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2008/0147

Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 03.04.2008

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2008/0147

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2008/0147

4070 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.04.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0147 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 03.04.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 5 Nr. 950/1, 951 und 952 (Bessunger Straße 29) ist, 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 7.2, ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 
Baugesetzbuch (BauGB), mit der Zielsetzung einer Nachverdichtung und Verbesserung der 
städtebaulichen Situation, aufzustellen. 
 
2. Das Bebauungsplanverfahren S 7.2.1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0147 vom 03.04.2008: 
 
 
Zu 1.: 
 
Die Eigentümer der Grundstücke Flur 5 Nr. 950/1, 951 und 952 (Bessunger Straße 29), Karlheinz und 
Helmut Büttner, haben mit Schreiben vom 10.12.2007 einen Antrag für ein Bebauungsplanverfahren 
nach § 12 BauGB gestellt und ihr beabsichtigtes Vorhaben allgemein beschrieben. 
 
Die o. g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans S 7.2. 
 
Das beabsichtigte Vorhaben der Eigentümer mit einer rückwärtigen Bebauung und einem Neubau an 
der Bessunger Straße, schafft aus Sicht der Stadtplanung eine sinnvolle Nachverdichtung und trägt 
zur Verbesserung der städtebaulichen Situation bei. 
 
Da es derzeit noch kein konkretes Vorhaben gibt, ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB, in 
teilweiser Änderung des Bebauungsplans S 7.2, mit der Zielsetzung einer Nachverdichtung und 
Verbesserung der städtebaulichen Situation, aufzustellen. 
 
Es ist beabsichtigt einen Städtebaulichen Vertrag, der die Kostenübernahme der Planung durch die 
Eigentümer regelt, zu schließen. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 schreibt verbindlich für alle Bauleitplanverfahren 
eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht vor. 
 
Seit der letzten Änderung des BauGB, die am 01.01.2007 in Kraft trat, kann für die 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt 
werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
 
• Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet 
werden.  
• Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen 
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren S 7.2.1 erfüllt sind, kann 
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
Details des Eingriffsausgleichs oder der Umweltbelange können im Rahmen des Städtebaulichen 
Vertrags geklärt werden.

3 
... 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
Darmstadt, den 03.04.2008 
VI/61.3 rf Nst.: 2602 
VI/61.4 ha Nst.: 2590

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 179
TOP 22
TOP 5

Orte (1)

  • Bessunger Straße 29

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0147
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00