Mandari Insight

V/0226/2026

Berufung von PD Dr. Imanuel Baumann in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel

Vorlagen 27.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 15.04.2026, TOP 3.3

Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel

5870 Zeichen

Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel 
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden 
Fragen. 
(2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte 
gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den 
Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig 
ist. 
(3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre 
Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. 
§ 2 Zusammensetzung des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Die 
Gleichstellung aller Geschlechter wird bei der Besetzung angestrebt. Die Mitglieder werden 
jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der 
Leitung der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme 
des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster gewählt. Eine 
maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. 
(2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im 
Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und 
Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem 
Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des 
Fachbeirates sein. 
(3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder 
durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem 
das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. 
(4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, 
es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll 
eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. 
(5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann 
auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt 
Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. 
§ 3 Vorsitz des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen 
Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso 
ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei 
deren/dessen Verhinderung berufen ist. 
(2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, 
der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. 
(3) Über die Verhandlungen wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die Vorsitzende hat 
in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit.

§ 4 Sitzungen des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf 
begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der 
Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine 
außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. 
(2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von 
einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der 
Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder 
elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. 
(3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des 
Fachbeirates beratend teilzunehmen. 
(4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen 
des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des 
Geschichtsortes verlangen. 
(5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung 
eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
(6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im 
Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. 
(7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten 
Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu 
übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den 
Niederschriften beantragen. 
§ 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung 
(1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in 
Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden 
sind. 
§ 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen 
(1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt 
Münster in Kraft. 
(2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der 
Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel als Fachbeirat weiter. 
(3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates 
dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und 
Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als 
Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die 
dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. 
 
 
Münster, den 19. Mai 2021.

Beschlussvorlage

6321 Zeichen

V/0226/2026 
V/0226/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Berufung von PD Dr. Imanuel Baumann in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.04.2026 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. PD Dr. Imanuel Baumann wird in den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel beru-
fen.  
 
2. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass PD Dr. Imanuel Baumann mit der Berufung in 
den Fachbeirat der Villa ten Hompel  alle Aufgaben, Rechte und Pflichten zukommen, die in 
der Verfahrensordnung des Fachbeirates festgehalten sind.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Die Arbeit des Beirats erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Eine finanzielle Vergütung durch die Stadt 
Münster oder durch Dritte ist nicht vorgesehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kul-
turausschuss und die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Ge-
schichtsort betreffenden Fragen. Er setzt sich sowohl aus Historiker*innen als auch aus Geschichts-
didaktiker*innen zusammen.  
 
Der Beirat unterstützt und begleitet die Arbeit am Geschichtsort und setzt Impulse aus wissenschaftli-
cher Sicht. Die vom Rat im Jahre 2021 beschlossene Verfahrensordnung (V/0260/2021) regelt das 
Rekrutierungs- und Wahlprocedere: Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf 
Dezernat V/Villa ten Hompel  
 
30.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Querl 
Telefon: 492-7101 
QuerlS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0226/2026 
gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie 
ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben, vom Kulturausschuss der Stadt Münster 
gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. Mindestens sechs und maximal zwölf 
Personen sind vorgesehen. 
 
Den Vorsitz des amtierenden Beirats hat Prof. Dr. Markus Köster (LWL-Medienzentrum für Westfalen) 
inne, stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Isabel Heinemann (Institut für Zeitgeschichte Mün-
chen/Berlin, vormals Universität Bayreuth).  
 
 
Die weiteren Mitglieder sind: 
 
Prof. Dr. Frank Bajohr als Emeritus (Ludwig -Maximilian-Universität München sowie Zentrum 
für Holocaust-Studien am Institut für Zeitgeschichte München/Berlin),  
 
Prof. Dr. Mechthild Black-Veldtrup (Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen in Münster),  
 
Prof. Dr. Saskia Handro (Institut für Didaktik der Geschichte der Universität Münster), 
 
Dr. Hanne Leßau (NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln), 
 
Dr. Barbara Manthe (Universität Bielefeld), 
 
Prof. Dr. Sabine Mecking (Philipps-Universität Marburg), 
 
Prof. Dr. Tatjana Tönsmeyer (Universität Wuppertal), 
 
Prof. Dr. Patrick Wagner (Institut für Geschichte der Universität Halle-Wittenberg) und  
 
Prof. Dr. Gisela Weiß (Fakultät Informatik und Medien der HTWK Leipzig). 
 
 
 
Nach dem plötzlichen Tod des Fachbeiratsmitgliedes Prof. Dr. Thomas Großbölting, Universität Ham-
burg (vormals Münster), im Februar 2025 ist einer der Beiratsposten unbesetzt.  
 
Die Auswahl von PD Dr. Imanuel Baumann als neues Mitglied des Beirates erfolgt aufgrund der ein-
stimmigen Empfehlung der derzeitigen Mitglieder. Nach Maßgabe des § 2 der Verfahrensordnung hat 
der Leiter der Villa ten Hompel die Auswahlentscheidung für den Berufungsvorschlag mit dem Vorsit-
zenden des Gremiums und der stellvertretenden Vorsitzenden vorbereitet. Zentrale Aspekte waren 
dabei u.a. die einschlägige wissenschaftliche Expertise auf den Feldern der NS -Forschung, Anbin-
dung an zivilgesellschaftliche Initiativen zur Geschichtskultur (im Falle von PD Dr. Imanuel Baumann 
das überparteiliche Netzwerk „Gegen Vergessen Für Demokratie“ e.V.) und eigene fundierte Kenntnis 
der Person zur Arbeit eines kommunal getragenen Erinnerungsortes: Das Dokumentationszentrum in 
Nürnberg wird wie die Villa ten Hompel in Münster städtisch betrieben und durch Drittmittel für Projek-
te im Wesentlichen mitfinanziert.  
 
Einvernehmlich wurde laut Protokoll des Fachbeirates der Wahlvorschlag an den Kulturausschuss 
formuliert, zumal einige der Fachleute aus dem Beirat PD Dr. Imanuel Baumann als wirkungsstarken 
Vortragsgast in Münster während der wissenschaftlichen Ringvorlesung der Uni Münster im Winter-
semester 2024/25 zum Doppeljubiläum der Villa ten Hompel erlebt hatten und seiner Analyse gefolgt 
waren. Der Titel der Vorlesungsreihe lautete „Making of. Geschichtsorte neu denken“. 
 
PD Dr. Imanuel Baumann kann eine umfangreiche theoretische wie praktische Expertise zur Ausei-
nandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen nach 1945 vorweisen. Durch seinen Wer-
degang eignet sich Herr Dr. Baumann in hohem Maße, als Mitglied des Beirates die Villa ten Hompel

- 3 - 
V/0226/2026 
in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden Fragen, zu beraten. Seine wissenschaftliche 
Expertise sowie seine umfangreiche Erfahrung in der Gedenkstättenarbeit mit Orten, die sich mit der 
Geschichte der Täter im Nationalsozialismus beschäftigen, qualifizieren ihn für diesen Posten.  
 
Seit Dezember 2024 leitet PD Dr. Imanuel Baumann im Auftrag der Stadt Nürnberg das Dokumenta-
tionszentrum Reichsparteitagsgelände und die Abteilung „Erinnerungskultur und Zeitgeschichte“. Da-
vor war er Leiter des Memoriums Nürnberger Prozesse innerhalb jener Abteilung. 
 
Dr. Baumann studierte Neuere und Neueste Geschichte, Neuere Deutsche Literaturgeschichte und 
Kunstgeschichte in Freiburg im Breisgau. Im Jahr 2006 promovierte er dort zur Geschichte der Krimi-
nalwissenschaft und zum Umgang mit Straftätern im 20. Jahrhundert. 2021 wurde er an der Martin -
Luther-Universität Halle-Wittenberg habilitiert. Von 2005 bis 2009 leitete er unter anderem die Presse- 
und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Danach war er 
Mitarbeiter am Forschungsprojekt zur Nachgeschichte des Nationalsozialismus im Bundeskriminal-
amt. Von 2017 bis 2021 war Imanuel Baumann am Aufbau und der Etablierung der Geschichtsver-
mittlung am Erinnerungsort „Hotel Silber“, einer ehemaligen für Württemberg und Hohenzollern zu-
ständigen Gestapo-Zentrale, beteiligt. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage 1: Verfahrensordnung

Beratungsverlauf (1)

15.04.2026 Kulturausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0226/2026
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2026
Erstellt
27.03.2026 10:36