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Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/2198/2022 vom 23.11.2022
Stand: Am 31.01.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2022 AN/2198/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Das im April 2022 verabschiedete Landeskinderschutzgesetz sieht zur Intensivierung der Kinderschutzarbeit in den Kommunen zum finanziellen Ausgleich im Jahr 2022 45.794.944 Euro, im Jahr 2023 69.098.724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69.505.033 Euro für die kommunalen Jugendämter vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? 2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwen- det? 3. Welche Planungen bestehen für 2023? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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