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A-W/0004/2025

Erweiterung der Kriterien für die Installation von Straßenbeleuchtungen in Münster - Hier: Installation von Straßenlaternen im Bereich Hägerstraße Hs-Nr. 229 bis 238 (Fahrtrichtung Nienberge von Häger kommend außerhalb der geschlossenen Ortschaft)

Antrag an die BV West 18.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 7.2

Originalantrag

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Originalantrag

2880 Zeichen

A.-w J ooo ~ I J 02 5 
STADT MÜNSTER 
1 8. MRZ. 2025 
Amt für EH.Irger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung Weilt 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 13.03.2025 
And en 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Erweiterung der Kriterien für die Installation von Straßenbeleuchtungen in Münster -­ 
Hier: Installation von Straßenlaternen im Bereich Hägerstraße, Hausnummer 229 bis 
238 (Fahrtrichtung Nienberge von Häger kommend außerhalb der geschlossenen 
, Ortschaft) 
Anträge 
1. Die Verwaltung möge die bestehenden Kriterien der Stadt Münster für die Aufstellung 
von Straßenlaternen im Hinblick auf die hinreichende Berücksichtigung des 
Sicherheitsaspektes auch außerhalb geschlossener Ortschaften überprüfen. 
2. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit der nicht beleuchtete Bereich der 
Hägerstraße 229 bis 238 aus Sicherheitsgründen mit der Aufste.llung von 
Straßenlaternen hinreichend ausgeleuchtet werden kann. 
Begründung 
Der Bereich Hägerstraße, Hausnummer 229 bis 238, liegt direkt hinter dem 
Ortsausgangsschild und somit außerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht beleuchtet 
werden. Nach eingeholter Aussage der Verwaltung würde die Installation einer 
Straßenbeleuchtung einen Präzedenzfall schaffen und wird somit nicht weiter verfolgt. Der 
· benannte Straßenabschnitt fällt in die Zuständigkeit von Straßen NRW. Straßen NRW 
wiederum installiert und betreibt auf eigenen Straßen keine Straßenbeleuchtung. 
Für die Verwaltung fällt die Bürgeranfrage somit nicht in deren Zuständigkeitsbereich. 
Für das Überprüfen der Kriterien für die Aufstellung von Straßenlaternen und das Überprüfen 
der besseren Ausleuchtung der Hägerstraße (Hausnummer 229 bis 238) sprechen folgende 
Sicherheitsaspekte: 
Die Autofahrer nehmen sehr spät wahr, dass nach der sehr guten Ausleuchtung in 
der geschlossenen Ortschaft Nienberge-Häger nach dem Ortsausgangsschild noch 
weitere Häuser an dem linken Fahrbahnrad im Dunkeln stehen. Verkehrsteilnehmer 
nehmen den Bereich wahr, als würde man in einen „dunklen Tunnel" fahren. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDEN KONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDl MST • Sparkasse Münster land Ost

Der parallel zur linken Fahrbahnseite verlaufende kombinierte Rad- und Fußweg wird 
in dem genannten Bereich frequentiert (Schulkinder auf Fahrrädern, Fußgänger, 
Eltern auf Lastenrädern begegnen sich im Dunkeln auf dem kombinierten Rad- und 
Fußweg).. · 
Eine Beleuchtung würde darüber hinaus dazu beitragen, das subjektive und objektive 
Sicherheitsgefühl auch in diesem Wohnbereich von Häger zu stärken. 
gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, 
Nicholas Reuting, NUs Schappler, Peter Wolfgärten

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hägerstraße 229
  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0004/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.03.2025
Erstellt
18.03.2025 08:09