V/0525/2009
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 521 "Kinderhaus - westlich Gasselstiege / nördlich Wilkinghege"
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Beschlussvorlage
2383 Zeichen
V/0525/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 521 "Kinderhaus - westlich Gasselstiege
/ nördlich Wilkinghege"
- Baubeschluss Kanalerschließung -
Beratungsfolge
02.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen st immt dem vom Ingenieurbüro Nelle, Münster,
aufgestellten Entwurf (Lageplan Nr. 1 von August 2009) zu, vorbehaltlich des noch abzuschließen-
den Erschließungsvertrages und vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes.
II. Kosten/Folgekosten
Der Stadt Münster entstehen keine Baukosten.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nicht veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Erschließungsvertragspartner der Stadt Münster wird die AS Wohnbau / Münster.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen. Das
Schmutzwasser wird in ca. 330 m Kanal DN 250 gesammelt und den vorhandenen Abwasseranla-
gen im Einmündungsbereich Idenbrockweg / Gasselstiege zugeführt.
Vorlagen-Nr.:
V/0525/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
06.08.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0525/2009
Das Regenwasser von den Gebäuden wird in drei privaten Mulden gesammelt und anschließend
der vorhandenen Regenwasser-Kanalisation in der Gasselstiege über eine Anschlussleitung zeit-
lich verzögert zugeführt. Das übrige Niederschlagswasser wird dem Kanal direkt zugeführt.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Investor plant den Baubeginn im III. Quartal 2009. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Monate
dauern.
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist nicht erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Erschließungsträger gemäß dem Er-
schließungsvertrag vereinbaren.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Idenbrockweg
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0525/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37