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2364/2024

Informationen zum Städtebauförderprogramm NRW 2025

Mitteilung Ausschuss 21.08.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 18.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6524 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/150/4 
 
Vorlagen-Nummer 21.08.2024 
 2364/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
 
Informationen zum Städtebauförderprogramm NRW 2025 
Reguläre Städtebauförderung 
Im Zuge der jährlichen Berichterstattung zur Einwerbung von Städtebaufördermitteln und auf 
Grundlage der letzten Mitteilung zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2024 (Session – Vor-
lage 2686/2023) erfolgt nachfolgend die Mitteilung zu den Einplanungen zum STEP 2025. 
 
Die Veröffentlichung des entsprechenden Programmaufrufs des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) ist 
zeitnah angekündigt. Die Förderanträge werden zum 30.09.2024 gestellt. 
 
Mit diesem Programmaufruf ist die Anwendung der seit dem 01.01.2024 neu gefassten „Richt-
linie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im 
Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023)“ verbunden. 
 
Neben erweiterten oder neuen Förderangeboten sind vor allem Änderungen im formalen Ver-
fahren zu verzeichnen, im Schwerpunkt: 
 
1. Neue Fördergebiete sollen in Komplexität und Umfang reduziert werden und werden sich 
daher nur noch über eine Laufzeit von maximal 10 Jahren erstrecken.  
 
2. Zum Erstantrag gibt die Kommune an, welche messbaren Ziele sie im Fördergebiet ver-
folgt. Die Ziele der Förderung werden verbindlich festgelegt und sind Gegenstand der Ver-
wendungsnachweisprüfung. Bei einer Zielerreichungsquote unter 85 % wird seitens des 
Fördergebers ein Teilwiderruf der Zuwendung entsprechend dem Grad der Unterschrei-
tung in Bezug auf die Gesamtabrechnung geprüft.  
 
3. Für das gesamte Fördergebiet wird im dritten Jahr nach Erstbewilligung eine Förderober-
grenze als Höhe der maximal zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. Perspektivische 
Baupreisentwicklungen werden dabei durch einen vom Fördergeber festgelegten Index 
berücksichtigt, der auf der Preisentwicklung der vergangenen 5 Jahre basiert. 
 
4. Treten Mehrkosten auf, muss die Kommune zur Einhaltung der Förderobergrenze prüfen, 
ob der Umfang anderer Teilmaßnahmen (räumlich) reduziert oder Ausbaustandards ver-
ändert werden können.  
 
5. Die Bewilligung der Fördergelder erfolgt jährlich in Form von Finanzierungsabschnitten, 
die sich am Bedarf orientieren.

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6. Die Finanzierungsabschnitte können bedarfsorientiert nur innerhalb von 5 Jahren nach 
Erstbewilligung zur Auszahlung beantragt werden. Für investive (bauliche) Teilmaßnah-
men ist dabei die Beantragung erst mit Abschluss der Leistungsphase 6 möglich.  
 
7. Die Bewilligung von Finanzierungsabschnitten ist zudem nur aussichtsreich, wenn die be-
reits zugewiesenen Fördergelder des Vorjahres innerhalb von 18 Monaten nach Zuteilung 
verausgabt wurden (Vermeidung von Ausgaberesten). 
 
8. Ab dem 6. Bewilligungsjahr ist die Beantragung von Finanzierungsabschnitten ausge-
schlossen. Ab diesem Zeitpunkt liegt der Focus ausschließlich in der Umsetzung der Teil-
maßnahmen. Bis dahin nicht abrufbare Fördermittel verfallen (s. Ziffer 7). 
 
9. Für bereits anerkannte und in der Förderung befindliche Gesamtmaßnahmen gelten Über-
gangsregelungen.  
 
 
Durch die neue Förderrichtlinie erhalten Städte und Gemeinden mehr Flexibilität, aber auch 
mehr Steuerungsverantwortung.  
 
Überleitung beschlossener Förderprogramme: 
 
Zum Städtebauförderprogramm 2025 werden bereits beschlossene Förderprogramme in die 
neue Fördersystematik übergeleitet: 
 
1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Lebendige Zentren – Porz Mitte“ 
 
mit den anstehenden Teilmaßnahmen  voraussichtliches Fördervolumen bis 2028 
 
Umgestaltung Rheinboulevard Porz und Freiraum-
planerischer Wettbewerb 
rd. 4,1 Mio EUR 
Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard 
Neue Mitte Porz 
rd. 3,0 Mio EUR 
Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße rd. 4,0 Mio EUR 
Büros für Vernetzung und Aktivierung (Phase 2), Ab-
schlussevaluation rd. 1,0 Mio EUR 
insgesamt  rd. 12,1 Mio EUR 
 
 
Für die übrigen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Lebendige Zentren – Porz Mitte“ 
enthaltenen Teilmaßnahmen 
 
 Parkanlage Glashüttenstraße 
 Büro für Vernetzung und Aktivierung (Phase 1) 
 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
 prozessbegleitende Evaluation 
 
konnten bereits Fördermittel zum Stadtentwicklungsprogramm 2023 auf Grundlage der bis 
zum 31.12.2023 gültigen Städtebauförderrichtlinie in Höhe von 4,9 Mio EUR eingeworben 
werden. 
 
Das Projekt „Parkanlage Glashüttenstraße“ hat dabei zusätzlich Fördermittel aus dem Aufruf 
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Wohnviertel im Wandel“ erhalten. 
Durch die kombinierte Städtebau-/EFRE-Förderung konnte für diese Teilmaßnahme eine Er-
höhung des Fördersatzes von 70 % auf insgesamt 84% der förderfähigen Kosten erreicht wer-
den. 
 
Die Projekte befinden sich in der Umsetzung.

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2. Förderprogramm Starke Veedel – Starkes Köln: Sozialraum Ostheim-Neubrück 
 
mit der (letzten) Teilmaßnahme  voraussichtliches Fördervolumen bis 2026 
 
Neubau der Jugendeinrichtung  
“Am Wunschtor (Gernsheimer Straße)“ 
 
rd. 1,3 Mio EUR 
 
 
 
Mit Bewilligung und Umsetzung dieser Teilmaßnahme ist der Sozialraum Ostheim - Neu-
brück aus dem Förderprogramm SVSK ausfinanziert, d.h. alle vorgesehenen Fördermittel 
wurden abschließend beantragt und bewilligt. 
 
 
Perspektiven 
 
Derzeit wird die Entwicklung neuer Fördergebiete auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie mit 
den Fachämtern erarbeitet. 
 
Sonderaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung 
 
Die Sonderaufrufe aus dem Bereich der Städtebauförderung wurden stark reduziert und ha-
ben sich im Jahr 2024 auf den Aufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung 
und Bauwesen (BMWSB) zur „Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städte-
baus“ beschränkt.  
 
Mit dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus fördert der Bund seit 2014 investive 
und konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbar-
keit, mit hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie mit 
hohem Innovationspotenzial. 
 
Am 23. Mai 2024 feierte das Grundgesetz Geburtstag. Der diesjährige Projektaufruf wurde da-
her insbesondere an solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland 
erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern 
 
Es konnten für diesen Aufruf keine geeigneten Projekte gemeldet werden. 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2364/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.08.2024
Erstellt
31.07.2024 14:37