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Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1288/2018 vom 20.04.2018

Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1288/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2016/2017 bereitgestellten Restmittel in Höhe von 41.900 Euro für das Haushaltsjahr 2017 für Maß- nahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden: Maßnahme Betrag in Euro Die Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzelle 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, zur Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel ist im Zuge der Ermächtigungsübertragung beabsichtigt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 41.900,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2016/2017 Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 und 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßga- be des vom Finanzausschuss am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt. Mit Be- schluss vom 22.01.2018 hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen Maßnahmen in Höhe von 108.100 € beschlossen. Der Finanzausschuss hat zwar am 03.04.2017 den überarbeiteten Kriterienkatalog beschlossen, aber die Anwendung erst ab Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Für 2016 und 2017 gilt also noch der alte Kriterienkatalog. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2015 beschlossen, dass die zur Verfügung ste- henden Mittel nach den folgenden Kriterien verwendet werden können: - Nachhaltigkeit der Maßnahme. - Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch: o Aufwertung; o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität; o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung. - Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen. - Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen. Zur besseren Orientierung sind mögliche Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert: 3 - Baumersatz- und Neupflanzungen. - Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu- /Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln). - Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben. - Neubepflanzung von Beeten. - Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren. - Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten. - Unterhaltung und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaf- fung von Spiel- und Sportgeräten. - Anlage von Boule-Flächen. - Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbe- schaffungen). - Sanierung und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum. - Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge setzen). - Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen. Die aufgelisteten Maßnahmen entsprechen den vorgegebenen Kriterien. Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme je Stadtbezirk erfolgt durch den Finanzausschuss.

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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