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0749/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO - Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, Aktenzeichen: 105/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2318 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
(III/64/644/52) 
Vorlagen-Nummer 
 0749/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, 
Aktenzeichen: 105/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe und folgt der Emp-
fehlung der Verwaltung - aufgrund bereits bestehender ausreichender Maßnahmen – keine 
weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten.  
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straßenverkehrsbehörde des Amtes für Verkehrsmanagement hat den vom Petenten an-
geführten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass verkehrstechnische Maßnah-
men hier nicht vorgesehen sind. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §45 Abs.9 sind 
diese nur dort anzuordnen, wo dies zwingend erforderlich ist. Das ist hier nicht der Fall, Par-
ken auf dem Gehweg ist verboten (§12 Abs. 4 StVO). 
Der Verkehrsdienst des Amtes für Öffentliche Ordnung überwacht und verwarnt die Falsch-
parker hier bereits regelmäßig. Außerhalb der Kölner Innenstadt und außerhalb von Deutz ori-
entiert sich das Einschreiten, aus überwachungsökonomischen Gründen, am Vorliegen einer 
Behinderung. Nichtbehinderndes Gehwegparken ist dort nur zu ahnden, wenn besondere Um-
stände es gebieten. 
Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleibenden 
Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fußgängerauf-
kommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. 
Die Verkehrsüberwachung geht situationsbezogen und mit Augenmaß vor. Nur so ist gewähr-
leistet, dass der eingeräumte Ermessenspielraum auch pflichtgemäß und im Einzelfall ausge-
übt wird. 
Als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ wird der Bereich durch den Verkehrsdienst verstärkt kontrolliert 
um dadurch eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.  
Das Anbringen von Pollern würde zwar das Abstellen von Fahrzeugen verhindern, könnte je-
doch die ein- und aussteigenden Personen der Busse behindern.

Anlage Eingabe

1154 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 21. Juni 2023 20:46 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.06.2023 
20:46:07 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Das offenbar gedultete Gehwegparken von 7,5t LKW und Sprinterfahrzeugen auf der Brühler 
Landstraße zwischen der Straße Auf dem Rosenhügel und der Kirche ist weiterhin ein 
großes Problem in Meschenich. Die Fahrzeuge parken auf dem Gehweg, der auch für 
Radfahrer frei ist und engen den verfügbaren Raum für Zufußgehende und Radfahrende 
erheblich ein. Zudem ist die Bushaltestelle an der engsten Stelle platziert, wS zu 
zusätzlichen Konflikten mit dort wartenden Personen führt. 
 
Ich bitte um Prüfung, wie das Parken auf dem Gehweg an dieser Stelle nachhaltig verhindert 
werden kann, bspw durch Herstellung eines bepflanzen Grünstreifens.

Anlage 1

3149 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 105/23 04.12.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Gehwegparken auf der Brühler Landstraße, Ak-
tenzeichen: 105/23 S 
Sehr geehrter Herr   , 
nun komme ich endlich auf Ihr Schreiben vom 21.06.2023 zurück. Die zuständigen 
Fachämter haben Ihre Eingabe eingehend geprüft. Die Straßenverkehrsbehörde des 
Amtes für Verkehrsmanagement teilt mit, dass „Verkehrstechnische Maßnahmen hier 
nicht vorgesehen sind und gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §45 Abs.9 nur 
dort anzuordnen sind, wo dies zwingend erforderlich ist. Das ist hier nicht der Fall, 
Parken auf dem Gehweg ist verboten (§12 Abs. 4 StVO).“ 
Laut dem Amt für Öffentliche Ordnung „überwacht und verwarnt der Verkehrsdienst 
die Falschparker hier bereits regelmäßig. Außerhalb der Kölner Innenstadt und außer-
halb von Deutz orientiert sich das Einschreiten, aus überwachungsökonomischen 
Gründen, am Vorliegen einer Behinderung. Nichtbehinderndes Gehwegparken ist dort 
nur zu ahnden, wenn besondere Umstände es gebieten. 
Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleiben-
den Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fuß-
gängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. 
Die Verkehrsüberwachung geht situationsbezogen und mit Augenmaß vor. Nur so ist 
gewährleistet, dass der eingeräumte Ermessenspielraum auch pflichtgemäß und im 
Einzelfall ausgeübt wird. 
 
 
Als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ wird der Bereich durch den Verkehrsdienst verstärkt kon-
trolliert um dadurch eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

- 2 - 
 
Das Anbringen von Pollern würde zwar das Abstellen von Fahrzeugen verhindern, 
könnte jedoch die ein- und aussteigenden Personen der Busse behindern.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, 
Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: verkehrsmanage-
ment@stadt-koeln.de wenden. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2

268 Zeichen

Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Bürgereingabe AZ 105/23 S
Datum: Freitag, 15. Dezember 2023 10:34:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich mit, dass ich eine Beratung der Angelegenheit in der BV Rodenkirchen 
wünsche.
Mfg

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0749/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.02.2024
Erstellt
23.02.2024 13:14