3985/2021
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Stadtbezirk Ehrenfeld (AN/2066/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4069 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 3985/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Stadtbezirk Ehrenfeld (AN/2066/2021) Frage 1 Welche Stadtteile des Stadtbezirks Ehrenfeld kämen als Gebiete mit angespanntem Wohnungs- markt in Frage? Das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz soll dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht. Für die Anwendung einiger der neu hinzugekommenen Instrumente ist jedoch das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a BauGB erforderlich. Durch § 201a BauGB werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. Die Voraussetzungen liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbe- sondere dann der Fall sein, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderli- cher Wohnraum geschaffen wird, oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Die Entscheidung, ob und in welchem räumlichen Umfang ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt obliegt also der Landesregierung. Die Stadt Köln hat sich bereits im Juni 2021 an das Mi- nisterium mit der Bitte gewendet, die wichtige verfahrensrechtliche Voraussetzung der Rechts- verordnung zu schaffen, um von den entsprechenden Handlungsmöglichkeiten des Baulandmo- bilisierungsgesetzes Gebrauch machen zu können. Frage 2 Ab welchem Zeitpunkt kann die Anwendung von sektoralen Bebauungsplänen im Stadtbezirk Eh- renfeld erwartet werden? Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.6.2021 kann auch das Instrument des sektoralen Bebauungsplans angewendet werden. Die Einführung ist zeitlich befristet. Die Aufstellung muss bis zum 31.12.2024 förmlich eingeleitet werden und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2026 gefasst worden sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Verlängerung erfolgt, sofern sich das Instrument bewährt und das Wohnraumbedürfnis weiter besteht. Die Verwaltung ist bereits dabei, geeignete Flächen und Vorhaben zu identifizieren, die für eine Anwendung in Frage kommen. 2 Frage 3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung für den Stadtbezirk Ehrenfeld, um von der Stärkung des Vorkaufsrechts und dem Umwandlungsverbot profitieren zu können? Die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB) und die Reduzierung von Möglichkeiten zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) sind durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz in das BauGB aufgenommen worden. Voraussetzung zur Anwendung ist das Vorliegen eines ange- spannten Wohnungsmarktes (§ 201a BauGB). Wie bereits in der Antwort zu Frage Nr. 1 erläutert kann eine Rechtsverordnung, welche Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt be- stimmt, nur durch die Landesregierung erlassen werden. Konkrete Maßnahmen, um von den ge- nannten Instrumenten zu profitieren, sind daher noch nicht vorgesehen. In Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung kann das allgemeine Vorkaufsrecht zur Siche- rung der Satzungsziele ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Verwaltung prüft derzeit die Aufstellung Sozialer Erhaltungssatzungen entsprechend der politi- schen Beschlusslagen der Bezirksvertretungen und der unterstützenden Prüfung anhand statisti- scher Indikatoren. Eine Verwaltungsvorlage für das Gebiet Ehrenfeld Ost ist in Vorbereitung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3985/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 14:22