V/0867/2019
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, hier: Energiekostenzuschuss
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Beschlussvorlage
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V/0867/2019 V/0867/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag hier: Energiekostenzuschuss Beratungsfolge 26.09.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen 2019 für die an die Vereine gemäß Vertrag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein separater Energiekostenzuschuss in Höhe von maximal 15 % der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gewährt wird. 2. Der Sportausschuss nimmt zur K enntnis, dass die Summe aller Energiekostenzuschüsse auf 78.900 € begrenzt ist. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei einer zukünftigen Neugestaltung der Überla s- sungsverträge dieser separate Energiekostenzuschuss als Vertragsbestandteil in die Überlassungs- verträge integriert wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und – stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff. 78.900,00 nachrichtlich (Teilbetrag) Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Sportamt 17.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schwienheer Telefon: 492-5215 SchwienheerRa@stadt- muenster.de - 2 - V/0867/2019 Begründung: Ausgangslage: Im Rahmen von Überlassungsverträgen sind aktuell 23 kommunale Sportanlagen an Sportvereine übertragen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die Sportvereine für die Pflege und den Betrieb der kommunalen Sportanlagen verantwortlich sind. Die laufenden Betriebskosten, zu denen u. a. die Energiekosten zählen, sind von den Vereinen zu tragen. Für die von den Vereinen nachgewiesenen und durch die Verwaltung anerkannten Betriebskosten wird den Vereinen ein vertraglich festgelegter Zuschuss in Höhe von 70 % gewährt. Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die S portverwaltung und beantragten eine finanziel- le Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen bzw. steigenden Energiekosten. Verwaltung und Politik erörterten gemeinsam die Problematik. Auf Vorschlag des Sportamtes wurden durch die Beschlüsse des Sportausschusses, des Haupt-und Finanzausschusses und des Rates in den jeweil i- gen Etatsitzungen des Jahres 2008 für den Nachtragshaushaltsplan 2008 und die Haushaltspläne 2009 ff. zusätzlich 78.900 € unter der Produktgruppe 0801 „Transferaufwendungen, Betrieb skosten- zuschüsse aufgrund von Verträgen/Ratsbeschlüssen“ – für die Gewährung eines zusätzlichen Ene r- giekostenzuschusses über die vertraglich festgelegten 70 % hinaus - eingestellt. Dieser Betrag bezifferte sich 2008 durch die Ermittlung eines Durchschnitt sbetrages in Höhe von 30 % der von den Vereinen nachgewiesenen Gesamtkosten für Energie. Seit dem Jahr 2008 erhalten die Sportvereine, orientiert an den nachgewiesenen Gesamtenergieko s- ten für die überlassenen Sportanlagen, diesen separaten Energiekostenzuschuss. zu 1.: Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision weist in seinem Bericht vom 19.04.2018 für den Bereich des zusätzlichen Energiekostenzuschusses darauf hin, dass vor der nächsten Auszahlung der Energiekostenzuschüsse das Verfahren zur Ermittlung des Energiekostenzuschusses von der Sportverwaltung eindeutig beschrieben und vom Sportausschuss beschlossen werden müsse, sofern eine Neugestaltung der Überlassungsverträge bis dahin nicht umgesetzt sei. Die Energiekosten (Erd gas, Heizöl, Strom, Wasser) sind seit der Einführung des Energiekostenz u- schusses im Jahr 2008 im Durchschnitt kontinuierlich gestiegen. In einem betrachteten 10 -Jahres Zeitraum, von 2008 bis 2017, stiegen die Energiekosten im Mittelwert um 15 %. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Der Mittelwert der Energiekostensteigerung (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) lag im Jahr 2018 bei 5,33 %. Als Datenbasis wurden hierzu die Daten des statist i- schen Bundesamtes in den Bereichen Erdgas, Heizöl, Strom und Wasser herangezogen. Die Vereine haben daher kontinuierlich eine zusätzliche finanzielle Belastung im Bereich der Energiekosten. Für das Bewilligungsjahr 2019 wird den Vereinen ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss in Höhe von maximal 15 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Gesamtenergiekosten ge- währt. zu 2.: In der Produktgruppe 0801 stehen seit 2008 pro Jahr 78.900 € für den separaten Energiekostenz u- schuss zur Verfügung. - 3 - V/0867/2019 zu 3.: Nach dem Prüfbericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision vom 19.04.2018 sollen die bisher vertraglich nicht festgelegten Förderbeträge bei einer Neugestaltung der Überlassungsver- träge Berücksichtigung finden. Für die Neugestaltung der Überlassungsverträge wurde eine Arbeits- gruppe bestehend aus Vertretern des Sportamtes, des Amtes für Immobilienmanagement, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und des Rechts- und Ausländeramtes gebildet. Die Arbeitsgruppe prüft und entscheidet im Rahmen der Neugestaltung der Überlassungsverträge, in welcher Form der zusätzliche Energiekostenzuschuss in die Überlassungsverträge integriert werden kann (Pauschalbetrag, Erhöhung des Förderprozentsatzes u. ä.). Ein Mustervertrag des neuen Überlassungsvertrages wird zum 4. Quartal 2019 fertiggestellt. Im An- schluss werden entsprechende Vertragsgespräche mit den einzelnen Vereinen geführt. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0867/2019 Kurzüberblick Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss gewährt. Die Zuschussgewährung soll für 2019 erneut beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln. Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine – transparent und stellt eine verlässliche Ba- sis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Es ist mit einer jährlichen Zuschussgewährung in Höhe von maximal 78.900 € zu rechnen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0867/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37