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1288/2018

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4099 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1288/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2016/2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2016/2017 
bereitgestellten Restmittel in Höhe von 41.900 Euro für das Haushaltsjahr 2017 für Maß-
nahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 
09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs wie folgt zu verwenden: 
 Maßnahme Betrag in Euro 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzelle 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, zur Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel ist im Zuge der Ermächtigungsübertragung 
beabsichtigt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  41.900,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rat hat im Haushaltsplan 2016/2017 Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 
und 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßga-
be des vom Finanzausschuss am 09.11.2015 beschlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt. Mit Be-
schluss vom 22.01.2018 hat die Bezirksvertretung Rodenkirchen Maßnahmen in Höhe von 108.100 € 
beschlossen.  
 
Der Finanzausschuss hat zwar am 03.04.2017 den überarbeiteten Kriterienkatalog beschlossen, aber 
die Anwendung erst ab Haushaltsjahr 2018 beschlossen.  
Für 2016 und 2017 gilt also noch der alte Kriterienkatalog.  
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2015 beschlossen, dass die zur Verfügung ste-
henden Mittel nach den folgenden Kriterien verwendet werden können:  
 
- Nachhaltigkeit der Maßnahme. 
- Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen.  
 
Dies kann erfolgen durch:  
o Aufwertung; 
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität; 
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung. 
 
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen. 
- Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen. 
 
Zur besseren Orientierung sind mögliche Maßnahmen im nachstehenden Katalog konkretisiert:

3 
- Baumersatz- und Neupflanzungen. 
- Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen durch Unterhaltungsmaßnahmen sowie Neu-
/Ersatzpflanzungen (z.B. Gehölze, Blumen, Blumenzwiebeln). 
- Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben. 
- Neubepflanzung von Beeten. 
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren. 
- Aufstellung von Trimm-Dich-Geräten. 
- Unterhaltung und Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen inkl. Anschaf-
fung von Spiel- und Sportgeräten. 
- Anlage von Boule-Flächen. 
- Bänke in Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen (Reparatur, Ersatz- und Zusatzbe-
schaffungen). 
- Sanierung und Instandsetzung von Brunnen und Denkmälern im öffentlichen Raum. 
- Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Findlinge 
setzen). 
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen. 
 
Die aufgelisteten Maßnahmen entsprechen den vorgegebenen Kriterien. 
 
Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme je Stadtbezirk erfolgt 
durch den Finanzausschuss.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1288/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2018
Erstellt
19.04.2018 13:47