2273/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bewohnerparken Josef-Bayer-Straße, Köln-Nippes, Aktenzeichen 78/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2273/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bewohnerparken Josef-Bayer- Straße, Köln-Nippes, Aktenzeichen 78/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 78/24 17.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bewohnerparken Josef-Bayer-Straße, Köln-Nippes“ Ak- tenzeichen 78/24 B Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2024. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung – welches das Schreiben von Ihnen pa- rallel ebenfalls erhielt – hat Ihnen am 12.06.2024 bereits eine Antwort zu Ihrem Anlie- gen zukommen lassen. Aus diesem Schreiben geht Folgendes hervor: „…dass es sich bei Parkraum im öffentlichen Straßenland um öffentlich gewidmetes Straßenland han- delt, das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmer*in- nen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus der Nachbarschaft oder von auswärts ist demnach zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrs- ordnung beachtet werden. Zudem lässt ein auswärtiges Kennzeichen nicht zwangsläufig darauf schließen, dass es sich um Auswärtige handelt. Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs kann das ehe- malige Kennzeichen weiterverwendet und muss nicht mehr ausgetauscht werden. Es kann sich also auch um Anwohner*innen handeln. Ein Parkraumkonzept mit einer Bewohnerparkregelung, dass Sie in zahlreichen zent- ralen Stadtteilen vorfinden, kann nicht für einzelne Straßenzüge angeordnet werden, sondern nur für größere Quartiere. Für solch ein Parkraumkonzept, das sachgerecht umgesetzt werden kann, sind vorbereitende Verkehrsuntersuchungen notwendig, und dazu sind Beschlüsse der zuständigen Bezirksvertretung erforderlich. Ein derartiger Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, eine Parkraumuntersuchung vornehmen zu lassen, liegt jedoch nicht vor. Selbst wenn ein Beschluss der Bezirksvertretung vor- liegt, ist mit einer Wartezeit für ein Parkraumkonzept von mehreren Jahren zu rech- nen. Seite 2/2 Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. Beschlüsse zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirks- vertretungen aus. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln im Dezember 2021 im „Masterplan Parken“ eine Prüfung des gesamten Stadtgebietes im Hinblick auf beste- henden Parkdruck sowie die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewoh- nerparkvorrechten in Bereichen mit nachgewiesen erheblichem Parkdruck durch aus- wärtige Stellplatznachfragende beschlossen. Durch diesen Beschluss und die damit verbundenen Aufgaben und Herangehensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbe- schlüsse des Masterplans Parken erstellt. Danach wird eine Neufestlegung und Priori- sierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. In- sofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann eine Planung für weitere Bewohnerparkgebiete im Stadtgebiet vorgelegt werden kann. Zu erwähnen ist, dass selbst mit einer Bewohnerparkregelung keine Ansprüche auf bestimmte Stellplätze hergeleitet werden können. Die Daseinsvorsorge durch die Stadt Köln beinhaltet nicht, jeder Bewohnerin und jedem Bewohner für das Fahrzeug einen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Die Bereithal- tung einer Abstellmöglichkeit für ein Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwortung der Fahrzeughalter*innen. Eine Stellplatzgarantie bietet lediglich das Anmieten eines pri- vaten Stellplatzes.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 14. Juni 2024 10:27 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Ber-Vorschlag neues Bewohnerparkgebiet Guten Tag, nachfolgende E-Mail ging im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein. Können Sie hier weiterhelfen? Viele Grüße 34/Bürgerdienste 343-1/Bürgertelefon Dillenburger Str. 68 – 70 51105 Köln Telefon: 0221/221- Telefax: 0221/221- E-Mail: Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt- koeln.de> Gesendet: Dienstag, 11. Juni 2024 18:00 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 11.06.2024 17:59:56 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, ich wohne in Nippes in der Josef-Bayer-Str., einer der wenigen Wohngegenden in Köln, in denen es noch kein Anwohnerparken gibt (Florastr./Kuenstr./Josef-Bayer-Str. usw.). Dies führt dazu, dass auch viele Besucher bzw. Arbeitnehmer von außerhalb der Stadt hier einen Parkplatz belegen und die Parkplatzsituation für die Anwohner immer knapper wird. Ca. jedes dritte Fahrzeug das hier parkt hat ein auswärtiges Nummernschild und vor allem abends passiert es regelmäßig, dass man 15-20 Minuten nach einem Parkplatz suchen muss. Wir Anwohner befürchten, dass sich unsere Situation mit der Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken noch verschlimmern wird, da vielleicht Menschen aus angrenzenden Wohngegenden auch lieber bei uns Parken würden, statt die höhere Gebühr zu zahlen. Aus den dargelegten Gründen frage ich Sie, ob in Zukunft die Einrichtung eines Anwohnerparksystems für unsere Wohngegend angedacht ist und falls nein, bitte ich Sie, diese Idee mit auf Ihre Agenda zu nehmen. Letztendlich profitieren beide Seiten von einer Einführung von Anwohnerparken - die Stadt Köln durch zusätzliche Einnahmen und die Anwohner durch eine hoffentlich entspanntere Parkplatzsituation. Ich freue mich über eine Rückmeldung Ihrerseits. Freundliche Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dillenburger Straße 68
- Josef-Bayer-Straße
- Florastraße
- Ludwigstraße 8
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 2273/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.07.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 14:53