2007/0001
Umstellung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe 'blau' bzw. 'blau-silber' sowie Verwendung der Bezeichnung 'Kommunalpolizei'
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2007/0001
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.01.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI Amt: Bürger- und Ordnungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Hauptamt Vorlage-Nr. 2007/0001 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Umstell ung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe "blau" bzw. "blau-silber" sowie Verwendung der Bezeichnung "Kommunalpolizei" Vorlage vom: 21.12.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt von dem anliegenden Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes vom 04.01.2007 Kenntnis. 2. Er stimmt der Umstellung der Dienstkleidung und der Gestaltung der Dienstfahrzeuge der Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten auf die Farbe „blau“ bzw. „blau-silber“ sowie der künftigen Verwendung der Bezeichnung „Kommunalpolizei“ zu. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Bericht: Die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten der Wissenschaftsstadt Darmstadt tragen derzeit grüne Uniformen, ihre Dienstfahrzeuge sind grün-weiß gestaltet. Insoweit hat man sich an den Farben der Vollzugspolizei orientiert. Die Vollzugspolizei hat vor einiger Zeit begonnen, die Uniformen auf die Farbe blau und die Fahrzeuge auf blau-silber umzustellen. Viele hessische Kommunen sind bereits diesem Beispiel gefolgt oder beabsichtigen eine entsprechende Umstellung. Im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes sollen die städtischen Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten künftig ebenfalls blaue Uniformen tragen. Ebenso sollen deren Dienstfahrzeuge analog den Fahrzeugen der Vollzugspolizei eine blau-silberne Farbgestaltung aufweisen. Des weiteren soll die Abteilung 5 des Bürger- und Ordnungsamtes von „Ordnungs- und Vollzugsdienst“ in „Kommunalpolizei“ umbenannt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Beschriftung der Dienstfahrzeuge, die derzeit den Schriftzug „Ordnungsamt“ tragen, in „Kommunalpolizei“ geändert werden. Ebenso soll bei den Ärmelabzeichen der Dienstuniform verfahren werden. Diese tragen derzeit zusätzlich zum Stadtwappen die Aufschrift „Stadt Darmstadt – Ordnungsamt“, während die künftige Aufschrift „Wissenschaftsstadt Darmstadt – Kommunalpolizei“ lauten soll. Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ wird von immer mehr hessischen Kommunen befürwortet oder schon verwendet. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sieht als Amtsbezeichnung für die betreffenden Beschäftigten die Begriffe „Hilfspolizeibeamtin bzw. Hilfspolizeibeamter" oder alternativ „Ordnungspolizeibeamtin bzw. Ordnungspolizeibeamter“ vor. Wie die jeweiligen Kommunen die entsprechende Organisationseinheit indes benennen, liegt weitgehend in deren Entscheidungsspielraum. Für die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ sprechen insbesondere folgende Argumente: • Der Maßnahmeträger ist nach außen für Jedermann ohne Weiteres erkennbar. • Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ beinhaltet und verdeutlicht eine klare Abgrenzung zur Bundespolizei und zur Landespolizei. • Die Bezeichnung „Kommunalpolizei“ wird dem heutigen Aufgabenbereich der Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten am ehesten gerecht. Zunehmend müssen diese nämlich polizeiliche Aufgaben, aus denen sich die Landespolizei zurückzieht, übernehmen. • Es handelt sich um einen Begriff, der in vielen europäischen Ländern verwendet wird. Die Begriffe „Hilfspolizei“ oder „Ordnungspolizei“ sollten in der Außendarstellung nicht verwendet werden, da sie aus der Zeit der Nazi-Diktatur historisch vorbelastet sind. Hinzu kommt, dass der Wortbestandteil „Hilfs“ von vielen Bürgerinnen und Bürgern abwertend verstanden bzw. interpretiert wird. Mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen wird im Laufe des Jahres 2007 begonnen. Sie erfolgt Zug um Zug im Rahmen der Ersatzbeschaffung, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darmstadt, 04.01.2007 3 ... Der Dezernent VI Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0001
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.12.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00