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V/0867/2019

Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, hier: Energiekostenzuschuss

Vorlagen 11.09.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.09.2019, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5620 Zeichen

V/0867/2019 
V/0867/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag 
hier: Energiekostenzuschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen 2019 für die an die Vereine gemäß Vertrag 
überlassenen kommunalen Sportanlagen ein separater Energiekostenzuschuss in Höhe von maximal 
15 % der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gewährt wird.  
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur K enntnis, dass die Summe aller Energiekostenzuschüsse auf 
78.900 € begrenzt ist.   
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass  bei einer zukünftigen Neugestaltung der Überla s-
sungsverträge dieser separate Energiekostenzuschuss als Vertragsbestandteil in die Überlassungs-
verträge integriert wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und – stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff. 78.900,00 nachrichtlich 
(Teilbetrag) 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
Sportamt 
 
17.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schwienheer 
Telefon: 492-5215 
SchwienheerRa@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0867/2019 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
Im Rahmen von Überlassungsverträgen sind aktuell 23 kommunale Sportanlagen an Sportvereine 
übertragen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die Sportvereine für die Pflege und den Betrieb der 
kommunalen Sportanlagen verantwortlich sind. Die laufenden Betriebskosten, zu denen u. a. die 
Energiekosten zählen, sind von  den Vereinen zu tragen. Für die von den Vereinen nachgewiesenen 
und durch die Verwaltung anerkannten Betriebskosten wird den Vereinen ein  vertraglich festgelegter 
Zuschuss in Höhe von 70 % gewährt.     
Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die S portverwaltung und beantragten eine finanziel-
le Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen bzw. steigenden Energiekosten. Verwaltung 
und Politik erörterten gemeinsam die Problematik. Auf Vorschlag des Sportamtes wurden durch die 
Beschlüsse des Sportausschusses, des Haupt-und Finanzausschusses und des Rates in den jeweil i-
gen Etatsitzungen des Jahres 2008 für den Nachtragshaushaltsplan 2008 und die Haushaltspläne 
2009 ff. zusätzlich 78.900 € unter der Produktgruppe 0801 „Transferaufwendungen, Betrieb skosten-
zuschüsse aufgrund von Verträgen/Ratsbeschlüssen“  – für die Gewährung eines zusätzlichen Ene r-
giekostenzuschusses über die vertraglich festgelegten 70 % hinaus - eingestellt.  
Dieser Betrag bezifferte sich 2008 durch die Ermittlung eines Durchschnitt sbetrages in Höhe von      
30 % der von den Vereinen nachgewiesenen Gesamtkosten für Energie.     
Seit dem Jahr 2008 erhalten die Sportvereine, orientiert an den nachgewiesenen Gesamtenergieko s-
ten für die überlassenen Sportanlagen, diesen separaten Energiekostenzuschuss.  
 
zu 1.:  
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision weist in seinem Bericht vom 19.04.2018 für den 
Bereich des zusätzlichen Energiekostenzuschusses darauf hin, dass vor der nächsten Auszahlung 
der Energiekostenzuschüsse das Verfahren zur Ermittlung des Energiekostenzuschusses  von der 
Sportverwaltung eindeutig beschrieben und vom Sportausschuss beschlossen werden müsse, sofern 
eine Neugestaltung der Überlassungsverträge bis dahin nicht umgesetzt sei.    
 
Die Energiekosten (Erd gas, Heizöl, Strom, Wasser) sind seit der Einführung des Energiekostenz u-
schusses im Jahr 2008 im Durchschnitt kontinuierlich gestiegen. In einem betrachteten 10 -Jahres 
Zeitraum, von 2008 bis 2017, stiegen die Energiekosten im Mittelwert um 15 %. Diese Entwicklung 
hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Der Mittelwert der Energiekostensteigerung (Erdgas, Heizöl, 
Strom, Wasser) lag im Jahr 2018 bei 5,33 %. Als Datenbasis wurden hierzu die Daten des statist i-
schen Bundesamtes in den Bereichen Erdgas, Heizöl, Strom und Wasser herangezogen. Die Vereine 
haben daher kontinuierlich eine zusätzliche finanzielle Belastung im Bereich der Energiekosten.  
 
Für das  Bewilligungsjahr 2019 wird den Vereinen ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss in Höhe 
von maximal 15 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Gesamtenergiekosten ge-
währt.  
   
zu 2.: 
In der Produktgruppe 0801 stehen seit 2008 pro Jahr 78.900 € für den separaten Energiekostenz u-
schuss zur Verfügung.

- 3 - 
V/0867/2019 
 
 
zu 3.: 
Nach dem Prüfbericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision vom 19.04.2018 sollen 
die bisher vertraglich nicht festgelegten Förderbeträge bei einer Neugestaltung der Überlassungsver-
träge Berücksichtigung finden. Für die Neugestaltung der Überlassungsverträge wurde eine Arbeits-
gruppe bestehend aus Vertretern des Sportamtes, des Amtes für Immobilienmanagement, des Amtes 
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und des Rechts- und Ausländeramtes gebildet.  
Die Arbeitsgruppe prüft und entscheidet im Rahmen der Neugestaltung der Überlassungsverträge, in 
welcher Form der zusätzliche Energiekostenzuschuss in die Überlassungsverträge integriert werden 
kann (Pauschalbetrag, Erhöhung des Förderprozentsatzes u. ä.).  
 
Ein Mustervertrag des neuen Überlassungsvertrages wird zum 4. Quartal 2019 fertiggestellt. Im An-
schluss werden entsprechende Vertragsgespräche mit den einzelnen Vereinen geführt.     
 
i. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

1468 Zeichen

Anlage A zur V/0867/2019 
Kurzüberblick 
 
Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den 
Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss 
gewährt. Die Zuschussgewährung soll für 2019 erneut beschlossen werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln.  
Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine – transparent und stellt eine verlässliche Ba-
sis dar.  
Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es ist mit einer jährlichen Zuschussgewährung in Höhe von maximal 78.900 € zu rechnen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- 
und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2019 Sportausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0867/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37