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3134/2021

E-Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.2.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3134/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
 
E-Scooter und deren Abstellung auf öffentlichen Flächen 
hier: Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim am 06.09.2021, TOP 7.2.5 
1. „Gibt es in den Nutzungs-Bestimmungen der Verleiher Vorgaben zur Abstellung, die sich straf-
rechtlich einfordern lassen? 
 
2. Ist es für die Zukunft vorgesehen, im Stadtgebiet Stellflächen zu definieren, wo eine Einsamm-
lung erleichtert würde? 
 
3. Einige Städte erwägen ein Verbot der E-Scooter, inwieweit hat die Stadt Köln dazu eine Dis-
kussion geführt? 
 
4. Gibt es Verhandlungen zwischen den Verleih-Firmen und der Verwaltung über das künftige 
Erscheinungsbild der E-Scooter Nutzung? 
 
5. Wer ist im Falle zuständig, wenn es um das Aufräumen bzw. Abtransportieren geht?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1.: 
Die Abstellung durch Kunden regelt die Straßenverkehrsordnung. Hiernach sind E-Scooter beim Ab-
stellen den Fahrrädern gleichgestellt. Eine Behinderung des fließenden Verkehrs darf nicht auftreten. 
Verstöße im Rahmen der StVO können durch den Verkehrsdienst geahndet werden. 
 
 
Zu Frage 2.: 
Die Verwaltung hat zunächst in der Innenstadt erste ausgewiesene Flächen für E-Scooter eingerich-
tet. Mit den gewonnenen Erfahrungen werden zukünftig bedarfsgerecht weitere Parkplätze ausgewie-
sen. Dies erfolgt dann perspektivisch auch in den Stadtbezirken außerhalb der Innenstadt. 
 
 
Zu Frage 3.: 
Die wenigsten Städte diskutieren ein komplettes Verbot der E-Scooter. Verleihsysteme sind ein wich-
tiger Bestandteil städtischer Mobilität und werden täglich von einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bür-
gern genutzt. Diese Mobilitätsformen erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und besonders 
der E-Scooter-Markt ist einer großen Dynamik unterworfen. Die Aufgabe der Stadt Köln ist es, diesen 
dynamischen Prozess zum einen fachlich und planerisch zu begleiten und vor allem durch zukunfts-
fähige Entscheidungen aktiv zu gestalten.

2 
 
Zu Frage 4.:  
Die Verwaltung hat zu jedem Anbieter einen direkten Ansprechpartner. Es finden regelmäßig Netz-
werkpartnertreffen zwischen Verwaltung, Polizei und Anbieter statt. Darüber hinaus erfolgt seit Ende 
Juli ein wöchentlicher Abstimmungstermin mit allen in Köln tätigen Anbietern, um die neuen Vorgaben 
zu diskutieren und abzustimmen. Erste Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. So wurden 
beispielsweise die Abstellverbotszonen erweitert und auf jedem E-Scooter steht mittlerweile eine Kon-
taktmöglichkeit zum direkten Melden von falsch abgestellten E-Scootern. 
 
 
Zu Frage 5.:  
Sowohl die Bergung aus dem Rhein, als auch die Umstellung und Neuverteilung von E-Scootern ob-
liegt dem operativen Geschäft der Anbieter.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3134/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2021
Erstellt
30.08.2021 13:08