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Zahlungs- und Forderungsabwicklung im Verkehrsdienst
Die PARTEI Anfrage nach § 4 AN/0886/2022 vom 25.04.2022
Stand: Am 05.05.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Die FRAKTION Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2022 AN/0886/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Zahlungs- und Forderungsabwicklung im Verkehrsdienst Sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates am 5.5.22 zu setzen. Seitens der Bürgerschaft kommt immer wieder die Frage auf, ob fällige Busgelder von Ordnungswidrig- keiten auch sofort per EC-Karte gezahlt werden können. Insbesondere bei Storno eines Abschleppvorganges kommt das wohl gehäuft vor. Hier steht der Verkehrsdienst bislang dumm da. Während an Kiosken oder auch auf Flohmärkten be- quem per Karte, PayPal oder sonst was gezahlt werden kann, ist das bei der Stadt Köln scheinbar oft nicht möglich. Als besonders ungelenk und ungerecht wird zudem empfunden, dass Verwarngelder an Fahrer:innen von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen oft nicht verhängt werden, weil diese Forderungen scheinbar nicht eingetrieben werden können. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Welche und wie viele EC-Lesegeräte stehen dem Verkehrsdienst zur Verfügung und wo werden diese derzeit eingesetzt? 2. Wird bei der Erstellung der Ordnungswidrigkeitsverfahrens eine Belegnummer, ein Verwarn- schlüssel oder Sonstiges vergeben mit dem sich Zahlungseingänge dem Verfahren zuordnen Rathaus An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - lassen? Falls ja, wäre damit der Zahlungsabwicklung per EC-Karte durch den Verkehrsdienst möglich? Falls nein, was braucht es um eine solche Zuordnung zu gewährleisten? 3. Wie und in welchen Ländern werden derzeit Forderungen aus Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- getrieben? Bitte erstellen Sie nach Möglichkeit einen weltkartographischen Überblick. Danke. 4. Wie hoch ist die Differenz der Summe der aus dem Ausland eingetriebenen Bußgelder zu der Summe der an Auslandsansässige ausgestellten Bußgelder? 5. Wie bewertet die Verwaltung hierbei die Steigerungsmöglichkeit der eingetriebenen Summe durch die Möglichkeit der EC-Karten Zahlung? Gez. Karina Syndicus Fraktionsvorsitzende
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