Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes
Beschlussvorlage Ausschuss 1224/2022 vom 27.04.2022
Stand: Am 13.06.2022 im Finanzausschuss geändert beschlossen.
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Anlage 4_Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Str
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0.4/9 0.4/8 0.8/14 1/16 0.3/6 0.7/14 0.5/10 0.6/12 0.7/14 0.6/12 0.8/14 0.8/10 0.5/10 0.2/4 Gebäudeumriss und Katastergrenzen nachrichtich dargestellt. vorh. FGU versetzen 4 stk. Anlehnbügel Köln vorh. FGU versetzen vorh. Sinkkasten höhenentspr. angleichen S SS S TB a=2 HB a=12-18 HB a=3-18Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/ 50 50/5 0 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Kleinpflaster 10/10 Grauwacke Geländeverkauffläche/ Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Buskapbord Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand "optionaler Standort" Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang H Betonsteinplatten 30/30 anthrazit Winkelstein 30/22/8 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 841 mm 297 mm Ausführungsplanung 5 / Bilderstöckchen Lageplan Linie 127 Ludwigsburger Str. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 12.07.2021 5-1 __ Frau Dietz Herr Fellecke (664/5) (664/5) Herr Marotta Marotta / 14.06.2021 Marotta / 14.06.2021 X X Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskap 671/44 Baumangelegenheiten 662/1 StVO-Anordnungen 665/4 Bauausführung Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin , Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Buskapdetail 13.07.2021 26.07.2021 27.07.2021 Anlage 4 21.07.2021 14.07.2021 21.07.2021 14.07.2021 12.08.2021 5053/21 12.08.2021 s. Mail Anlage 4 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 1224/2022 Freigabedatum 27.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestel- len Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs Haltekanten auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 479.000 € umzusetzen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB- Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 479.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 431.100 € 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.580 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 8.622 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei- chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä- tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög- lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für den Stadtbezirk Nippes die Haltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. ausgebaut werden. Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstö- ckchen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Linie 127 verkehrt im 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr 3 und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Zusätzlich wird die Linie 127, auf der Teilstrecke zwischen der Haltestellen Ebertplatz und Am Bil- derstöckchen, zwischen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten- Takt im innerstädtischen Bereich angeboten wird. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebe- reich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Halte- kante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2 Planung 2.1 Haltestelle Am Bilderstöckchen (4 Haltekanten) Die Bushaltestelle befindet sich an der Straße Am Bilderstöckchen 83-65, im Stadtteil Köln- Bilderstöckchen. Die Bushaltestelle dient als Verknüpfungshaltestelle zu vier Buslinien der KVB. Hier halten aktuell die Buslinien 121, 127, 140 und 147. Die Haltekante (stadtauswärts) befindet sich auf der nördlichen Seite der Straße Am Bilderstöck- chen. Hier halten die Buslinien 121, 127 und 140. Die Haltestelle ist als Halten am Fahrbahnrand mit einem 12 cm hohen Bordstein ausgeführt. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrie- refreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit zwei Fahrgastunterstän- den, zwei Abfallbehältern und einer dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet. Die Haltestelle stadteinwärts besteht aus drei Haltekanten und befindet sich auf der südlichen Straßenseite. Die Linie 147 hält an der in Fahrtrichtung ersten Haltekante, die als Busbucht und mit einem Hochbord ausgeführt ist. Die Linie 147 endet, pausiert und beginnt dort. Die Haltekante ist nicht geradlinig anfahrbar, da die Entwicklungslängen, die in den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) festgelegt sind, nicht eingehalten wurden. Beobachtet wurde, dass die Busse schräg in die Busbucht hineinfahren, Fahrgäste steigen mit Spalt an den hinteren Türen aus und anschließend fährt der Bus rückwärts ohne Einweisung, um geradlinig an der Haltekante zu ste- hen. Die Linien 121 und 140 halten an der nächsten Haltekante, die als Hochbord und Halten am Fahrbahnrand ausgeführt ist und nur eine Länge von etwa 10,0 m aufweist. Der Ausstieg an der dritten Türe befindet sich auf Fahrbahnniveau. Die Linie 127 hält an der dritten Haltekante, die als Busbucht mit Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet ist. Jeder zweite Bus der Linie 127 endet, pausiert und beginnt an der Haltekante. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle sollen die Fahrbeziehungen und Hal- tepositionen der Busse neu sortiert werden. An der südlichen Seite (stadteinwärts) erhalten die Linien 127 und 147 eine Halteposition in der Busbucht. Die zwei Haltekanten werden schräg angeordnet, damit die Busbucht verkürzt werden kann. Beide Haltekanten werden mit 18 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet. Vorgesehen ist, dass die Fahrgäste an den hier endenden Linien aussteigen und die Busse die Pausenposition einnehmen. Vor der Einmündung zur Alzeyer Straße wird die dritte Hal- tekante positioniert. Die Haltekante wird Richtung Fahrbahn vorgezogen, damit ein Halten am Fahrbahnrand möglich ist. Diese soll mit 21 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. An der Haltekante halten die Buslinien 121 und 140. Zusätzlich beginnt hier die Fahrt der Linie 127 und 147. Der Fahrgastwechsel bzw. Einstieg aller vier Buslinien erfolgt jetzt nur an dieser Haltekante. Der bestehende Fahrgastunterstand an der Gehweghinterkante wird beibehalten. Am hinteren Bereich der Haltestelle wird zusätzlich ein Fahrgastunterstand ohne Seitenschreiben aus dem Bestand übernommen werden. Vier Anlehnbügel sollen zwischen den Haltekanten aufgestellt werden. Die Position der nördlichen Haltekante (stadtauswärts) wird beibehalten. Hier soll die Haltekante ebenfalls mit 21 cm hohen Buskapsteinen und taktilen Elementen ausgestattet werden. Die vor- handenen Fahrgastunterstände und die dynamische Fahrgastinformation sollen wiederverwendet werden. Nicht erforderliche Flächen werden entsiegelt und begrünt. 4 Im kompletten Ausbaubereich soll an der Gehweghinterkante und vor den Fahrgastunterstände ein Läufer mit 3-zeiligen Kleinpflaster ausgestattet werden, was gleichzeitig für sehbeeinträchtige Personen als Führungslinie dienen soll. Aufgrund erheblicher Schäden auf der Fahrbahn soll die- se im kompletten Bereich erneuert werden. Im Rahmen der alternativen Betriebsformen ist ein Ersatz der vorhandenen Lichtsignalanlage durch Fußgängerüberwege vorgesehen, die mit taktilen Elementen auszustatten sind. Die Verwaltung hat geprüft, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsredu- zierung auf 30 km/h angeordnet werden kann. Aufgrund der aktuellen Fassung der Straßenver- kehrsordnung ist eine Anordnung derzeit nicht möglich. Sobald diesbezüglich vom Gesetzgeber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen worden ist, wird der Sachverhalt ge- prüft und angeordnet werden. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwiesen. 2.2 Haltestelle Ludwigsburger Straße (2 Haltekanten) Die Bushaltestelle Ludwigsburger Str. befindet sich im Bereich der Geldernstraße, Höhe Haus- nummer 88-105, im Stadtteil Bilderstöckchen. Die nördliche Haltekante der Bushaltestelle Ludwigsburger Str. in Fahrtrichtung Ebertplatz befin- det sich zwischen der Hausnummer 103 und 105. Die Busse halten am Fahrbahnrand. Die Halte- kante besteht aus einem 18 cm hohen Buskapbord. Aufgrund fehlender taktiler Elemente ist eine vollständige Barrierefreiheit nicht gegeben. Zudem ist die Position des Fahrgastunterstandes nicht normgerecht. Der Abstand des Werbeträgers zur Haltekante liegt bei etwa 1,0 m. Die Breite des Wartebereichs der Haltestelle liegt bei etwa 2,20 m. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunter- stand und mit einem Abfallbehälter ausgestattet. Die südliche Haltekante in Fahrtrichtung Longerich befindet sich direkt an der Geldernstraße 88. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls am Fahrbahnrand statt. Die Haltekante besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 13 cm. Die Haltekante ist um etwa 60 cm nach hinten versetzt, sodass eine gerade Anfahrt für alle drei Türen des Fahrzeuges nicht möglich ist. Eine Barriere- freiheit ist somit nicht gegeben. Im Haltestellenbereich, zwischen der zweiten und dritten Türe, be- findet sich eine Baumscheibe. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und mit einem Ab- fallbehälter ausgestattet. Der Fahrgastunterstand ist so weit nach hinten platziert, dass die Durch- gangsbreite im Gehwegbereich nur etwa 1,60 m beträgt. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle werden beide Haltekanten mit taktilen Elementen und Kontraststeinen ausgestattet. Die Fahrgastunterstände werden so positioniert, dass die Durchgangsbreite im Gehwegbereich ausreichend ist und der Abstand zur Fahrbahn den Mindestwert nicht unterschreitet. Zusätzlich wird die südliche Haltekante um etwa 60 cm Richtung Fahrbahn versetzt, damit eine gerade Anfahrt möglich ist. Die Baumscheibe im Haltestellenbe- reich wird mit Kleinpflaster ergänzt. Dieser soll für sehbeeinträchtige Personen als Abgrenzung dienen. Optional können die Haltestellen mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) erweitert wer- den. Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 4 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 3 Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der zwei Haltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 betragen rund 479.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 3. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 2022 kassenwirksam. Eine Vergabe des Hauptauftrages sowie der Umbau erfolgten in 2023. 4 Förderung Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be- 5 sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde dem Zweckverband Nah- verkehr Rheinland als Zuwendungsgeber bereits übersandt. Bei Bewilligung beträgt der Förder- satz 90%. Demnach kann eine Förderung in Höhe von rd. 431.100 € eingeplant werden. 5 Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 479.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 459.000 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Kassenmittel von rd. 20.000 € stehen im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpas- sung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die in 2023 erforderlichen investiven Kassenmittel sind in der Mittelfristplanung des Haushaltes 2022 berücksichtigt. Gleiches gilt für die zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An- satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 9.580 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 8.622 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab- schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten), ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. 6 Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2. Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 3: Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen Anlage 4: Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Straße -
Anlage 3_Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen
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M M M M M M M 0.35/6 0.2/4 0.5/10 0.5/80.4/7 2 x 0.4/12 0.5/8 0.1/ 3 0.4/10 0.5/10 0.6/12 0.5/10 0.4/8 0.2/3 0.1/2 0.35/6 0.35/6 49.98 Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Pl. Asph. Pl. Pl. Pl. Asph. Pl. VIII F 1326 1327 525 569 409 549 279 - 548 547 1145 1145 1146 VIII F V F Pl. Pfl. Pl. Pfl. HB a=12 HB a=12 HB a=12Einfahrtsschwelle HB a=12 RB, weiß a=3 R=6m RB a=3 RB, weiß a=3 RB,a=3 R=6m a=21a=21 a=21a=21 a=18 a=18a=18 a=18 HB a=10 HB a=14 RB a=1-0 B 0,5/0,25 BB B SS S S TB a=3 TB a=3 4 stk. Anlehnbügel Köln 5 stk. Anlehnbügel Köln FGU mit Werbeträger Bestand FGU ohne Seitenscheiben Bestand Äußere Pfosten kontrastieren DFI Bestand FGU mit Werbeträger Bestand FGU mit Seitenscheiben Bestand vorh. Sinkkasten höhenentspr. ausgleichen S S S RB a=3 HB a=3-12HB a=12-14 TB a=3 SK30x50 erneuertvorh. Sinkkasten höhenentspr. ausgleichen TB a=3 TB a=3 SK30x50 erneuert SK30x50 erneuertSK30x50 erneuert Zaun versetzen TB a=8 S 3,0/3,0 B 1,5/1,5 TB a=3 HB a=10-12 HB a=8 HB, a=8-10 R=1m HB, a=12 R=10m HB, a=12 R=10m HB, a=12 R=8m HB a=12 TB a=3TB a=3 vorh. LSA zurückbauen vorh. LSA zurückbauen vorh. LSA zurückbauen vorh. LSA zurückbauen RB, weiß a=3 RB, weiß a=3 neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Umbau Rhein Energie DFI versetzen Offene Tür Lucky's Haus Integrative Tageseinrichtung für Kinder (Diakonie) Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an BestandAusbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 1050 mm 380 mm (664-5) (664-5) 17.01.202203.02.202209.02.2022 __ 03.05.2022 / 03.12.2021 / 03.12.20215 / Bilderstöckchen Lageplan Ausführungsplanung 5-507-00099-LP L inie 121 / 127 / 140 / 147 Am Bilderstöckchen Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle XX Einarbeitung Beleuchtungsstandorte (Rhein Energie) 16.02.2022 Abstimmung mit dem Behindertenverband: Entfernen der taktilen Elemente an den Ausstiegshaltekanten 03.05.2022 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/50 5 0/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Kleinpflaster 10/10 Grauwacke Geländeverkauffläche/ Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- n ehmbar Zaun Buskapbord Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand "optionaler Standort" Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang H Betonsteinplatten 30/30 anthrazit Winkelstein 30/22/8 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskaps 10.11.2021 661-3 Verkehrsuntersuchung/ alternative Betriebsformen 17.11.2021 642-1 Entfall Lichtsignalanlage 11.10.2021 644-5 StVO-Anordnungen 665-2 Bauausführung Rhein Energie Versetzen/ Neubau Straßenleuchten 17.01.2022 11.02.2022 Anlage 3 -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan
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Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan -
Anlage 5 - Auszug BV Nippes 09.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022 öffentlich 9.1.4 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes 1224/2022 Der vorliegende Änderungsantrag der Grünen wird von Herrn Spieß begründet und von der Bezirksvertretung einstimmig beschlossen. Über die so geänderte Vorlage ergeht folgender Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs Haltekanten auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 479.000 € umzusetzen. Die Bezirksvertretung fordert dazu auf, an der Haltestelle Ludwigsburger Straße auch eine dynamische Fahrgastinformation zu errichten. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plät- ze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Nie- derflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf
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