0749/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO - Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, Aktenzeichen: 105/23
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 (III/64/644/52) Vorlagen-Nummer 0749/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO - Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, Aktenzeichen: 105/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe und folgt der Emp- fehlung der Verwaltung - aufgrund bereits bestehender ausreichender Maßnahmen – keine weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Straßenverkehrsbehörde des Amtes für Verkehrsmanagement hat den vom Petenten an- geführten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass verkehrstechnische Maßnah- men hier nicht vorgesehen sind. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §45 Abs.9 sind diese nur dort anzuordnen, wo dies zwingend erforderlich ist. Das ist hier nicht der Fall, Par- ken auf dem Gehweg ist verboten (§12 Abs. 4 StVO). Der Verkehrsdienst des Amtes für Öffentliche Ordnung überwacht und verwarnt die Falsch- parker hier bereits regelmäßig. Außerhalb der Kölner Innenstadt und außerhalb von Deutz ori- entiert sich das Einschreiten, aus überwachungsökonomischen Gründen, am Vorliegen einer Behinderung. Nichtbehinderndes Gehwegparken ist dort nur zu ahnden, wenn besondere Um- stände es gebieten. Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fußgängerauf- kommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. Die Verkehrsüberwachung geht situationsbezogen und mit Augenmaß vor. Nur so ist gewähr- leistet, dass der eingeräumte Ermessenspielraum auch pflichtgemäß und im Einzelfall ausge- übt wird. Als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ wird der Bereich durch den Verkehrsdienst verstärkt kontrolliert um dadurch eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Das Anbringen von Pollern würde zwar das Abstellen von Fahrzeugen verhindern, könnte je- doch die ein- und aussteigenden Personen der Busse behindern.
Anlage Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 21. Juni 2023 20:46 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.06.2023 20:46:07 an Sie geschickt Anliegen: Das offenbar gedultete Gehwegparken von 7,5t LKW und Sprinterfahrzeugen auf der Brühler Landstraße zwischen der Straße Auf dem Rosenhügel und der Kirche ist weiterhin ein großes Problem in Meschenich. Die Fahrzeuge parken auf dem Gehweg, der auch für Radfahrer frei ist und engen den verfügbaren Raum für Zufußgehende und Radfahrende erheblich ein. Zudem ist die Bushaltestelle an der engsten Stelle platziert, wS zu zusätzlichen Konflikten mit dort wartenden Personen führt. Ich bitte um Prüfung, wie das Parken auf dem Gehweg an dieser Stelle nachhaltig verhindert werden kann, bspw durch Herstellung eines bepflanzen Grünstreifens.
Anlage 1
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 105/23 04.12.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, Ak- tenzeichen: 105/23 S Sehr geehrter Herr , nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 21.06.2023 zurück. Die zuständigen Fachämter haben Ihre Eingabe eingehend geprüft. Die Straßenverkehrsbehörde des Amtes für Verkehrsmanagement teilt mit, dass „Verkehrstechnische Maßnahmen hier nicht vorgesehen sind und gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §45 Abs.9 nur dort anzuordnen sind, wo dies zwingend erforderlich ist. Das ist hier nicht der Fall, Parken auf dem Gehweg ist verboten (§12 Abs. 4 StVO).“ Laut dem Amt für Öffentliche Ordnung „überwacht und verwarnt der Verkehrsdienst die Falschparker hier bereits regelmäßig. Außerhalb der Kölner Innenstadt und außer- halb von Deutz orientiert sich das Einschreiten, aus überwachungsökonomischen Gründen, am Vorliegen einer Behinderung. Nichtbehinderndes Gehwegparken ist dort nur zu ahnden, wenn besondere Umstände es gebieten. Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleiben- den Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fuß- gängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. Die Verkehrsüberwachung geht situationsbezogen und mit Augenmaß vor. Nur so ist gewährleistet, dass der eingeräumte Ermessenspielraum auch pflichtgemäß und im Einzelfall ausgeübt wird. Als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ wird der Bereich durch den Verkehrsdienst verstärkt kon- trolliert um dadurch eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. - 2 - Das Anbringen von Pollern würde zwar das Abstellen von Fahrzeugen verhindern, könnte jedoch die ein- und aussteigenden Personen der Busse behindern.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanage- ment@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir- chen zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Rodenkirchen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2
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Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Bürgereingabe AZ 105/23 S Datum: Freitag, 15. Dezember 2023 10:34:11 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich mit, dass ich eine Beratung der Angelegenheit in der BV Rodenkirchen wünsche. Mfg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0749/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 13:14