AN/1157/2020
Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale muss auch zentral liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/Internationales Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.08.2020 AN/1157/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale muss auch zentral liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 31.08.2020 zu setzen: Beschluss: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zentrale des Kölner Ordnungsdienstes kurzfristig einen zentral gelegenen Standort zu suchen. Von der Verlagerung der Zentrale an den Standort an der Aaachener Straße in Junkersdorf wird Abstand genommen. 2) Mittelfristig wird der Ordnungsdienst in den Kölner Stadtbezirken ausgebaut. Ziel ist eine – zusätzlich zur Hauptzentrale – dezentrale Verteilung von Standorten des Ordnungs- dienstes mit dezentraler Zuständigkeit der Bezirke und einer personell verstärkten Prä- senz des Ordnungsdienstes in allen neun Kölner Stadtbezirken. Begründung: Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Verwaltung die Verlagerung des Ordnungsdienstes an die Aachener Straße 1042 in Junkersdorf plant. Dieses Vorgehen wur- - 2 - de seitens der Verwaltung zuvor nicht mit den politischen Gremien abgestimmt. Jenseits von formalen Fragen der Zuständigkeitsordnung kann dieses Vorgehen angesichts der in den Debatten der letzten Jahre zum Ausdruck gekommenen Sensibilität des Themas „Präsenz des Ordnungsdienstes in den Veedeln“ nicht nachvollzogen werden. In der Sache konterkarieren die Planungen der Verwaltung den dringenden Bedarf an einer stärkeren Präsenz des Ordnungsdienstes in den Veedeln. Dies zeigt auch die parteiübergrei- fende Kritik der Bezirkspolitiker an den jetzt bekannt gewordenen Verlegungsplänen. Die Zentrale des Ordnungsdienstes komplett am westlichen Stadtrand anzusiedeln, wird dem enormen Bedarf an Präsenz des Ordnungsdienstes in den Veedeln nicht gerecht. Anfahrts- wege verlängern sich zusätzlich. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Erfüllung ihrer - aufgrund der engen Personaldecke ohnehin besonders herausfordernden – Aufgaben zusätzlich erschwert. Daher ist kurzfristig ein zentraler Standort zu suchen. Mittelfristig muss der Kölner Ordnungsdienst wieder stärker dezentralisiert werden. Fast alle neun Kölner Stadtbezirke erreichen isoliert betrachtet die Einwohnerzahl einer Großstadt. Dies rechtfertigt es, auch in allen neuen Stadtbezirke mittelfristig dezentrale Standorte des Ordnungsdienstes einzurichten, um dort verstärkt Ordnungskräfte zu bündeln, die mit dem jeweiligen Bezirk vertraut sind und eine hohe Präsenz in den Veedeln gewährleisten können. Hier - wo die Menschen wohnen – erleben die Kölnerinnen und Kölner täglich Unsicherheit und Verwahrlosung der Quartiere. Gerade hier muss der Ordnungsdienst Präsenz zeigen. Begründung der Dringlichkeit Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1157/2020
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 27.08.2020
- Erstellt
- 27.08.2020 11:55