Mandari Insight

AN/0608/2020

Pandemiebedingungen in der Innenstadt, Gem. Antrag Grüne, Deine Freunde, GUT

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 14.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2.12

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3948 Zeichen

B90/Grüne 
Deine Freunde 
GUT 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0608/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
 
Pandemiebedingungen in der Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir möchten Sie bitten folgenden Antrag zur Bezirksvertretungssitzung am 04. Juni 2020 auf 
die Tagesordnung zu stellen: 
 
Beschluss: 
Folgende Sofortmaßnahmen für einen pandemietauglichen Fußgänger*innen- und Radver-
kehr sollen umgesetzt werden: 
 
01. Fußverkehr: Wo Gehwege eine bauliche Breite von 2 Metern aufweisen, sie aber 
nicht zur Verfügung stehen, soll sie unverzüglich hergestellt werden. Wo die bauliche Breite 
nicht zur Verfügung steht, sollen entweder Begegnungszonen nach 15 Metern eingerichtet 
werden oder die Gehwege durch Abmarkierungen auf der Fahrbahn erweitert werden, ana-
log zur Einrichtung bei Baustellen. 
 
02. Umprogrammierung der „Bettelampeln“: Um unnötiges Bilden von Gruppen zu redu-
zieren, werden die „Bettelampeln“ auf die technisch kürzeste Wartezeit umprogrammiert. 
Das betrifft insbesondere die Ampeln am Aachener Weiher 
 
03. Radverkehr: Verlegung von Radverkehr auf die Fahrbahn: Wo der Radverkehr derzeit 
noch auf dem Hochbord neben Gehwegen geführt ist, wird er auf die Fahrbahn verlegt, damit

- 2 - 
 
Platz auf Fußwegen geschaffen wird. An diesen Stellen werden breite und gut erkennbare 
temporäre Radstreifen (Pop-up-Bike-Lanes) oder temporäre Fahrradstraßen eingerichtet, 
sowie die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht angeordnet und markiert. Dort werden 
außerdem Korridore mit Tempo 30 geschaffen.  
 
04. Auf der Zülpicher Straße zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße werden die 
Parkplätze, die nicht Lieferzonen sind, zu Fußgänger*innen-Begegnungszonen. 
 
05. Auf der Severinstraße wird der Bereich zwischen Severinskirche und Severinstorburg 
an die Abstandsvorgaben angepasst. Dazu werden die Parkplätze in diesem Bereich entfernt 
und der Bereich den Fußgänger*innen zugeteilt. Zudem soll der Autoverkehr im südlichen 
Bereich der Severinstraße zwischen Severinskirche und Torbogen am Wochenende verbo-
ten werden.  
 
06. Der Eigelstein soll ebenfalls für den Autoverkehr am Wochenende gesperrt werden, 
um den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dazu werden die Parkplätze in die-
sem Bereich entfernt und der Bereich den Fußgänger*innen zugeteilt.  
 
 
 
Begründung: 
Abstand halten ist das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlang-
samen. Viele Bewohner*innen der Innenstadt befolgen diesen Rat, steigen vom ÖPNV aufs 
Rad um oder gehen zu Fuß, so wie es auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt. 
Dabei zeigt sich ein Problem: Der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern ist im All-
tagsverkehr kaum einzuhalten, insbesondere seit dem 20. April 2020, seitdem viele Geschäf-
te wieder geöffnet haben und sich davor Warteschlangen bilden. 
Dies ist im engen Stadtverkehr regelmäßig nicht möglich und kann zu riskanten Ausweich-
manövern und Kollisionen führen. 
Die ohnehin schon engen Räume für die Fuß- und Radverkehre in vielen Bereichen des 
Stadtbezirks Innenstadt sind dafür nicht ausgelegt. Gerade hier werden Sofortmaßnahmen 
für einen pandemietauglichen Fußgänger*innen- und Radverkehr benötigt, um sichere Mobi-
lität in den kommenden Monaten zu gewährleisten.  
 
Auf dem Eigelstein und dem südlichen Teil der Severinstraße kann auf den schmalen Geh-
wegen der geforderte Abstand nicht eingehalten werden.  
Um eine Gefährdung der Menschen - durch einen nicht einhaltbaren Sicherheitsabstand - 
auszuschließen, sind diese Maßnahmen zwingend nötig. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Antje Kosubek   Adrian Kasnitz   Tom Geffe 
B90/Grüne    Deine Freunde   GUT

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hohenstaufenring
  • Zülpicher Straße
  • Severinstraße
  • Roonstraße
  • Eigelstein

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0608/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
14.05.2020
Erstellt
14.05.2020 08:23