Mandari Insight

AN/1708/2023

Änderungsantrag zur Vorlage 2184/2023 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar

Gem. Änderungsantrag (Linke) 25.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.09.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

· application/pdf

Ansehen

Auszug aus der Sitzung vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 21.09.2023

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

6584 Zeichen

Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln  
Karina Syndicus – GUT Köln 
Ngoc Gabriel -KLIMA FREUNDE 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses für Klima, Umwelt 
und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.09.2023 
 
AN/1708/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 
Sportausschuss 28.09.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 2184/2023 Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanverfahrens 
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
Sehr geehrte Frau Abé,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die LINKE Fraktion im Rat der Stadt Kö ln bittet Sie, folgenden Antrag auf die  
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am  
21.09.2023 zu setzen  
 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt  
1. beauftragt die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer eine kurzfristige 
Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar an der „Rather 
Burg“ in Form eines Kunstrasenplatzes zu erreichen.  
 
2. beauftragt die Verwaltung mit dem Grundstückeigentümer in Verhandlungen 
zu treten, um zu erreichen, dass sowohl der RSV Rath/Heum ar als auch die

- 2 - 
 
beiden Tennisvereine (TC Rath, TC Königsforst Grün -Weiß) mit ihren Sportan-
lagen auf Dauer am jetzigen Standort bleiben können. Hier wäre es denkbar, 
dass die Stadt als Zwischenpächter auftritt oder versucht, das Grundstück zu 
erwerben. 
 
3. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, 
wie die Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück auf Dauer unbebaut erhal-
ten bleiben können.  
 
4. beauftragt die Verwaltung ein Gesamtkonzept für die in Anlage 2 der Vorlage 
genannten Fläche zu entwickeln. Darin muss mindestens die Fläche zwischen 
Rather See, Am Lusthaus, Ortsrand Rath und Rösrather Straße unbebaut er-
halten bleiben und ökologisch aufgewertet werden (z.B. Biologische Land-
wirtschaft, Waldpflanzung).  
 
5. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan 
für den Bereich südlich der Rösrather Straße mit der Bezeichnung „Auf der 
Senge“ mit dem Arbeitstitel: „Rath - Sport und Schule“ in Köln -Rath/Heumar 
aufzustellen mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzung en für die Er-
richtung von Schulnutzungen und potenziellen zukünftigen Sportnutzungen 
und der Sicherung von Grün - und Freiräumen zu schaffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Sportplätze am jetzigen Standort  
Die Erstellung eines Bebauungsplans für die im Ursprungsantrag genannte Fläche ist 
überflüssig. Das zentrale Argument, man brauche die Wohnbebauung, um die Er-
richtung von Sportplätzen auf den Feldern quer zu finanzieren, entfällt. Denn der 
RSV Rath-Heumar bekommt laut Presseberichten einen Kunstrasenplatz im Zent-
rum von Rath. Die Vereine RSV Rath/Heumar, TC Rath und TC Königsforst Grün -
Weiß könnten bleiben, wo sie sind. Zumindest erstmal für 10 Jahre. Ein Umzug der 
Sportanlagen auf die Felder ist nicht mehr notwendig, da sich die rechtlichen Vorga-
ben zur Ertüchtigung d er bisherigen Flächen zwischenzeitlich geändert haben.

- 3 - 
 
Eine Verlagerung wäre nur dann notwendig, wenn der bisherige Eigentümer weiter-
hin aus Vermarktungsinteresse nicht bereit wäre, den Sportvereinen einen langfristi-
gen Pachtvertrag an alter Stelle anzubi eten oder das Gelände der Stadt Köln zu ver-
kaufen. 
Wie alle anderen Sportvereine sollten aber auch die Rather Vereine auf städtischen 
Grund zu Hause sein. Daher sollte die Stadtverwaltung auch in Verhandlungen mit 
dem Eigentümer gehen, um das Grundstück an  der Rather Burg zu kaufen. 
Es gilt nun alle Planungskapazitäten zu bündeln, um zu erreichen, dass die Vereine 
dauerhaft an ihrem jetzigen Standort bleiben können. Ansonsten – wenn es beim In-
terim bliebe - fördert die Stadt Köln einen Kunstrasenplatz, der nach längstens 8 Jah-
ren wieder vernichtet wird – vorausgesetzt ein neuer Platz wäre in 2 Jahren gebaut.  
Eine Verlagerung aus Vermarktungs - und Profitinteressen des Eigentümers ist nicht 
im Einklang zu bringen mit dem Wohl der Allgemeinheit.  
 
Klimaschutz u nd Gesundheit für ganz Köln  
Eine Wohnbebauung der Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück versiegelt und 
vernichtet wertvolle Flächen, die Kölnerinnen und Kölner für die Bewältigung des Kli-
mawandels dringend benötigen. Eine Bebauung der Felder würde eine wertvolle 
Kaltluftschneide für Köln stark beeinträchtigen, Versickerungsfläche reduzieren, 
Landschaftsschutz missachten, gefährdete Tiere aus ihrem Lebensraum vertreiben 
und Naherholung einschränken.  
Im Sinne des Klima- und Umweltschutzes ist es vielmehr sinnvoll, die Flächen unbe-
baut zu erhalten und ökologisch aufzuwerten. Dies dient der gesamten Bevölkerung 
der Stadt Köln. Offene Grünflächen, die eine Verbindung zum Königsforst und damit 
ins Bergische Land haben, belüften insbesondere in den heißen Somme rmonaten 
die rechtsrheinischen Stadtteile und die Innenstadt. Jedes Zehntelgrad, welches das 
Thermometer in den kommenden Hitzesommern fällt, ist gut für die Gesundheit und 
das Wohlbefinden der gesamten Kölner Bevölkerung. Dazu tragen die unbebauten 
Felder bei.  
Daher lohnt es sich auf Wohnbebauung zu verzichten. Selbst bei konsequenter Um-
setzung des kooperativen Baulandmodells wird diese nicht dazu beitragen, das Ziel 
der Kölner Wohnungspolitik zu erreichen, das Angebot an preiswertem Wohnraum 
zu steigern.  
Die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel hat sich im Rahmen der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruch-

- 4 - 
 
nahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu ver-
ringern. (Derzeit liegt die tägliche Umwidmung von unbebautem Boden in Sied-
lungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bei circa 56 Hektar am Tag).  
Wenn wir im Sinne der Flächensparsamkeit entscheiden, muss jeder Quadratmeter 
genauesten auf die Notwendigkeit der Versiegelung  geprüft und möglichst in glei-
chem Umfang an anderer Stelle entsiegelt werden. Neben dem dringend benötig-
ten, bezahlbaren Wohnraum braucht es auch kostenlosen Lebens - und Erholungs-
raum.  
 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer  
DIE LINKE. 
 
gez. 
Karina Syndicus 
Einzelmandatsträgerin Rat  
GUT Köln 
gez. 
Uschi Röhrig 
Umweltpolitische Sprecherin  
DIE LINKE 
 
gez. 
Caroline Michel 
Mitglied des Ausschusses  
GUT Köln 
gez. 
Ngoc Gabriel –  
Einzelmandatsträgerin Rat  
KLIMA FREUNDE

Auszug aus der Sitzung vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 21.09.2023

745 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 25.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 21.09.2023  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
 
4.1.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens   
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
2184/2023 
  ÄA zu TOP 4.1.4 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplan-
verfahrens  
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (2184/2023) 
AN/1708/2023 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit – ohne Votum – 
in die nachfolgenden Gremien.

Beratungsverlauf (3)

21.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
28.09.2023 Sportausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1708/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
25.09.2023
Erstellt
21.09.2023 11:28