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V/0202/2026/1

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster

Vorlagen 06.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 13

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4116 Zeichen

V/0202/2026/1 
V/0202/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt gem. § 13 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz die Wärmepla-
nung der Stadt Münster (Anlage 1 – Kommunaler Wärmeplan Münster).  
 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt an, dass die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf dem 
gesamten Stadtgebiet eine der zentralsten Zukunftsaufgaben für die gesamte Stadtgesellschaft 
darstellt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan als strategische 
Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmever-
sorgung bis spätestens 2045 bei allen relevanten Planungen und Entscheidungen stadtkonzern-
weit entsprechend dieser besonderen Bedeutung zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen sowie die zur 
Umsetzung des Wärmeplans erforderlichen Schritte gemäß Maßnahmenkatalog (Anlage 3) einzu-
leiten und fortzuführen. Die im Wärmeplan benannten relevanten Akteurinnen und Akteure sind 
angemessen in den Umsetzungsprozess einzubinden. 
 
4. Zu den im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen wird wie folgt beschlossen:  
4.1. Die sich bereits sowohl durch die Verwaltung als auch andere Akteure in Umsetzung befindli-
chen Maßnahmen (Nr. 2.2, 3.1, 3.2, 4.2 – 4.7, 4.9 – 5.7, 6.2 und 7.2) werden zur Kenntnis 
genommen.  
4.2. Die Maßnahmen (Nr. 1.1 – 1.5, 2.1, 2.3, 2.4, 4.1, 6.1, 6.3 und 6.4), werden beschlossen. Die 
Verwaltung wird mit ihrer Umsetzung beauftragt. 
4.3. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Nr. 3.3, 4.8, 6.3 und 7.1) werden zur Kenntnis genom-
men.  
 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
07.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kollotzek  
Telefon: 492-7161 
Kollotzek@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0202/2026/1 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die notwendige Ämter-/Akteursbeteiligung sich 
in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen noch Änderungen 
ergeben können. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kommunalen Wärmeplan über die städtische Internetseite zu 
veröffentlichen und wesentliche kartografische Darstellungen zusätzlich über das städtische Geo-
portal öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus kommunizieren Stadtverwaltung und 
Stadtwerke die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung niedrigschwellig und zielgrup-
pengerecht über unterschiedliche Medien und Plattformen (z.B. Social Media, Printmedien, 
etc.), sowie über Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken. Fachleute sollen hier mit 
einbezogen werden aus dem Handwerk und Institutionen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der städtische Anteil an der Sachentscheidung 4.2. ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
1401 Übergreifender Um-
weltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2026 
2027 
2028 
2029 
2030 
30.000 
70.000 
70.000 
30.000 
30.000 
 
 
 
Die Umsetzung der unter Punkt 4.2 aufgeführten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der kommunalen 
Klimaarbeit.  Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2026/2027 
(bei der o.g. Produktgruppe) veranschlagt. 
Für die unter Punkt 4.3 genannten Maßnahmen werden hinsichtlich der Umsetzung in den kommen-
den Jahren gesonderte Beschlüsse durch die zuständigen Bereiche der Verwaltung herbeigeführt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0202/2026 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und 
Bauwesen vom 05.05.2026 beraten und mit Änderungen beschlossen.  
 
Die sich durch den politischen Antrag ergebenden Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zur  
ursprünglichen Beschlussfassung sind fett markiert. 
 
 
gez. Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister

- 3 - 
V/0202/2026/1 
Anlagen:

Beratungsverlauf (3)

12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0202/2026/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2026
Erstellt
06.05.2026 15:23