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AN/0886/2022

Zahlungs- und Forderungsabwicklung im Verkehrsdienst

Die PARTEI Anfrage nach § 4 25.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 4.3

Die FRAKTION Anfrage nach § 4

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Die FRAKTION Anfrage nach § 4

2449 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2022 
 
AN/0886/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Zahlungs- und Forderungsabwicklung im Verkehrsdienst 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates am 5.5.22 zu setzen. 
 
Seitens der Bürgerschaft kommt immer wieder die Frage auf, ob fällige Busgelder von Ordnungswidrig-
keiten auch sofort per EC-Karte gezahlt werden können. 
Insbesondere bei Storno eines Abschleppvorganges kommt das wohl gehäuft vor. 
Hier steht der Verkehrsdienst bislang dumm da. Während an Kiosken oder auch auf Flohmärkten be-
quem per Karte, PayPal oder sonst was gezahlt werden kann, ist das bei der Stadt Köln scheinbar oft 
nicht möglich. 
Als besonders ungelenk und ungerecht wird zudem empfunden, dass Verwarngelder an Fahrer:innen 
von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen oft nicht verhängt werden, weil diese Forderungen scheinbar 
nicht eingetrieben werden können. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Welche und wie viele EC-Lesegeräte stehen dem Verkehrsdienst zur Verfügung und wo werden 
diese derzeit eingesetzt? 
2. Wird bei der Erstellung der Ordnungswidrigkeitsverfahrens eine Belegnummer, ein Verwarn-
schlüssel oder Sonstiges vergeben mit dem sich Zahlungseingänge dem Verfahren zuordnen 
 
Rathaus 
 
An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

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lassen? Falls ja, wäre damit der Zahlungsabwicklung per EC-Karte durch den Verkehrsdienst 
möglich? Falls nein, was braucht es um eine solche Zuordnung zu gewährleisten? 
3. Wie und in welchen Ländern werden derzeit Forderungen aus Ordnungswidrigkeitsverfahren ein-
getrieben? Bitte erstellen Sie nach Möglichkeit einen weltkartographischen Überblick. Danke. 
4. Wie hoch ist die Differenz der Summe der aus dem Ausland eingetriebenen Bußgelder zu der 
Summe der an Auslandsansässige ausgestellten Bußgelder? 
5. Wie bewertet die Verwaltung hierbei die Steigerungsmöglichkeit der eingetriebenen Summe 
durch die Möglichkeit der EC-Karten Zahlung?   
 
Gez. 
 
Karina Syndicus 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0886/2022
Typ
Die PARTEI Anfrage nach § 4
Datum
25.04.2022
Erstellt
25.04.2022 00:18