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2007/0001

Umstellung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe 'blau' bzw. 'blau-silber' sowie Verwendung der Bezeichnung 'Kommunalpolizei'

Magistratsvorlage 21.12.2006

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2007/0001

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2007/0001

4329 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat VI 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
Hauptamt 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0001 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umstell ung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der 
Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe "blau" bzw. "blau-silber" 
sowie Verwendung der Bezeichnung "Kommunalpolizei" 
 
Vorlage vom: 21.12.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt von dem anliegenden Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes vom 04.01.2007 
Kenntnis. 
 
2. Er stimmt der Umstellung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der 
Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe „blau“ bzw. „blau-silber“ sowie der 
künftigen Verwendung der Bezeichnung „Kommunalpolizei“ zu. 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
 
Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
tragen derzeit grüne Uniformen, ihre Dienstfahrzeuge sind grün-weiß gestaltet. Insoweit hat 
man sich an den Farben der Vollzugspolizei orientiert. Die Vollzugspolizei hat vor einiger Zeit 
begonnen, die Uniformen auf die Farbe blau und die Fahrzeuge auf blau-silber umzustellen. 
Viele hessische Kommunen sind bereits diesem Beispiel gefolgt oder beabsichtigen eine 
entsprechende Umstellung. Im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes sollen die 
städtischen Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten künftig ebenfalls blaue 
Uniformen tragen. Ebenso sollen deren Dienstfahrzeuge analog den Fahrzeugen der 
Vollzugspolizei eine blau-silberne Farbgestaltung aufweisen. 
 
Des weiteren soll die Abteilung 5 des Bürger- und Ordnungsamtes von „Ordnungs- und 
Vollzugsdienst“ in „Kommunalpolizei“ umbenannt werden. In diesem Zusammenhang soll 
auch die Beschriftung der Dienstfahrzeuge, die derzeit den Schriftzug „Ordnungsamt“ tragen, 
in „Kommunalpolizei“ geändert werden. Ebenso soll bei den Ärmelabzeichen der 
Dienstuniform verfahren werden. Diese tragen derzeit zusätzlich zum Stadtwappen die 
Aufschrift „Stadt Darmstadt – Ordnungsamt“, während die künftige Aufschrift 
„Wissenschaftsstadt Darmstadt – Kommunalpolizei“ lauten soll. 
 
Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ wird von immer mehr hessischen Kommunen 
befürwortet oder schon verwendet. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung (HSOG) sieht als Amtsbezeichnung für die betreffenden Beschäftigten die Begriffe 
„Hilfspolizeibeamtin bzw. Hilfspolizeibeamter" oder alternativ „Ordnungspolizeibeamtin bzw. 
Ordnungspolizeibeamter“ vor. Wie die jeweiligen Kommunen die entsprechende 
Organisationseinheit indes benennen, liegt weitgehend in deren Entscheidungsspielraum. 
 
Für die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ sprechen insbesondere folgende Argumente: 
 
• Der Maßnahmeträger ist nach außen für Jedermann ohne Weiteres erkennbar. 
• Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ beinhaltet und verdeutlicht eine klare Abgrenzung 
zur Bundespolizei und zur Landespolizei. 
• Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ wird dem heutigen Aufgabenbereich der 
Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten am ehesten gerecht. Zunehmend müssen diese 
nämlich polizeiliche Aufgaben, aus denen sich die Landespolizei zurückzieht, 
übernehmen. 
• Es handelt sich um einen Begriff, der in vielen europäischen Ländern verwendet wird. 
 
Die Begriffe „Hilfspolizei“ oder „Ordnungspolizei“ sollten in der Außendarstellung nicht 
verwendet werden, da sie aus der Zeit der Nazi-Diktatur historisch vorbelastet sind. Hinzu 
kommt, dass der Wortbestandteil „Hilfs“ von vielen Bürgerinnen und Bürgern abwertend 
verstanden bzw. interpretiert wird. 
 
Mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen wird im Laufe des Jahres 2007 begonnen. 
Sie erfolgt Zug um Zug im Rahmen der Ersatzbeschaffung, so dass keine zusätzlichen 
Kosten entstehen. 
 
 
Darmstadt, 04.01.2007

3 
... 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0001
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.12.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00