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3207/2018

Kriterien für die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.11.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 1.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5842 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/80/803 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2018 
 3207/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 
Kriterien für die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken 
Die Beantwortung zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 03.07.2018 und des Wirt-
schaftsausschusses am 06.09.2018 wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Nachfrage nach Gewerbeflächen im gesamten Kölner Stadtgebiet ist unvermindert groß. 
Dieser Nachfrage steht ein inzwischen sehr geringes Angebot gegenüber. Lediglich in Köln-
Immendorf, im stark nachgefragten linksrheinischen Süden, wird ein neues Gewerbegebiet 
Ende 2018/Anfang 2019 in die Vermarktung gehen. Auch hier ist die Liste der Unternehmen, 
die sich für dieses Areal haben vormerken lassen, sehr viel länger als überhaupt Flächen 
vorhanden sind. Nach heutigem Stand werden darüber hinaus auch keine weiteren Gewer-
beflächen im Kölner Stadtgebiet mehr erschlossen.  
 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung geprüft, ob und wie eine Anpassung der bisheri-
gen stadtinternen Anforderungen beim Erwerb städtischer Gewerbegrundstücke erfolgen 
muss.  
 
Durch die Mitteilungen bzgl. „Vergabepraxis städtischer Gewerbeflächen“ im Stadtentwick-
lungsausschuss am 13.09.2012 (3785/2012) sowie der Mitteilung zu „Vergabe städt. Gewer-
be- und Industrieliegenschaften“ am 03.03.2016 im Liegenschaftsausschuss (0533/2016) 
wurden die bisher geltenden Kriterien benannt: 
  
-  Anzahl der Arbeitsplätze 
Arbeitsplatzschlüssel von mind. 7 Vollzeitbeschäftigten pro 1.000 m² Fläche 
Diese Anforderung kann – gem. obiger Mitteilung aus 2016 – nur durch den glaubhaf-
ten Nachweis einer Umsatz- und Personalentwicklung ersetzt werden, wonach der Ar-
beitsplatzbesatz perspektivisch erfüllt wird. In der Praxis hat sich der Nachweis durch 
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bewährt. 
- Künftige Einnahmen durch Gewerbesteuer 
Es sind vorrangig Firmen zu bedienen, die in Köln Steuern zahlen. 
- Investition am Standort 
Dies wird als Indikator für die Finanzstärke eines Unternehmens gewertet. 
- Sonderprogramm KMU – kleinere und mittlere Betriebe 
Gewerbegebiete im Sonderstandortprogramm KMU haben eingeschränkte Grund-

2 
 
stücksgrößen und sind speziell für kleinere mittelständische Betriebe vorgesehen. 
- Hochwertige ansprechende Architektur 
Art des Gewerbe zur Erzielung eines gesundes Branchenmix 
- Umweltbelastung (Emissionen, Zulieferverkehr) 
Die künftige Emissionsbelastung durch den Betrieb ist im Rahmen des Baurechtes 
meist eingeschränkt. Die Lärm- und Emissionsbelastung durch den Lieferverkehr ist 
spätestens seit der verstärkten Diskussion um die Luftbelastung ebenfalls ein Thema 
für die Vorgespräche vor der Grundstücksvergabe. 
 
Das zu erwartende Bevölkerungswachstum lässt nicht nur die Nachfrage nach Wohnraum 
deutlich steigen, sondern auch das Erfordernis eines ausreichenden Arbeitsplatzangebotes. 
Das Vergabekriterium „ausreichende Arbeitsplatzzahl“ wird bei gleichzeitig immer knapper 
werdendem Gewerbeflächenangebot damit wichtiger denn je. 
 
Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass darüber hinaus eine höhere bauliche 
Ausnutzung bei der Belegung der vorhandenen Gewerbeflächen, soweit dies unter Berück-
sichtigung der Vorgaben des jeweiligen Baurechtes möglich ist, im Sinne einer internen Er-
weiterung der bisherigen Vergabekriterien zum Kauf von städtischen Gewerbeflächen als 
Entscheidungskriterium hinzugezogen werden sollte. 
 
Der bestehende Kriterien-Katalog soll deshalb im Punkt „Flächen-Arbeitsplätze-Relation“ 
verstärkt zur Anwendung kommen und ein weiterer Punkt ergänzt bzw. präzisiert werden: 
 
- Um die wenigen, sehr wertvollen Flächen nachhaltig zu vermarkten, möchte die Ver-
waltung „Mindernutzungen“ ausschließen. Betriebe, die relativ große Flächen benöti-
gen, aber eher wenige Arbeitsplätze wie Waschanlagen und Kfz-Werkstätten, ent-
sprechen auch architektonisch nicht den Anforderungen der Verwaltung.  
 
- Als zusätzliches Kriterium werden zukünftig bei der Vergabe von städtischen Grund-
stücken neben dem o.g. Arbeitsplatzbesatz mindestens  2 Vollgeschosse für Lager-
/Hallennutzungen eingefordert sowie 3 Vollgeschosse für Büro / Dienstleistung. Diese 
Anforderung gilt für alle neuen Interessenten bzw. solche, die noch keine abschlie-
ßend bewerteten Planunterlagen eingereicht haben. Sie wird bereits durch eine Reihe 
der aktuell planenden Unternehmen erfüllt.  
Dabei gibt es einen interessanten Effekt. Es zeigt sich, dass sich kleinere Unterneh-
men zusammenschließen, um den Anforderungen an ein städtisches Gewerbegrund-
stück zu entsprechen. Hier sind vielfach sinnvolle Paarungen entstanden, die auch im 
Rahmen der betrieblichen Abläufe zu unverhofften Synergien führen. 
 
Die Prüfung der o.g. Kriterien obliegt derzeit noch dem Amt für Wirtschaftsförderung und evtl. 
weiteren Fachämtern, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Diese Ergebnisse werden in 
einer Beschlussvorlage zur Vergabe des jeweiligen Grundstücks beschrieben. Die Steuerung 
der Vergabe städtischer Grundstücke obliegt nach Abschluss der verwaltungsinternen Prü-
fungen in jedem Einzelfall dem Rat und seinem Liegenschaftsausschuss. 
 
Die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung macht sich hinsichtlich der Mitarbeiterzahlen 
von Unternehmen nicht negativ bemerkbar. Oftmals wird berichtet, dass sich vor allem neue 
Berufsbilder ergeben bzw. bestehende Berufsbilder verändert werden. Die stetig steigende 
Zahl der Beschäftigten bestätigt dies. 
Inwiefern sich die Digitalisierung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf die Ar-

3 
 
beitsplätze auswirkt, lässt sich nicht seriös einschätzen. Hierzu gibt es von Experten ganz 
unterschiedliche Aussagen.  
 
 
 
gez. i.V. StD Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3207/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.11.2018
Erstellt
02.10.2018 10:19