AN/0608/2020
Pandemiebedingungen in der Innenstadt, Gem. Antrag Grüne, Deine Freunde, GUT
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
3948 Zeichen
B90/Grüne Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0608/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Pandemiebedingungen in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir möchten Sie bitten folgenden Antrag zur Bezirksvertretungssitzung am 04. Juni 2020 auf die Tagesordnung zu stellen: Beschluss: Folgende Sofortmaßnahmen für einen pandemietauglichen Fußgänger*innen- und Radver- kehr sollen umgesetzt werden: 01. Fußverkehr: Wo Gehwege eine bauliche Breite von 2 Metern aufweisen, sie aber nicht zur Verfügung stehen, soll sie unverzüglich hergestellt werden. Wo die bauliche Breite nicht zur Verfügung steht, sollen entweder Begegnungszonen nach 15 Metern eingerichtet werden oder die Gehwege durch Abmarkierungen auf der Fahrbahn erweitert werden, ana- log zur Einrichtung bei Baustellen. 02. Umprogrammierung der „Bettelampeln“: Um unnötiges Bilden von Gruppen zu redu- zieren, werden die „Bettelampeln“ auf die technisch kürzeste Wartezeit umprogrammiert. Das betrifft insbesondere die Ampeln am Aachener Weiher 03. Radverkehr: Verlegung von Radverkehr auf die Fahrbahn: Wo der Radverkehr derzeit noch auf dem Hochbord neben Gehwegen geführt ist, wird er auf die Fahrbahn verlegt, damit - 2 - Platz auf Fußwegen geschaffen wird. An diesen Stellen werden breite und gut erkennbare temporäre Radstreifen (Pop-up-Bike-Lanes) oder temporäre Fahrradstraßen eingerichtet, sowie die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht angeordnet und markiert. Dort werden außerdem Korridore mit Tempo 30 geschaffen. 04. Auf der Zülpicher Straße zwischen Hohenstaufenring und Roonstraße werden die Parkplätze, die nicht Lieferzonen sind, zu Fußgänger*innen-Begegnungszonen. 05. Auf der Severinstraße wird der Bereich zwischen Severinskirche und Severinstorburg an die Abstandsvorgaben angepasst. Dazu werden die Parkplätze in diesem Bereich entfernt und der Bereich den Fußgänger*innen zugeteilt. Zudem soll der Autoverkehr im südlichen Bereich der Severinstraße zwischen Severinskirche und Torbogen am Wochenende verbo- ten werden. 06. Der Eigelstein soll ebenfalls für den Autoverkehr am Wochenende gesperrt werden, um den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dazu werden die Parkplätze in die- sem Bereich entfernt und der Bereich den Fußgänger*innen zugeteilt. Begründung: Abstand halten ist das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlang- samen. Viele Bewohner*innen der Innenstadt befolgen diesen Rat, steigen vom ÖPNV aufs Rad um oder gehen zu Fuß, so wie es auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt. Dabei zeigt sich ein Problem: Der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern ist im All- tagsverkehr kaum einzuhalten, insbesondere seit dem 20. April 2020, seitdem viele Geschäf- te wieder geöffnet haben und sich davor Warteschlangen bilden. Dies ist im engen Stadtverkehr regelmäßig nicht möglich und kann zu riskanten Ausweich- manövern und Kollisionen führen. Die ohnehin schon engen Räume für die Fuß- und Radverkehre in vielen Bereichen des Stadtbezirks Innenstadt sind dafür nicht ausgelegt. Gerade hier werden Sofortmaßnahmen für einen pandemietauglichen Fußgänger*innen- und Radverkehr benötigt, um sichere Mobi- lität in den kommenden Monaten zu gewährleisten. Auf dem Eigelstein und dem südlichen Teil der Severinstraße kann auf den schmalen Geh- wegen der geforderte Abstand nicht eingehalten werden. Um eine Gefährdung der Menschen - durch einen nicht einhaltbaren Sicherheitsabstand - auszuschließen, sind diese Maßnahmen zwingend nötig. Mit freundlichen Grüßen Antje Kosubek Adrian Kasnitz Tom Geffe B90/Grüne Deine Freunde GUT - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hohenstaufenring
- Zülpicher Straße
- Severinstraße
- Roonstraße
- Eigelstein
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0608/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 14.05.2020 08:23