Mandari Insight

1224/2022

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Ausschuss 27.04.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 7.4

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Str

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Nippes 09.06.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Str

3811 Zeichen

0.4/9
0.4/8
0.8/14
1/16
0.3/6
0.7/14
0.5/10
0.6/12
0.7/14
0.6/12
0.8/14
0.8/10
0.5/10
0.2/4
Gebäudeumriss und Katastergrenzen
nachrichtich dargestellt.
vorh. FGU
versetzen
4 stk.
Anlehnbügel Köln
vorh. FGU
versetzen
vorh. Sinkkasten
höhenentspr. angleichen
S
SS
S
TB a=2
HB
a=12-18 HB
a=3-18Ausbauende
Anschluss an Bestand Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/
50 50/5 0
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez5
841 mm 297 mm
Ausführungsplanung
5 / Bilderstöckchen Lageplan
Linie 127
Ludwigsburger Str.
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
12.07.2021 5-1
 __
Frau Dietz Herr Fellecke
(664/5) (664/5)
Herr Marotta
Marotta / 14.06.2021
Marotta / 14.06.2021
X X
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB Buskap
671/44 Baumangelegenheiten
662/1 StVO-Anordnungen
665/4 Bauausführung
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
Buskapdetail                     
13.07.2021
26.07.2021
27.07.2021
Anlage 4
21.07.2021
14.07.2021
21.07.2021
14.07.2021
12.08.2021
5053/21
12.08.2021 s. Mail
Anlage 4

Beschlussvorlage Ausschuss

14175 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1224/2022 
Freigabedatum 27.04.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten 
der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestel-
len Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs Haltekanten auf der KVB-Linie 
127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 479.000 € umzusetzen. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB-
Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau 
und Anpassung Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, 
Haushaltsjahr 2022. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   479.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 431.100 €  90 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.580 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   8.622 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 
eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei-
chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä-
tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög-
lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei 
ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 
50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln, S. 210 ff). 
 
Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für 
den Stadtbezirk Nippes die Haltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. ausgebaut 
werden. 
 
Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstö-
ckchen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. 
Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag).  
Die Linie 127 verkehrt im 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr

3 
und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 
10-Minuten-Takt bedient werden.  
Zusätzlich wird die Linie 127, auf der Teilstrecke zwischen der Haltestellen Ebertplatz und Am Bil-
derstöckchen, zwischen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-
Takt im innerstädtischen Bereich angeboten wird.  
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der 
mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den 
Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden 
hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebe-
reich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Halte-
kante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m.  
 
2 Planung 
2.1 Haltestelle Am Bilderstöckchen (4 Haltekanten) 
Die Bushaltestelle befindet sich an der Straße Am Bilderstöckchen 83-65, im Stadtteil Köln-
Bilderstöckchen. Die Bushaltestelle dient als Verknüpfungshaltestelle zu vier Buslinien der KVB. 
Hier halten aktuell die Buslinien 121, 127, 140 und 147. 
 
Die Haltekante (stadtauswärts) befindet sich auf der nördlichen Seite der Straße Am Bilderstöck-
chen. Hier halten die Buslinien 121, 127 und 140. Die Haltestelle ist als Halten am Fahrbahnrand 
mit einem 12 cm hohen Bordstein ausgeführt. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrie-
refreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit zwei Fahrgastunterstän-
den, zwei Abfallbehältern und einer dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet.  
Die Haltestelle stadteinwärts besteht aus drei Haltekanten und befindet sich auf der südlichen 
Straßenseite. Die Linie 147 hält an der in Fahrtrichtung ersten Haltekante, die als Busbucht und 
mit einem Hochbord ausgeführt ist. Die Linie 147 endet, pausiert und beginnt dort. Die Haltekante 
ist nicht geradlinig anfahrbar, da die Entwicklungslängen, die in den Richtlinien zur Anlage von 
Stadtstraßen (RASt) festgelegt sind, nicht eingehalten wurden. Beobachtet wurde, dass die Busse 
schräg in die Busbucht hineinfahren, Fahrgäste steigen mit Spalt an den hinteren Türen aus und 
anschließend fährt der Bus rückwärts ohne Einweisung, um geradlinig an der Haltekante zu ste-
hen.  
Die Linien 121 und 140 halten an der nächsten Haltekante, die als Hochbord und Halten am 
Fahrbahnrand ausgeführt ist und nur eine Länge von etwa 10,0 m aufweist. Der Ausstieg an der 
dritten Türe befindet sich auf Fahrbahnniveau.  
Die Linie 127 hält an der dritten Haltekante, die als Busbucht mit Buskapsteinen und mit taktilen 
Elementen ausgestattet ist. Jeder zweite Bus der Linie 127 endet, pausiert und beginnt an der 
Haltekante.  
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle sollen die Fahrbeziehungen und Hal-
tepositionen der Busse neu sortiert werden.  
An der südlichen Seite (stadteinwärts) erhalten die Linien 127 und 147 eine Halteposition in der 
Busbucht. Die zwei Haltekanten werden schräg angeordnet, damit die Busbucht verkürzt werden 
kann. Beide Haltekanten werden mit 18 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen 
ausgestattet. Vorgesehen ist, dass die Fahrgäste an den hier endenden Linien aussteigen und die 
Busse die Pausenposition einnehmen. Vor der Einmündung zur Alzeyer Straße wird die dritte Hal-
tekante positioniert. Die Haltekante wird Richtung Fahrbahn vorgezogen, damit ein Halten am 
Fahrbahnrand möglich ist. Diese soll mit 21 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen 
ausgestattet werden. An der Haltekante halten die Buslinien 121 und 140. Zusätzlich beginnt hier 
die Fahrt der Linie 127 und 147. Der Fahrgastwechsel bzw. Einstieg aller vier Buslinien erfolgt 
jetzt nur an dieser Haltekante. Der bestehende Fahrgastunterstand an der Gehweghinterkante 
wird beibehalten. Am hinteren Bereich der Haltestelle wird zusätzlich ein Fahrgastunterstand ohne 
Seitenschreiben aus dem Bestand übernommen werden. Vier Anlehnbügel sollen zwischen den 
Haltekanten aufgestellt werden.  
Die Position der nördlichen Haltekante (stadtauswärts) wird beibehalten. Hier soll die Haltekante 
ebenfalls mit 21 cm hohen Buskapsteinen und taktilen Elementen ausgestattet werden. Die vor-
handenen Fahrgastunterstände und die dynamische Fahrgastinformation sollen wiederverwendet 
werden. Nicht erforderliche Flächen werden entsiegelt und begrünt.

4 
Im kompletten Ausbaubereich soll an der Gehweghinterkante und vor den Fahrgastunterstände 
ein Läufer mit 3-zeiligen Kleinpflaster ausgestattet werden, was gleichzeitig für sehbeeinträchtige 
Personen als Führungslinie dienen soll. Aufgrund erheblicher Schäden auf der Fahrbahn soll die-
se im kompletten Bereich erneuert werden.  
 
Im Rahmen der alternativen Betriebsformen ist ein Ersatz der vorhandenen Lichtsignalanlage 
durch Fußgängerüberwege vorgesehen, die mit taktilen Elementen auszustatten sind. 
 
Die Verwaltung hat geprüft, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsredu-
zierung auf 30 km/h angeordnet werden kann. Aufgrund der aktuellen Fassung der Straßenver-
kehrsordnung ist eine Anordnung derzeit nicht möglich. Sobald diesbezüglich vom Gesetzgeber 
eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen worden ist, wird der Sachverhalt ge-
prüft und angeordnet werden. 
 
Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwiesen. 
 
2.2 Haltestelle Ludwigsburger Straße (2 Haltekanten)  
Die Bushaltestelle Ludwigsburger Str. befindet sich im Bereich der Geldernstraße, Höhe Haus-
nummer 88-105, im Stadtteil Bilderstöckchen.  
 
Die nördliche Haltekante der Bushaltestelle Ludwigsburger Str. in Fahrtrichtung Ebertplatz befin-
det sich zwischen der Hausnummer 103 und 105. Die Busse halten am Fahrbahnrand. Die Halte-
kante besteht aus einem 18 cm hohen Buskapbord. Aufgrund fehlender taktiler Elemente ist eine 
vollständige Barrierefreiheit nicht gegeben. Zudem ist die Position des Fahrgastunterstandes nicht 
normgerecht. Der Abstand des Werbeträgers zur Haltekante liegt bei etwa 1,0 m. Die Breite des 
Wartebereichs der Haltestelle liegt bei etwa 2,20 m. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunter-
stand und mit einem Abfallbehälter ausgestattet.  
Die südliche Haltekante in Fahrtrichtung Longerich befindet sich direkt an der Geldernstraße 88. 
Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls am Fahrbahnrand statt. Die Haltekante besteht aus einem 
Hochbord mit einer Höhe von etwa 13 cm. Die Haltekante ist um etwa 60 cm nach hinten versetzt, 
sodass eine gerade Anfahrt für alle drei Türen des Fahrzeuges nicht möglich ist. Eine Barriere-
freiheit ist somit nicht gegeben. Im Haltestellenbereich, zwischen der zweiten und dritten Türe, be-
findet sich eine Baumscheibe. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und mit einem Ab-
fallbehälter ausgestattet. Der Fahrgastunterstand ist so weit nach hinten platziert, dass die Durch-
gangsbreite im Gehwegbereich nur etwa 1,60 m beträgt. 
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle werden beide Haltekanten mit taktilen 
Elementen und Kontraststeinen ausgestattet. Die Fahrgastunterstände werden so positioniert, 
dass die Durchgangsbreite im Gehwegbereich ausreichend ist und der Abstand zur Fahrbahn den 
Mindestwert nicht unterschreitet. Zusätzlich wird die südliche Haltekante um etwa 60 cm Richtung 
Fahrbahn versetzt, damit eine gerade Anfahrt möglich ist. Die Baumscheibe im Haltestellenbe-
reich wird mit Kleinpflaster ergänzt. Dieser soll für sehbeeinträchtige Personen als Abgrenzung 
dienen.  
Optional können die Haltestellen mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) erweitert wer-
den. 
 
Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 4 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 
 
3 Kosten und Zeitplan 
Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der zwei Haltestellen (6 Haltekanten) auf der 
KVB-Linie 127 betragen rund 479.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen 
erfolgt sukzessive. 
  
Es ist vorgesehen, im 3. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 
2022 kassenwirksam. Eine Vergabe des Hauptauftrages sowie der Umbau erfolgten in 2023.  
 
4 Förderung 
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be-

5 
sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde dem Zweckverband Nah-
verkehr Rheinland als Zuwendungsgeber bereits übersandt. Bei Bewilligung beträgt der Förder-
satz 90%. Demnach kann eine Förderung in Höhe von rd. 431.100 € eingeplant werden. 
 
5 Finanzierung  
Die Gesamtkosten in Höhe von 479.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das 
Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 
rd. 459.000 €. 
 
Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Kassenmittel von rd. 20.000 € stehen im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpas-
sung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur 
Verfügung. 
Die in 2023 erforderlichen investiven Kassenmittel sind in der Mittelfristplanung des Haushaltes 
2022 berücksichtigt. Gleiches gilt für die zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln. 
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An-
satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 9.580 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er-
träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 8.622 € berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab-
schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten), ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen.  
 
6 Erläuterung zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur 
und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert 
eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli-
chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2. Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff 
Anlage 3: Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen 
Anlage 4: Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Straße

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen

5139 Zeichen

M
M
M
M
M
M
M
0.35/6
0.2/4
0.5/10
0.5/80.4/7
2 x 0.4/12
0.5/8
0.1/
3
0.4/10
0.5/10
0.6/12
0.5/10
0.4/8
0.2/3
0.1/2
0.35/6
0.35/6 49.98
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
VIII F
1326
1327
525
569
409
549
279
-
548
547
1145
1145
1146
VIII F
V F
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
HB
a=12 HB
a=12 HB
a=12Einfahrtsschwelle
HB
a=12
RB, weiß a=3
R=6m
RB
a=3
RB, weiß
a=3
RB,a=3
R=6m
a=21a=21
a=21a=21
a=18
a=18a=18
a=18
HB
a=10
HB
a=14
RB
a=1-0
B 0,5/0,25 BB B
SS S S
TB
a=3
TB
a=3
4 stk.
Anlehnbügel Köln
5 stk.
Anlehnbügel Köln
FGU mit Werbeträger
Bestand
FGU ohne Seitenscheiben
Bestand
Äußere Pfosten
kontrastieren
DFI
Bestand
FGU mit Werbeträger
Bestand
FGU mit Seitenscheiben
Bestand
vorh. Sinkkasten
höhenentspr.
ausgleichen
S S
S
RB
a=3
HB
a=3-12HB
a=12-14
TB
a=3
SK30x50
erneuertvorh. Sinkkasten
höhenentspr.
ausgleichen
TB
a=3
TB
a=3
SK30x50
erneuert
SK30x50
erneuertSK30x50
erneuert
Zaun
versetzen
TB
a=8
S 3,0/3,0
B 1,5/1,5
TB
a=3
HB
a=10-12
HB
a=8
HB, a=8-10
R=1m HB, a=12
R=10m HB, a=12
R=10m
HB, a=12
R=8m
HB
a=12
TB
a=3TB
a=3
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
RB, weiß
a=3
RB, weiß
a=3
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
DFI
versetzen
Offene Tür
Lucky's Haus
Integrative Tageseinrichtung
für Kinder (Diakonie)
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an BestandAusbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez5
1050 mm 380 mm
(664-5) (664-5)
17.01.202203.02.202209.02.2022                      __
03.05.2022
               / 03.12.2021
               / 03.12.20215 / Bilderstöckchen Lageplan
Ausführungsplanung
5-507-00099-LP
L
inie 121 / 127 / 140 / 147
Am Bilderstöckchen
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
XX
Einarbeitung Beleuchtungsstandorte (Rhein Energie) 16.02.2022
Abstimmung mit dem Behindertenverband:
Entfernen der taktilen Elemente an den Ausstiegshaltekanten 03.05.2022
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 5
 0/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
n
ehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB Buskaps 10.11.2021
661-3 Verkehrsuntersuchung/ alternative Betriebsformen 17.11.2021
642-1 Entfall Lichtsignalanlage 11.10.2021
644-5 StVO-Anordnungen
665-2 Bauausführung
Rhein Energie Versetzen/ Neubau Straßenleuchten
17.01.2022
11.02.2022
Anlage 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1826 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz 
besteht eine Verpflichtung, eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung 
des öffentlichen Personennahverkehrs 
herbeizuführen. Aufgrund vorhandener 
Zwangspunkte und fehlender 
Platzverhältnisse sind weitere 
Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan

32 Zeichen

Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan

Anlage 5 - Auszug BV Nippes 09.06.2022

1513 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022 
öffentlich 
9.1.4 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen 
mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes 
1224/2022 
Der vorliegende Änderungsantrag der Grünen wird von Herrn Spieß begründet und 
von der Bezirksvertretung einstimmig beschlossen. 
 
Über die so geänderte Vorlage ergeht folgender 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau 
der Bushaltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs 
Haltekanten auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 479.000 € umzusetzen. 
 
Die Bezirksvertretung fordert dazu auf, an der Haltestelle Ludwigsburger Straße auch eine 
dynamische Fahrgastinformation zu errichten. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen 
(6 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plät-
ze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Nie-
derflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (2)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigsburger Straße
  • Alzeyer Straße
  • Geldernstraße 88
  • Ebertplatz
  • Am Bilderstöckchen 83
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1224/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.04.2022
Erstellt
08.04.2022 11:57