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AN/2198/2022

Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 23.11.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023, TOP 6.1.3

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

1260 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2022 
 
 
AN/2198/2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Das im April 2022 verabschiedete Landeskinderschutzgesetz sieht zur Intensivierung der 
Kinderschutzarbeit in den Kommunen zum finanziellen Ausgleich im Jahr 2022 45.794.944 
Euro, im Jahr 2023 69.098.724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69.505.033 
Euro für die kommunalen Jugendämter vor. 
  
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wieviel Geld steht der Stadt Köln für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung? 
2. Für welche Maßnahmen und ggf. Stellen wurden diese Mittel im Jahr 2022 verwen-
det? 
3. Welche Planungen bestehen für 2023? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2198/2022
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
23.11.2022
Erstellt
23.11.2022 18:06