1668/2020
StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
11098 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1668/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtGrün naturnah: Ausweisung StadtNaturPark und Anlage artenreicher Wiesen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Ausweisung eines StadtNaturParks und die Anlage von artenreichen Wiesen entsprechend den vorgeschlagenen Flächenauswei- sungen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt darüber hinaus die Reduzierung der Hundefreilauffläche 14, Grünzug Süd Markusstraße bis Militärringstraße. Alternative Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Ausweisung eines StadtNaturParks und die Anlage von artenreichen Wiesen ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 2 Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung 02.03.2020 unter TOP 4.2.1 das Grünflä- chenstrategiekonzept zur naturnahen Gestaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen be- schlossen. Mit dem Beschluss sind für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen und Projekte Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung aufgefor- dert auf der Grundlage des Konzeptes für die jeweiligen Bezirksvertretungen gesonderte Vorlagen zur Ausgestaltung der StadtNaturParks und der artenreichen Wiesen vorzulegen. Hintergrund Der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hat 2018 das Label „StadtGrün naturnah“ entwi- ckelt und eine Bewerbung für Kommunen ausgeschrieben. Die Stadt Köln hat im Mai 2010 die Dekla- ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommu- nen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Auf dieser Grundlage hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für das o.g. Labeling- Verfahren beworben und auch den Zuschlag erhalten. Insgesamt wurden 15 Kommunen im Bundes- gebiet ausgewählt. Die Stadt Köln ist die größte Kommune. Neben der Stadt Köln wurden folgende Kommunen vom Bündnis für die Teilnahme am Labeling-Verfahren 2018 ausgewählt: Bad Langen- salza (Thüringen), Bad Saulgau (Baden-Württemberg), Bonn (Nordrhein-Westfalen), Bremerhaven (Bremen), Dortmund (Nordrhein-Westfalen), Friedrichshafen (Baden-Württemberg), Glauchau (Sach- sen), Haar (Bayern), Hildesheim (Niedersachsen), Mittelangeln (Schleswig-Holstein), Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz), Potsdam (Brandenburg), Riedstadt (Hessen), Trier (Rheinland-Pfalz). Das Label „Stadtgrün naturnah“ lenkt den Blick auf die positiven Effekte naturnaher Grün-flächen im Siedlungsbereich und zeichnet vorbildhaftes kommunales Engagement aus. Ziel ist es, ökologische Standards für die Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen zu etablieren und somit die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden zu erhöhen. Das einjährige Labeling-Verfahren mit den verschie- denen Verfahrensschritten konnte in 2019 abgeschlossen werden. Das Labeling-Verfahren wurde als mehrstufiger Prozess konzipiert, an dem neben der Kommunalverwaltung auch weitere Akteure, wie lokale Naturschutzverbände beteiligt wurden. 1. Schritt: Bestandserfassung Erfassung des kommunalen Grünflächenbestands, der für eine naturnahe Flächen-bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Ressourcen, der praktizierten Pflege-grundsätze sowie der umgesetzten Maßnahmen und Projekte in den Handlungs-feldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit den Bürger*innen sowie Zielsetzung und Planung. 2. Schritt: Entwicklung des Maßnahmenplans Aufbauend auf der Bestandserfassung wurden Maßnahmen entwickelt, mit denen sich die Stadt Köln in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-Verfahrens. 3. Schritt: Grünflächenstrategie Die Grünflächenstrategie fasst die Ergebnisse der Bestandserfassung zusammen und stellt die zu- künftig geplanten Maßnahmen der Kommune dar. Darüber hinaus werden zentrale Grundsätze und Zielsetzungen eines ökologischen Grünflächenmanagements dargelegt. Mit der Grünflächenstrategie bekennt sich die Kommune zur naturnahen Gestaltung der Grünflächen und stellt die Dauerhaftigkeit der hier-zu angestrebten Maßnahmen und Projekte sicher. Sofern zentrale Inhalte der Strategie noch nicht politisch legitimiert sind, ist die Strategie für den Erhalt des Labels durch einen Ratsbeschluss zu verabschieden. Das gesamtstädtische Konzept StadtGrün naturnah ist als Anlage 1 beigefügt. Umsetzung Maßnahmen 3 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat festgelegt, dass die im Maßnahmenplan und in der Grünflä- chenstrategie aufgeführten Maßnahmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt in drei Jahren erneut ein Label-Verfahren durchzuführen. Zwei Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt kurzfristig umgesetzt werden. 1. Die Ausweisung je eines StadtNaturParks in jedem Stadtbezirk 2. Die Anlage artenreicher Wiesen in einer Größenordnung von ca. 10 ha je Stadtbezirk. Die Anlage und die nachhaltige Pflege der artenreichen Wiesen sollen durch Vergabe an Dritte umgesetzt werden. Hierfür werden insgesamt 500.000 € veranschlagt. Die Haushaltsmittel stehen im Haushalts- plan 2020/21 zur Verfügung. Die genannten finanziellen Aufwendungen für die Anlage und Pflege der artenreichen Wiesen beruht auf der Annahme, dass große zusammenhängende Wiesen angelegt werden. Kleinteilige und ver- streut liegende Wiesenflächen sind mit erheblichem Mehraufwand zu unterhalten, der bisher nicht berücksichtigt wurde. Da die Maßnahme eine Aufwertung für Natur und Landschaft darstellt kann die Anlage unter Verwendung von Ersatzgeldern erfolgen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen Kalk hat in Ihrer Sitzung am 09.12.2019 unter TOP 9.2.6 dem Gesamtkonzept zugestimmt. Anlage eines StadtNaturParks im Stadtbezirk Rodenkirchen StadtNaturPark Sürther Feld Aufbauend auf den o.g. Maßnahmenplan wurde für die Grünanlage Sürther Feld ein Konzept zur Umwandlung in einen StadtNaturPark erarbeitet (s. hierzu den Plan der Anlage). Ziel dieses Konzep- tes ist die ökologische Aufwertung der Grünanlagen, durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt. Hierbei wurden die bestehenden Nutzungsstrukturen (Spielwiesen, Spielplätze, Hundefreilaufflächen etc.) analysiert und in der Planung berücksichtigt. Vorhandene Gehölzflächen und deren Randberei- che werden bewusst den natürlichen Prozessen überlassen. Die Flächen entwickeln sich durch Suk- zession, Naturverjüngung, stehendes und liegendes Totholz natürlich. Pflegemaßnahmen werden nur in den Randbereichen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Auf den bisher regelmäßig gemähten Rasenflächen sollen durch Neuansaaten von heimischen Wie- senkräutern und die Umstellung der Pflege auf eine zweischürige Mahd standortgerechte und arten- reiche Blumenwiesen entwickelt werden, die die ökologische Vielfalt fördern. Die Anlage und die er- forderlichen Pflegemaßnahmen der artenreichen Wiesen werden im Rahmen einer Fremdvergabe beauftragt. Die Pflege der verbleibenden Gebrauchsrasenflächen wird weiterhin durch die Pflegebe- reiche des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen gewährleistet. Durch die Anlage der artenreichen Blumenwiesen kommt es in der Grünanlage Sürther Feld zu einer Reduzierung der Hundefreilauffläche. Anlage von artenreiche Wiesen im Stadtbezirk Rodenkirchen In den aufgeführten Grünanlagen (s. Liste der Anlage) werden insgesamt ca. 10 ha standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen mit unterschiedlichen Ansaatmethoden angelegt. Die Aussaat erfolgt ausschließlich mit gebietsheimischen Saatgut oder durch eine Mahdgutübertragung von geeigneten regionalen Spenderflächen. Nach der Anlage der Wiesen und der entsprechenden Entwicklung der Flächen wird eine angepasste Pflege vorgenommen. Diese erfolgt in der Regel durch eine zweischürige Mahd (erster Schnitt ca. von Mitte Mai bis Ende Juni und der zweite Schnitt von Ende August bis Ende Oktober) mit einem Balkenmäher. Das Mahdgut muss dann einige Tage liegen bleiben, damit Insekten abwandern und die Samen ausfallen können. Im Anschluss wird es abtransportiert. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die anfallende Biomasse aufgrund von Fremdstoffen (Müll, Hundekot, etc.) nicht als Vieh- 4 futter verwendet werden kann, sondern entsorgt werden muss. Diese veränderten Pflegemaßnahmen können zurzeit noch nicht durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt werden. Aus diesem Grunde werden diese im Rahmen einer Fremd- vergabe beauftragt. Die Entwicklung der artenreichen Wiesen wird über ein Monitoring erfasst. Mit dieser Aufgabe ist die Biologische Station Leverkusen/Köln beauftragt. Die Flächen des StadtNaturParks als auch die artenreichen Wiesenflächen werden vor Ort gekenn- zeichnet. Begründung Klimaschutz Der Schutz und die Entwicklung von Grünflächen, vor allem im innerstädtischen Bereich, können ei- nen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Grünflächen sind kühle Aufent- haltsorte und können zur Kühlung der umliegenden Gebäude beitragen. Vor allem durch ihr Vegetati- onsvolumen – Schatten und Verdunstung – haben sie als Klimakomfortzonen lokale Klimarelevanz. Für eine möglichst resiliente Stadt sollte durch die Sicherung bzw. Entwicklung grüner Infrastruktur Vorsorge getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die lokale klimatische Wirkung, etwaige Funkti- onen für den Wasserhaushalt, kühle und wohnungsnahe Aufenthaltsräume und Vernetzungsstruktu- ren für die Fauna. Finanzwirtschaftliche Begründung Der Rat hat im Hpl. 2020/21 im Rahmen der politischen Mittelzusetzungen 500.000,00 € pro Jahr in 2020 und 2021 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bereitgestellt. Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün am 12.03.2020 zum Grünflä- chenstrategiekonzept wurde der akute Handlungsbedarf zur Förderung der biologischen Vielfalt in öffentlichen Grünflächen nochmals bekräftigt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Mai 2010 die De- klaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kom- munen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Vor allem aus den vorab aufgeführten Gründen des Klimaschutzes liegt ein dringendes Erfordernis zur Umsetzung des bereits beschlossenen Konzepts zur Anlage Artenreicher Wiesen vor. Ein Auf- schub würde die gesamte Anlage und Entwicklung dieser Wiesen ins Stocken bringen. Die Bereitstel- lung der finanziellen Mittel ist daher aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Hierbei ist auch zu würdigen, dass die Stadt Köln durch die Vergabe der hieraus resultierenden Aufträge die jeweiligen Unternehmen stärkt. StadtNaturPark Sürther Feld 5 Liste artenreicher Wiesen 6 Anlagen
3657_2019_Anlage_2_-_Massnahmenkonzept_Stadtgruen_naturnah
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Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Grüne Infrastruktur Köln
Stadtgrün naturnah
Maßnahmenkonzept
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“
beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Her-
ausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Die Bewerbung
für das Label „Stadt Grün naturnah“ ist die konsequente Fortführung dieser Zielvorgabe.
Das im Folgenden dargestellte Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur-
nah“ baut auf den vorhandenen Instrumenten und den strategischen Zielen auf, die eine
nachhaltige und vielfältige Entwicklung der Stadt Köln unterstützen. Als wichtigste Vorgaben
gelten dabei die Ziele der internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und
Landesstrategie an die regionalen Gegebenheiten angepasst wurden. Zur Anpassung an die
lokalen Gegebenheiten bereitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt für Köln momentan
den Prozess zur Erstellung einer lokalen, gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie aktiv
vor. Hier bildet die vom Rat der Stadt Köln unterzeichnete Deklaration „Biologische Vielfalt in
Kommunen“ die Grundlage, die auch dem im Folgenden dargestellten Konzept zugrunde
gelegt wird.
I. Vorgaben
Das im Folgenden dargestellten Maßnahmenkonzept zum Labelverfahren „Stadtgrün natur-
nah“ baut auch auf den vorhandenen Instrumenten der städtischen Grünplanung auf. Sie
binden sich ein in den Nachhaltigkeitshaushalt und die strategischen Ziele des Amtes für
Landschaftspflege und Grünflächen. Die bisherigen Zielformulierungen werden angepasst
und erweitert.
Nachhaltigkeitshaushalt
Die Stadt Köln nimmt seit 2018 an dem Modellprojekt „Nachhaltigkeitshaushalt“ teil.
Grundidee hierbei ist es, die UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem kommunalen Haushalt
zu verknüpfen. Die Integration von Nachhaltigkeitszielsetzungen in den kommunalen
Haushalt ermöglicht einen bewussten und zielgerichteten Mitteleinsatz und daraus
resultierend eine langfristige und wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung. Das
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Sportamt nehmen als Pilotämter
an dem Modellvorhaben teil. Die im Nachhaltigkeitshaushalt aufgeführten Teilziele
fließen in das Maßnahmenkonzept ein.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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UN Unterziel 11.3 : Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger
gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nach-
haltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken.
UN Unterziel 11.7 : Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven
und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, ins-
besondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behin-
derungen.
UN Unterziel 13.1 : Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegen-
über klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stär-
ken.
UN Unterziel 15 : Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nach-
haltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung
bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Bio-
diversitätsverlust stoppen
DE : Ziel ist es, auf Dauer einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den stei-
genden unterschiedlichen Ansprüchen an den Wald und seiner Leistungsfä-
higkeit zu erreichen. Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf
die Schutzziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie gesetzt.
DE : Bis 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwick-
lung fünf Prozent der Waldfläche betragen (gehört zum übergeordneten DE-
Ziel)
NRW : Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und die biologi-
sche Vielfalt wieder gesteigert werden.
NRW : Bis 2030 Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen (Errei-
chung des lokal bzw. regional besten Zustands im Zeitraum 1997-2015)
NRW : Erhöhung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder: bis 2030
den Anteil der reinen Nadelwaldbestände auf < 20 % absenken. NRW: Stei-
gerung des Anteils der zertifizierten Waldfläche an der gesamten Waldfläche
bis 2030
Strategische Ziele
Die städtischen Grünflächen und Erholungseinrichtun gen sind attraktiv. Die Versorgung mit
Grünflächen, Erholungseinrichtungen und Waldflächen ist in ausreichendem Umfang gewähr-
leistet. Die Entwicklung und Sicherung naturnaher u nd zur Naturentdeckung geeigneter Flä-
chen erfolgt soweit wie möglich an der Erhöhung der Biodiversität ausgerichtet.
Kölns Einwohnerinnen und Einwohner engagieren sich aktiv bei der Entwicklung und Unter-
haltung der Grünflächen und Erholungseinrichtungen im Sinne der Erhöhung der Artenvielfalt
in ihrem eigenen Umfeld
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen, die den einzelnen Teilbereichen der Deklara-
tion „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zugeordnet werden und die das Ziel verfolgen die
Biodiversität im Rahmen der Grünplanung und Grünpflege zu erhöhen, verfolgen das Ziel
„vom Projekt zur Regel “ zu gelangen. Das bedeutet, dass die zum Teil aufgeführten Pro-
jekte so weiterentwickelt werden, dass sie das Ziel einer nachhaltigen Grünentwicklung un-
terstützen.
Das Maßnahmenkonzept bildet einen Baustein der vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt
verfolgten Zielsetzung einer gesamtstädtischen Biodiversitätsstrategie.
II. Maßnahmenkonzept
A. Strategische Gesamtstädtische Freiraumplanung
Im Vordergrund steht hier das einzigartige gesamtstädtische Grünsystem, das heute eine
Vielfalt an Funktionen für die wachsende Großstadt Köln erfüllt.
Der gesamtstädtische Landschaftsplan ist das zentrale Instrument des Naturschutzes und
der Landschaftspflege zur Planung, Koordinierung und Realisierung konkreter Maßnahmen.
Ziele der Landschaftsplanung sind insbesondere die Sicherung des Biotopverbundes, die
Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Festsetzung und Umsetzung von Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Bei allen diesen Planungen werden die biotischen
und abiotischen Belange umfangreich und prioritär berücksichtigt.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünord-
nungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleit-
plans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünord-
nungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen auf-
gearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende As-
pekte Berücksichtigung:
• Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbe grünungen
• Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichs-
maßnahmen im Außenbereich
• Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsfläche n
• Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens au ch im direkten Wohnumfeld
z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen
Das Strategiekonzept „Grüne Infrastruktur“ ist eine Teilperspektive für die Entwicklung des
Grünsystems auch in der Region Köln/Bonn.
Zurzeit werden auf städtischer und regionaler Ebene informelle Planungskonzepte erarbeitet
als Grundlage für die Überarbeitung der Regionalplanung. Das Strategiekonzept „Grüne Inf-
rastruktur Köln“ ist sowohl Grundlage für die Kölner „Perspektiven 2030“, als auch für das
regionale „Agglomerationskonzept“.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Teilziel
Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter.
Köln sichert und entwickelt seine wertvollen Grünbereiche unter Berücksichtigung der Bio-
diversitätsaspekte.
Maßnahmen:
Sicherung und Weiterentwicklung des Grün-
systems und der regionalen Grünzüge.
Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die
Grundlage für die strategische Freiraumpla-
nung. Durch die Vernetzung der Freiflächen
untereinander und zu einem die Stadt durch-
dringenden System werden die unterschiedli-
chen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima,
Erholung, Bodenschutz, Biodiversität, Arten-
schutz etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel
als auch die Grünzüge haben ein hohes Po-
tential als innerstädtischer Lebensräume für
Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch ent-
sprechende Maßnahmen besser zu nutzen.
Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt
eine Zielformulierung für die Ausweisung eines
regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor.
Biotopvernetzung in Grünzügen
Das Biotopkataster der LANUV weist unter-
schiedliche geschützte Biotope im Stadtge-
biet von Köln aus, die es zu sichern und zu
erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für
ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in
seiner räumlichen Ausprägung identisch ist
mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz.
Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung
des Grünsystem und zeigt das hohe, dort vor-
handene Potential. Durch entsprechende
Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibe-
reiche im Sinne der Verbesserung der Arten-
vielfalt zu entwickeln.
Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft
Nahezu die Hälfte des 405 km 2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der
landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche.
Aufgrund der hohen Bodenwerte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen über-
wiegend konventionell bewirtschaftet.
Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologi-
sche Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Ver-
tretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung
sollen Lösungsansätze erarbeitet werden.
Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzge biete
Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse
der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berück-
sichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt
naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches
Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch
Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen.
B. Grün-und Freiflächen
Die Stadt ist nicht nur Wohn- und Arbeitsstätte der Menschen, sondern gleichzeitig auch
wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Die Kölner Parks und Friedhöfe sind – neben ihrer Bedeutung für das Stadtklima und die Er-
holungsnutzung – wichtige Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Alte, höh-
lenreiche Bäume sind für viele Vogelarten unersetzlich, Brachen, ökologisch geschnittene
Hecken, naturnahe Gehölzbestände und artenreiche Wiesen bieten weiteren wichtigen Le-
bensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
Auch Kleingärten und Hausgärten mit hoher Strukturvielfalt können artenreiche Biotope sein.
Solche Bereiche sind in Verbindung mit angrenzenden Biotopen Elemente des lokalen Bio-
topverbundes und dienen nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern ermöglichen
auch Naturerleben im unmittelbaren Nahbereich der Bewohner.
Teilziele
Köln entwickelt seine Parks, Plätze und Straßen als öffentliche Räume mit hoher Aufent-
haltsqualität und hoher Artenvielfalt.
Die Kinderspielplätze sind verkehrssicher und funktionsfähig Orte der Naturerfahrung.
Dauerkleingärten sind im bisherigen Umfang erhalten und werden zunehmend ökologisch
ausgerichtet.
Der Bestand an Straßenbäumen ist verkehrssicher und wird erhalten.
Maßnahmen:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Konzept zur Erfassung bestehender Po-
tenzialräume zur Schaffung von naturna-
hen Grünflächen und Naturerlebnisräu-
men
Das gesamtstädtische Grünsystem mit
seinem hohen Potenzial für den Bio-
topverbund, bildet die Grundlage für eine
großräumige Darstellung von Potenzial-
räumen zur Schaffung von naturnahen
Grünflächen und Naturerlebnisräumen.
Auf dieser Grundlage werden „Hochpo-
tenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund
ihrer standörtlichen Voraussetzung öko-
logisch aufwertbar sind und einen hohen
Artenreichtum versprechen.
o Grünzüge (Kompensationsflä-
chenpools)
Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools
ausgewiesen. Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an-
gelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit
einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenviel-
falt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und
die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahd-
gutes, werden diese Flächen artenreicher entwickelt.
o Äußerer Grüngürtel
Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit ho-
her ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen wer-
den mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch
hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte
Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtrans-
port des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt
werden.
o Radiale Grünzüge
Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten
aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Po-
tential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel
ist die Ausweisung von „Stadt Natur parks“, die Anlage artenreicher Wiesen und
die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei
eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen.
o Innerer Grüngürtel
Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Auf-
wertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert
die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder ent-
sprechend des naturnahen Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden.
o Siedlungsbereiche
Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün-
und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich
öffentlicher Einrichtungen.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Entwicklung von „Stadt Natur parks“
Ein Stadt Natur park wird extensiv und
unter ökologischen Gesichtspunkten als
Naturerlebnisraum gepflegt. Er erbringt
vielfältige Ökosystemleistungen und bie-
tet dabei vielen Pflanzen und Tieren ei-
nen qualitativ hochwertigen Lebens-
raum, fördert damit also Artenvielfalt und
strukturelle biologische Komplexität. Ziel
ist es in jedem Stadtbezirk mindestens
eine größere zusammenhängende
Grünfläche als „Stadt Natur park“ zu ent-
wickeln. Beispiele „Sieben-Hügel-Park“
und „Bürgerpark-Nord“. Die Flächen
sind für die Bevölkerung gut erreichbar.
Eine Beschilderung erläutert die Wertig-
keit.
Zielsetzung:
o Entwicklung eines Nutzungskonzeptes mit Darstellun g einer Kernzone für Park-
benutzung und extensiv gepflegten Bereichen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger Mahd
o Ausweisung von Sukzessions-Gehölzflächen /-ränder
o Aufwertung durch Obstbaumpflanzungen / Anlage von Obstwiesen
o Informationen vor Ort zur Wissensbildung und Akzep tanzverbesserung
Ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement
Neben der klassischen Grünpflege wird schrittweise und unter Berücksichtigung der Nut-
zungen ein ökologisch ausgerichtetes Management für Grünanlagen, Friedhöfe und den
Bereich des Straßenbegleitgrüns entwickelt. Dieses umfasst zunächst zwei Kernberei-
che:
1. Anlage artenreicher Wiesen und
angepasste Mahd der Flächen, Ziel:
10 % der Gesamtwiesenfläche (Grün-
anlagen, Friedhöfe, Straßenbegleit-
grün). Im Bereich der Kleingärten wird
der Anteil auf 30% der öffentlich zu-
gänglichen Flächen festgesetzt.
2. Naturnahe Entwicklung und Pflege
von Gehölz und Strauchbeständen.
Ziel: 20 % der Gehölz- und Strauchflä-
chen (vornehmlich Grünanlagen)
Artenreiche Wiesen
o Anlage artenreicher Wiesen mit ein- bzw. zweischür iger, zeitlich an den ökologi-
schen Erfordernissen orientierter Mahd mit Abtransport des Mahdgutes
o Neuanlage, Initialeinsaat, Mahdgutübertragung (Äuß erer Grüngürtel, Grünzüge,
Beweidungsflächen) vgl. EFRE Projekt Grüne Infrastruktur (Erstellung eines
Handlungsleitfaden) Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Verwendung von heimischem und gebietsspezifischem Saatgut
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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o Vergabe an Dritte (Landwirte, GalaBau etc.), Prüfu ng mittelfristige Umstellung
Fuhrpark
o Umstellung der Sommerblumenflächen (Einsaat im Str aßenbegleitgrün) auf
standortgerechtes, heimisches Saatgut (ca. 1200 m 2, Feldblumenmischung, Blü-
hende Landschaft, sowie mehrjährige), Pflanzung von Krokussen und Trauben-
hyazinthe.
o Einsaat von Straßenbaumscheiben mit heimischem Saa tgut (ab 3. Standjahr)
Wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung artenreichen Wiesen ist ein fundiertes
Monitoring (Mahdzeitpunkt, Steuerung). Die biologische Station Leverkusen/Köln wird
das Monitoring der artenreichen Wiesen als Auftrag übernehmen.
In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Bonn soll eine Arbeitsgruppe zur Erar-
beitung eines Konzeptes „Entsorgung von Laub und Wiesenschnittgut“ gegründet wer-
den, das ggf. auf weitere Kommunen aus der Region ausgeweitet werden kann.
Gehölz- (waldartige Bestände) und Strauchbestände
o Natürliche Entwicklung von Gehölzrändern
o Abschnittsweise Rückschnitt von Strauchbeständen
o Umwandlung in heimische und insektenfreundliche St raucharten, Erstellung einer
ewntsprechenden Pflanzliste
o Entwicklung von „Naturgehölzflächen“ (z.B. in Stad t Natur parks)
Weitere Maßnahmen
Neben einem verstärkt ökologisch ausgerichteten Grünflächenmanagement werden fol-
gende Konzepte weiterentwickelt.
Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen
Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In
enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbän-
den und Vereinen) und der Biologischen Station Le-
verkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet,
das folgende Aspekte beinhaltet.
o Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obst-
reihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen
im Baumkataster
o Durchführung einer Biotopbaumkartierung (ab-
geschlossen)
o Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer,
Pomologin)
o Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33
Obstwiesen
o Erstellung von Pflegepläne (Biologische Sta-
tion, Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt)
o Monitoring Biologische Station Lever-
kusen/Köln
Gartenlabore
Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller
Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion
von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und
Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt
unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange
der Artenvielfalt und des Naturerlebens.
Kleingartenwettbewerb „Bunte Gartenvielfalt“
In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte
Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische
Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu
entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in
der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima,
sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der
Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch
Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz,
den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, ins-
besondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kon-
tinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner
Gartenfreunde e.V., und dem Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig
durchgeführt werden.
Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“
Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbei-
tet. In enger Zusammenarbeit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der
Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte ei-
ner „Essbaren Stadt“ umfasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch
den Fokus auf die Thematik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch
den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung.
Umstellung der Wechselbeetbepflanzung
Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume
dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die
Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernis-
sen der Biodiversität orientieren.
Kommunales Ökokonto
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und
Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die
Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den
Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag
zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen.
Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten
Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen.
Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten
auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren
Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu
fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern
die Schulen auch aktiv unterstützt.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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C. Arten- und Biotopschutz
Großstädte bieten mit ihren zahlreichen unterschiedlichen Lebensräumen ein Refugium für
viele Pflanzen, die in der Landschaft außerhalb der Städte oft schon verschwunden sind.
Doch was man nicht kennt, kann man nicht schützen. Das Projekt des BUND "Köln kartiert"
setzt genau dort an.
In den Jahren 2013-15 wurden die Pflanzen im Kölner Stadtgebiet bestimmt und kartiert. Die
zusammenfassende Dokumentation mit Verbreitungskarten der einzelnen Pflanzenarten ist
in einem Atlas zu finden.
Auch in Bezug auf die Tierwelt der Stadt Köln gibt es eine Reihe von Untersuchungen (u.a.
Zauneidechsen-, Wechselkröten-, Kreuzkrötenkartierung, die als Grundlage zur ökologi-
schen Gestaltung herangezogen werden können.
Zusätzlich ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Insekten in Bearbeitung.
Maßnahmen:
Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln
In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter
Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungs-
maßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt.
Insektenfreundliche Stadt
Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das
ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten,
dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirt-
schaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privat-
gärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Um-
welt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüs-
sen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf
einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept
zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet.
Dach- und Fassadenbegrünung
Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung
einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der
heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei
des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung
solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen.
Darüber hinaus wird angestrebt, den Bestand der Fassadenbegrünung an öffentli-
chen Gebäuden zu erhalten und zu intensivieren.
D. Wald und Forstwirtschaft – nachhaltige Nutzung
Der Kölner Wald als naturnahes Ökosystem trägt erheblich zur Sicherung der biologischen
Vielfalt bei. Er ist Produktionsstätte für den nachwachsenden Rohstoff Holz, Lebensraum für
Tiere und Pflanzen, Grundlage unverzichtbarer Schutzfunktionen, klimatischer Ausgleichs-
raum und Erholungsraum für den Menschen. Insgesamt ist der Zustand der biologischen
Vielfalt in den Wäldern im Vergleich zu anderen Lebensräumen am günstigsten.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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Seit 2001 wird die Bewirtschaftung des Kölner Waldes nach dem deutschen FSC ® -Stan-
dard zertifiziert. Dies fördert grundsätzlich die Biodiversität, da 5% der Waldfläche als Refe-
renzflächen aus der Nutzung zu nehmen sind (Prozessschutz) und verschiedene Bewirt-
schaftungsstandards naturschutzfachlicher ausgerichtet sind. In Köln wurden auf freiwilliger
Basis insgesamt 16% der Waldflächen aus der Nutzung genommen. Diese Flächen liegen
zum großen Teil in oder in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten, so dass sich hier eine
hohe Artenvielfalt entwickeln kann.
Der Kölner Wald wird naturnah bewirtschaftet und beherbergt eine Vielfalt an Flora und
Fauna. Er erfüllt eine Vielzahl an Schutzfunktionen und lädt zur Erholungsnutzung ein. Die
nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Alt- und Tot-
holzanteilen erhält und schafft standort- und funktionsgerechte, standortangepasste und kli-
maplastische Wälder.
Teilziel
Die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes wird erhalten und entwickelt.
Maßnahmen:
Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen
Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestand-
teile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identi-
fiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird
in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert.
E. Auen und Fließgewässer
Die funktional mit den Gewässern eng verflochtenen Flussauen haben eine große Bedeu-
tung für den Erhalt der Biodiversität. Flussauen sind bedeutende Biotopverbundkorridore
und sie tragen als natürliche Überflutungsräume wesentlich zum Schutz vor Hochwasser-
schäden bei.
Die Gewässer und ihre Auen in Köln bieten den heimischen Tier- und Pflanzenarten einen
qualitativ und quantitativ bedeutsamen Lebensraum in ausreichender Größe und Qualität.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie formuliert die Vorgaben für die Entwicklung der
Fließgewässer.
Maßnahmen:
Pflege der Deichwiesen
Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die
zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wie-
sen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum.
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In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden
die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen
Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestand-
teil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes.
Anlage von Uferrandstreifen
Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung
im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch
die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) un-
terstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt,
dass sie bachbegleitend angelegt werden.
F. Bewusstseinsbildung und Kooperation
Ziel der städtischen Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Natur ist die Bewusstseinsbildung
über die Zusammenhänge zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen
Raum und einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Um die Bildungsarbeit und das Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort zu
stärken sind weiterführende Maßnahmen vorgesehen.
Teilziel
Köln unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in den Veedeln und stärkt die Stadtge-
sellschaft als Partner.
Das Verständnis der Kölner Einwohner/-innen, insbesondere der Schüler/-innen für Natur
und Umwelt ist gefördert.
Maßnahmen:
Vermittlung Stadtgrün Naturnah
o Stadtinformationskampagne 2019
In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Natur-
nah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamt-
stadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung
von Presseterminen
o Erweiterung Internetauftritt
Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und
Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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o Vor Ort Information Beschilderung
Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung
und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unter-
schiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo
ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung
von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Infor-
mationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen
umgesetzt werden.
o Pressetermine
In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus
dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen.
Sonstige Umweltbildungsmaßnahmen
Förderung von Patenschaften
Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rah-
menbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiter-
entwickelt. Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundli-
chen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem
Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökolo-
gische Aspekte in den Vordergrund gestellt.
Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodivers itätsprojekte
Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- so-
wie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der
Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung
der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch,
der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen so-
wohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten
Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen.
Außerschulische Lernorte Die außerschulischen Lern orte - Waldschule Köln, Grüne
Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten
Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Ver-
bundprojekt geschaffen werden.
Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt.
Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Enga-
gements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Förder-
topfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind
in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zu-
sätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein
zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar.
Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung
der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume angelegt und mehr als 10 Schulgärten
betreut.
Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen
Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der
Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
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wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufge-
legt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst
vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein
Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne
weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trocken-
mauer etc. sollen folgen.
Fortführung der informellen Arbeitsgruppen
Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden in-
formellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt
werden.
o Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung
o Arbeitsgruppe Essbare Stadt
o Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission
o Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah
o Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen
o Arbeitsgruppe Gartenlabore
Bündelung der Aktivitäten
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsan-
gebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte
Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden.
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Übersicht 38.05.2020
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Maßnahmenplan Der zweite Schritt im Labeling-Verfahren ist die Entwicklung des Maßnahmenplans. Aufbauend auf der Bestandserfassung entwickeln Sie hier Maßnahmen, mit denen sich Ihre Kommune in den Handlungsfeldern Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung weiterentwickeln möchte. Bestandserfassung und Maßnahmenplan bilden gemeinsam die Bewertungsgrundlage im Rahmen des Labeling-Verfahrens. Bitte beachten Sie: Der abgeschlossene Maßnahmenplan ist mindestens zwei Wochen vor Einreichung beim Projektbüro (also bis spätestens zum 16. April 2019) der LAG vorzustellen. Hierzu organisieren Sie ein gemeinsames Treffen. Die LAG hat anschließend die Möglichkeit, die Einreichung des Maßnahmenplans durch eine eigene Stellungnahme zu begleiten. Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung Bitte ordnen Sie die geplanten Maßnahmen dem jeweils dazu passenden Kapitel zu. Themenübergreifende Projekte, die aufgrund ihres Umfangs verschiedene Einzelthemen berühren, können unter „IV. Themenübergreifende Projekte“ beschrieben werden. Ein Beispiel dafür wäre die Entwicklung eines naturnahen Parkpflegekonzepts, das sowohl Maßnahmen zum Schutz des Baumbestands als auch Maßnahmen zur Pflege der Rasen- und Wiesen und/oder zu Staudenbeeten enthält. Technische Hinweise zur Bearbeitung: Bitte verwenden Sie bei der Bearbeitung des Fragebogens ausschließlich die dafür vorgesehenen Tabellen. Für zusätzliche Angaben können Sie Tabellen duplizieren. Bitte klicken Sie hierzu in die jeweils unterste Zeile der betreffenden Tabelle. Am rechten, unteren Rand erscheint dann ein blaues Plus-Symbol. Wenn Sie dieses anklicken, wird die Tabelle dupliziert. Diesen Vorgang können Sie anschließend beliebig oft wiederholen. Datenschutzhinweis: Sämtliche Angaben werden ausschließlich im Rahmen des Labeling-Verfahrens genutzt. Die Daten werden nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. 2 I. Allgemeine Angaben 1. Kommune Gemeinde/Stadt: Stadt Köln 2. Ansprechpartner/in (nur auszufüllen, sofern der/die Ansprechpartner/in von der im Fragebogen zur Bestandserfassung genannten Person abweicht) Name: Dr. Joachim Bauer Dienstelle: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Anschrift (Straße/Postfach): Willy-Brandt-Platz 2 PLZ, Ort: 50679 Köln Telefon: 0221-221 26036 E-Mail: Joachim.bauer@stadt-koeln.de 3 I. Erfassung der geplanten Aktivitäten 1. Grünflächenunterhaltung 1.1 Rasen- und Wiesenpflege Neu- und Nachsaaten mit gebietseigenem Saatgut; schonende Mahd Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Rasen- und Wiesenpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben anhand der untenstehenden Tabelle. Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben gegebenenfalls hinsichtlich der Art des Saatguts bei Neuanlage von Flächen, der laufenden Pflege sowie sonstigen Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt*. Zielsetzung: Anlage artenreicher Wiesen und angepasste Mahd der Flächen Geplante Maßnahmen: Umwandlung der Wiesenflächen in artenreiche Wiesen: Anlage der artenreichen Wiesen: Die artenreichen Wiesen werden durch verschiedene Maßnahmen in Abhängigkeiten der vorhanden vorkommenden Arten hergestellt angelegt. Die Auswahl der durchzuführenden Maßnahme wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt. 1. Flächen mit einer sehr geringen Artenvielfalt werden umgebrochen und anschließend mit einer gebietsspezifischen Saatgutmischung neu eingesät. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. 2. Flächen mit bereits vorhandenen Zielarten werden durch Initialsaat geimpft. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. Pflege der artenreichen Wiesenflächen: Die artenreichen Wiesen werden in ein bis zweischüriger Mahd gemäht. Der erste Schnitt (ca. Juni bis Juli) wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln festgelegt und anschließend durchgeführt. Der zweite Schnitt wird im Herbst (Oktober bis November) erfolgen, hier wird der Zeitpunkt durch die zuständigen Meister und Ingenieure bestimmt. Im Anschluss an die Mäharbeiten wird das Mähgut zum Aussämen auf den Flächen belassen und 4 nach einigen Tagen von den Flächen abgeräumt. Die Pflege der Flächen wird im ersten Schritt durch die Vergabe an Unternehmer und durch das Schließen von Verträgen mit Landwirten sichergestellt. Mittelfristig wird überprüft, ob die Pflege durch die städtischen Mitarbeiter der Grünunterhaltung durchgeführt werden kann. Evaluierung: Anlage und Pflege der Flächen werden wie oben beschrieben durch die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln begleitet. Zu diesem Zweck wird die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln mit dem Monitoring der artenreichen Wiesen beauftragt. Die Ergebnisse des Monitoring werden dann bei der Maßnahmenplanung der Folgejahre berücksichtigt. Standorte / Reichweite: Biotopwiesen: 10 % (10 ha) der Wiesen werden landwirtschaftlich unterhalten (Beweidung und Heumahd), durch Initialsaat und gezielte Pflege werden diese Flächen als artenreiche Wiesen weiterentwickelt. Langgraswiesen: 16% (260 ha) der Wiesen werden als Langgraswiesen in den Grünanlagen unterhalten. Diese Flächen werden Momentan ein bis zweimal in Mulchmaht gemäht, die Artenzusammensetzung dieser Flächen ist eher gering. Diese Flächen werden komplett umgestellt. Die Langgraswiesen werden im Rahmen von Initialsaaten aufgewertet. Die Pflege wird wie oben beschrieben umgestellt. Rasenflächen der Grünanlagen und Friedhöfe: In Zukunft sollen 10 % der Rasenflächen in Grünanlagen und Auf Friedhöfen zu artenreichen Wiesen weiterentwickelt werden und entsprechend der oben beschriebenen Vorgaben gepflegt werden. Die artenreichen Wiesen sollen vorwiegen in den Potentialräumen (s. auch Biotopvernetzung in Grünzügen) geschaffen werden. Kleingärten: In Zukunft sollen 30 % der freizugänglichen Flächen in Kleingartenanlagen zu artenreichen Wiesen weiterentwickelt werden und entsprechend der oben beschriebenen Vorgaben gepflegt werden. Zeitraum (von … bis …): Umstellung der Langgraswiesen: in den Jahren 2019/2020 Umstellung der Rasenflächen: in den Jahren 2019/2020/2021 Zuständigkeit: Biotopwiesen: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Landschaftsplanflächen 671/1 Langgraswiesen und umgewandelte Rasenflächen: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure: NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare: --- 5 *Sonstige Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt: Relevante Maßnahmen sind zum Beispiel die Anpassung des Mahdzeitpunktes zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln, räumlich oder zeitlich gestaffelte Mahd, eine große Mahdhöhe zum Schutz der bodenlebenden Fauna, Belassen von Blühinseln, besondere Befahrungsmuster zum Schutz der Wiesenfauna, die zeitversetzte Abräumung des Mahdgutes und ähnliches 1.2 Gärtnerisches Grün nachhaltige Pflanzungen, Verwendung heimischer Arten Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Gestaltung des gärtnerischen Grüns geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Bitte konkretisieren Sie Ihre Angaben hinsichtlich der Art der Pflanzung, Artenwahl sowie sonstigen Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt* Zielsetzung: Schaffung von Blühflächen mit Regiosaatgut in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns Geplante Maßnahmen: In den vergangen Jahren wurden im Straßenbegleitgrün Blühflächen angelegt. Bei der Auswahl des Saatgutes wurde das Hauptaugenmerk auf die Attraktivierung der Flächen gelegt. Die Artenzusammensetzung und der ökologische Wert spielten eine untergeordnete Rolle. In Zukunft sollen bei der Anlage dieser Flächen die Themen Artenauswahl und Ökologie berücksichtig werden. Anlage der Flächen: Die Flächen im Straßenbegleitgrün werden als einjährige Einsaaten angelegt. Das heißt, dass die Flächen im Jahresrhythmus umgebrochen werden. Anschließend werden die Flächen neu eingesät. Die Auswahl des Saatgutes ist in Zusammenarbeit mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt worden. Pflege der Flächen: Im Rahmen der Pflegearbeiten wird der Fremdaufwuchs aus den Flächen entfernt. Eine Regelmäßige Mahd der Flächen erfolgt nur an den Rändern, um eine Beeinträchtigung der Verkehrsflächen zu verhindern. Zum Ende der Vegetationsperiode wird die Gesamtfläche gemäht. Evaluierung: Die Entwicklung der Flächen wird über die Vegetationsperioden vom zuständigen Ingenieur festgehalten. Zur Vorbereitung der neuen Einsaat im Folgejahr wird ein Beratungsgespräch mit dem Vertreter der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt, um die Vorgehensweise in Hinblick auf Artenauswahl, Ökologie und Attraktivität abzusprechen. 6 Standorte / Reichweite: Vorhandene Blühflächen im Straßenbegleitgrün: (6.500 m²) Umwandeln mit Regiosaatgut (Rieger und Hoffmann 12 Feldblumenmischung) Weitere Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Insgesamt 5% (15ha) der Flächen im Straßenbegleitgrün mit Regiosaatgut einsähen und in artenreiche Wiesen umwandeln (s. auch Schaffung von Artenreichen Wiesen in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns) Zeitraum (von … bis …): vorhandene Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Im Jahr 2019 Ansaat weiterer Flächen mit Regiosaatgut: In den Jahren 2019/2020/2021 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure: NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Schaffung von Artenreichen Wiesen in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns Geplante Maßnahmen: Umwandlung Straßenbegleitgrünflächen in artenreiche Wiesen: Nach dem Vorbild der artenreichen Wiesen in Grünanlagen sollen auch im Straßenbegleitgrün artenreiche Wiesen angelegt und entsprechend gepflegt werden. Bei der Auswahl der Flächen ist eine ausreichende Flächengröße maßgeblich entscheidend. Anlage der artenreichen Wiesen: Die artenreichen Wiesen werden durch verschiedene Maßnahmen in Abhängigkeiten der vorhanden vorkommenden Arten hergestellt angelegt. Die Auswahl der durchzuführenden Maßnahme wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln ausgewählt. 1. Flächen mit einer sehr geringen Artenvielfalt werden umgebrochen und anschließend mit einer gebietsspezifischen Saatgutmischung neu eingesät. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. (s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah) 2. Flächen mit bereits vorhandenen Zielarten werden durch Initialsaat geimpft. Die Einsaat kann mittels Saatgut oder per Mahdgutübertragung erfolgen. Die Auswahl des Saatgutes wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt. Pflege der artenreichen Wiesenflächen: 7 Die artenreichen Wiesen werden in ein bis zweischüriger Mahd gemäht. Der erste Schnitt (ca. Juni bis Juli) wird in Abstimmung mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln festgelegt und anschließend durchgeführt. Der zweite Schnitt wird im Herbst (Oktober bis November) erfolgen, hier wird der Zeitpunkt durch die zuständigen Meister und Ingenieure bestimmt. Im Anschluss an die Mäharbeiten wird das Mähgut zum Aussämen auf den Flächen belassen und nach einigen Tagen von den Flächen abgeräumt. Eine Regelmäßige Mahd der Flächen erfolgt nur an den Rändern, um eine Beeinträchtigung der Verkehrsflächen zu verhindern. Die Pflege der Flächen wird im ersten Schritt durch die Vergabe an Unternehmer und durch das Schließen von Verträgen mit Landwirten sichergestellt. Mittelfristig wird überprüft, ob die Pflege durch die städtischen Mitarbeiter des Straßenbegleitgrüns durchgeführt werden kann. Evaluierung: Anlage und Pflege der Flächen werden wie oben beschrieben durch die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln begleitet. Zu diesem Zweck wird die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln mit dem Monitoring der artenreichen Wiesen beauftragt. Die Ergebnisse des Monitoring werden dann bei der Maßnahmenplanung der Folgejahre berücksichtigt. Standorte / Reichweite: Weitere Blühflächen im Straßenbegleitgrün: Insgesamt 10% (15ha) der Flächen im Straßenbegleitgrün mit Regiosaatgut einsähen und in artenreiche Wiesen umwandeln (s. auch Schaffung von Blühflächen mit Regiosaatgut in den Bereichen des Straßenbegleitgrüns) Zeitraum (von … bis …): 2019/2020/2021/2022 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Straßenbegleitgrün 671/481 Beteiligte Akteure: NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Einsaat der Baumscheiben mit Blumen- Kräuterrasen Geplante Maßnahmen: Einsaaten von Baumscheiben: Im Rahmen der Straßenbaumpflanzungen wird eine zweijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege beauftragt. In diesem Zeitraum wird die Baumscheibe von Fremdaufwuchs befreit. Im Anschluss an die Entwicklungspflege werden die Baumscheiben mit einer mit der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln abgestimmten Saatgutmischung eingesät.(s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah) 8 Pflege der Flächen: Die Baumscheiben werden zweimal im Jahr gemäht, anschließend wird das Mähgut abräumt und entsorgt. Standorte / Reichweite: Baumscheiben von Straßenbaumpflanzungen Zeitraum (von … bis …): 2019/2020/2021 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Baumtruppe (674/46) und Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Umstellung der Wechselbeetbepflanzung Geplante Maßnahmen: Auch kleine Bereiche können insbesondere Insekten als wichtige (Teil-)Lebensräume dienen. Um die Natur auch in den innerstädtischen Bereich zurückzuholen, wird sich die Auswahl der Pflanzen zur Bestückung der Wechselbeete zukünftig an den Erfordernissen der Biodiversität orientieren. Standorte / Reichweite: Wechselbeete vorwiegend im Stadtbezirk Innenstadt Zeitraum (von … bis …): 2019/2020/2021 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Stadtgärtnerei 674/32 Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- *Relevante Maßnahmen sind zum Beispiel die Integration von natürlichen Gestaltungselementen wie Totholz, Schwemmholz, Steinhügeln, Trockenmauern etc. oder das Belassen von Winterstehern. 1.3 Baumpflege Verwendung heimischer Arten, sachgerechte Baumpflanzung und –pflege, Artenschutz in der Baumpflege Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Baumpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Naturnahe Entwicklung und Pflege von Gehölzbeständen 9 Geplante Maßnahmen: Die Gehölzpflege wird auf die im Rahmen der Verkehrssicherung erforderlichen Maßnahmen reduziert. Säume und Gehölzflächen entwickeln durch Suksession ökologisch, Totholz (stehend und liegend) muss in den Beständen verbleiben. Standorte / Reichweite: 20% der Gehölzbestände (vornehmlich in Grünanlagen) Zeitraum (von … bis …): 2019/2020/2021 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42, Baumangelegenheiten 671/44 Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- 1.4 Strauchpflege Verwendung heimischer Arten, schonende Pflege, strukturreiche Wildhecken Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Strauchpflege geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Anpassung der Strauchpflege zum Schutz der Fauna Geplante Maßnahmen: Bei Rückschnittmaßnahmen in Grünanlagen wurden bisher alle Strauchbestände bearbeitet. Nach Abschluss der Maßnahmen blieben nur wenige Rückzugsmöglichkeiten. Darüber hinaus wurden viele der durchgeführten Maßnahmen von der Bevölkerung auf Grund der Stärke der Eingriffe stark kritisiert. Die Grünunterhaltung wird in Zukunft Rückschnitte an Sträuchern differenziert und abschnittsweise durchführen. Pflege von Strauchflächen: Differenzierte Pflege: 1. Sträucher ohne erforderliche Pflegemaßnahmen werden nicht geschnitten 2. Entnahme des Fremdaufwuchses 3. Entnahme von Einzelsträuchern (bei Nutzungskonflikten) 4. Erhaltungsschnitt einzelner Sträucher 5. Verjüngungsschnitt einzelner Sträucher Abschnittsweise Bearbeitung: Die Strauchschnittmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Im ersten Jahr wird die 10 Hälfte der Strauchflächen zurückgeschnitten. Es wird darauf geachtet, dass in der Grünanlage Rückzugsmöglichkeiten für Tiere verbleiben. Im zweiten Jahr werden die übrigen Strauchflächen geschnitten. Nachpflanzung mit heimischen und Nährgehölzen: Für Nachpflanzungen von Sträuchern in Grünanlagen wird eine verbindliche Liste mit heimischen und Nährgehölzen erstellt. Diese Liste wird im Vorfeld mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abgestimmt. Standorte / Reichweite: Strauchrückschnittmaßnahmen in den Grünanlagen Zeitraum (von … bis …): ab Herbst 2019 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Sonstiges / Kommentare: --- 1.5 Ränder, Säume und Uferbereiche Randstreifen und Saumelemente, Uferbereiche und Gewässerränder, Grabenräumung Sind Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bei der Pflege von Rändern, Säumen und Uferbereichen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Pflege der Deichwiesen Geplante Maßnahmen: Die Deichwiesen im Stadtgebiet von Köln umfassen eine Fläche von über 90 ha. Die zweimalige Mahd wird durch Auftragnehmer durchgeführt. Zum Teil zeigen die Wiesen aufgrund der Standortbedingungen und der Exposition ein hohes Artenspektrum. In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz werden die hochwertigen Bereiche erfasst und ein Mahdregieme, welches die besonderen Schutzanforderungen der extensiven Magerwiesen berücksichtigt, etabliert. Bestandteil der Pflege ist auch der Abtransport und ggf. die Nutzung des Mahdgutes. Standorte / Reichweite: 90 ha entlang des Rheines Zeitraum (von … bis …): Seit 2014 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen =>Straßenbegleitgrün/Sonderdienste 671/48 und Stadtentwässerungsbetriebe Köln Beteiligte Akteure: Umwelt- und Verbraucherschutzamt und Bezirksregierung Köln 11 Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Anlage von Uferrandstreifen Geplante Maßnahmen: Der politische Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen des Umsetzungsfahrplans aus der Wasserrahmenrichtlinie wird durch die Einrichtung eines Ökokontos bei den Stadtentwässerungsbetrieben (STEB) unterstützt und die Maßnahmenumsetzung wird durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt begleitet. Die aufzuwertenden Flächen werden prioritär so ausgewählt, dass sie bachbegleitend angelegt werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt und Stadtentwässerungsbetriebe Köln Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. 1.6 Systematische Bestandserfassungen Biotoptypenkartierungen, Grün-, Baum- und sonstige Kataster, Erhebungen zur Biodiversität Ist die Erfassung weiterer ökologischer Grundlagendaten zur Verbesserung der Grünflächenunterhaltung geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Köln kartiert – Botanische Vielfalt in Köln Geplante Maßnahmen: In Zusammenarbeit mit dem BUND werden Standorte seltener und geschützter Pflanzen im öffentlichen Grün bestimmt und angepasste Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Pflanzen erarbeitet und umgesetzt Standorte / Reichweite: Alle Flächen in Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Alle Unterhaltungsabschnitte des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure: BUND Köln 12 Sonstiges / Kommentare: --- 1.7 Verzicht auf biodiversitätsschädigende Pflegepraktiken Pestizidverzicht, Verzicht auf Düngung, Torfverzicht, Verzicht auf Laubsauger Ist die Abkehr von biodiversitätsschädigenden Pflegepraktiken wie zum Beispiel Pestizidverzicht geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Bitte hier Text eingeben. Geplante Maßnahmen: Bitte hier Text eingeben. Standorte / Reichweite: Bitte hier Text eingeben. Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Bitte hier Text eingeben. Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. 1.8 Sonstige besondere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt Bitte geben Sie hier nur Maßnahmen an, die über die Angaben in 1.1 bis 1.7 hinausgehen: Sind sonstige besondere Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt* geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Schaffung von StadtNaturparks Geplante Maßnahmen: Im Stadtteil Ossendorf wurde im Jahr 2018 im Rahmen eines Pilotprojektes eine Grünanlage in einen StadtNaturpark umgewandelt. In diesem StadtNaturpark wird Natur und Ökologie unter Berücksichtigung der Nutzungen Vorrang eingeräumt. Nach diesem Vorbild sollen in Köln weitere Grünanalgen in StadtNaturparke umgewandelt werden. Konzept der StadtNaturparke: Grundlage für die Zonierung Stadtnaturparke ist die aktuelle Nutzung der Grünanlage. Als erstes werden die Bereiche mit einer intensiven Nutzung (z.B. Spielplätze, Hundefreilaufbereichen usw.) definiert. Auf dieser Grundlage wird ein Nutzungskonzept erarbeitet, das die Grundlage für das Pflegekonzept darstellt. Die Kernzone bilden die Bereiche mit einer intensiven Nutzungen. Dort in Rahmen einer intensiven Pflege, die entsprechende Nutzung (z.B. Kinderspielplatz) sichergestellt. 13 Die übrigen Flächen werden extensiviert. Alle Rasenflächen außerhalb der Kernzone werden entsprechend der Vorgehensweise für die artenreichen Wiesen umgewandelt und in ein- bis zweischüriger Mahd gemäht (s. Auch 1.1 Rasen- und Wiesepflege). Die Gehölzpflege außerhalb der Kernzone wird auf die im Rahmen der Verkehrssicherung erforderlichen Maßnahmen reduziert. Säume und Gehölzflächen entwickeln durch Suksession ökologisch, Totholz (stehend und liegend) muss in den Beständen verbleiben. Obstwiesen werden in Abhängigkeit der Platzverhältnisse angelegt und werten die Ökologie der Naturparke auf. Vorort werden Informationen zur Wissensbildung und Akzeptanz der Umwallung der Grünanlage in einen StadtNaturpark installiert. Standorte / Reichweite: Pro Stadtbezirk Schaffung eines StadtNaturpark (1 StadtNaturpark/Stadtbezirk) Zeitraum (von … bis …): Seit 2018/2019/2020 Zuständigkeit: Amt für Landschafspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen 671/42 Beteiligte Akteure: NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Erhaltung und Entwicklung der kulturlandschaftsprägenden Streuobstwiesen Geplante Maßnahmen: Das Kölner Obst-Kataster weist ca. 70 ha Obstwiesenbestände im Stadtgebiet aus. In enger Zusammenarbeit mit der „Obstwiesenkommission“ (Vielzahl von Kölner Verbänden und Vereinen) und der Biologischen Station Leverkusen/Köln wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, das folgende Aspekte beinhaltet. - Erfassung aller städtischen Obstwiesen, Obstreihen und Einzelpflanzungen in Grünanlagen im Baumkataster - Durchführung einer Biotopbaumkartierung (abgeschlossen) - Bestimmung der Sorten (Auftrag Frau Pfeffer, Pomologin) - Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für 33 Obstwiesen - Erstellung Pflegepläne (Biologische Station, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Umwelt- und Verbraucherschutzamt) - Monitoring Biologische Station Leverkusen/Köln Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 Beteiligte Akteure: NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln 14 Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Insektenfreundliche Stadt Geplante Maßnahmen: Durch die Krefelder Studie ist der enorme Verlust der Insekten und damit auch das ganze ökologische Ausmaß erkennbar geworden. Daher ist es dringend geboten, dem durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Neben den landwirt-schaftlichen Flächen spielen für den Erhalt auch öffentliche Grünflächen und Privat-gärten eine große Rolle. Um diese Thematik in Köln aufzugreifen, erstellt das Um-welt- und Verbraucherschutzamt auf der Grundlage von zwei politischen Beschlüssen ein Konzept zur insektenfreundlichen Stadt und entwickelt u.a. aufbauend auf einer größer angelegten Erhebung der Insektenbestände ein Maßnahmenkonzept zur Förderung der Entomofauna auf dem gesamten Stadtgebiet. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Dach- und Fassadenbegrünung Geplante Maßnahmen: Nicht nur in Bezug auf die Klimawirksamkeit stellen Dach- und Fassadenbegrünung einen wesentlichen Faktor dar. Bei der richtigen Pflanzenauswahl bieten sie auch der heimischen Fauna einen wichtigen (Teil-)Lebensraum. Das Projekt Grün hoch drei des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes soll zu einer Verstärkung der Umsetzung solcher Maßnahmen im privaten Bereich beitragen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Bestand der Fassadenbegrünung an öffentli-chen Gebäuden zu erhalten und zu intensivieren. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Seit 2018 Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. 15 Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Erhöhung der 16% Naturwaldentwicklungsflächen Geplante Maßnahmen: Auf der Grundlage des Landschaftsplans wurden Geschützte Landschaftsbestandteile in städtischem Besitz mit dem Entwicklungsziel „Brachfläche/Sukzession) identifiziert. Insgesamt 130 ha in der Prüfung. Das Entwicklungsziel für diese Flächen wird in „Naturwaldentwicklungsflächen“ umformuliert. Standorte / Reichweite: Stadtweit 130 ha Zeitraum (von … bis …): Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Forst 671/2 Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. *Hierzu zählen Maßnahmen der Biotopgestaltung und Renaturierung (z.B. Bachrenaturierung), spezielle Artenschutzmaßnahmen (z.B. Anlage von Nisthilfen), Maßnahmen zur Biotopvernetzung, Entsiegelung und Neuanlage von Grünflächen, Bekämpfung invasiver Neophyten, die Anlage temporärer Gewässer oder die Anlage von „Wildnisbereichen“, in denen sich Stadtnatur oh ne wesentliches Eingreifen entwickeln kann. III. Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Partizipation und Kooperation Unterstützung für bürgerschaftlich initiierte Grünprojekte, Bürgerbeteiligung bei kommunalen Grünprojekten, Anreize und Unterstützung, Externe Partnerschaften Sind Maßnahmen zur Unterstützung bürgerschaftlich initiierter Grünprojekte, Bürgerbeteiligung bei kommunalen Grünprojekten, Anreize und Unterstützung privater Akteure für eine naturnahe Gestaltung und/oder Kooperationen mit lokalen Akteuren geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. 16 Zielsetzung: Fortführung der informellen Arbeitsgruppen Geplante Maßnahmen: Die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern bestehenden informellen Arbeitsgruppen sollen fortgeführt und ggf. stärker untereinander vernetzt werden. - Arbeitsgruppe NABU / BUND – Stadtverwaltung - Arbeitsgruppe Essbare Stadt - Arbeitsgruppe Obstwiesenkommission - Arbeitsgruppe Labelverfahren Stadtgrün-Naturnah - Arbeitsgruppe artenreiche Wiesen - Arbeitsgruppe Gartenlabore Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: s.o. Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Förderung von Patenschaften Geplante Maßnahmen: Zurzeit werden ca. 1.300 Baum- und Grünflächenpatenschaften betreut. Die Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Umsetzung der Patenschaften werden weiterentwickelt. Beigefügt wird eine Empfehlungsliste von geeigneten insektenfreundlichen Pflanzen zur Bepflanzung von Baumscheiben. Eine Samentüte mit heimischem Saatgut wird als „Dankeschön“ beigefügt. Bei der Beratung der Paten werden ökologische Aspekte in den Vordergrund gestellt. (s. Anlage zur Saatgutmischungen_Stadtgrün naturnah) Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure: Baumpaten Sonstiges / Kommentare: --- 17 2.2 Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, Labels und Benchmarks Sind Aktivitäten zur Verbesserung der Kommunikation von Maßnahmen und Zielen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Vermittlung des Projektes „Stadtgrün naturnah“ Geplante Maßnahmen: - Stadtinformationskampagne 2019 In 2019 wird eine Stadtinformationskampagne zum Thema Stadtgrün-Naturnah durchgeführt. Diese umfasst – eine Plakataktion Citylightposter Gesamtstadt, Erweiterung des Internetauftritts, Vor-Ort-Beschilderung, Durchführung von Presseterminen - Erweiterung Internetauftritt Der vorhandene Internetauftritt wird ergänzt und erweitert um Themen- und Maßnahmenschwerpunkte des Projektes Stadtgrün-Naturnah - Vor Ort Information Beschilderung Das Logo Stadtgrün naturnah dient der Ausweisung und Kennzeichnung von naturnahen Flächen unterschiedlichster Art im gesamten Stadtgebiet. Das Logo ist angelehnt an die Form der offiziellen Beschilderung von Schutzgebieten. Zusätzlich werden DIN A 3 Informationstafeln dort aufgestellt, wo aktuell Maßnahmen umgesetzt werden. - Pressetermine In 2019 werden 2-3 Vor-Ort-Pressetermine durchgeführt um Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept Stadtgrün-Naturnah vorzustellen. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- 18 Zielsetzung: Durchführung Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“ Geplante Maßnahmen: In 2018 wurde erstmals der Kleingartenwettbewerb „Bunte Vielfalt“ ausgelobt. Ziel ist es, vor allem die ökologische Funktion von Kleingartenanlagen herauszustellen und zu entwickeln. Ökologische Funktionen bestehen nicht nur in der ausgleichenden Wirkung auf das innerstädtische Klima, sondern insbesondere in dem Potential zur Stärkung der Biodiversität. Maßnahmen, die die Kreislaufwirtschaft durch Kompostierung, ökologische Düngung und Pflanzenschutz, den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, insbesondere Wasser und Boden, fördern, sollen deshalb kontinuierlich gefördert werden. Der vom Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., der Kölner Grün Stiftung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgelobte Wettbewerb soll langfristig durchgeführt werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Seit 2018 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Kleingärten 671/45 Beteiligte Akteure: Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., der Kölner Grün Stiftung Sonstiges / Kommentare: --- 19 Zielsetzung: Gartenlabore Geplante Maßnahmen: Um das Thema Gärtnern in der Stadt weiterzuentwickeln, werden zurzeit mit finanzieller Unterstützung durch die EU (EFRE) zwei „Gartenlabore“ umgesetzt. Ziel ist es vor allem Menschen aus den angrenzenden Sozialräumen an das Gärtnern und die Produktion von Lebensmitteln heranzuführen. Gleichzeitig werden auch verschiedene Ansätze und Gartenformate zwischen Gemeinschafts- und Kleingärten erprobt. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der bürgerschaftlichen Umweltakteure und berücksichtigt die Belange der Artenvielfalt und des Naturerlebens. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Kleingärten 671/45 Beteiligte Akteure: Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Bündelung der Aktivitäten Geplante Maßnahmen: Vor dem Hintergrund der zahlreichen Projekte, Informations- und Umweltbildungsangebote, soll eine Bündelung der Aktivitäten in Form einer Anlaufstelle für interessierte Bürger beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geschaffen werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- 2.3 Umweltbildung und Naturerfahrung Begleitete Angebote, unbegleitete, stationäre Angebote, Bildungseinrichtungen mit Standort und Personal, Aus- und Weiterbildungen Sind Maßnahmen zur Verbesserung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung von Biodiversität, Stadtgrün und/oder einer naturnahen Pflege kommunaler Grünflächen geplant? Wenn ja, bitte beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. 20 Zielsetzung: Fortführung der öffentlichkeitswirksamer Biodiversitätsprojekte Geplante Maßnahmen: Die bisher gestarteten Biodiversitätsprojekte wie das Wildbienen-, das Spatzen- sowie das Schulgartenprojekt werden fortgesetzt und erweitert. Der Schwerpunkt der Projekte setzt hier insbesondere auf die Neugestaltung von Flächen unter Mitwirkung der Bürger. Auf diese Weise wird, neben der Schaffung neuer Lebensräume auch, der Wert der heimischen Natur erlebniswirksam vermittelt. Maßnahmen erfolgen sowohl im öffentlichen und im Bereich der Bildungseinrichtungen, als auch in privaten Bereichen. Auch Wohnungsbaugesellschaften werden einbezogen. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen Geplante Maßnahmen: Die Einrichtung eines Zentrums auf Gut Leidenhausen soll einen zentralen Ort der Umweltbildung mit dem Hauptfokus Biodiversität schaffen. Im Rahmen der Arbeit wird nicht nur ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm zur Naturbildung aufgelegt, sondern durch die gezielte Anlage von Schaubiotopen die Natur in möglichst vielen Facetten auch anschaulich erlebbar gemacht. Als erstes Element wurde ein Wildbienenpfad errichtet, der mit Hilfe eines zugehörigen Rallyeheftchens auch ohne weitere Anleitung erlebbar ist. Weitere Elemente, wie Tümpel, Naturhecke, Trockenmauer etc. sollen folgen. Standorte / Reichweite: Gut Leidenhausen /Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Forst 671/2 Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- 21 Zielsetzung: Aktive Unterstützung der Schulgartenaktivitäten Geplante Maßnahmen: Schulgärten sind wichtige Elemente zur Vermittlung von Natur an Bildungseinrichtungen. Sie dienen dabei nicht nur der anschaulichen Gestaltung von Unterricht, sondern bieten auch Ruhezonen im Bereich des Schulganztages und tragen somit zu einer höheren Aufenthaltsqualität bei und helfen, Aggressionen zu reduzieren. Um die Schulgärten zu fördern werden nicht nur Flächen zur entsprechenden Gestaltung vorgesehen, sondern die Schulen auch aktiv unterstützt. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Außerschulische Lernorte Geplante Maßnahmen: Die außerschulischen Lernorte - Waldschule Köln, Grüne Schule Flora, Zooschule, Freiluga und Finkens Garten bilden einen wichtigen ersten Anstoß zur Naturbildung. Zur stärkeren Abstimmung der Lehrinhalte soll ein Verbundprojekt geschaffen werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Bitte hier Text eingeben. Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Umsetzung des Umweltbildungskonzeptes Geplante Maßnahmen: Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Umweltbildungskonzept wird umgesetzt. Es soll die Bemühungen zum Umwelt- und Naturschutz des bürgerschaftlichen Engagements bündeln und unterstützen. Dies erfolgt u.a. durch die Auflage eines Fördertopfes. Da darüber hinaus die außerschulischen Lernorte in der Regel für jedes Kind in der Regel nur einmalig Umwelt- und Naturbildung vermitteln, soll der Fokus zusätzlich auf die Dezentralisierung von Naturerlebnismöglichkeiten gelegt werden. Ein zentrales Element stellen hier aufgrund des Schulganztages die Schulfreiflächen dar. Momentan werden in diesem Kontext an 30 Bildungseinrichtungen unter Mitwirkung der Schüler*Innen Wildbienenlebensräume 22 angelegt und mehr als 10 Schulgärten betreut. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- III. Zielsetzungen und Rahmenplanung 3.1 Strategische Planung für kommunale Grünflächen Leitbilder, Strategien und Konzepte; Quantitative Zielsetzungen Ist die Formulierung konkreter Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der kommunalen Grünflächen in Leitbildern, Strategien und/oder Konzepten geplant? Wenn ja, beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. Zielsetzung: Sicherung und Weiterentwicklung des Grünsystems und der regionalen Grünzüge Geplante Maßnahmen: Das gesamtstädtische Grünsystem bildet die Grundlage für die strategische Freiraumplanung. Durch die Vernetzung der Freiflächen untereinander und zu einem die Stadt durchdringenden System werden die unterschiedlichen Funktionen des Grüns (Ökologie, Klima, Erholung etc.) optimiert. Sowohl die Grüngürtel als auch die Grünzüge haben ein hohes Potential als innerstädtischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Dieses gilt es durch entsprechende Maßnahmen besser zu nutzen. Mit dem Freiraumkonzept „RegioGrün“ liegt eine Zielformulierung für die Ausweisung eines regionalen Freiraumkonzeptes für die gesamte Region Köln/Bonn vor. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- 23 Zielsetzung: Biotopvernetzung in Grünzügen Geplante Maßnahmen: Das Biotopkataster der LANUV weist unterschiedliche geschützte Biotope im Stadtgebiet von Köln aus, die es zu sichern und zu erhalten gilt. Gleichzeitig wird ein Konzept für ein Biotopverbundsystem formuliert, dass in seiner räumlichen Ausprägung identisch ist mit dem gesamtstädtischen Freiraumnetz. Dies belegt die hohe ökologische Bedeutung des Grünsystems und zeigt das hohe, dort vorhandene Potential. Durch entsprechende Maßnahmen gilt es, die vorhandenen Freibereiche im Sinne der Verbesserung der Artenvielfalt zu entwickeln. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Konzept zur Erfassung bestehender Potenzialräume zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen Geplante Maßnahmen: Das gesamtstädtische Grünsystem mit seinem hohen Potenzial für den Biotopverbund, bildet die Grundlage für eine großräumige Darstellung von Potenzialräumen zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Auf dieser Grundlage werden „Hochpotenzialflächen“ identifiziert, die aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzung ökologisch auswertbar sind und einen hohen Artenreichtum versprechen. - Grünzüge (Kompensationsflächenpools) Die stadtauswärts gerichteten Grünzüge sind als Kompensationsflächenpools ausgewiesen. Die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegten Kompensationsflächen sind grundsätzlich ökologisch hochwertig. Mit einem Anteil von 70% bilden Offenlandbiotope ein hohes Potential für Artenvielfalt. Grundsätzlich werden Wiesenflächen beweidet. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer zweischürigen Mahd, können diese Flächen artenreicher entwickelt werden. - Äußerer Grüngürtel Der äußerer Wald- und Wiesengürtel ist durch eine Vielfalt an Strukturen mit ho-her ökologischer Wertigkeit geprägt. Große Teile der offenen Wiesenflächen werden mit Schafen beweidet und von Landwirten zur Heunutzung genutzt. Auch 24 hier besteht ein Aufwertungspotential. Durch Initialeinsaaten und die gezielte Durchführung einer ökologisch ausgerichteten zweischürigen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes, werden diese Flächen dauerhaft artenreicher entwickelt werden. - Radiale Grünzüge Die radialen Grünzüge sind wichtige Bestandteile der Grünvernetzung. Sie bieten aufgrund ihrer Ausdehnung und dem geringeren Nutzungsdruck ein hohes Po-tential zur Schaffung von naturnahen Grünflächen und Naturerlebnisräumen. Ziel ist die Ausweisung von „StadtNaturparks“, die Anlage artenreicher Wiesen und die Extensivierung der Gehölzflächen. Um die Biodiversität zu stärken wird dabei eine möglichst große Biotopvielfalt geschaffen. - Innerer Grüngürtel Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist das Potenzial einer ökologischen Aufwertung im Inneren Grüngürtel begrenzt. Dennoch werden Flächen identifiziert die entsprechend des Pilotprojektes „Stadtwiesen statt Rasen“ angelegt oder entsprechend des Strauchpflegekonzeptes entwickelt werden. - Siedlungsbereiche Als wohnungsnaher Naturerlebnisraum werden die quartiersbezogenen Grün- und Freiflächen naturnah entwickelt. Dies gilt auch für die Freiflächen im Bereich öffentlicher Einrichtungen. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Grundlagenangelegenheiten 671/1) Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft Geplante Maßnahmen: Nahezu die Hälfte des 405 km2 umfassenden Stadtgebietes ist Freifläche. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasst etwa 6.669 ha (lt. statistischem Jahrbuch 2017). Die Stadt Köln ist Grundeigentümer für ca. 2.717 ha % der Landwirtschaftsfläche. Aufgrund der hohen Bodenwerte wird vor allem im linksrheinischen Stadtgebiet großflächig konventionelle Landwirtschaft betrieben. 25 Zurzeit ist ein politischer Antrag in der Diskussion mit der Zielrichtung verstärkt ökologische Aspekte in die Pachtverträge einfließen zu lassen. In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der Landwirtschaftskammer, dem Ernährungsrat und der Verwaltung sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Zuständigkeit: Amt für Umwelt und Verbraucherschutz Beteiligte Akteure: Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Verbesserung des Schutzgebietsregimes der Schutzgebiete Geplante Maßnahmen: Durch Anpassung der Pflege und Entwicklungspläne an die ökologischen Erfordernisse der Zukunft wird die Wertigkeit der Schutzgebiete erhöht. Hier soll neben der Berücksichtigung ausschließlich heimischer Arten bei der Gestaltung insbesondere der Erhalt naturnaher Bereiche, die Pufferwirkung angrenzender Flächen und ein ökologisches Pflegeregime im Vordergrund stehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Schwerpunktsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich erfolgen. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure: Sonstiges / Kommentare: --- 3.2 Planungs- und Rechtsinstrumente Einsatz formeller Instrumente Ist geplant Maßnahmen und Ziele zur Förderung der biologischen Vielfalt in formellen Instrumenten wie Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bauleitplänen, Grünordnungsplänen, städtebauliche Verträge etc. zu formulieren? Wenn ja, beschreiben Sie anhand der untenstehenden Tabelle. 26 Zielsetzung: Grünordnungsplan Geplante Maßnahmen: Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden für alle Bebauungspläne Grünordnungspläne erarbeitet. Das bisherige Instrument des „Landschaftspflegerischen Begleitplans“ wird methodisch und inhaltlich ausgeweitet und zu einem umfassenden „Grünordnungsplan“, in dem alle Grundlagen, Konflikte und hieraus umzusetzender Maßnahmen aufgearbeitet werden, entwickelt. Im Rahmen der Ausgleichsgestaltung finden folgende Aspekte Berücksichtigung: - Umfangreiche Festsetzungen von Dach und Fassadenbegrünungen - Verwendung heimischer, standortgerechter Pflanzen bei Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Außenbereich - Dauerhafte ökologische Pflege der Ausgleichsflächen - Berücksichtigung des Aspektes des Naturerlebens auch im direkten Wohnumfeld z.B. über die Realisierung von Naturerlebnisräumen Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 Beteiligte Akteure: --- Sonstiges / Kommentare: --- Zielsetzung: Kommunales Ökokonto Geplante Maßnahmen: Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt arbeitet mit dem Amt für Landschafspflege und Grünflächen an der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Ökokontos für die Stadt Köln. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Eingriffsregelung, den Artenschutz und die Biodiversität wird das kommunale Ökokonto einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Erhöhung der Artenvielfalt beitragen. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Bitte hier Text eingeben. Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Grundlagenangelegenheiten 671/1 und Umwelt- und Verbraucherschutzamt Beteiligte Akteure: --- 27 Sonstiges / Kommentare: --- IV. Themenübergreifende Projekte Hier haben Sie die Möglichkeit, themenübergreifende Maßnahmen anzugeben, die verschiedene relevante Einzelthemen berühren. Zielsetzung: Erarbeitung Konzept „Essbare Stadt Köln“ Geplante Maßnahmen: Die Stadt Köln hat ein Konzept „Essbare Stadt Köln“ erarbeitet. In enger Zusammenar-beit mit Kölner Ernährungsrat und unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft wurde ein weitergehender „Aktionsplan“ erarbeitet, der die Aspekte einer „Essbaren Stadt“ um-fasst, auch in Hinblick auf die öffentlichen Grünräume. Durch den Fokus auf die Thema-tik „essbar für Mensch und Tier“ beinhaltet das Konzept auch den Gesichtspunkt der Biodiversitätsförderung. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Seit 2018 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Beteiligte Akteure: Bitte hier Text eingeben. Sonstiges / Kommentare: Bitte hier Text eingeben. Zielsetzung: Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entsorgung bzw. Nutzung von Laub und Wiesenschnittgut Geplante Maßnahmen: Im Rahmen einer Arbeitsgruppe möchten sich die Städte Bonn und Köln mit der Weiterverwendung von Wiesenschnittgut und Laub beschäftigen. Hierbei sollen gemeinsam die Themen Entsorgung bzw. Nutzung diskutiert und Lösungen gefunden werden. Darüber hinaus können Möglichkeiten von Synergien innerhalb der Region gesucht werden. Standorte / Reichweite: Stadtweit Zeitraum (von … bis …): Ab 2019 Zuständigkeit: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen => Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze 671/42 Beteiligte Akteure: Stadt Bonn (Die Erweiterung der Arbeitsgruppe auf weitere Kommunen aus der Region ist denkbar) 28 Sonstiges / Kommentare: ---
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1668/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.06.2020
- Erstellt
- 02.06.2020 12:31