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0537/2024

Mündliche Nachfrage zu TOP 9.3.1 aus der letzten Sitzung der BV8 vom 25.01.2024

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 09.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3157 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0537/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Mündliche Nachfrage zu TOP 9.3.1 aus der letzten Sitzung der BV8 vom 25.01.2024 
Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion) stellte zu TOP 9.3.1 aus der letzten Sitzung der BV8 
vom 25.01.2024 die folgende mündliche Nachfrage: 
 
Zur angefügten Pressemitteilung ergeben sich Fragen aus aktuellem Anlass: 
 
1.Wie viele Wohneinheiten sind im Stadtbezirk Kalk betroffen? Bitte nach einzelnen Veedeln 
gesondert aufführen  
 
2. Wie werden diese Wohnungen wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt?“ 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Das Online-Registrierungsverfahren des Landes NRW, durch das die Vergabe von Wohn-
raum-Identitätsnummern (WID) erfolgt, nimmt keine Zuordnung der Objektadresse, für die 
eine WID vergeben wird, zu einem Stadtbezirk oder Stadtteil vor. Entsprechende Datenfelder 
sind in diesem Programm nicht vorhanden. Daher ist eine maschinelle Auswertung des Daten-
bestandes nach den Unterscheidungskriterien „Stadtbezirk“ oder „Stadtteil“ nicht möglich. 
 
Eine exakte Beantwortung dieser Frage bedingt daher eine sehr aufwändige manuelle Zuord-
nung jeder einzelnen betroffenen WID anhand der jeweiligen Objektadresse zum Stadtbezirk 
Kalk bzw. dem jeweiligen Stadtteil. Dies kann jedoch nicht realisiert werden. 
 
Als eine mit überschaubarem manuellen Aufwand realisierbare Alternative kommt eine Zuord-
nung der in diesem Bereich vergebenen gültigen WID’s nach Postleitzahlbezirken in Betracht. 
 
Die Postleitzahlbezirke 51103, 51107 und 51109 weichen insgesamt nur geringfügig von den 
Grenzen des Stadtbezirkes Kalk ab (siehe beigefügte Kartenausschnitte), so dass damit zu-
mindest ein gut brauchbarer Näherungswert zur Gesamtzahl der für den Stadtbezirk Kalk ver-
gebenen WID ermittelt werden kann. 
 
Dabei ermöglicht es die Zuordnung der Anzahl der WID auf die einzelnen PLZ-Bezirke im 
Stadtbezirk Kalk auch, deren regionale Verteilung in den Grenzen dieser drei PLZ-Bereiche zu 
beurteilen.

2 
 
Am 31.12.2023 gültige WID 
PLZ-Bereich Anzahl 
51103 151 
51107 57 
51109 42 
Summe 250 
 
zu 2.) 
 
Im aktuellen 11. Halbjahresbericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln (2. Halbjahr 
2023) ist im Abschnitt 7 („Effekte der Registrierung der Anbietenden von Kurzzeitvermietung 
mit Wohnraum-Identitätsnummer“) und im Abschnitt 8 („Wiederzuführungsverfahren“) im De-
tail dargestellt, auf welche Weise die Verwaltung zweckentfremdete Wohnungen wieder dem 
Wohnungsmarkt zuführt. 
 
Kartenausschnitte: 
 
Stadtbezirk Kalk 
 
 
Postleitzahlbezirke 
 
51109 
51107 
51103

3 
 
 
Ungenauigkeiten im Hinblick auf den räumlichen Zuschnitt des Stadtbezirks 
Mit Blick auf die Grenzen des Stadtbezirks Kalk fehlt im südlichen PLZ-Bereich 51103 der 
Teilbereich nördlich der L 124, der ebenfalls zum Stadtbezirk Kalk gehört. Im PLZ-Bereich 
51107 gibt es eine räumliche Abweichung von den Stadtbezirksgrenzen im Süden (Rath), die 
aber mit Blick auf die Besiedelung nicht ins Gewicht fallen dürfte.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0537/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
09.02.2024
Erstellt
06.02.2024 15:02