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AN/1157/2020

Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale muss auch zentral liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 27.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

3627 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/Internationales 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.08.2020 
 
AN/1157/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 31.08.2020 
 
Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale 
muss auch zentral liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 
31.08.2020 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zentrale des Kölner Ordnungsdienstes kurzfristig 
einen zentral gelegenen Standort zu suchen. Von der Verlagerung der Zentrale an den 
Standort an der Aaachener Straße in Junkersdorf wird Abstand genommen. 
2) Mittelfristig wird der Ordnungsdienst in den Kölner Stadtbezirken ausgebaut. Ziel ist eine 
– zusätzlich zur Hauptzentrale –  dezentrale Verteilung von Standorten des Ordnungs-
dienstes mit dezentraler Zuständigkeit der Bezirke und einer personell verstärkten Prä-
senz des Ordnungsdienstes in allen neun Kölner Stadtbezirken. 
  
 
Begründung: 
Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Verwaltung die Verlagerung des 
Ordnungsdienstes an die Aachener Straße 1042 in Junkersdorf plant. Dieses Vorgehen wur-

- 2 - 
 
de seitens der Verwaltung zuvor nicht mit den politischen Gremien abgestimmt. Jenseits von 
formalen Fragen der Zuständigkeitsordnung kann dieses Vorgehen angesichts der in den 
Debatten der letzten Jahre zum Ausdruck gekommenen Sensibilität des Themas „Präsenz 
des Ordnungsdienstes in den Veedeln“ nicht nachvollzogen werden.  
 
In der Sache konterkarieren die Planungen der Verwaltung den dringenden Bedarf an einer 
stärkeren Präsenz des Ordnungsdienstes in den Veedeln. Dies zeigt auch die parteiübergrei-
fende Kritik der Bezirkspolitiker an den jetzt bekannt gewordenen Verlegungsplänen. Die 
Zentrale des Ordnungsdienstes komplett am westlichen Stadtrand anzusiedeln, wird dem 
enormen Bedarf an Präsenz des Ordnungsdienstes in den Veedeln nicht gerecht. Anfahrts-
wege verlängern sich zusätzlich. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Erfüllung 
ihrer - aufgrund der engen Personaldecke ohnehin besonders herausfordernden – Aufgaben 
zusätzlich erschwert. Daher ist kurzfristig ein zentraler Standort zu suchen. 
 
Mittelfristig muss der Kölner Ordnungsdienst wieder stärker dezentralisiert werden. Fast alle 
neun Kölner Stadtbezirke erreichen isoliert betrachtet die Einwohnerzahl einer Großstadt. 
Dies rechtfertigt es, auch in allen neuen Stadtbezirke mittelfristig dezentrale Standorte des 
Ordnungsdienstes einzurichten, um dort verstärkt Ordnungskräfte zu bündeln, die mit dem 
jeweiligen Bezirk vertraut sind und eine hohe Präsenz in den Veedeln gewährleisten können. 
Hier - wo die Menschen wohnen – erleben die Kölnerinnen und Kölner täglich Unsicherheit 
und Verwahrlosung der Quartiere. Gerade hier muss der Ordnungsdienst Präsenz zeigen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rafael Struwe  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1157/2020
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
27.08.2020
Erstellt
27.08.2020 11:55