Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt (0471/2022) - Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0666/2023 vom 14.03.2023
Stand: Am 16.03.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 14.03.2023 0666/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt (0471/2022) - Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023 In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2023 wurden zu der Beschluss- vorlage „Baubeschluss für den Neubau von vier stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz von Stadtbahnanlagen in der Kölner Innenstadt" (0471/2022) in Verbin- dung mit der Vorlage (4206/2022) folgende Nachfrage gestellt: 1. SB Frenzel (SPD) fragt bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 1.4 (Beantwortung einer Anfrage, Vorlage 4296/2022), ob im Falle der Realisierung eines Ost-West- Achsen-Tunnels die Verschlusseinrichtungen ebenfalls so erforderlich sind und er möchte des Weiteren wissen, ob eine Realisierung Auswirkungen auf die Förderfähig- keit und Fördergelder hätte. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Die stationären Verschlusseinrichtungen von 2 Rampenbauwerken (Mindener Str., 1. Bau- bauabschnitt, und Frankfurter Str., 2. Bauabschnitt) befinden sich auf dem Streckenverlauf der Linie 1. Die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 und die stationären Verschlusseinrichtungen für den Hochwasserschutz können unabhängig voneinander geplant und umgesetzt werden. Die Variantenentscheidung für die Innenstadt (Tunnel oder Oberflächenlösung) beeinflusst nicht die Umsetzung der Hochwasserschotts. Bei den Vorüberlegungen für die Tunnelvariante ist im Rampenbereich am Heumarkt der mögliche Einbau einer Verschlusseinrichtung für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Im Zuge der weiteren Planung des Tunnels ist ggf. diese Verschlusseinrichtung weitergehend zu untersuchen. Aktuell wird geprüft, ob der Neubau der stationären Verschlusseinrichtungen für den Hoch- wasserschutz von Stadtbahnanlagen grundsätzlich förderfähig ist. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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16.03.2023
TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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