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4123/2018

Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung in Köln Kalk

Mitteilung BV 13.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4123/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
 
Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung in Köln Kalk 
In seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und 
Familie – beschlossen, dem Träger Pavillon e.V. die Trägerschaft für die voraussichtlich 2021 neu zu 
eröffnende Jugendeinrichtung an der Kalker Hauptstraße zu übertragen. 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel im 
Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit -, TPZ 15 – Transferaufwendungen – einzuplanen (Session 
Nr. 3220/2018). 
 
 
Im Vorfeld der Entscheidung wurden dem Jugendhilfeausschuss und der Bezirksvertretung Kalk die 
im Interessensbekundungsverfahren eingereichten Konzepte der an der Trägerschaft für die neue 
Jugendeinrichtung auf dem ehemaligen Maltesergelände in Köln Kalk interessierten Träger überge-
ben. Darüber hinaus stellten die Träger ihre Konzepte am 09.10.2018 interessierten Mitgliedern des 
Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Kalk noch einmal persönlich vor. 
 
Die Jugendverwaltung hatte die Konzepte unter Berücksichtigung verschiedener, mit dem Arbeits-
kreis nach §80 SGB VIII abgestimmter Kriterien, geprüft.  
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle Interessensbekundungen den Vorgaben entsprachen, so-
dass es keine Ausschlusskriterien gab. 
Aus diesem Grund hat die Jugendverwaltung den Aspekt der Verortung im Sozialraum besonders 
beleuchtet und vorgeschlagen, dem Pavillon e.V. die Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung zu 
übertragen. Der Träger arbeitet bereits seit seiner Gründung mobil und stationär im Stadtbezirk, ist 
dort sehr gut verortet und entsprechend vernetzt. Bestehende Netzwerke und Kooperationen können 
für die neue Einrichtung genutzt werden. 
 
Der Pavillon e.V. stellte außerdem in seinem Konzept dar, dass er die neue Jugendeinrichtung als 
„Tandemeinrichtung“ in Kombination mit der bereits bestehenden Jugendeinrichtung in der Manteuf-
felstraße führen wird.  
Hier sind deutliche Synergieeffekten durch eine Bündelung der Ressourcen beider Einrichtungen zu 
erwarten. So ist beispielsweise ein auf den jeweiligen Bedarf abgestimmter flexibler Personaleinsatz 
möglich und kann Engpässe aufgrund von Urlaubs- oder Krankheitszeiten verhindern.  
Darüber hinaus können Angebote und Öffnungszeiten beider Einrichtungen aufeinander abgestimmt 
und damit eine größere Themenvielfalt und in den Abendstunden und am Wochenende erweiterte 
Öffnungszeiten ermöglicht werden.  
 
Nach derzeitigem Sachstand werden ab der Eröffnung der neuen Jugendeinrichtung Aufwendungen 
im Umfang von voraussichtlich 210.790,71 € pro Jahr den städtischen Haushalt belasten. 
 
Die entstehenden Kosten setzen sich aus den Kosten für Miete, Objektnebenkosten, Energie- und 
Reinigungskosten, Reparatur- und Erhaltungsaufwand sowie den Personalkosten zusammen.

2

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4123/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.12.2018
Erstellt
10.12.2018 10:04