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4017/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Versetzen einer Bank in der Gilbachstraße, Kölner Stadtgarten“ - 125/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 20.03.2025, TOP 4.2

Bürgereingabe

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Unterschriftenliste AnwohnerInnen, anonymisiert

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Bürgereingabe

3495 Zeichen

An den
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden des Rates der Stadt Köln 
und die Bezirksvertretung Innenstadt
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Wir sind Anwohner der Gilbachstraße und beschweren uns seit Monaten vergeblich 
bei der Verwaltung und der Polizei über eine zunehmende nächtliche Lärmbelästigung 
im direkt angrenzenden Stadtgarten. Ursächlich hierfür sind feierfreudige Personen, 
die in den Nachtstunden lautstark mit Alkohol und Musik an einer von der Kölner Grün 
Stiftung aufgestellten Parkbank im Stadtgarten Partys feiern. Erst seitdem diese privat 
gestiftete Parkbank aufgestellt wurde, die sich in direkter Nachbarschaft zu den 
angrenzenden Wohnhäusern Gilbachstraße 1-3 befindet, treffen sich hier Gruppen von 
bis zu 15 Personen zum Feiern.J
Der Kölner Stadtgarten ist eine städtische Parkanlage, die ein Landschaftsschutz­
gebiet ist und deren Bauten unter Denkmalschutz stehen. Nächtliche Partys in 
Grünanlagen sind nicht erlaubt. Die Stadt Köln droht auf ihrer Internetseite mit 
konkreten Bußgeldern u.a. für folgende Verstöße:
• wenn ab 22 Uhr der Geräuschpegel über 25 Dezibel liegt
• bei übermäßigem Alkoholgenuss
• bei Drogenkonsum
• bei liegengelassenen Abfällen
• wenn die Grünanlage durch die Nutzung nachhaltig geschädigt wird
Sämtliche aufgelisteten Verstöße liegen bei den nächtlichen Partys im Stadtgarten 
regelmäßig vor. Hinzu kommt, dass Partygäste wiederholt an die denkmalgeschützte 
Gartenmauer urinieren und ihre Notdurft verrichten und somit das Mauerwerk 
hierdurch beschädigen. Anwohner beschweren sich seit Monaten über den Lärm und 
die laute Musik und haben wiederholt das Ordnungsamt und die Polizei verständigt. 
Das Ordnungsamt ist allerdings in den Nachtstunden nicht zu erreichen und die Polizei 
oftmals personell überlastet, so dass die Party ungehindert weiterläuft und die 
Anwohner bis in die frühen Morgenstunden um ihren Schlaf gebracht werden. Das 
städtische Amt für Landschaftsschutz und Grünflächen sieht sich indes nicht in der 
Verantwortung. Deren Beschwerdemanagement teilte mit:
„Die gestifteten Bänke werden über private Gelder finanziert und durch die Kölner Grün 
Stiftung aufgestellt. Dabei entsprechen auch die Standorte häufig dem Wunsch der 
Spenderinnen. Ein Versetzen der Bank ist daher seitens unseres Amtes auch nicht 
geplant.
Grundsätzlich werden Bankstandorte bei Lärmbeschwerden seitens unseres Amtes 
nicht einfach verändert, da die Störung nicht vom Mobiliar selbst, sondern allenfalls

durch dessen missbräuchliche Nutzung ausgeht. Auch würde sich das Problem in der 
Pegel durch das Versetzen schlicht verlagern. Lärmbeschwerden oder andere 
Ordnungswidrigkeiten kontrolliert das Ordnungsamt."
' Eine wenig hilfreiche und sehr unbefriedigende Antwort. Tatsache ist, dass es die 
nächtlichen Partys an dieser Stelle erst gibt, seitdem die Parkbank dort aufgestellt 
wurde. Ursächlich für die Lärmbelästigung ist also die Parkbank, an deren Stelle aus 
gutem Grund seit Jahrzehnten auch keine Sitzbänke aufgestellt wurden, da hier 
dutzende von Anwohnern direkt angrenzend wohnen und schlafen. Ein Versetzen der 
Parkbank, etwa in den westlichen Teil des Stadtgartens, würde das Problem ganz 
leicht lösen, da sich hier entlang des Bahndamms keine Wohnhäuer befinden. Wir 
fordern daher eine Versetzung der betreffenden Parkbank und möchten Sie zudem 
bitten, gegen die ordnungswidrigen Partys vorzugehen, die die nächtliche 
Ruhestörung verursachen.

Unterschriftenliste AnwohnerInnen, anonymisiert

318 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2805 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/0 
125/24 B 
Vorlagen-Nummer 
 4017/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Versetzen einer Bank in der Gilbachstraße, Kölner 
Stadtgarten„ - 125/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt den Petent*innen für die Eingabe zum Versetzen einer 
Parkbank im Stadtgarten aufgrund von Lärmbelästigungen. Von einem Versetzen der Park-
bank wird jedoch abgesehen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Parkbänke stellen einen wichtigen Bestandteil der Kölner Grünanlagen dar. Insbesondere 
Menschen, die bei längeren Spaziergängen häufiger Rast machen müssen, geben die Park-
bänke Gelegenheit zu verweilen und die Parkanlage zu genießen. Damit steigern die Bank-
standorte die Aufenthaltsqualität in den Kölner Parkanlagen.  
 
Leider kommt es immer wieder zu Lärmbelästigungen oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten 
im Bereich der Bankstandorte. Insbesondere dort, wo die Wohnbebauung nah an die Grünan-
lagen heranreicht, kann es in diesem Zusammenhang zu Konflikten kommen. Dieses Problem 
besteht stadtweit und nicht ausschließlich im Stadtgarten. Grundsätzlich gehen diese Störun-
gen jedoch von den verursachenden Personen und nicht vom Parkmobiliar an sich aus.  
 
Um die Bankstandorte aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen nicht der Nutzung 
durch die übrigen Parkbesucher*innen zu entziehen, sieht das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen regelmäßig von einem Abbau der Bänke und deren Versetzen ab. In der Regel 
führt das Versetzen der Bänke zudem nicht zu einer Lösung des Problems, sondern vielmehr 
zu dessen Verlagerung. Insbesondere im vorliegenden Fall befindet sich ca. 20 Meter weiter 
ein weiterer Bankstandort. Es ist zu erwarten, dass sich die Problematik bei einem Versetzen 
der Bank lediglich auf den etwas weiter entfernten Bankstandort verschiebt.  
 
Auf Grundlage der hier beschriebenen Gründe sieht das Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen von einem Versetzen der Parkbank ab. Insbesondere, da es sich um eine Bank-
spende über die Kölner Grün Stiftung handelt. 
 
Seitens des Ordnungsdienstes des Amtes für öffentliche Ordnung ist keine erhöhte Beschwer-
delage für den betroffenen Bereich bekannt. Dennoch wurde ein Kontrollauftrag für den 
Standort erstellt. Eine dauerhafte Präsenz der Außendienstkräfte an der Örtlichkeit ist jedoch 
aus Kapazitätsgründen nicht möglich. 
 
Anlagen 
 
Bürgereingabe 
Unterschriftenliste Anwohner*innen zur Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gilbachstraße 1

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Details

Aktenzeichen
4017/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.02.2025
Erstellt
20.12.2024 09:30