2364/2024
Informationen zum Städtebauförderprogramm NRW 2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/150/4 Vorlagen-Nummer 21.08.2024 2364/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Informationen zum Städtebauförderprogramm NRW 2025 Reguläre Städtebauförderung Im Zuge der jährlichen Berichterstattung zur Einwerbung von Städtebaufördermitteln und auf Grundlage der letzten Mitteilung zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2024 (Session – Vor- lage 2686/2023) erfolgt nachfolgend die Mitteilung zu den Einplanungen zum STEP 2025. Die Veröffentlichung des entsprechenden Programmaufrufs des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) ist zeitnah angekündigt. Die Förderanträge werden zum 30.09.2024 gestellt. Mit diesem Programmaufruf ist die Anwendung der seit dem 01.01.2024 neu gefassten „Richt- linie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023)“ verbunden. Neben erweiterten oder neuen Förderangeboten sind vor allem Änderungen im formalen Ver- fahren zu verzeichnen, im Schwerpunkt: 1. Neue Fördergebiete sollen in Komplexität und Umfang reduziert werden und werden sich daher nur noch über eine Laufzeit von maximal 10 Jahren erstrecken. 2. Zum Erstantrag gibt die Kommune an, welche messbaren Ziele sie im Fördergebiet ver- folgt. Die Ziele der Förderung werden verbindlich festgelegt und sind Gegenstand der Ver- wendungsnachweisprüfung. Bei einer Zielerreichungsquote unter 85 % wird seitens des Fördergebers ein Teilwiderruf der Zuwendung entsprechend dem Grad der Unterschrei- tung in Bezug auf die Gesamtabrechnung geprüft. 3. Für das gesamte Fördergebiet wird im dritten Jahr nach Erstbewilligung eine Förderober- grenze als Höhe der maximal zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. Perspektivische Baupreisentwicklungen werden dabei durch einen vom Fördergeber festgelegten Index berücksichtigt, der auf der Preisentwicklung der vergangenen 5 Jahre basiert. 4. Treten Mehrkosten auf, muss die Kommune zur Einhaltung der Förderobergrenze prüfen, ob der Umfang anderer Teilmaßnahmen (räumlich) reduziert oder Ausbaustandards ver- ändert werden können. 5. Die Bewilligung der Fördergelder erfolgt jährlich in Form von Finanzierungsabschnitten, die sich am Bedarf orientieren. 2 6. Die Finanzierungsabschnitte können bedarfsorientiert nur innerhalb von 5 Jahren nach Erstbewilligung zur Auszahlung beantragt werden. Für investive (bauliche) Teilmaßnah- men ist dabei die Beantragung erst mit Abschluss der Leistungsphase 6 möglich. 7. Die Bewilligung von Finanzierungsabschnitten ist zudem nur aussichtsreich, wenn die be- reits zugewiesenen Fördergelder des Vorjahres innerhalb von 18 Monaten nach Zuteilung verausgabt wurden (Vermeidung von Ausgaberesten). 8. Ab dem 6. Bewilligungsjahr ist die Beantragung von Finanzierungsabschnitten ausge- schlossen. Ab diesem Zeitpunkt liegt der Focus ausschließlich in der Umsetzung der Teil- maßnahmen. Bis dahin nicht abrufbare Fördermittel verfallen (s. Ziffer 7). 9. Für bereits anerkannte und in der Förderung befindliche Gesamtmaßnahmen gelten Über- gangsregelungen. Durch die neue Förderrichtlinie erhalten Städte und Gemeinden mehr Flexibilität, aber auch mehr Steuerungsverantwortung. Überleitung beschlossener Förderprogramme: Zum Städtebauförderprogramm 2025 werden bereits beschlossene Förderprogramme in die neue Fördersystematik übergeleitet: 1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Lebendige Zentren – Porz Mitte“ mit den anstehenden Teilmaßnahmen voraussichtliches Fördervolumen bis 2028 Umgestaltung Rheinboulevard Porz und Freiraum- planerischer Wettbewerb rd. 4,1 Mio EUR Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard Neue Mitte Porz rd. 3,0 Mio EUR Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße rd. 4,0 Mio EUR Büros für Vernetzung und Aktivierung (Phase 2), Ab- schlussevaluation rd. 1,0 Mio EUR insgesamt rd. 12,1 Mio EUR Für die übrigen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Lebendige Zentren – Porz Mitte“ enthaltenen Teilmaßnahmen Parkanlage Glashüttenstraße Büro für Vernetzung und Aktivierung (Phase 1) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm prozessbegleitende Evaluation konnten bereits Fördermittel zum Stadtentwicklungsprogramm 2023 auf Grundlage der bis zum 31.12.2023 gültigen Städtebauförderrichtlinie in Höhe von 4,9 Mio EUR eingeworben werden. Das Projekt „Parkanlage Glashüttenstraße“ hat dabei zusätzlich Fördermittel aus dem Aufruf des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Wohnviertel im Wandel“ erhalten. Durch die kombinierte Städtebau-/EFRE-Förderung konnte für diese Teilmaßnahme eine Er- höhung des Fördersatzes von 70 % auf insgesamt 84% der förderfähigen Kosten erreicht wer- den. Die Projekte befinden sich in der Umsetzung. 3 2. Förderprogramm Starke Veedel – Starkes Köln: Sozialraum Ostheim-Neubrück mit der (letzten) Teilmaßnahme voraussichtliches Fördervolumen bis 2026 Neubau der Jugendeinrichtung “Am Wunschtor (Gernsheimer Straße)“ rd. 1,3 Mio EUR Mit Bewilligung und Umsetzung dieser Teilmaßnahme ist der Sozialraum Ostheim - Neu- brück aus dem Förderprogramm SVSK ausfinanziert, d.h. alle vorgesehenen Fördermittel wurden abschließend beantragt und bewilligt. Perspektiven Derzeit wird die Entwicklung neuer Fördergebiete auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie mit den Fachämtern erarbeitet. Sonderaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung Die Sonderaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung wurden stark reduziert und ha- ben sich im Jahr 2024 auf den Aufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur „Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städte- baus“ beschränkt. Mit dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus fördert der Bund seit 2014 investive und konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbar- keit, mit hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie mit hohem Innovationspotenzial. Am 23. Mai 2024 feierte das Grundgesetz Geburtstag. Der diesjährige Projektaufruf wurde da- her insbesondere an solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern Es konnten für diesen Aufruf keine geeigneten Projekte gemeldet werden. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2364/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.08.2024
- Erstellt
- 31.07.2024 14:37