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0666/2023

Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt (0471/2022) - Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.03.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2196 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer 14.03.2023 
 0666/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
 
Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den 
Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt (0471/2022) - 
Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023 wurden zu der Beschluss-
vorlage „Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den 
Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt" (0471/2022) in Verbin-
dung mit der Vorlage (4206/2022) folgende Nachfrage gestellt:  
 
1. SB Frenzel (SPD) fragt bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 1.4 (Beantwortung 
einer Anfrage, Vorlage 4296/2022), ob im Falle der Realisierung eines Ost-West-
Achsen-Tunnels die Verschlusseinrichtungen ebenfalls so erforderlich sind und er 
möchte des Weiteren wissen, ob eine Realisierung Auswirkungen auf die Förderfähig-
keit und Fördergelder hätte. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
 
Die stationären Verschlusseinrichtungen von 2 Rampenbauwerken (Mindener Str., 1. Bau-
bauabschnitt, und Frankfurter Str., 2. Bauabschnitt) befinden sich auf dem Streckenverlauf der 
Linie 1. Die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 
und die stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz können unabhängig 
voneinander geplant und umgesetzt werden.  
 
Die Variantenentscheidung für die Innenstadt (Tunnel oder Oberflächenlösung) beeinflusst 
nicht die Umsetzung der Hochwasserschotts. Bei den Vorüberlegungen für die Tunnelvariante 
ist im Rampenbereich am Heumarkt der mögliche Einbau einer Verschlusseinrichtung für den 
Hochwasserschutz berücksichtigt. Im Zuge der weiteren Planung des Tunnels ist ggf. diese 
Verschlusseinrichtung weitergehend zu untersuchen.  
 
Aktuell wird geprüft, ob der Neubau der stationären Verschlusseinrichtungen für den Hoch-
wasserschutz von Stadtbahnanlagen grundsätzlich förderfähig ist.  
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0666/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.03.2023
Erstellt
22.02.2023 15:17