AN/1708/2023
Änderungsantrag zur Vorlage 2184/2023 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
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Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Karina Syndicus – GUT Köln Ngoc Gabriel -KLIMA FREUNDE An die Vorsitzende des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.09.2023 AN/1708/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Sportausschuss 28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Änderungsantrag zur Vorlage 2184/2023 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die LINKE Fraktion im Rat der Stadt Kö ln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün am 21.09.2023 zu setzen Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt 1. beauftragt die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer eine kurzfristige Ertüchtigung des heutigen Sportplatzes des RSV Rath/Heumar an der „Rather Burg“ in Form eines Kunstrasenplatzes zu erreichen. 2. beauftragt die Verwaltung mit dem Grundstückeigentümer in Verhandlungen zu treten, um zu erreichen, dass sowohl der RSV Rath/Heum ar als auch die - 2 - beiden Tennisvereine (TC Rath, TC Königsforst Grün -Weiß) mit ihren Sportan- lagen auf Dauer am jetzigen Standort bleiben können. Hier wäre es denkbar, dass die Stadt als Zwischenpächter auftritt oder versucht, das Grundstück zu erwerben. 3. beauftragt die Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde abzustimmen, wie die Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück auf Dauer unbebaut erhal- ten bleiben können. 4. beauftragt die Verwaltung ein Gesamtkonzept für die in Anlage 2 der Vorlage genannten Fläche zu entwickeln. Darin muss mindestens die Fläche zwischen Rather See, Am Lusthaus, Ortsrand Rath und Rösrather Straße unbebaut er- halten bleiben und ökologisch aufgewertet werden (z.B. Biologische Land- wirtschaft, Waldpflanzung). 5. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich südlich der Rösrather Straße mit der Bezeichnung „Auf der Senge“ mit dem Arbeitstitel: „Rath - Sport und Schule“ in Köln -Rath/Heumar aufzustellen mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzung en für die Er- richtung von Schulnutzungen und potenziellen zukünftigen Sportnutzungen und der Sicherung von Grün - und Freiräumen zu schaffen. Begründung: Sportplätze am jetzigen Standort Die Erstellung eines Bebauungsplans für die im Ursprungsantrag genannte Fläche ist überflüssig. Das zentrale Argument, man brauche die Wohnbebauung, um die Er- richtung von Sportplätzen auf den Feldern quer zu finanzieren, entfällt. Denn der RSV Rath-Heumar bekommt laut Presseberichten einen Kunstrasenplatz im Zent- rum von Rath. Die Vereine RSV Rath/Heumar, TC Rath und TC Königsforst Grün - Weiß könnten bleiben, wo sie sind. Zumindest erstmal für 10 Jahre. Ein Umzug der Sportanlagen auf die Felder ist nicht mehr notwendig, da sich die rechtlichen Vorga- ben zur Ertüchtigung d er bisherigen Flächen zwischenzeitlich geändert haben. - 3 - Eine Verlagerung wäre nur dann notwendig, wenn der bisherige Eigentümer weiter- hin aus Vermarktungsinteresse nicht bereit wäre, den Sportvereinen einen langfristi- gen Pachtvertrag an alter Stelle anzubi eten oder das Gelände der Stadt Köln zu ver- kaufen. Wie alle anderen Sportvereine sollten aber auch die Rather Vereine auf städtischen Grund zu Hause sein. Daher sollte die Stadtverwaltung auch in Verhandlungen mit dem Eigentümer gehen, um das Grundstück an der Rather Burg zu kaufen. Es gilt nun alle Planungskapazitäten zu bündeln, um zu erreichen, dass die Vereine dauerhaft an ihrem jetzigen Standort bleiben können. Ansonsten – wenn es beim In- terim bliebe - fördert die Stadt Köln einen Kunstrasenplatz, der nach längstens 8 Jah- ren wieder vernichtet wird – vorausgesetzt ein neuer Platz wäre in 2 Jahren gebaut. Eine Verlagerung aus Vermarktungs - und Profitinteressen des Eigentümers ist nicht im Einklang zu bringen mit dem Wohl der Allgemeinheit. Klimaschutz u nd Gesundheit für ganz Köln Eine Wohnbebauung der Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück versiegelt und vernichtet wertvolle Flächen, die Kölnerinnen und Kölner für die Bewältigung des Kli- mawandels dringend benötigen. Eine Bebauung der Felder würde eine wertvolle Kaltluftschneide für Köln stark beeinträchtigen, Versickerungsfläche reduzieren, Landschaftsschutz missachten, gefährdete Tiere aus ihrem Lebensraum vertreiben und Naherholung einschränken. Im Sinne des Klima- und Umweltschutzes ist es vielmehr sinnvoll, die Flächen unbe- baut zu erhalten und ökologisch aufzuwerten. Dies dient der gesamten Bevölkerung der Stadt Köln. Offene Grünflächen, die eine Verbindung zum Königsforst und damit ins Bergische Land haben, belüften insbesondere in den heißen Somme rmonaten die rechtsrheinischen Stadtteile und die Innenstadt. Jedes Zehntelgrad, welches das Thermometer in den kommenden Hitzesommern fällt, ist gut für die Gesundheit und das Wohlbefinden der gesamten Kölner Bevölkerung. Dazu tragen die unbebauten Felder bei. Daher lohnt es sich auf Wohnbebauung zu verzichten. Selbst bei konsequenter Um- setzung des kooperativen Baulandmodells wird diese nicht dazu beitragen, das Ziel der Kölner Wohnungspolitik zu erreichen, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel hat sich im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruch- - 4 - nahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu ver- ringern. (Derzeit liegt die tägliche Umwidmung von unbebautem Boden in Sied- lungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bei circa 56 Hektar am Tag). Wenn wir im Sinne der Flächensparsamkeit entscheiden, muss jeder Quadratmeter genauesten auf die Notwendigkeit der Versiegelung geprüft und möglichst in glei- chem Umfang an anderer Stelle entsiegelt werden. Neben dem dringend benötig- ten, bezahlbaren Wohnraum braucht es auch kostenlosen Lebens - und Erholungs- raum. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE. gez. Karina Syndicus Einzelmandatsträgerin Rat GUT Köln gez. Uschi Röhrig Umweltpolitische Sprecherin DIE LINKE gez. Caroline Michel Mitglied des Ausschusses GUT Köln gez. Ngoc Gabriel – Einzelmandatsträgerin Rat KLIMA FREUNDE
Auszug aus der Sitzung vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 21.09.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 21.09.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 2184/2023 ÄA zu TOP 4.1.4 - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplan- verfahrens Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (2184/2023) AN/1708/2023 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit – ohne Votum – in die nachfolgenden Gremien.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1708/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 25.09.2023
- Erstellt
- 21.09.2023 11:28