2008/0208
Sportverein Darmstadt 1898 e. V. hier: Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewährung
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Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewährung
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch
Oberbürgermeister Walter Hoffmann,
Bürgermeister Wolfgang Glenz,
Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt
- im Folgenden auch Stadt genannt -
und
dem Sportverein SV Darmstadt 1898 e. V., vertreten durch den Vorstand
Nieder-Ramstädter Straße 170, 64285 Darmstadt
- im Folgenden auch Verein genannt -
Präambel
Mit Datum vom 22.02.2001 hat die Stadt eine Ausfallbürgschaft zugunsten des Vereins in Höhe von 500.000,00 DM übernommen. Die Stadt wurde aus dieser Bürgschaft heraus am 02.08.2001 mit 503.500,00 DM in Anspruch genommen. Zwischen Verein und Stadt wurde mit Datum vom 26.10.2001 eine Vereinbarung über die Erstattung des im Rahmen der Bürgschaftsübernahme von der Stadt aufgewendeten Betrages von 503.500,00 DM innerhalb von 15 Jahren bei einer Verzinsung von 3,00 % p. a. geschlossen. Gleichzeitig hat der Verein ihm zustehende Forderungen aus einem Werbevertrag mit der Unternehmensgruppe Göbel & Partner in Höhe von 498.800,00 DM an die Stadt abgetreten.
Der Verein ist seither seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachgekommen. Soweit aus dem Werbevertrag Einnahmen bei der Stadt eingingen, wurden diese zur Sondertilgung verwandt.
Die offene Restforderung der Stadt gegenüber dem Verein beläuft sich per 28.04.2008 auf 147.340,47 ¬ (Darlehen 1).
Mit Datum vom 13.06.2003 hat die Stadt eine weitere Ausfallbürgschaft zugunsten des Vereins in Höhe von 450.000,00 ¬ übernommen. Mit Schreiben vom 25.03.2008 hat die Gläubigerbank der Stadt mitgeteilt, dass der Verein mit den monatlichen Darlehensraten seit Februar 2008 in Rückstand ist und sie aus diesem Grund das Kreditengagement gegenüber dem Verein gekündigt hat. Die offene Forderung der Bank gegenüber dem Verein belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 368.573,73 ¬ , zuzüglich einer noch nicht ermittelten Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank hat angekündigt, dass sie, falls ein Ausgleich der offenen Forderung durch den Verein nicht erfolgt, die Stadt aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen wird. Sobald die Stadt aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen wird, hat sie eine Darlehensforderung durch Übergang nach § 774 BGB gegenüber dem Verein (Darlehen 2).
Der Verein hat aufgrund einer akuten Überschuldung am 12.03.2008 Insolvenzantrag gestellt.
Dies vorausgeschickt wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Rangrücktritt
Die Stadt als Darlehensgeberin tritt hiermit mit ihrem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung der beiden vorbezeichneten Darlehen im Rang hinter sämtliche Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger des Vereins in der Weise zurück, dass Tilgung und Verzinsung der beiden Darlehen nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern (außer anderen Rangrücktrittsgläubigern und im Gleichrang mit diesen) und erst nach Beendigung der aktuellen finanziellen Krise aus einem etwaigen künftigen Bilanzgewinn, aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen, das nach Befriedigung aller übrigen Vereinsgläubiger (außer anderen Rangrücktrittsgläubigern) verbleibt, verlangt werden kann. Ein Verzicht auf die Forderungen wird nicht vereinbart. Die Stadt als Darlehensgläubigerin ist verpflichtet, sich hinsichtlich Tilgung und Verzinsung während der aktuellen Krise so behandeln zu lassen, als handelte es sich bei den vorbezeichneten Forderungen um statutarisches Kapital des Vereins.
Die Stadt als Darlehensgeberin ist nach Beendigung dieser aktuellen Krise, spätestens jedoch nach 3 Jahren, gerechnet ab Unterzeichnung dieses Vertrages, uneingeschränkt befugt, ihre Rechte aus den Darlehen geltend zu machen und Erfüllung ihrer Rechte aus dem Darlehensvertrag vom 26.10.2001 sowie aus dem Forderungsübergang nach § 774 BGB zu verlangen. Aktuelle Krise ist der jetzige Zustand, in dem der Verein die Darlehen nicht tilgen und/oder verzinsen kann, ohne dadurch in Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu geraten. Sobald die Darlehen teilweise ohne Auslösung einer Krise, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit von dem Verein getilgt oder verzinst werden können, endet dieser Rangrücktritt insoweit ebenfalls, spätestens jedoch nach der in Satz 4 bestimmten Frist.
§ 2
Unterrichtungs- und Prüfpflichten
Der Verein verpflichtet sich, zur Beurteilung, ob die aktuelle Krise und die damit verbundene Zahlungsunfähigkeit beendet sind, der Stadt in jedem Jahr spätestens sechs Mo589:FHLZhäóõ 1 3 4 6 7 8 9 = I ] ^ ` a b ~ ¯ ° ïÞÍ»©Í©ÍÞÍ»©ÍÞÍÞÍÞÍÍÞ|Í»©m©ÍÞÍÞÍÞÍ»h¼J5CJOJQJ^JaJ hÑih^(³CJOJQJ^JaJhÑiCJOJQJ^JaJh~wCJOJQJ^JaJ#hÑih
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Wissenschaftsstadt Darmstadt: SV Darmstadt 1898 e.V.:
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
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Verein
Vorstand/Insolvenzverwalter
Seite PAGE 3 von NUMPAGES 3
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2008/0208
6193 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.04.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat I
Rechtsamt
Amt: Kämmerei
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0208
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Sportverein Darmstadt 1898 e. V.
hier: Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewährung
Vorlage vom: 28.04.2008
Beschlussvorschlag:
Dem in der Anlage beigefügten Entwurf einer Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewäh-
rung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Sportverein Darmstadt 1898 e. V.
wird zugestimmt mit der Maßgabe, diesen Rangrücktritt auf 3 Jahre zu befristen. .
Anlagen: Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewährung
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2008
Mit Datum vom 22.02.2001 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Ausfallbürgschaft
zugunsten des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V. in Höhe von 500.000,00 DM übernom-
men. Die Stadt wurde aus dieser Bürgschaft heraus am 02.08.2001 mit 503.500,00 DM in
Anspruch genommen. Zwischen Verein und Stadt wurde mit Datum vom 26.10.2001 eine
Vereinbarung über die Erstattung des im Rahmen der Bürgschaftsübernahme von der Stadt
aufgewendeten Betrages von 503.500,00 DM innerhalb von 15 Jahren bei einer Verzinsung
von 3,00 % p. a. geschlossen. Gleichzeitig hat der Verein ihm zustehende Forderungen aus
einem Werbevertrag mit der Unternehmensgruppe Göbel & Partner in Höhe von 498.800,00
DM an die Stadt abgetreten.
Der Verein ist seither seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachgekommen. So-
weit aus dem Werbevertrag Einnahmen bei der Stadt eingingen, wurden diese zur Sondertil-
gung verwandt.
Die offene Restforderung der Stadt gegenüber dem Verein beläuft sich per 28.04.2008 auf
147.340,47 € (Darlehen 1).
Mit Datum vom 13.06.2003 hat die Stadt eine weitere Ausfallbürgschaft zugunsten des Ver-
eins in Höhe von 450.000,00 € im Zusammenhang mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes
übernommen. Mit Schreiben vom 25.03.2008 hat die Gläubigerbank der Stadt mitgeteilt,
dass der Verein mit den monatlichen Darlehensraten seit Februar 2008 in Rückstand ist und
sie aus diesem Grund das Kreditengagement gegenüber dem Verein gekündigt hat. Die of-
fene Forderung der Bank gegenüber dem Verein belief sich zu diesem Zeitpunkt auf
368.573,73 €, zuzüglich einer noch nicht ermittelten Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Bank hat angekündigt, dass sie, falls ein Ausgleich der offenen Forderung durch den
Verein nicht erfolgt, die Stadt aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen wird.
Mit Datum vom 12.03.2008 hat der Verein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
3
...
Der Verein bemüht sich derzeit, zusammen mit dem Insolvenzverwalter neue Sponsoren und
weitere Geldgeber zu finden, um die Überschuldung und damit die Eröffnung des Insolvenz-
verfahrens abzuwenden. Diese Bemühungen zeigen ein zunehmend positives Echo.
Eine tatsächliche Insolvenz des Vereins würde für die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgen-
de finanziellen Konsequenzen haben:
/square4 Es ist nicht zu erwarten, dass aus der Insolvenzmasse Mittel zur Befriedigung der
städtischen Ansprüche zur Verfügung stehen.
/square4 Die Restforderung aus der Darlehensvereinbarung vom 26.01.2001 in Höhe von
147.340,47 € muss endgültig abgeschrieben werden.
/square4 Die Stadt wird von der Gläubigerbank aus der am 13.06.2003 übernommenen Bürg-
schaft mit rd. 370.000 € in Anspruch genommen. Eine Geltendmachung gegenüber
dem Verein nach § 774 BGB scheitert mangels Masse. Auch diese Forderung müss-
te endgültig abgeschrieben werden.
Als Ausweg und zur Verhinderung der Insolvenz des Vereins wird vorgeschlagen, mit dem
Verein bezüglich der städtischen Forderungen eine Rangrücktrittsvereinbarung zur Darle-
hensgewährung abzuschließen.
Diese Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehensgewährung und die Qualifizierung des Rang-
rücktritts, nämlich das Zurücktreten hinter alle anderen Gläubiger und die Festlegung der
Fälligkeit aus freien Mitteln, führt dazu, dass der Überschuldungsfall (Insolvenzstatus) nicht
eintritt. Gleichzeitig wird der erkennbare Wille der Stadt Darmstadt sichtbar, nicht endgültig
verzichten zu wollen. Die Wirkung ist die eines Besserungsscheines: Ohne Besserung der
wirtschaftlichen Situation wird die Stadt Darmstadt kein Geld auf ihrer Forderung erhalten,
erst mit einer Besserung wird die Wiederaufnahme der Zahlungen anlaufen können.
Hierdurch wird erreicht, dass die Stadt langfristig bei einer stabilisierten Wirtschaftslage des
Vereins die offenen Forderungen erstattet erhalten kann. In den letzten Jahren ist der Verein
seinen Verpflichtungen gegenüber der Stadt regelmäßig nachgekommen, so dass erwartet
werden kann, dass der Verein auch in Zukunft, soweit und sobald dies ihm finanziell möglich
ist, seine Schulden gegenüber der Stadt bezahlt.
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...
Abschließend ist auf Folgendes zu verweisen:
Die Stadt hat derzeit keinen Einfluss bzw. keine Entscheidungs- oder Steuerungsmöglichkeit
in der Frage, ob und in welcher Höhe sie aus der übernommenen Bürgschaftszusage in An-
spruch genommen wird. Sollte der Verein in Insolvenz gehen, gehen die städtischen Forde-
rungen endgültig unter. Durch den Abschluss der Rangrücktrittsvereinbarung zur Darlehens-
gewährung erhält der Verein die Chance, die Insolvenz abzuwenden und sowohl sportlich als
auch finanziell zu überleben. Gleichzeitig bleiben die städtischen Forderungen erhalten mit
der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen zu werden. Insoweit steht die
vorgeschlagene Vereinbarung in beiderseitigem Interesse.
Darmstadt, 28.04.2008
Der Dezernent I Der Dezernent II
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0208
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00