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0516/2018

Ausstattung der Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln-Vogelsang, hier: Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung auf der Finanzstelle 4014-0301-4-1126

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 10.1

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Beschlussvorlage Rat

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2133 Zeichen

14 .04.2018
141/3 ®

40
402/21

Einrichtung der neu gegründeten Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln in
den anzumietenden Interimsorten und im geplanten finalen Schulneubau
voraussichtliche Auftragssumme 1.518.000,00 EUR brutto/1.308.620,00 EUR netto
hier Bedarfsprüfung 141/39/05/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 02.03.2018, Eingang bei 14 am 22.3.2018, legt 402/21 die Bedarfs-
prüfung zur Beschaffung der Einrichtungsgegenständen für die Ausstattung der Gesamt-
schule Wasseramselweg 2 vor.

Dem Neubau des Schulgebäudes liegt ein grundsätzlicher Planungsbeschluss des Rates
aus 2015 zugrunde (1033/2015). Obgleich die Aufnahme des Schulbetriebes am finalen
Schulstandort erst ab Mitte 2024 möglich sein wird, soll die Schulform durch Interimslösun-
gen in angemieteten Objekten bereits ab dem Schuljahr 2018/19 betrieben werden.

Der schrittweise Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule führt zu einem jährlich wie-
derkehrenden jahrgangsbezogenem Bedarf an Einrichtungsgegenständen, der in einer gro-
ben Kostenschätzung anhand von Klassensätzen ermittelt wurde. Neben der Ausstattung
der Klassenräume sind mit der Aufnahme des Schulbetriebes am Interimsstandort auch die
Mensa mit Großküche, Verwaltungs- und Fachräume ausstattungstechnisch zu berücksichti-
gen. Bis zur Ausstattung der letzten Jahrgangsstufe in 2026/27 im endgültigen Schulbau wird
als Gesamt-Kalkulationsbasis der Betrag von 1.518.000 EUR brutto erreicht.

Ich stimme dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Fi-
nanzierung zu; auf das Erfordernis der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien
wird hingewiesen.

Neben der Nutzung von bestehenden Rahmenverträgen ist darauf zu achten, dass die be-
schafften Einrichtungen im finalen Schulgebäude auch weiter genutzt werden können.

Abweichend von Bedarfsprüfungen für andere Schulobjekte, wurde hier weit vorausschau-
end in die Zukunft geplant. Aus diesem Grund bitte ich zum Ende des Jahres 2023 um eine
Darstellung der tatsächlichen Entwicklung des Ausstattungsaufwands auf der Basis Ihrer
jetzigen Bedarfsprüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Rat

5696 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0516/2018 
Freigabedatum 
07.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausstattung der Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln-Vogelsang 
hier: Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung, Finanzstelle 
4014-0301-4-1126. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung der Interimsstandorte und des 
Neubaus der neu gegründeten Gesamtschule Wasseramselweg 2, 50829 Köln mit Gesamtkosten in 
Höhe von 1.518.000 Euro (investiv 455.400 Euro, konsumtiv 1.062.600 Euro). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe investiver Finanzmittel in Höhe von 54.000 
Euro, im Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszah-
lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-4-1126. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   455.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ges.1.062.600€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 318.780 €     
  
  30 % durch „Gute Schule 2020“  
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:   
2018/ff 
a) Personalaufwendungen           € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   max. 30.360      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018/ff      
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der 
Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Se-
kundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach-Turnhalle am Standort Wasseramselweg in Köln-
Vogelsang hat der Rat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 (Session 1711/2017) den schulrechtlichen 
Errichtungsbeschluss mit Start der Schule zum Schuljahr 2018/19 gefasst. Hierzu wurde die Anmie-
tung eines Interims beschlossen. 
 
Die Errichtung der Schule teilt sich in drei Phasen wie folgt auf: 
 
Stufe 1: Interim 2018/19: Anmietung modulare Containerbauten 
 
Die Schule startet zum Schuljahresbeginn 2018/19 mit der Jahrgangsstufe 5 (6 Klassen mit insge-
samt 162 Schülerinnen und Schülern) in einer angemieteten, derzeit in der Errichtung befindlichen 
Modulbaueinheit am Wasseramselweg. Hierfür werden 2018 Einrichtungskosten in Höhe von 180.000 
Euro (investiv 54.000 Euro, konsumtiv 126.000 Euro) anfallen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 
28.09.2017 der Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Schulstart ab dem Schuljahr 2018/19 
zugestimmt. 
 
Stufe 2: Interim ab 2019: Anmietung Bürogebäude zur schulischen Nutzung 
 
Für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 wird ein Bürogebäude am Wasseramselweg angemietet. Das 
geplante Gebäude ist für eine schulische Nutzung geeignet. Die Schule wächst in dieser Zeit jedes

3 
Jahr um einen Jahrgang, d.h. um 162 Schülerinnen und Schüler. In dieser Stufe werden im 1. Halb-
jahr 2019 Einrichtungskosten in Höhe von 528.000 Euro (investiv 158.400 Euro, konsumtiv 369.600 
Euro) anfallen (Erweiterung des Verwaltungsbereiches, Erhöhung der Klassensätze, Einrichtung der 
Mensa und Großküche sowie NW-Räume). 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2020 bis zum Haushaltsjahr 2023 werden Kosten von jährlich 150.000 Euro 
(investiv 45.000 Euro, konsumtiv 105.000 Euro) anfallen.  
 
Stufe 3: Finales Schulgebäude:  
 
Die Fertigstellung des finalen Schulgebäudes ist zum Schuljahresbeginn 2024/25 vorgesehen. 
 
In diesem Jahr besteht dann erstmals das Erfordernis zur Bereitstellung von Einrichtungskosten für 
die Sekundarstufe II. 
Ab dem Haushaltsjahr 2024 bis 2026 sind Einrichtungskosten in Höhe von jährlich 70.000 Euro (in-
vestiv 21.000 Euro, konsumtiv: 49.000 Euro) (pro Jahrgang) zu kalkulieren. 
 
Die gesamten Einrichtungskosten für die Gesamtschule Wasseramselweg belaufen sich somit auf 
insgesamt 1.518.000 Euro. 
 
 
Finanzierung 
 
 
Die Einrichtungskosten im Zuge des Neubaus samt Interimslösungen belaufen sich nach vorläufiger 
Kostenschätzung auf rd. 1.518.000 Euro (investiv 455.400 Euro, konsumtiv 1.062.600 Euro).   
 
Die Finanzierung der Einrichtung im Haushaltsjahr 2018 erfolgt aus veranschlagten Finanzmitteln 
innerhalb des Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Er-
werb von beweglichem Anlagevermögen Finanzstelle 4014-0301-0-4500. 
Noch fehlende Auszahlungsermächtigungen der Jahre 2019 ff. werden im Rahmen des HPL-
Anmeldeverfahrens berücksichtigt 
 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden konsumtiven Einrichtungskosten sind im Haus-
haltsjahr 2018-2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden im Rahmen des Förderprogramms Gute 
Schule 2020 refinanziert. Die konsumtiven Ausstattungsmittel der Jahre 2021 ff. werden im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen veranschlagt.

4 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 06.04.2018 (Anlage 1) anerkannt. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (3)

11.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0516/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.05.2018
Erstellt
15.02.2018 11:27