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3985/2021

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Stadtbezirk Ehrenfeld (AN/2066/2021)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.11.2021, TOP 6.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4069 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer 
 3985/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des 
Baulandmobilisierungsgesetzes im Stadtbezirk Ehrenfeld (AN/2066/2021) 
Frage 1 
Welche Stadtteile des Stadtbezirks Ehrenfeld kämen als Gebiete mit angespanntem Wohnungs-
markt in Frage?  
 
Das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz soll dazu beitragen, dass 
mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur 
Verfügung steht. Für die Anwendung einiger der neu hinzugekommenen Instrumente ist jedoch 
das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a BauGB erforderlich. Durch § 
201a BauGB werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit 
einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn die 
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem 
Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbe-
sondere dann der Fall sein, wenn 
 
 die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, 
 die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt 
deutlich übersteigt, 
 die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderli-
cher Wohnraum geschaffen wird, oder 
 geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. 
Die Entscheidung, ob und in welchem räumlichen Umfang ein angespannter Wohnungsmarkt 
vorliegt obliegt also der Landesregierung. Die Stadt Köln hat sich bereits im Juni 2021 an das Mi-
nisterium mit der Bitte gewendet, die wichtige verfahrensrechtliche Voraussetzung der Rechts-
verordnung zu schaffen, um von den entsprechenden Handlungsmöglichkeiten des Baulandmo-
bilisierungsgesetzes Gebrauch machen zu können. 
Frage 2 
Ab welchem Zeitpunkt kann die Anwendung von sektoralen Bebauungsplänen im Stadtbezirk Eh-
renfeld erwartet werden?  
 
Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.6.2021 kann auch das Instrument 
des sektoralen Bebauungsplans angewendet werden. Die Einführung ist zeitlich befristet. Die 
Aufstellung muss bis zum 31.12.2024 förmlich eingeleitet werden und der Satzungsbeschluss bis 
zum 31.12.2026 gefasst worden sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Verlängerung 
erfolgt, sofern sich das Instrument bewährt und das Wohnraumbedürfnis weiter besteht. 
Die Verwaltung ist bereits dabei, geeignete Flächen und Vorhaben zu identifizieren, die für eine 
Anwendung in Frage kommen.

2 
 
 
Frage 3.  
Welche Maßnahmen plant die Verwaltung für den Stadtbezirk Ehrenfeld, um von der Stärkung 
des Vorkaufsrechts und dem Umwandlungsverbot profitieren zu können? 
 
Die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB) und die 
Reduzierung von Möglichkeiten zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 
(§ 250 BauGB) sind durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz in 
das BauGB aufgenommen worden. Voraussetzung zur Anwendung ist das Vorliegen eines ange-
spannten Wohnungsmarktes (§ 201a BauGB). Wie bereits in der Antwort zu Frage Nr. 1 erläutert 
kann eine Rechtsverordnung, welche Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt be-
stimmt, nur durch die Landesregierung erlassen werden. Konkrete Maßnahmen, um von den ge-
nannten Instrumenten zu profitieren, sind daher noch nicht vorgesehen. 
In Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung kann das allgemeine Vorkaufsrecht zur Siche-
rung der Satzungsziele ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die 
Verwaltung prüft derzeit die Aufstellung Sozialer Erhaltungssatzungen entsprechend der politi-
schen Beschlusslagen der Bezirksvertretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statisti-
scher Indikatoren. Eine Verwaltungsvorlage für das Gebiet Ehrenfeld Ost ist in Vorbereitung.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3985/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.11.2021
Erstellt
11.11.2021 14:22