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3109/2019

Errichtung von Ladestationen für Batteriebusse an der Haltestelle Bocklemünd; L6, Bezirk 4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.11.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2019, TOP 3.1

Anlage 4 - K2

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Anlage 3 - K1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - LSG

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Anlage 2 - Konfliktplan

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Anlage 6 - K4

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Anlage 7 - K5

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Anlage 5 - K3

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7817 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3109/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung von Ladestationen für Batteriebusse an der Haltestelle Bocklemünd, L6, Bezirk 4 
Hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Bau von Ladestationen für Elektrobus-
Haltestellen in Köln - Bocklemünd einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 
BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) beabsichtigen die vorhandenen Omnibuslinien 141, 145, 149, 
150, 153, und 159 mit Elektroomnibussen zu betreiben. Hierbei werden überwiegend Gelenkbusse 
eingesetzt. In diesem Zusammenhang sind an den Endhaltestellen Batterieladestationen zu errichten 
und die Bushaltestellen für einen E-Bus-Betrieb auszubauen. Die Stationen bestehen aus den Lade-
punkten (Mast mit Haube, Aufstellfläche) den Trafostationen und den Versorgungsleitungen.  
Die Haltestelle Bocklemünd wird derzeit von den Stadtbahnlinien 3 und 4 sowie den Buslinien 126, 
141, 143, 145, 962 und 970 angefahren. Die Haltestelle verfügt über einen von Stadtbahnen und 
Bussen gemeinschaftlich genutzten Bahnsteig sowie über ein Parkhaus für Personenkraftwagen.  
Das Vorhaben gliedert sich in 2 Ausbaustufen. 
In der 1. Ausbaustufe werden 50 E-Busse bis Ende 2020 / Anfang 2021 eingesetzt, wobei 45 Gelenk-
busse und 5 Solobusse eingesetzt werden. In der 2. Ausbaustufe werden weitere 51 Gelenkbusse bis 
Ende 2022 eingesetzt. 
Die geplante Baumaßnahme befindet sich im Stadtteil Köln-Bocklemünd an der Venloer Straße west-
lich der Militärringstraße. Nördlich der Endhaltestelle befinden sich der West- und Ehrenfriedhof der 
Stadt Köln sowie der Jüdische Friedhof. Westlich der Militärringstraße befinden sich landwirtschaftli-
che Nutzflächen sowie bewaldete Bereiche des Äußeren Grüngürtels. 
Die Baumaßnahme erfolgt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes: L11 „Äußerer Grüngürtel Nüs-
senberger Busch bis Müngersdorf“. 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
Bereits im Vorfeld wurde bei der Bauplanung darauf geachtet, dass Eingriffe in Natur und Landschaft 
weitestgehend vermieden werden oder auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Trotzdem 
kommt es an verschiedenen Stellen zu Konflikten. Im Folgenden wird dar-gestellt, wie die Auswirkun-
gen der Eingriffe ausgeglichen oder gemindert werden sollen:  
 
- Lagerung der Baumaterialien und Befahren mit Baumaschinen nur auf bereits versiegelten Be-
reichen und im Bereich asphaltierten Flächen  
-  Vermeidung von baubedingten Schäden an angrenzenden Bäumen und Gehölzen durch An-
wendung geeigneter Schutzmaßnahmen  
 
Wie im vorliegenden Konfliktplan (Anlage 2) dargestellt, sind nördlich im Bereich der Umfahrt um das 
Parkhaus 3 Ladepunkte vorgesehen. Südlich des Parkhauses sind 3 weitere Ladepunkte geplant, 
wovon einer an der bestehenden Haltestelle liegt. Der siebte Ladepunkt befindet sich westlich des 
Parkhauses. Die Ladepunkte wurden so gewählt, dass eine unabhängige An- und Abfahrt jedes ein-
zelnen Busses gewährleistet ist.  
Um straßennahe Wurzelbereiche zu schützen werden feste Bauzaunelemente installiert. Bei Arbeiten 
im Kronenbereich werden im Vorfeld präventive Kronenschnitte durchgeführt, um Beschädigungen 
während der Bauzeit zu vermeiden. Zum Schutz der Wurzelbereiche erfolgen Handschachtungen. 
Wurzeln >40 mm Durchmesser müssen nach Möglichkeit unterfahren werden, Wurzeln <40 mm wer-
den fachgerecht abgetrennt. 
Bis Ende 2020 ist eine „Multimodale Lademodul-Integration“ (MuLI) für die Buslinie 126 geplant. Dafür 
wird eine MuLi-Station mit den Grundmaßen 8,4 m x 6,0 m auf der Grünfläche aufgestellt (K1). Zwi-
schen der Grünfläche und der angrenzenden Gärtnerei sind verschiedenen Ziergehölze gepflanzt die 
entfernt werden müssen. Auf einer Scherrasenfläche westlich des Parkhauses sollen in zwei Ausbau-
stufen drei Trafostationen entstehen (Fotos: Anlage 3 - K1 und Anlage 4 -  K2). Für die Trafostation

3 
der zweiten Ausbaustufe und der MuLi-Station müssen zwei Traubeneichen entfernt werden, da an-
sonsten kein ausreichender Platz vorhanden ist (Foto Anlage 4 - K2). 
 
Die Lademasten und der MuLi-Station werden südlich und westlich des Parkhauses errichtet (Foto: 
Anlage 5 - K3). Der Lademast der MuLi-Station und zwei Lademasten werden innerhalb der Rabatte, 
die das Parkhaus umgibt, aufgestellt. Für das Aufstellen der Lademasten wird eine Grundfläche von 
ca. 0,5 m² benötigt. 
 
Die Kabellegung für die Lademasten und der MuLi-Station erfolgt überwiegend innerhalb der befestig-
ten Oberfläche der Fahrbahn. Auf einer Länge von ca. 7 m wird allerdings auch eine Rabatte mit 
Scherrasen gequert (Foto: Anlage 6 - K4). Die Grabenbreite beträgt ca. 1,2 m. Der gesamte Bau-
grund ist durch die Baumaßnahmen zur Parkpalette und der Bushaltestelle sehr stark anthropogen 
überprägt. 
Die Lademasten für die 2. Ausbaustufe werden nördlich der Umfahrung erstellt. Hierfür müssen der 
Scherrasenstreifen und ein Teil der Sträucher und Gehölze entfernt werden (Foto: Anlage 7 - K5). Für 
die Stellflächen wird eine Fläche von ca. 430 m² benötigt, wovon ca. 255 m² auf die Scherrasenfläche 
und ca. 175 m² auf die Gehölzfläche entfallen. Zusätzlich werden die Sträucher und Gehölze über 
einen ca. 2,5 m breiten Streifen über eine Länge von ca. 100 m als Arbeitsstreifen für die Baumaß-
nahme entfernt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird dort ein Scherrasen angelegt. 
Der Straßenoberbau sämtlicher Stellplätze der E-Busse wird in Beton ausgeführt. Im Bereich der 
Fahrbahn und des Fahrgassenbereichs ist eine Ausführung des Straßenoberbaus in Asphalt vorge-
sehen. Die Aufenthaltsbereiche erhalten eine Oberfläche aus Betonstein.  
Für die Kabellegung von den Trafostationen zu den Ladestationen sind Grabenbreiten von 0,40 m bis 
max. 1,2 m vorgesehen. 
 
Nach Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung verbleibt ein 
Kompensationsdefizit von 7.681 Biotopwertpunkten, die dem Ökokonto der RheinEnergie AG ent-
nommen werden.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Die Umstellung der Busflotte auf batterieelektrische Antriebe liegt im öffentlichen Interesse. 
Durch das Vorhaben werden soweit wie möglich bereits durch die Haltestellen überformten Standorte 
in Anspruch genommen und die vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen redu-
zieren die Eingriffe auf das geringstmögliche Ausmaß. Der durch die Umstellung auf E-Busse vermie-
dene CO2-Ausstoss trägt zu einer verringerten Schadstoffbelastung auf stark frequentierten inner-
städtischen Verkehrswegen bei. Damit überwiegt das öffentliche Interesse an einer zeitgemäßen und 
stadtklimatisch verbessernden Technologie der Busflotte gegenüber den Eingriffen in Natur und 
Landschaft. Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu 
befürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet. 
 
Somit werden aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine Befreiung 
gem. § 67 (1) Nr. 1 als gegeben angesehen.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – LSG 
Anlage 2 – Konfliktplan 
Anlage 3 – K1 
Anlage 4 – K2 
Anlage 5 – K3 
Anlage 6 – K4 
Anlage 7 – K5

4

Anlage 1 - LSG

487 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [350637,5648673]   1:3000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Luftbild 2016 (DOP10), Stadtbezirk, Schutzgebiete (Fläche),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 31.10.2019

Anlage 2 - Konfliktplan

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Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3109/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.11.2019
Erstellt
04.09.2019 14:01