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V/0525/2009

Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 521 "Kinderhaus - westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege"

Vorlagen 06.08.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.09.2009, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2383 Zeichen

V/0525/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 521 "Kinderhaus - westlich Gasselstiege 
/ nördlich Wilkinghege" 
- Baubeschluss Kanalerschließung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen st immt dem vom Ingenieurbüro Nelle, Münster, 
aufgestellten Entwurf (Lageplan Nr. 1 von August 2009) zu, vorbehaltlich des noch abzuschließen-
den Erschließungsvertrages und vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Stadt Münster entstehen keine Baukosten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nicht veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Erschließungsvertragspartner der Stadt Münster wird die AS Wohnbau / Münster. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme:  
 
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen. Das 
Schmutzwasser wird in ca. 330 m Kanal DN 250 gesammelt und den vorhandenen Abwasseranla-
gen im Einmündungsbereich Idenbrockweg / Gasselstiege zugeführt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0525/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.08.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0525/2009 
Das Regenwasser von den Gebäuden wird in drei privaten Mulden gesammelt und anschließend 
der vorhandenen Regenwasser-Kanalisation in der Gasselstiege über eine Anschlussleitung zeit-
lich verzögert zugeführt. Das übrige Niederschlagswasser wird dem Kanal direkt zugeführt. 
       
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Der Investor plant den Baubeginn im III. Quartal 2009. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Monate 
dauern. 
 
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. 
    
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist nicht erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Erschließungsträger  gemäß dem Er-
schließungsvertrag vereinbaren. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

02.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gasselstiege
  • Wilkinghege
  • Idenbrockweg
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0525/2009
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37