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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Arndt (Arbeitskreis Politik) und Herrn Westerholt (Caritas) aus der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen vom 11. Oktober 2024 betrffend TOP 3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0150/2025 vom 16.01.2025

Stand: Am 31.01.2025 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 16.01.2025 0150/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 31.01.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Arndt (Arbeitskreis Politik) und Herrn Westerholt (Caritas) aus der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen vom 11. Oktober 2024 betreffend TOP 3 (Aktuelle Lage und Planung zur Aufnahme von Geflüchteten in Köln) Frau Arndt vom Arbeitskreis Politik und Herr Tim Westerholt von der Caritas stellten in der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen am 11. Oktober 2024 die münd- liche Nachfrage, wie es sein könne, dass Geflüchtete beispielsweise trotz einer Dul- dung beziehungsweise eines Aufenthaltstitels dennoch in Obdachlosenunterkünften untergebracht sind. Diese Situation sei insbesondere für Familien problematisch und eine Veränderung hier wünschenswert. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Die Unterbringung von Menschen in den unterschiedlichen Einrichtungen des Amtes für Wohnungswesen erfolgt über eine Vielzahl von Zugängen und beruht unter ande- rem auf dem rechtlichen Status der jeweiligen Person bei der Erstunterbringung. Ge- flüchtete, die der Stadt Köln zugewiesen werden und unerlaubt Eingereiste, die in Köln unmittelbar untergebracht werden müssen, sowie Geflüchtete aus der Ukraine, Spätaussiedler*innen und Kontingentflüchtlinge werden in Einrichtungen für Geflüch- tete untergebracht. Obdachlose Kölner Bürger*innen werden in Einrichtungen der Ob- dachlosenhilfe beziehungsweise des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren unterge- bracht. Verstetigt sich der Aufenthaltsstatus von Menschen aus Einrichtungen für Geflüchtete, können sie dort ausziehen und sich selbst mit Wohnraum versorgen. Verlieren sie dann im weiteren Verlauf ihres Lebens diesen Wohnraum, werden sie nicht wieder in Geflüchtetenunterkünften untergebracht, sondern wie alle anderen Kölner Bürger*in- nen in Obdachloseneinrichtungen. Selbstverständlich gibt es immer wieder Einzelfälle, bei denen sich während der Un- terbringung der Aufenthaltsstatus verändert. In diesen Fällen erfolgt keine Verlegung von einer Unterbringungsform in die andere, sondern die Unterbringung wird im bisher bewohnten Objekt fortgeführt, um eine Entwurzelung zu vermeiden. Menschen sollen und wollen nicht ihr ganzes Leben Geflüchtete bleiben, sondern dauerhaft ankommen 2 und Kölner Bürger*innen werden. Im Einzelfall können sich der Arbeitskreis Politik o- der andere Unterstützer*innen für Nachfragen gerne an die Sachgebietsleitung des Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen wenden. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2025

    Runder Tisch für Flüchtlingsfragen

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage.

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