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2273/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bewohnerparken Josef-Bayer-Straße, Köln-Nippes, Aktenzeichen 78/24

Mitteilung BV 22.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2024, TOP 2.1

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

884 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2273/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bewohnerparken Josef-Bayer-
Straße, Köln-Nippes, Aktenzeichen 78/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4792 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 78/24 17.07.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bewohnerparken Josef-Bayer-Straße, Köln-Nippes“ Ak-
tenzeichen 78/24 B 
Sehr geehrte Frau  ,  
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2024. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung – welches das Schreiben von Ihnen pa-
rallel ebenfalls erhielt – hat Ihnen am 12.06.2024 bereits eine Antwort zu Ihrem Anlie-
gen zukommen lassen. Aus diesem Schreiben geht Folgendes hervor: „…dass es sich 
bei Parkraum im öffentlichen Straßenland um öffentlich gewidmetes Straßenland han-
delt, das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmer*in-
nen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus der Nachbarschaft oder 
von auswärts ist demnach zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrs-
ordnung beachtet werden. 
Zudem lässt ein auswärtiges Kennzeichen nicht zwangsläufig darauf schließen, dass 
es sich um Auswärtige handelt. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs kann das ehe-
malige Kennzeichen weiterverwendet und muss nicht mehr ausgetauscht werden. Es 
kann sich also auch um Anwohner*innen handeln. 
Ein Parkraumkonzept mit einer Bewohnerparkregelung, dass Sie in zahlreichen zent-
ralen Stadtteilen vorfinden, kann nicht für einzelne Straßenzüge angeordnet werden, 
sondern nur für größere Quartiere. Für solch ein Parkraumkonzept, das sachgerecht 
umgesetzt werden kann, sind vorbereitende Verkehrsuntersuchungen notwendig, und 
dazu sind Beschlüsse der zuständigen Bezirksvertretung erforderlich. Ein derartiger 
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, eine Parkraumuntersuchung vornehmen zu 
lassen, liegt jedoch nicht vor. Selbst wenn ein Beschluss der Bezirksvertretung vor-
liegt, ist mit einer Wartezeit für ein Parkraumkonzept von mehreren Jahren zu rech-
nen.

Seite 2/2 
Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen 
bzw. Beschlüsse zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirks-
vertretungen aus. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln im Dezember 2021 im 
„Masterplan Parken“ eine Prüfung des gesamten Stadtgebietes im Hinblick auf beste-
henden Parkdruck sowie die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewoh-
nerparkvorrechten in Bereichen mit nachgewiesen erheblichem Parkdruck durch aus-
wärtige Stellplatznachfragende beschlossen. Durch diesen Beschluss und die damit 
verbundenen Aufgaben und Herangehensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung 
des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbe-
schlüsse des Masterplans Parken erstellt. Danach wird eine Neufestlegung und Priori-
sierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. In-
sofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann eine Planung 
für weitere Bewohnerparkgebiete im Stadtgebiet vorgelegt werden kann. 
Zu erwähnen ist, dass selbst mit einer Bewohnerparkregelung keine Ansprüche auf 
bestimmte Stellplätze hergeleitet werden können. Die Daseinsvorsorge durch die 
Stadt Köln beinhaltet nicht, jeder Bewohnerin und jedem Bewohner für das Fahrzeug 
einen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Die Bereithal-
tung einer Abstellmöglichkeit für ein Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwortung der 
Fahrzeughalter*innen. Eine Stellplatzgarantie bietet lediglich das Anmieten eines pri-
vaten Stellplatzes.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn   unter Telefonnummer: 0221/221-   oder per 
E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2347 Zeichen

Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 14. Juni 2024 10:27 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Ber-Vorschlag neues Bewohnerparkgebiet 
 
 
Guten Tag, 
 
nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein. 
 
Können Sie hier weiterhelfen? 
 
 
Viele Grüße 
 
 
34/Bürgerdienste 
343-1/Bürgertelefon 
Dillenburger Str. 68 – 70 
51105 Köln 
 
Telefon: 0221/221- 
Telefax: 0221/221- 
E-Mail:    
Internet: stadt.koeln  
www.instagram.com/stadt.koeln 
www.youtube.com/user/Koeln 
https://www.facebook.com/stadt.koeln50 
https://social.cologne/@koeln 
 
 
 
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-
koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 11. Juni 2024 18:00 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' 
am 11.06.2024 17:59:56 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Guten Tag,  
ich wohne in Nippes in der Josef-Bayer-Str., einer der wenigen Wohngegenden in 
Köln, in denen es noch kein Anwohnerparken gibt (Florastr./Kuenstr./Josef-Bayer-Str. 
usw.). Dies führt dazu, dass auch viele Besucher bzw. Arbeitnehmer von außerhalb 
der Stadt hier einen Parkplatz belegen und die Parkplatzsituation für die Anwohner 
immer knapper wird. Ca. jedes dritte Fahrzeug das hier parkt hat ein auswärtiges 
Nummernschild und vor allem abends passiert es regelmäßig, dass man 15-20 
Minuten nach einem Parkplatz suchen muss. Wir Anwohner befürchten, dass sich 
unsere Situation mit der Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken noch

verschlimmern wird, da vielleicht Menschen aus angrenzenden Wohngegenden auch 
lieber bei uns Parken würden, statt die höhere Gebühr zu zahlen.  
 
Aus den dargelegten Gründen frage ich Sie, ob in Zukunft die Einrichtung eines 
Anwohnerparksystems für unsere Wohngegend angedacht ist und falls nein, bitte ich 
Sie, diese Idee mit auf Ihre Agenda zu nehmen.  
 
Letztendlich profitieren beide Seiten von einer Einführung von Anwohnerparken - die 
Stadt Köln durch zusätzliche Einnahmen und die Anwohner durch eine hoffentlich 
entspanntere Parkplatzsituation.  
 
Ich freue mich über eine Rückmeldung Ihrerseits.  
 
Freundliche Grüße,

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dillenburger Straße 68
  • Josef-Bayer-Straße
  • Florastraße
  • Ludwigstraße 8
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
2273/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.07.2024
Erstellt
22.07.2024 14:53