1224/2022
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes
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Anlage 4_Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Str
3811 Zeichen
0.4/9 0.4/8 0.8/14 1/16 0.3/6 0.7/14 0.5/10 0.6/12 0.7/14 0.6/12 0.8/14 0.8/10 0.5/10 0.2/4 Gebäudeumriss und Katastergrenzen nachrichtich dargestellt. vorh. FGU versetzen 4 stk. Anlehnbügel Köln vorh. FGU versetzen vorh. Sinkkasten höhenentspr. angleichen S SS S TB a=2 HB a=12-18 HB a=3-18Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/ 50 50/5 0 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Kleinpflaster 10/10 Grauwacke Geländeverkauffläche/ Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Buskapbord Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand "optionaler Standort" Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang H Betonsteinplatten 30/30 anthrazit Winkelstein 30/22/8 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 841 mm 297 mm Ausführungsplanung 5 / Bilderstöckchen Lageplan Linie 127 Ludwigsburger Str. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 12.07.2021 5-1 __ Frau Dietz Herr Fellecke (664/5) (664/5) Herr Marotta Marotta / 14.06.2021 Marotta / 14.06.2021 X X Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskap 671/44 Baumangelegenheiten 662/1 StVO-Anordnungen 665/4 Bauausführung Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin , Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ Buskapdetail 13.07.2021 26.07.2021 27.07.2021 Anlage 4 21.07.2021 14.07.2021 21.07.2021 14.07.2021 12.08.2021 5053/21 12.08.2021 s. Mail Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
14175 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 1224/2022 Freigabedatum 27.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestel- len Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs Haltekanten auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 479.000 € umzusetzen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB- Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 479.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 431.100 € 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.580 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 8.622 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei- chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä- tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög- lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für den Stadtbezirk Nippes die Haltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. ausgebaut werden. Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstö- ckchen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Linie 127 verkehrt im 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr 3 und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Zusätzlich wird die Linie 127, auf der Teilstrecke zwischen der Haltestellen Ebertplatz und Am Bil- derstöckchen, zwischen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten- Takt im innerstädtischen Bereich angeboten wird. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebe- reich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Halte- kante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2 Planung 2.1 Haltestelle Am Bilderstöckchen (4 Haltekanten) Die Bushaltestelle befindet sich an der Straße Am Bilderstöckchen 83-65, im Stadtteil Köln- Bilderstöckchen. Die Bushaltestelle dient als Verknüpfungshaltestelle zu vier Buslinien der KVB. Hier halten aktuell die Buslinien 121, 127, 140 und 147. Die Haltekante (stadtauswärts) befindet sich auf der nördlichen Seite der Straße Am Bilderstöck- chen. Hier halten die Buslinien 121, 127 und 140. Die Haltestelle ist als Halten am Fahrbahnrand mit einem 12 cm hohen Bordstein ausgeführt. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Ein barrie- refreier Zugang zu den Bussen ist nicht möglich. Die Haltestelle ist mit zwei Fahrgastunterstän- den, zwei Abfallbehältern und einer dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet. Die Haltestelle stadteinwärts besteht aus drei Haltekanten und befindet sich auf der südlichen Straßenseite. Die Linie 147 hält an der in Fahrtrichtung ersten Haltekante, die als Busbucht und mit einem Hochbord ausgeführt ist. Die Linie 147 endet, pausiert und beginnt dort. Die Haltekante ist nicht geradlinig anfahrbar, da die Entwicklungslängen, die in den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) festgelegt sind, nicht eingehalten wurden. Beobachtet wurde, dass die Busse schräg in die Busbucht hineinfahren, Fahrgäste steigen mit Spalt an den hinteren Türen aus und anschließend fährt der Bus rückwärts ohne Einweisung, um geradlinig an der Haltekante zu ste- hen. Die Linien 121 und 140 halten an der nächsten Haltekante, die als Hochbord und Halten am Fahrbahnrand ausgeführt ist und nur eine Länge von etwa 10,0 m aufweist. Der Ausstieg an der dritten Türe befindet sich auf Fahrbahnniveau. Die Linie 127 hält an der dritten Haltekante, die als Busbucht mit Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet ist. Jeder zweite Bus der Linie 127 endet, pausiert und beginnt an der Haltekante. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle sollen die Fahrbeziehungen und Hal- tepositionen der Busse neu sortiert werden. An der südlichen Seite (stadteinwärts) erhalten die Linien 127 und 147 eine Halteposition in der Busbucht. Die zwei Haltekanten werden schräg angeordnet, damit die Busbucht verkürzt werden kann. Beide Haltekanten werden mit 18 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet. Vorgesehen ist, dass die Fahrgäste an den hier endenden Linien aussteigen und die Busse die Pausenposition einnehmen. Vor der Einmündung zur Alzeyer Straße wird die dritte Hal- tekante positioniert. Die Haltekante wird Richtung Fahrbahn vorgezogen, damit ein Halten am Fahrbahnrand möglich ist. Diese soll mit 21 cm hohen Buskapsteinen und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. An der Haltekante halten die Buslinien 121 und 140. Zusätzlich beginnt hier die Fahrt der Linie 127 und 147. Der Fahrgastwechsel bzw. Einstieg aller vier Buslinien erfolgt jetzt nur an dieser Haltekante. Der bestehende Fahrgastunterstand an der Gehweghinterkante wird beibehalten. Am hinteren Bereich der Haltestelle wird zusätzlich ein Fahrgastunterstand ohne Seitenschreiben aus dem Bestand übernommen werden. Vier Anlehnbügel sollen zwischen den Haltekanten aufgestellt werden. Die Position der nördlichen Haltekante (stadtauswärts) wird beibehalten. Hier soll die Haltekante ebenfalls mit 21 cm hohen Buskapsteinen und taktilen Elementen ausgestattet werden. Die vor- handenen Fahrgastunterstände und die dynamische Fahrgastinformation sollen wiederverwendet werden. Nicht erforderliche Flächen werden entsiegelt und begrünt. 4 Im kompletten Ausbaubereich soll an der Gehweghinterkante und vor den Fahrgastunterstände ein Läufer mit 3-zeiligen Kleinpflaster ausgestattet werden, was gleichzeitig für sehbeeinträchtige Personen als Führungslinie dienen soll. Aufgrund erheblicher Schäden auf der Fahrbahn soll die- se im kompletten Bereich erneuert werden. Im Rahmen der alternativen Betriebsformen ist ein Ersatz der vorhandenen Lichtsignalanlage durch Fußgängerüberwege vorgesehen, die mit taktilen Elementen auszustatten sind. Die Verwaltung hat geprüft, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsredu- zierung auf 30 km/h angeordnet werden kann. Aufgrund der aktuellen Fassung der Straßenver- kehrsordnung ist eine Anordnung derzeit nicht möglich. Sobald diesbezüglich vom Gesetzgeber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgenommen worden ist, wird der Sachverhalt ge- prüft und angeordnet werden. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwiesen. 2.2 Haltestelle Ludwigsburger Straße (2 Haltekanten) Die Bushaltestelle Ludwigsburger Str. befindet sich im Bereich der Geldernstraße, Höhe Haus- nummer 88-105, im Stadtteil Bilderstöckchen. Die nördliche Haltekante der Bushaltestelle Ludwigsburger Str. in Fahrtrichtung Ebertplatz befin- det sich zwischen der Hausnummer 103 und 105. Die Busse halten am Fahrbahnrand. Die Halte- kante besteht aus einem 18 cm hohen Buskapbord. Aufgrund fehlender taktiler Elemente ist eine vollständige Barrierefreiheit nicht gegeben. Zudem ist die Position des Fahrgastunterstandes nicht normgerecht. Der Abstand des Werbeträgers zur Haltekante liegt bei etwa 1,0 m. Die Breite des Wartebereichs der Haltestelle liegt bei etwa 2,20 m. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunter- stand und mit einem Abfallbehälter ausgestattet. Die südliche Haltekante in Fahrtrichtung Longerich befindet sich direkt an der Geldernstraße 88. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls am Fahrbahnrand statt. Die Haltekante besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 13 cm. Die Haltekante ist um etwa 60 cm nach hinten versetzt, sodass eine gerade Anfahrt für alle drei Türen des Fahrzeuges nicht möglich ist. Eine Barriere- freiheit ist somit nicht gegeben. Im Haltestellenbereich, zwischen der zweiten und dritten Türe, be- findet sich eine Baumscheibe. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand und mit einem Ab- fallbehälter ausgestattet. Der Fahrgastunterstand ist so weit nach hinten platziert, dass die Durch- gangsbreite im Gehwegbereich nur etwa 1,60 m beträgt. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle werden beide Haltekanten mit taktilen Elementen und Kontraststeinen ausgestattet. Die Fahrgastunterstände werden so positioniert, dass die Durchgangsbreite im Gehwegbereich ausreichend ist und der Abstand zur Fahrbahn den Mindestwert nicht unterschreitet. Zusätzlich wird die südliche Haltekante um etwa 60 cm Richtung Fahrbahn versetzt, damit eine gerade Anfahrt möglich ist. Die Baumscheibe im Haltestellenbe- reich wird mit Kleinpflaster ergänzt. Dieser soll für sehbeeinträchtige Personen als Abgrenzung dienen. Optional können die Haltestellen mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) erweitert wer- den. Die Ausführungsplanung ist dem in der Anlage 4 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 3 Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der zwei Haltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 betragen rund 479.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 3. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 2022 kassenwirksam. Eine Vergabe des Hauptauftrages sowie der Umbau erfolgten in 2023. 4 Förderung Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be- 5 sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde dem Zweckverband Nah- verkehr Rheinland als Zuwendungsgeber bereits übersandt. Bei Bewilligung beträgt der Förder- satz 90%. Demnach kann eine Förderung in Höhe von rd. 431.100 € eingeplant werden. 5 Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 479.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 459.000 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Kassenmittel von rd. 20.000 € stehen im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpas- sung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die in 2023 erforderlichen investiven Kassenmittel sind in der Mittelfristplanung des Haushaltes 2022 berücksichtigt. Gleiches gilt für die zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An- satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 9.580 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 8.622 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab- schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten), ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. 6 Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2. Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 3: Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen Anlage 4: Lageplan Haltestelle Ludwigsburger Straße
Anlage 3_Lageplan Haltestelle Am Bilderstöckchen
5139 Zeichen
M
M
M
M
M
M
M
0.35/6
0.2/4
0.5/10
0.5/80.4/7
2 x 0.4/12
0.5/8
0.1/
3
0.4/10
0.5/10
0.6/12
0.5/10
0.4/8
0.2/3
0.1/2
0.35/6
0.35/6 49.98
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
VIII F
1326
1327
525
569
409
549
279
-
548
547
1145
1145
1146
VIII F
V F
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
HB
a=12 HB
a=12 HB
a=12Einfahrtsschwelle
HB
a=12
RB, weiß a=3
R=6m
RB
a=3
RB, weiß
a=3
RB,a=3
R=6m
a=21a=21
a=21a=21
a=18
a=18a=18
a=18
HB
a=10
HB
a=14
RB
a=1-0
B 0,5/0,25 BB B
SS S S
TB
a=3
TB
a=3
4 stk.
Anlehnbügel Köln
5 stk.
Anlehnbügel Köln
FGU mit Werbeträger
Bestand
FGU ohne Seitenscheiben
Bestand
Äußere Pfosten
kontrastieren
DFI
Bestand
FGU mit Werbeträger
Bestand
FGU mit Seitenscheiben
Bestand
vorh. Sinkkasten
höhenentspr.
ausgleichen
S S
S
RB
a=3
HB
a=3-12HB
a=12-14
TB
a=3
SK30x50
erneuertvorh. Sinkkasten
höhenentspr.
ausgleichen
TB
a=3
TB
a=3
SK30x50
erneuert
SK30x50
erneuertSK30x50
erneuert
Zaun
versetzen
TB
a=8
S 3,0/3,0
B 1,5/1,5
TB
a=3
HB
a=10-12
HB
a=8
HB, a=8-10
R=1m HB, a=12
R=10m HB, a=12
R=10m
HB, a=12
R=8m
HB
a=12
TB
a=3TB
a=3
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
vorh. LSA
zurückbauen
RB, weiß
a=3
RB, weiß
a=3
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie neuer Standort
Beleuchtung
Umbau Rhein Energie
DFI
versetzen
Offene Tür
Lucky's Haus
Integrative Tageseinrichtung
für Kinder (Diakonie)
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an BestandAusbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez5
1050 mm 380 mm
(664-5) (664-5)
17.01.202203.02.202209.02.2022 __
03.05.2022
/ 03.12.2021
/ 03.12.20215 / Bilderstöckchen Lageplan
Ausführungsplanung
5-507-00099-LP
L
inie 121 / 127 / 140 / 147
Am Bilderstöckchen
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
XX
Einarbeitung Beleuchtungsstandorte (Rhein Energie) 16.02.2022
Abstimmung mit dem Behindertenverband:
Entfernen der taktilen Elemente an den Ausstiegshaltekanten 03.05.2022
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 5
0/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
n
ehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB Buskaps 10.11.2021
661-3 Verkehrsuntersuchung/ alternative Betriebsformen 17.11.2021
642-1 Entfall Lichtsignalanlage 11.10.2021
644-5 StVO-Anordnungen
665-2 Bauausführung
Rhein Energie Versetzen/ Neubau Straßenleuchten
17.01.2022
11.02.2022
Anlage 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1826 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan
32 Zeichen
Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan
Anlage 5 - Auszug BV Nippes 09.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.06.2022 öffentlich 9.1.4 Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen mit sechs Haltekanten der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes 1224/2022 Der vorliegende Änderungsantrag der Grünen wird von Herrn Spieß begründet und von der Bezirksvertretung einstimmig beschlossen. Über die so geänderte Vorlage ergeht folgender Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Am Bilderstöckchen und Ludwigsburger Str. mit insgesamt sechs Haltekanten auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 479.000 € umzusetzen. Die Bezirksvertretung fordert dazu auf, an der Haltestelle Ludwigsburger Straße auch eine dynamische Fahrgastinformation zu errichten. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 20.000 € für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen (6 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plät- ze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Nie- derflurbusse, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludwigsburger Straße
- Alzeyer Straße
- Geldernstraße 88
- Ebertplatz
- Am Bilderstöckchen 83
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 1224/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 11:57