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AN/0783/2019

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herrn Schuster (DEINE FREUNDE): Abstufung der Venloer Straße

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 11.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 17.06.2019, TOP 8.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Sachstandsbericht BV

2011 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0783/2019 
 Stand: 13.04.2022 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herrn Schuster (DEINE FREUNDE): 
Abstufung der Venloer Straße 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte für die Abstufung der Venloer Straße im Bereich 
zwischen der Inneren Kanalstraße und der Äußeren Kanalstraße von einer Bundesstraße zu einer 
Gemeindestraße bei der Bezirksregierung Köln gem. Straßen- und Wegegesetz NRW zu beantragen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hatte im Jahr 2020 eine verkehrliche Neubewertung der Venloer Straße (B 59) vorge-
nommen und für den Abschnitt vom Hohenzollernring (Knoten B 59/B 9) bis zur Militärringstraße 
(Knoten B 59/L 34) eine Änderung der Verkehrsbedeutung festgestellt. Diese Verkehrsbedeutungs-
änderung wurde gegenüber der Bezirksregierung Köln Ende des Jahres 2020 angezeigt (vgl. Beant-
wortung einer mündl. Anfrage mit der Vorlagen-Nr. 1882/2020). Nach einer Klärung des Sachverhalts 
durch die Bezirksregierung Köln wurde dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
als zuständige Straßenaufsichtsbehörde Endes des Jahres 2021 die überarbeitete Verkehrsbedeu-
tungsänderungsanzeige vorgelegt. 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilte der Verwaltung mit Schreiben vom 04.03.2022 mit, dass 
die Teilstrecke der B 59 zwischen dem Hohenzollernring und der Militärringstraße zu einer Gemein-
destraße in der Baulast der Stadt Köln abgestuft werden soll. Der Abschnitt der B 59 zwischen der 
Militärringstraße und der Autobahnanschlussstelle Bocklemünd soll künftig als Landesstraße 34 in der 
Straßenbaulast des Landes NRW geführt werden. Die Verwaltung hat gegenüber dem Landesbetrieb 
Straßenbau NRW bereits das Einvernehmen mit den vorgesehenen Klassifizierungsänderungen er-
klärt. 
Die Verwaltung sieht den BV-Beschluss damit als erledigt an.

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

2119 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0783/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger von 
DEINE FREUNDE: Abstufung der Venloer Straße 
Abstufung der Venloer Straße  
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger von DEINE 
FREUNDE stellen für die Bezirksvertretungssitzung am 17. Juni 2019 den folgenden 
Antrag: 
 
Beschluss 
Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte für die Abstufung der 
Venloer Straße im Bereich zwischen der Inneren Kanalstraße und der Äußeren 
Kanalstraße von einer Bundesstraße zu einer Gemeindestraße bei der 
Bezirksregierung Köln gem. Straßen- und Wegegesetz NRW zu beantragen.  
 
Begründung 
Die Venloer Straße besitzt im genannten Bereich den Charakter einer bezirklichen 
Hauptstraße ohne überörtliche Verkehrsbedeutung. Diese überregionale 
Verkehrsfunktion wird durch die parallele Autobahn A 57 übernommen. Für die 
Mobilität im Bezirk hingegen ist die Venloer Straße von besonderer Bedeutung, und 
sollte in dieser Hinsicht auch entwickelt werden können. 
Weiterhin ist die Gemeinde bereits jetzt schon Träger der Straßenbaulast. Trotzdem 
werden alle zukünftigen Planungen durch die aktuelle Einstufung als Bundesstraße

- 2 - 
stark eingeschränkt. Auf Bundesstraßen ist z.B. die Einrichtung einer Fahrradstraße 
oder einer Einbahnstraße nicht möglich. Eine Abstufung zur Gemeindestraße ist 
daher Voraussetzung aller zukünftigen Planungen der Venloer Straße im benannten 
Bereich und als Vorleistung dringend geboten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin                                                                   Harald Schuster 
Fraktionsvorsitzende                                     
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                  DEINE FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße
  • Militärringstraße
  • Hohenzollernring
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0783/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
11.06.2019
Erstellt
04.06.2019 11:29