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A-H/0009/2017

Schließung des Wasserwerkes Geist - Verbindliche Zusage der Stadt / Stadtwerke Münster den bisherigen Grundwasserstand aufrechtzuerhalten und falls notwendig Schadenersatz oder Entschädigung zu leisten

Antrag an die BV Hiltrup 22.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 22.06.2017, TOP 5.4

A-H-0009-2017

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A-H-0009-2017

3158 Zeichen

E.: 07.0317
= CDU... —

CDU Fraktion BV Hiltrup

Schließung des Wasserwerkes Geist - Verbindliche Zusage der Stadt /
Stadtwerke Münster den bisherigen Grundwasserstand aufrechtzuerhalten
und falls notwendig Schadenersatz oder Entschädigung zu leisten

Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen: .

Die Stadt / Stadtwerke Münster aufzufordern nach Schließung des Wasserwerkes
Geist / Vennheide den bisherigen niedrigen Grundwasserstand verpflichtend und
unbefristet aufrecht zu erhalten. Eine verbindliche, schriftliche Erklärung, auch zur
Leistung von möglichem Schadenersatz oder anderweitigen Entschädigungen an
betroffene Gebäudeeigentümer ist vor Schließung des Wasserwerkes zwingend

vorzulegen.

Begründung

Bis 2029 wächst Stadt Münster vermutlich um zusätzlich 37.000 Einwohner. Dafür
muss mehr Trinkwasser geliefert werden.

Die Schließung des Wasserwerkes Geist / Vennheide wird nach Aussage der
Stadtwerke (siehe Bürgerversammlung vom 09.02.2017 in der Stadthalle Hiltrup) zur
Folge haben, dass der Grundwasserspiegel steigt und ca. 700 Gebäude sowie auch
Altlasten betroffen sind.

Das heißt: es muss weiter Grundwasser gepumpt werden. Das wertvolle und auch in
Münster nur beschränkt verfügbare Grundwasser soll in den Dortmund-Ems- Kanal
gepumpt werden: statt Trinkwasser jetzt also Wasser für einen Schifffahrtsweg.

Die Stadtwerke tragen dazu vor: es wird im Wasserwerk Geist zum Schutz der ca.
700’ betroffenen Gebäude (Vermeidung nasser Keller durch aufsteigendes

Grundwasser) weiter Wasser gefördert „so lange wie nötig".

Die Bürger lassen sich auf diese vage Erklärung nicht ein.

Sie verlangen eine schriftliche und juristisch einklagbare Erklärung seitens der Stadt

= CDU ....

CDU Fraktion BV Hiltrup

und der Stadtwerke (nicht nur allein der Stadtwerke, da hier ein ungewisser
Rechtstatus für die Zukunft besteht) - und auch nicht nur des Rates - zur Erhaltung

der jetzt vorhandenen trockenen Keller und zwar zeitlich unbefristet.

Ausführungen der Stadtwerke, dass für die Gebäude in den nächsten Jahrzehnten ja
sowieso eine Kemsanierung durch die Eigentümer erforderlich ist, stoßen dabei,
bezogen auf nasse Keller, auf völliges Unverständnis. Für Häuser gibt es
„Bautechnische Bodenuntersuchungen" mit Grundwasserangaben zur Festlegung

der Gründungstiefe vor der Baugenehmigung.

Die offizielle und auf der Webseite der Stadtwerke schriftlich niedergelegte Meinung
kann nicht gelten gelassen werden: „Stadtwerke, Stadt und Bezirksregierung Münster
sowie das Land NRW sind rechtlich auch nicht verpflichtet, den bisherigen niedrigen
Grundwasserstand aufrecht zu erhalten. Es bestehen somit keine Verpflichtungen
zur Leistung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen an betroffene
Gebäudeeigentümer. Dennoch werden wir in Abstimmung mit der Stadt Münster
freiwillig und aus Gründen der Fürsorge den Grundwasserstand im Gebiet Geist auf

einem unkritischen Niveau halten."
Deshalb ist es zwingend zum Schutz des Eigentumes der betroffenen Bürger
erforderlich, dass von Seiten der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster die im Antrag

geforderte Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

Münster, den 08.03.2017

Yhndd Buhl

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Beratung an den Rat weitergegeben

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-H/0009/2017
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
22.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37