E-Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3134/2021 vom 01.09.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3134/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 E-Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen hier: Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 06.09.2021, TOP 7.2.5 1. „Gibt es in den Nutzungs-Bestimmungen der Verleiher Vorgaben zur Abstellung, die sich straf- rechtlich einfordern lassen? 2. Ist es für die Zukunft vorgesehen, im Stadtgebiet Stellflächen zu definieren, wo eine Einsamm- lung erleichtert würde? 3. Einige Städte erwägen ein Verbot der E-Scooter, inwieweit hat die Stadt Köln dazu eine Dis- kussion geführt? 4. Gibt es Verhandlungen zwischen den Verleih-Firmen und der Verwaltung über das künftige Erscheinungsbild der E-Scooter Nutzung? 5. Wer ist im Falle zuständig, wenn es um das Aufräumen bzw. Abtransportieren geht?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1.: Die Abstellung durch Kunden regelt die Straßenverkehrsordnung. Hiernach sind E-Scooter beim Ab- stellen den Fahrrädern gleichgestellt. Eine Behinderung des fließenden Verkehrs darf nicht auftreten. Verstöße im Rahmen der StVO können durch den Verkehrsdienst geahndet werden. Zu Frage 2.: Die Verwaltung hat zunächst in der Innenstadt erste ausgewiesene Flächen für E-Scooter eingerich- tet. Mit den gewonnenen Erfahrungen werden zukünftig bedarfsgerecht weitere Parkplätze ausgewie- sen. Dies erfolgt dann perspektivisch auch in den Stadtbezirken außerhalb der Innenstadt. Zu Frage 3.: Die wenigsten Städte diskutieren ein komplettes Verbot der E-Scooter. Verleihsysteme sind ein wich- tiger Bestandteil städtischer Mobilität und werden täglich von einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bür- gern genutzt. Diese Mobilitätsformen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und besonders der E-Scooter-Markt ist einer großen Dynamik unterworfen. Die Aufgabe der Stadt Köln ist es, diesen dynamischen Prozess zum einen fachlich und planerisch zu begleiten und vor allem durch zukunfts- fähige Entscheidungen aktiv zu gestalten. 2 Zu Frage 4.: Die Verwaltung hat zu jedem Anbieter einen direkten Ansprechpartner. Es finden regelmäßig Netz- werkpartnertreffen zwischen Verwaltung, Polizei und Anbieter statt. Darüber hinaus erfolgt seit Ende Juli ein wöchentlicher Abstimmungstermin mit allen in Köln tätigen Anbietern, um die neuen Vorgaben zu diskutieren und abzustimmen. Erste Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. So wurden beispielsweise die Abstellverbotszonen erweitert und auf jedem E-Scooter steht mittlerweile eine Kon- taktmöglichkeit zum direkten Melden von falsch abgestellten E-Scootern. Zu Frage 5.: Sowohl die Bergung aus dem Rhein, als auch die Umstellung und Neuverteilung von E-Scootern ob- liegt dem operativen Geschäft der Anbieter.
Beratungsverlauf
-
06.09.2021
TOP 7.2.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz