenn die Grünanlage durch die Nutzung nachhaltig geschädigt wird Sämtliche aufgelisteten Verstöße liegen bei den nächtlichen Partys im Stadtgarten regelmäßig vor. Hinzu kommt, dass Partygäste wiederholt an die denkmalgeschützte Gartenmauer urinieren und ihre Notdurft verrichten und somit das Mauerwerk hierdurch beschädigen. Anwohner beschweren sich seit Monaten über den Lärm und die laute Musik und haben wiederholt das Ordnungsamt und die Polizei verständigt. Das Ordnungsamt ist allerdings in den Nachtstunden nicht zu erreichen und die Polizei oftmals personell überlastet, so dass die Party ungehindert weiterläuft und die Anwohner bis in die frühen Morgenstunden um ihren Schlaf gebracht werden. Das städtische Amt für Landschaftsschutz und Grünflächen sieht sich indes nicht in der Verantwortung. Deren Beschwerdemanagement teilte mit: „Die gestifteten Bänke werden über private Gelder finanziert und durch die Kölner Grün Stiftung aufgestellt. Dabei entsprechen auch die Standorte häufig dem Wunsch der Spenderinnen. Ein Versetzen der Bank ist daher seitens unseres Amtes auch nicht geplant. Grundsätzlich werden Bankstandorte bei Lärmbeschwerden seitens unseres Amtes nicht einfach verändert, da die Störung nicht vom Mobiliar selbst, sondern allenfalls durch dessen missbräuchliche Nutzung ausgeht. Auch würde sich das Problem in der Pegel durch das Versetzen schlicht verlagern. Lärmbeschwerden oder andere Ordnungswidrigkeiten kontrolliert das Ordnungsamt." ' Eine wenig hilfreiche und sehr unbefriedigende Antwort. Tatsache ist, dass es die nächtlichen Partys an dieser Stelle erst gibt, seitdem die Parkbank dort aufgestellt wurde. Ursächlich für die Lärmbelästigung ist also die Parkbank, an deren Stelle aus gutem Grund seit Jahrzehnten auch keine Sitzbänke aufgestellt wurden, da hier dutzende von Anwohnern direkt angrenzend wohnen und schlafen. Ein Versetzen der Parkbank, etwa in den westlichen Teil des Stadtgartens, würde das Problem ganz leicht lösen, da sich hier entlang des Bahndamms keine Wohnhäuer befinden. Wir fordern daher eine Versetzung der betreffenden Parkbank und möchten Sie zudem bitten, gegen die ordnungswidrigen Partys vorzugehen, die die nächtliche Ruhestörung verursachen.
Unterschriftenliste AnwohnerInnen, anonymisiert
318 Zeichen
MOLUlII neunen niisvin lit VIIIUI0^111 li t ^0 Q^J 2^X21 i£2Z3 7'^ Tf Datum Namen Anschrift Unterschrift ZZ C>g2H MAZ - ^ ^2^ . ^^ ^ '^0%-2 ÄM^ ZMZJL ^0^ ^ ^.^ ^.^ ? Datum Namen Anschrift Unterschrift na Datum Namen Anschrift Unterschrift '1a o%. ^^ :2^ 1Q OV^ .11 W. 222 16.0^.^^ A^.O^^^K ^1 ^2^ /OS'^^ ^
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2805 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 125/24 B Vorlagen-Nummer 4017/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Versetzen einer Bank in der Gilbachstraße, Kölner Stadtgarten„ - 125/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petent*innen für die Eingabe zum Versetzen einer Parkbank im Stadtgarten aufgrund von Lärmbelästigungen. Von einem Versetzen der Park- bank wird jedoch abgesehen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Parkbänke stellen einen wichtigen Bestandteil der Kölner Grünanlagen dar. Insbesondere Menschen, die bei längeren Spaziergängen häufiger Rast machen müssen, geben die Park- bänke Gelegenheit zu verweilen und die Parkanlage zu genießen. Damit steigern die Bank- standorte die Aufenthaltsqualität in den Kölner Parkanlagen. Leider kommt es immer wieder zu Lärmbelästigungen oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Bankstandorte. Insbesondere dort, wo die Wohnbebauung nah an die Grünan- lagen heranreicht, kann es in diesem Zusammenhang zu Konflikten kommen. Dieses Problem besteht stadtweit und nicht ausschließlich im Stadtgarten. Grundsätzlich gehen diese Störun- gen jedoch von den verursachenden Personen und nicht vom Parkmobiliar an sich aus. Um die Bankstandorte aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen nicht der Nutzung durch die übrigen Parkbesucher*innen zu entziehen, sieht das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig von einem Abbau der Bänke und deren Versetzen ab. In der Regel führt das Versetzen der Bänke zudem nicht zu einer Lösung des Problems, sondern vielmehr zu dessen Verlagerung. Insbesondere im vorliegenden Fall befindet sich ca. 20 Meter weiter ein weiterer Bankstandort. Es ist zu erwarten, dass sich die Problematik bei einem Versetzen der Bank lediglich auf den etwas weiter entfernten Bankstandort verschiebt. Auf Grundlage der hier beschriebenen Gründe sieht das Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen von einem Versetzen der Parkbank ab. Insbesondere, da es sich um eine Bank- spende über die Kölner Grün Stiftung handelt. Seitens des Ordnungsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung ist keine erhöhte Beschwer- delage für den betroffenen Bereich bekannt. Dennoch wurde ein Kontrollauftrag für den Standort erstellt. Eine dauerhafte Präsenz der Außendienstkräfte an der Örtlichkeit ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Anlagen Bürgereingabe Unterschriftenliste Anwohner*innen zur Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gilbachstraße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4017/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.02.2025
- Erstellt
- 20.12.2024 09:30