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0611/2019

Entkopplung von Drogenkonsumraum und öffentliche Toiletten

Mitteilung BV 12.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 10.2.20

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2980 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 0611/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
 
Entkopplung von Drogenkonsumraum und öffentliche Toiletten 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung vom 10.12.2018, TOP 8.2.2 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, unabhängig von der Suche 
nach einem Drogenkonsumraum im Bereich des Wiener Platzes, umgehend für den Stadtbezirk Mül-
heim ein konkretes Toilettenkonzept zu entwickeln, vorzulegen und zeitnah zu realisieren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des städtischen Toiletten-
konzepts gefordert. Diese Konzept, zuletzt mit dem Evaluierungsbericht vom 28.08.2017 am 
09.10.2017 in der Bezirksvertretung unter TOP 10.2.4 vorgestellt, betrifft das gesamte Stadtgebiet 
und berücksichtigt die Besonderheiten der Bezirke. Auch die Bezirksvertretung Mülheim hat eine 
Vielzahl von Standortvorschlägen eingebracht. Diese konnten in Einzelfällen schon mit Mobilien Toi-
letten abgedeckt werden. 
 
Gerade der Standortwunsch der Errichtung einer City-WC Anlage im Umfeld des Wiener Platzes 
konnte jedoch nicht erfüllt werden. Für diese Beurteilung ist der zu erwartende Missbrauch durch 
Drogenabhängige ausschlaggebend. Bei City-WC Anlagen liegen im Zusammenhang mit dem Vor-
handensein von Drogenkonsum in erheblichem Umfang generelle, immer wiederkehrende Hinde-
rungsgründe in Bezug auf die Errichtung vor. Diese wurden seitens der Verwaltung in der Vergan-
genheit bereits im Zusammenhang mit anderen Standortwünschen vorgetragen und sind der Bezirks-
vertretung bekannt. 
 
Zur Verdeutlichung wird exemplarisch auf den Missbrauch der City WC Anlage „Krebsgasse“ durch 
Drogenkonsumenten verwiesen. Dort musste die Anlage geschlossen werden, da Gefahren für die 
Nutzer trotz verstärkten Reinigungs- und Kontrollfahrten nicht ausgeschlossen werden konnten. So 
wurden benutzte Spritzen und Kanülen in den Papprollen des Toilettenpapieres versteckt, welche zu 
Verletzungen beim Anfassen des Toilettenpapierspenders geführt hätten. Ebenso mussten häufig 
flächige Lachen von Blutverunreinigungen entfernt werden. Hinzu kamen missbräuchliche Handlun-
gen und Verhalten innerhalb der Anlage. Darüber hinaus hat die Polizei deutlich gemacht, dass eine 
City-WC Anlage den illegalen An- und Verkauf von Betäubungsmitteln fördert, da die Räume nicht 
einsehbar und bei Nutzung für 15 Minuten verschlossen sind. 
 
Daher setzt die Errichtung einer City-WC Anlage in einem Umfeld mit Drogenkonsum die zuvor erfolg-
reich realisierte Umsetzung eines ortsspezifisch gestalteten Druckraumkonzeptes zwingend voraus. 
Ebenso entfällt die Entwicklung eines bezirksspezifischen Toilettenkonzeptes, da diese bereits über 
das gesamtstädtische Konzept abgedeckt ist. 
 
Der Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung daher erledigt.

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Krebsgasse

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Details

Aktenzeichen
0611/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.03.2019
Erstellt
20.02.2019 07:02