0516/2018
Ausstattung der Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln-Vogelsang, hier: Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung auf der Finanzstelle 4014-0301-4-1126
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Anlage 1 = BedarfsanerkennungRPA
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14 .04.2018 141/3 ® 40 402/21 Einrichtung der neu gegründeten Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln in den anzumietenden Interimsorten und im geplanten finalen Schulneubau voraussichtliche Auftragssumme 1.518.000,00 EUR brutto/1.308.620,00 EUR netto hier Bedarfsprüfung 141/39/05/18 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 02.03.2018, Eingang bei 14 am 22.3.2018, legt 402/21 die Bedarfs- prüfung zur Beschaffung der Einrichtungsgegenständen für die Ausstattung der Gesamt- schule Wasseramselweg 2 vor. Dem Neubau des Schulgebäudes liegt ein grundsätzlicher Planungsbeschluss des Rates aus 2015 zugrunde (1033/2015). Obgleich die Aufnahme des Schulbetriebes am finalen Schulstandort erst ab Mitte 2024 möglich sein wird, soll die Schulform durch Interimslösun- gen in angemieteten Objekten bereits ab dem Schuljahr 2018/19 betrieben werden. Der schrittweise Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule führt zu einem jährlich wie- derkehrenden jahrgangsbezogenem Bedarf an Einrichtungsgegenständen, der in einer gro- ben Kostenschätzung anhand von Klassensätzen ermittelt wurde. Neben der Ausstattung der Klassenräume sind mit der Aufnahme des Schulbetriebes am Interimsstandort auch die Mensa mit Großküche, Verwaltungs- und Fachräume ausstattungstechnisch zu berücksichti- gen. Bis zur Ausstattung der letzten Jahrgangsstufe in 2026/27 im endgültigen Schulbau wird als Gesamt-Kalkulationsbasis der Betrag von 1.518.000 EUR brutto erreicht. Ich stimme dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Fi- nanzierung zu; auf das Erfordernis der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien wird hingewiesen. Neben der Nutzung von bestehenden Rahmenverträgen ist darauf zu achten, dass die be- schafften Einrichtungen im finalen Schulgebäude auch weiter genutzt werden können. Abweichend von Bedarfsprüfungen für andere Schulobjekte, wurde hier weit vorausschau- end in die Zukunft geplant. Aus diesem Grund bitte ich zum Ende des Jahres 2023 um eine Darstellung der tatsächlichen Entwicklung des Ausstattungsaufwands auf der Basis Ihrer jetzigen Bedarfsprüfung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 0516/2018 Freigabedatum 07.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausstattung der Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln-Vogelsang hier: Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung, Finanzstelle 4014-0301-4-1126. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung der Interimsstandorte und des Neubaus der neu gegründeten Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von 1.518.000 Euro (investiv 455.400 Euro, konsumtiv 1.062.600 Euro). Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe investiver Finanzmittel in Höhe von 54.000 Euro, im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszah- lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-4-1126. Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 455.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ges.1.062.600€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 318.780 € 30 % durch „Gute Schule 2020“ Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018/ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen max. 30.360 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018/ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Se- kundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach-Turnhalle am Standort Wasseramselweg in Köln- Vogelsang hat der Rat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 (Session 1711/2017) den schulrechtlichen Errichtungsbeschluss mit Start der Schule zum Schuljahr 2018/19 gefasst. Hierzu wurde die Anmie- tung eines Interims beschlossen. Die Errichtung der Schule teilt sich in drei Phasen wie folgt auf: Stufe 1: Interim 2018/19: Anmietung modulare Containerbauten Die Schule startet zum Schuljahresbeginn 2018/19 mit der Jahrgangsstufe 5 (6 Klassen mit insge- samt 162 Schülerinnen und Schülern) in einer angemieteten, derzeit in der Errichtung befindlichen Modulbaueinheit am Wasseramselweg. Hierfür werden 2018 Einrichtungskosten in Höhe von 180.000 Euro (investiv 54.000 Euro, konsumtiv 126.000 Euro) anfallen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 der Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Schulstart ab dem Schuljahr 2018/19 zugestimmt. Stufe 2: Interim ab 2019: Anmietung Bürogebäude zur schulischen Nutzung Für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 wird ein Bürogebäude am Wasseramselweg angemietet. Das geplante Gebäude ist für eine schulische Nutzung geeignet. Die Schule wächst in dieser Zeit jedes 3 Jahr um einen Jahrgang, d.h. um 162 Schülerinnen und Schüler. In dieser Stufe werden im 1. Halb- jahr 2019 Einrichtungskosten in Höhe von 528.000 Euro (investiv 158.400 Euro, konsumtiv 369.600 Euro) anfallen (Erweiterung des Verwaltungsbereiches, Erhöhung der Klassensätze, Einrichtung der Mensa und Großküche sowie NW-Räume). Ab dem Haushaltsjahr 2020 bis zum Haushaltsjahr 2023 werden Kosten von jährlich 150.000 Euro (investiv 45.000 Euro, konsumtiv 105.000 Euro) anfallen. Stufe 3: Finales Schulgebäude: Die Fertigstellung des finalen Schulgebäudes ist zum Schuljahresbeginn 2024/25 vorgesehen. In diesem Jahr besteht dann erstmals das Erfordernis zur Bereitstellung von Einrichtungskosten für die Sekundarstufe II. Ab dem Haushaltsjahr 2024 bis 2026 sind Einrichtungskosten in Höhe von jährlich 70.000 Euro (in- vestiv 21.000 Euro, konsumtiv: 49.000 Euro) (pro Jahrgang) zu kalkulieren. Die gesamten Einrichtungskosten für die Gesamtschule Wasseramselweg belaufen sich somit auf insgesamt 1.518.000 Euro. Finanzierung Die Einrichtungskosten im Zuge des Neubaus samt Interimslösungen belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 1.518.000 Euro (investiv 455.400 Euro, konsumtiv 1.062.600 Euro). Die Finanzierung der Einrichtung im Haushaltsjahr 2018 erfolgt aus veranschlagten Finanzmitteln innerhalb des Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen Finanzstelle 4014-0301-0-4500. Noch fehlende Auszahlungsermächtigungen der Jahre 2019 ff. werden im Rahmen des HPL- Anmeldeverfahrens berücksichtigt Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden konsumtiven Einrichtungskosten sind im Haus- haltsjahr 2018-2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden im Rahmen des Förderprogramms Gute Schule 2020 refinanziert. Die konsumtiven Ausstattungsmittel der Jahre 2021 ff. werden im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen veranschlagt. 4 Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 06.04.2018 (Anlage 1) anerkannt. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0516/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.05.2018
- Erstellt
- 15.02.2018 11:27