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AN/2047/2022

Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 15.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4771 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Nicolin Gabrysch, Einzelmandatsträgerin 
 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2022 
 
AN/2047/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.12.2022 
 
Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses 
am 05.12.2022 aufzunehmen: 
 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern möge be-
schließen:  
• Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gender Planning in den Fokus zu 
stellen. Dazu soll baldmöglichst ein gemeinsame s Hearing des Verkehrsaus-
schusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zu Gender Planning stattfinden. Aus dem 
Hearing sollen konkrete Kriterien abgeleitet und entwickelt werden, die für jede 
Planung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Bedürf-
nisse aller Teilnehmer*innen des öffentlichen und des Verkehrsraumes berück-
sichtigt und insbesondere die Bedürfnisse von Frauen an Mobilität, Sicherheit und 
Teilhabe in der Infrastruktur umgesetzt werden können. 
• Die Verwaltung ermittelt durch Schaffung einer dedizierten Gender -Planning-
Stelle den institutionellen Reformbedarf zur Erhebung der nötigen Daten.  
  
 
Begründung:  
Vom Wohnungsbau über die Parkgestaltung bis hin zu Straßennamen – die Städte 
der Welt richteten sich lange Zeit nach den Bedürfnissen von Männern. In Köln ist

- 2 - 
 
das nicht anders. Dagegen richten sich einige kommunalpolitische Konzepte. Mit 
Gender Budgeting s oll die proportionale Gleichverteilung öffentlicher Gelder auf Nut-
zer*innen aller Geschlechter beziehungsweise auf Männer und Frauen erreicht wer-
den. Eng verwandt damit ist das Gender Planning, das der städtebaulichen Planung 
die Erhebung geschlechtsbezoge ner Nutzungsdaten hinzufügt, geschlechtsbezoge-
ne Bedürfnisse wahrnimmt und auf eine Gleichverteilung des öffentlichen Raums 
unter den Geschlechtern zielt.  
Als einschlägig gilt dabei etwa das Beispiel, dass Frauen wesentlich mehr Strecken 
zu Fuß bestreiten , während Männer überproportional oft in PKWs unterwegs sind 
(siehe das Beispiel „Schneeräumung in Stockholm“ [1]). Ihren Mobilitätsbedürfnissen 
wird durch die öffentliche Zurverfügungstellung von städtischem Raum für Straßen 
und Stellplätze also höhere Bed eutung beigemessen als denjenigen von Frauen. 
Steigt die Qualität der Rad - und Fußweginfrastruktur, steigt auch der Anteil weiblicher 
Verkehrsteilnehmer*innen.  
In der Beantwortung einer Anfrage der SPD -Fraktion zum geschlechtsspezifischen 
Nutzungsverhalten des öffentlichen Raums sowie zum Geschlechterverhältnis bei 
den Betroffenen von Verkehrsunfällen (0211/2022) musste die Verwaltung darauf 
hinweisen, dass zu diesem Problemkomplex keinerlei Daten erhoben werden. Dies 
gilt ebenfalls für die Nutzung von öff entlichen Sportanlagen überwiegend durch Jun-
gen und junge Männer, was der gerechten Aufteilung des öffentlichen Raumes und 
damit den Zielen von Gender Planning und Gender Budgeting zuwiderlaufen dürfte. 
Dem hält die Verwaltung entgegen: „Die dabei entstehe nden Sportangebote sind un-
abhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht nutzbar.“ Doch das gilt ebenfalls für 
den öffentlichen Verkehrsraum und die Straßen, die nach den Bedürfnissen männli-
cher Erwachsener gestaltet sind. Die prinzipielle Nutzbarkeit kann ni cht als Kriterium 
für das Erreichen einer Gleichheit unter den Geschlechtern gelten. 
 
Ohne Erhebung entsprechender Datensätze kann die Nutzung des öffentlichen 
Raums und öffentlicher Gelder durch die Geschlechter nicht sinnvoll gesteuert wer-
den. Eine Gende r-Mainstreaming-Pilotierung in Hinsicht auf den Städtebau, den Ver-
kehr und das Budget ist ohne quantifizierbare Kriterien, an denen sich die Umset-
zung strategischer Ziele der Geschlechtergleichstellung ausrichten könnte, nicht 
möglich. Ohne Zahlen lässt si ch auch kein Bedarf ermitteln und damit keine politi-
sche Einigung darüber erzielen, welche Zahlen als geeignete (Etappen -)Ziele ange-
strebt werden sollten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann     gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez.NicolinGabrysch 
Einzelmandatsträgerin 
KLIMA FREUNDE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3472 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2047/2022
Stand: 12.11.2025 
Sachstandsbericht  
Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern 
Beschluss des Änderungsantrages: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. einen gemeinsamen Workshop unter Beteiligung des Verkehrsausschusses, des 
Stadtentwicklungsausschusses, des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern und Hinzuziehung des Finanzausschusses, sowie des Amtes für Stadt-
entwicklung und Statistik zu „Gender Planning“ abzuhalten. Hierbei sind Erfahrungen 
anderer Städte einzubeziehen, um aus dem Workshop konkrete Kriterien für jede Pla-
nung zu gewinnen. 
 
2. ein kompaktes, überschaubares Pilotprojekt zu starten, das die unterschiedlichen Be-
dürfnisse am öffentlichen Freiraum (bspw. Nutzung von Grünflächen, Sport- und 
Spieleinrichtungen, aber auch Wegebeziehungen und Zonierung des Verkehrsraums) 
darstellt und Lösungen anbietet. Hier kann auch ein bereits begonnenes Projekt ggf. 
nachjustiert werden, um den Beispielcharakter zu thematisieren. 
 
3. die Erhebung der geschlechterdifferenzierten Daten und ihre Auswertung so aufzustel-
len, dass im Rahmen des „Gender Budgeting“ hierfür Ressourcen umgeschichtet und 
bereitgestellt werden. 
 
4. aufgrund der Bedeutung als Querschnittsaufgabe in allen politischen und sozialen 
Handlungsfeldern eine Stabstelle einzurichten. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bezogen auf die vorgenannten Aufträge an die Verwaltung stellt sich der aktuelle Sach-
stand wie folgt dar: 
1.  Der Arbeitsschwerpunkt „Gender Mainstreaming“ im Amt für die Gleichstellung von 
Frauen und Männern beinhaltet eine besondere Beachtung und Betrachtung von Gen-
der Planning. Hierzu ist das Amt im Austausch mit den in der Beschlussvorlage ge-
nannten Gremien Verkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und Ausschuss 
für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den entsprechenden Fachäm-
tern der Verwaltung. 
2. Mangels ausreichender Ressourcen und Kapazitäten im Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern konnte das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männer bis-
her keinen Austausch innerhalb der Stadtverwaltung – insbesondere mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, mit dem Sportamt sowie dem Amt für Verkehrs-
management und dem Amt für Straßen und Radwegebau – über ein geeignetes Pilot-
projekt initiieren. Die Verwaltung teilt die Bedeutung des Antrages und sieht vor, dass 
Gender Mainstreaming in allen Dienststellen forciert beachtet und angewandt wird. 
3. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik stellt bereits geschlechterdifferenzierte Da-
ten zur Verfügung. Ein Austausch der Daten findet mit der neu im Amt für Gleichstel-
lung von Frauen und Männern eingerichteten Stelle Istanbul Konvention/Gender 
Budgeting statt.  
4. Das Einrichten einer Stabstelle ist in der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht reali-
sierbar. 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männer wurde hierüber bereits in seiner 
Sitzung am 31.03.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 6.1.1, Beantwortung einer mündli-
chen Anfrage, entsprechend informiert (siehe auch Vorlagen-Nr. 0849/2025). 
Nächste Schritte: 
erledigt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der Beschluss ist umgesetzt, daher erfolgt kein weiterer Sachstand.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2047/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
15.11.2022
Erstellt
15.11.2022 10:32