4123/2018
Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung in Köln Kalk
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 4123/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung in Köln Kalk In seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschlossen, dem Träger Pavillon e.V. die Trägerschaft für die voraussichtlich 2021 neu zu eröffnende Jugendeinrichtung an der Kalker Hauptstraße zu übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit -, TPZ 15 – Transferaufwendungen – einzuplanen (Session Nr. 3220/2018). Im Vorfeld der Entscheidung wurden dem Jugendhilfeausschuss und der Bezirksvertretung Kalk die im Interessensbekundungsverfahren eingereichten Konzepte der an der Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung auf dem ehemaligen Maltesergelände in Köln Kalk interessierten Träger überge- ben. Darüber hinaus stellten die Träger ihre Konzepte am 09.10.2018 interessierten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Kalk noch einmal persönlich vor. Die Jugendverwaltung hatte die Konzepte unter Berücksichtigung verschiedener, mit dem Arbeits- kreis nach §80 SGB VIII abgestimmter Kriterien, geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle Interessensbekundungen den Vorgaben entsprachen, so- dass es keine Ausschlusskriterien gab. Aus diesem Grund hat die Jugendverwaltung den Aspekt der Verortung im Sozialraum besonders beleuchtet und vorgeschlagen, dem Pavillon e.V. die Trägerschaft für die neue Jugendeinrichtung zu übertragen. Der Träger arbeitet bereits seit seiner Gründung mobil und stationär im Stadtbezirk, ist dort sehr gut verortet und entsprechend vernetzt. Bestehende Netzwerke und Kooperationen können für die neue Einrichtung genutzt werden. Der Pavillon e.V. stellte außerdem in seinem Konzept dar, dass er die neue Jugendeinrichtung als „Tandemeinrichtung“ in Kombination mit der bereits bestehenden Jugendeinrichtung in der Manteuf- felstraße führen wird. Hier sind deutliche Synergieeffekten durch eine Bündelung der Ressourcen beider Einrichtungen zu erwarten. So ist beispielsweise ein auf den jeweiligen Bedarf abgestimmter flexibler Personaleinsatz möglich und kann Engpässe aufgrund von Urlaubs- oder Krankheitszeiten verhindern. Darüber hinaus können Angebote und Öffnungszeiten beider Einrichtungen aufeinander abgestimmt und damit eine größere Themenvielfalt und in den Abendstunden und am Wochenende erweiterte Öffnungszeiten ermöglicht werden. Nach derzeitigem Sachstand werden ab der Eröffnung der neuen Jugendeinrichtung Aufwendungen im Umfang von voraussichtlich 210.790,71 € pro Jahr den städtischen Haushalt belasten. Die entstehenden Kosten setzen sich aus den Kosten für Miete, Objektnebenkosten, Energie- und Reinigungskosten, Reparatur- und Erhaltungsaufwand sowie den Personalkosten zusammen. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4123/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.12.2018
- Erstellt
- 10.12.2018 10:04