A-H/0009/2017
Schließung des Wasserwerkes Geist - Verbindliche Zusage der Stadt / Stadtwerke Münster den bisherigen Grundwasserstand aufrechtzuerhalten und falls notwendig Schadenersatz oder Entschädigung zu leisten
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A-H-0009-2017
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E.: 07.0317 = CDU... — CDU Fraktion BV Hiltrup Schließung des Wasserwerkes Geist - Verbindliche Zusage der Stadt / Stadtwerke Münster den bisherigen Grundwasserstand aufrechtzuerhalten und falls notwendig Schadenersatz oder Entschädigung zu leisten Antrag Die Bezirksvertretung möge beschließen: . Die Stadt / Stadtwerke Münster aufzufordern nach Schließung des Wasserwerkes Geist / Vennheide den bisherigen niedrigen Grundwasserstand verpflichtend und unbefristet aufrecht zu erhalten. Eine verbindliche, schriftliche Erklärung, auch zur Leistung von möglichem Schadenersatz oder anderweitigen Entschädigungen an betroffene Gebäudeeigentümer ist vor Schließung des Wasserwerkes zwingend vorzulegen. Begründung Bis 2029 wächst Stadt Münster vermutlich um zusätzlich 37.000 Einwohner. Dafür muss mehr Trinkwasser geliefert werden. Die Schließung des Wasserwerkes Geist / Vennheide wird nach Aussage der Stadtwerke (siehe Bürgerversammlung vom 09.02.2017 in der Stadthalle Hiltrup) zur Folge haben, dass der Grundwasserspiegel steigt und ca. 700 Gebäude sowie auch Altlasten betroffen sind. Das heißt: es muss weiter Grundwasser gepumpt werden. Das wertvolle und auch in Münster nur beschränkt verfügbare Grundwasser soll in den Dortmund-Ems- Kanal gepumpt werden: statt Trinkwasser jetzt also Wasser für einen Schifffahrtsweg. Die Stadtwerke tragen dazu vor: es wird im Wasserwerk Geist zum Schutz der ca. 700’ betroffenen Gebäude (Vermeidung nasser Keller durch aufsteigendes Grundwasser) weiter Wasser gefördert „so lange wie nötig". Die Bürger lassen sich auf diese vage Erklärung nicht ein. Sie verlangen eine schriftliche und juristisch einklagbare Erklärung seitens der Stadt = CDU .... CDU Fraktion BV Hiltrup und der Stadtwerke (nicht nur allein der Stadtwerke, da hier ein ungewisser Rechtstatus für die Zukunft besteht) - und auch nicht nur des Rates - zur Erhaltung der jetzt vorhandenen trockenen Keller und zwar zeitlich unbefristet. Ausführungen der Stadtwerke, dass für die Gebäude in den nächsten Jahrzehnten ja sowieso eine Kemsanierung durch die Eigentümer erforderlich ist, stoßen dabei, bezogen auf nasse Keller, auf völliges Unverständnis. Für Häuser gibt es „Bautechnische Bodenuntersuchungen" mit Grundwasserangaben zur Festlegung der Gründungstiefe vor der Baugenehmigung. Die offizielle und auf der Webseite der Stadtwerke schriftlich niedergelegte Meinung kann nicht gelten gelassen werden: „Stadtwerke, Stadt und Bezirksregierung Münster sowie das Land NRW sind rechtlich auch nicht verpflichtet, den bisherigen niedrigen Grundwasserstand aufrecht zu erhalten. Es bestehen somit keine Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen an betroffene Gebäudeeigentümer. Dennoch werden wir in Abstimmung mit der Stadt Münster freiwillig und aus Gründen der Fürsorge den Grundwasserstand im Gebiet Geist auf einem unkritischen Niveau halten." Deshalb ist es zwingend zum Schutz des Eigentumes der betroffenen Bürger erforderlich, dass von Seiten der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster die im Antrag geforderte Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Münster, den 08.03.2017 Yhndd Buhl
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Beratung an den Rat weitergegeben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-H/0009/2017
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37