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0150/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Arndt (Arbeitskreis Politik) und Herrn Westerholt (Caritas) aus der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen vom 11. Oktober 2024 betrffend TOP 3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.01.2025

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 31.01.2025, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2716 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2025 
 0150/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 31.01.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Arndt (Arbeitskreis Politik) und 
Herrn Westerholt (Caritas) aus der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen 
vom 11. Oktober 2024 betreffend TOP 3 (Aktuelle Lage und Planung zur Aufnahme von 
Geflüchteten in Köln) 
Frau Arndt vom Arbeitskreis Politik und Herr Tim Westerholt von der Caritas stellten in 
der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen am 11. Oktober 2024 die münd-
liche Nachfrage, wie es sein könne, dass Geflüchtete beispielsweise trotz einer Dul-
dung beziehungsweise eines Aufenthaltstitels dennoch in Obdachlosenunterkünften 
untergebracht sind. Diese Situation sei insbesondere für Familien problematisch und 
eine Veränderung hier wünschenswert. 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Die Unterbringung von Menschen in den unterschiedlichen Einrichtungen des Amtes 
für Wohnungswesen erfolgt über eine Vielzahl von Zugängen und beruht unter ande-
rem auf dem rechtlichen Status der jeweiligen Person bei der Erstunterbringung. Ge-
flüchtete, die der Stadt Köln zugewiesen werden und unerlaubt Eingereiste, die in 
Köln unmittelbar untergebracht werden müssen, sowie Geflüchtete aus der Ukraine, 
Spätaussiedler*innen und Kontingentflüchtlinge werden in Einrichtungen für Geflüch-
tete untergebracht. Obdachlose Kölner Bürger*innen werden in Einrichtungen der Ob-
dachlosenhilfe beziehungsweise des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren unterge-
bracht. 
 
Verstetigt sich der Aufenthaltsstatus von Menschen aus Einrichtungen für Geflüchtete, 
können sie dort ausziehen und sich selbst mit Wohnraum versorgen. Verlieren sie 
dann im weiteren Verlauf ihres Lebens diesen Wohnraum, werden sie nicht wieder in 
Geflüchtetenunterkünften untergebracht, sondern wie alle anderen Kölner Bürger*in-
nen in Obdachloseneinrichtungen. 
 
Selbstverständlich gibt es immer wieder Einzelfälle, bei denen sich während der Un-
terbringung der Aufenthaltsstatus verändert. In diesen Fällen erfolgt keine Verlegung 
von einer Unterbringungsform in die andere, sondern die Unterbringung wird im bisher 
bewohnten Objekt fortgeführt, um eine Entwurzelung zu vermeiden. Menschen sollen 
und wollen nicht ihr ganzes Leben Geflüchtete bleiben, sondern dauerhaft ankommen

2 
 
und Kölner Bürger*innen werden. Im Einzelfall können sich der Arbeitskreis Politik o-
der andere Unterstützer*innen für Nachfragen gerne an die Sachgebietsleitung des 
Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen wenden. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

31.01.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0150/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.01.2025
Erstellt
14.01.2025 13:03