V/0226/2026
Berufung von PD Dr. Imanuel Baumann in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel
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Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel
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Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden Fragen. (2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig ist. (3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. § 2 Zusammensetzung des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Die Gleichstellung aller Geschlechter wird bei der Besetzung angestrebt. Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der Leitung der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. (2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des Fachbeirates sein. (3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. (4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. (5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. § 3 Vorsitz des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei deren/dessen Verhinderung berufen ist. (2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. (3) Über die Verhandlungen wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die Vorsitzende hat in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. § 4 Sitzungen des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. (2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. (3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des Fachbeirates beratend teilzunehmen. (4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des Geschichtsortes verlangen. (5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. (7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den Niederschriften beantragen. § 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung (1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden sind. § 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen (1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster in Kraft. (2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel als Fachbeirat weiter. (3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. Münster, den 19. Mai 2021.
Beschlussvorlage
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V/0226/2026 V/0226/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Berufung von PD Dr. Imanuel Baumann in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel Beratungsfolge 15.04.2026 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. PD Dr. Imanuel Baumann wird in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel beru- fen. 2. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass PD Dr. Imanuel Baumann mit der Berufung in den Fachbeirat der Villa ten Hompel alle Aufgaben, Rechte und Pflichten zukommen, die in der Verfahrensordnung des Fachbeirates festgehalten sind. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Arbeit des Beirats erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Eine finanzielle Vergütung durch die Stadt Münster oder durch Dritte ist nicht vorgesehen. Begründung: Der Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kul- turausschuss und die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Ge- schichtsort betreffenden Fragen. Er setzt sich sowohl aus Historiker*innen als auch aus Geschichts- didaktiker*innen zusammen. Der Beirat unterstützt und begleitet die Arbeit am Geschichtsort und setzt Impulse aus wissenschaftli- cher Sicht. Die vom Rat im Jahre 2021 beschlossene Verfahrensordnung (V/0260/2021) regelt das Rekrutierungs- und Wahlprocedere: Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Dezernat V/Villa ten Hompel 30.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Querl Telefon: 492-7101 QuerlS@stadt-muenster.de - 2 - V/0226/2026 gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben, vom Kulturausschuss der Stadt Münster gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. Mindestens sechs und maximal zwölf Personen sind vorgesehen. Den Vorsitz des amtierenden Beirats hat Prof. Dr. Markus Köster (LWL-Medienzentrum für Westfalen) inne, stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Isabel Heinemann (Institut für Zeitgeschichte Mün- chen/Berlin, vormals Universität Bayreuth). Die weiteren Mitglieder sind: Prof. Dr. Frank Bajohr als Emeritus (Ludwig -Maximilian-Universität München sowie Zentrum für Holocaust-Studien am Institut für Zeitgeschichte München/Berlin), Prof. Dr. Mechthild Black-Veldtrup (Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen in Münster), Prof. Dr. Saskia Handro (Institut für Didaktik der Geschichte der Universität Münster), Dr. Hanne Leßau (NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln), Dr. Barbara Manthe (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Sabine Mecking (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Tatjana Tönsmeyer (Universität Wuppertal), Prof. Dr. Patrick Wagner (Institut für Geschichte der Universität Halle-Wittenberg) und Prof. Dr. Gisela Weiß (Fakultät Informatik und Medien der HTWK Leipzig). Nach dem plötzlichen Tod des Fachbeiratsmitgliedes Prof. Dr. Thomas Großbölting, Universität Ham- burg (vormals Münster), im Februar 2025 ist einer der Beiratsposten unbesetzt. Die Auswahl von PD Dr. Imanuel Baumann als neues Mitglied des Beirates erfolgt aufgrund der ein- stimmigen Empfehlung der derzeitigen Mitglieder. Nach Maßgabe des § 2 der Verfahrensordnung hat der Leiter der Villa ten Hompel die Auswahlentscheidung für den Berufungsvorschlag mit dem Vorsit- zenden des Gremiums und der stellvertretenden Vorsitzenden vorbereitet. Zentrale Aspekte waren dabei u.a. die einschlägige wissenschaftliche Expertise auf den Feldern der NS -Forschung, Anbin- dung an zivilgesellschaftliche Initiativen zur Geschichtskultur (im Falle von PD Dr. Imanuel Baumann das überparteiliche Netzwerk „Gegen Vergessen Für Demokratie“ e.V.) und eigene fundierte Kenntnis der Person zur Arbeit eines kommunal getragenen Erinnerungsortes: Das Dokumentationszentrum in Nürnberg wird wie die Villa ten Hompel in Münster städtisch betrieben und durch Drittmittel für Projek- te im Wesentlichen mitfinanziert. Einvernehmlich wurde laut Protokoll des Fachbeirates der Wahlvorschlag an den Kulturausschuss formuliert, zumal einige der Fachleute aus dem Beirat PD Dr. Imanuel Baumann als wirkungsstarken Vortragsgast in Münster während der wissenschaftlichen Ringvorlesung der Uni Münster im Winter- semester 2024/25 zum Doppeljubiläum der Villa ten Hompel erlebt hatten und seiner Analyse gefolgt waren. Der Titel der Vorlesungsreihe lautete „Making of. Geschichtsorte neu denken“. PD Dr. Imanuel Baumann kann eine umfangreiche theoretische wie praktische Expertise zur Ausei- nandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen nach 1945 vorweisen. Durch seinen Wer- degang eignet sich Herr Dr. Baumann in hohem Maße, als Mitglied des Beirates die Villa ten Hompel - 3 - V/0226/2026 in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden Fragen, zu beraten. Seine wissenschaftliche Expertise sowie seine umfangreiche Erfahrung in der Gedenkstättenarbeit mit Orten, die sich mit der Geschichte der Täter im Nationalsozialismus beschäftigen, qualifizieren ihn für diesen Posten. Seit Dezember 2024 leitet PD Dr. Imanuel Baumann im Auftrag der Stadt Nürnberg das Dokumenta- tionszentrum Reichsparteitagsgelände und die Abteilung „Erinnerungskultur und Zeitgeschichte“. Da- vor war er Leiter des Memoriums Nürnberger Prozesse innerhalb jener Abteilung. Dr. Baumann studierte Neuere und Neueste Geschichte, Neuere Deutsche Literaturgeschichte und Kunstgeschichte in Freiburg im Breisgau. Im Jahr 2006 promovierte er dort zur Geschichte der Krimi- nalwissenschaft und zum Umgang mit Straftätern im 20. Jahrhundert. 2021 wurde er an der Martin - Luther-Universität Halle-Wittenberg habilitiert. Von 2005 bis 2009 leitete er unter anderem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Danach war er Mitarbeiter am Forschungsprojekt zur Nachgeschichte des Nationalsozialismus im Bundeskriminal- amt. Von 2017 bis 2021 war Imanuel Baumann am Aufbau und der Etablierung der Geschichtsver- mittlung am Erinnerungsort „Hotel Silber“, einer ehemaligen für Württemberg und Hohenzollern zu- ständigen Gestapo-Zentrale, beteiligt. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage 1: Verfahrensordnung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0226/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2026
- Erstellt
- 27.03.2026 10:36