AN/0366/2024
Fortsetzung der Schulstraßen
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2024 AN/0366/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Fortsetzung der Schulstraßen Sehr geehrte Frau Reker, in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 informierte die Verwaltung über das anstehende Ende der vier Pilot-Schulstraßen. Um eine Fortsetzung der Schulstraßen zu ge- währleisten, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Rats am 21.03.2024 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt 1. die Schulstraßen Pilotprojekte in einen dauerhaften Zustand zu überführen. 2. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen weitere Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende gesperrt werden (Wiener Modell). Dabei ist zu prüfen, wie die Absperrung der Schulstraßen am besten umgesetzt werden kann. 3. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen Schulstraßen zu identifizieren, die dauerhaft für den MIV gesperrt und umgestaltet werden können. Handwerker*innen, Pflegedienste und städtische Versorgungsfahr- zeuge müssen Ihre Ziele weiterhin erreichen können. Anwohner*innen erhalten eine Sondergenehmigung für ihr Auto. Die Anordnung von Schulstraßen ist gemäß dem Erlass des LMUNV NRW auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Hauptstraßen ausge- schlossen. - 2 - 4. Es ist zu prüfen, ob in Schulstraßen während den Sperrungen eine Regelgeschwin- digkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. 5. Städtebauliche Konzepte sind straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzu- ziehen. 6. bei geplanten Schulneubauten Schulstraßen im Rahmen von entsprechenden städte- baulichen Konzepten im Sinne von Punkt 3 zu berücksichtigen. 7. den Personalbedarf für eine zeitnahe Einrichtung von weiteren Schulstraßen zu er- mitteln und dem Verkehrsausschuss mitzuteilen. Begründung: Durch das temporäre Sperren von Straßen zu Schulbeginn und -ende wird die Verkehrssi- cherheit auf dem Schulweg erhöht. Schulstraßen stellen die Basis für ein sicheres Schul- wegenetz dar. Mit den vier Pilot-Schulstraßen ist Köln deutschlandweit Vorreiter bei der Erprobung und Ein- richtung von Schulstraßen. Nun gilt es die Evaluierung auf weitere Schulen und Kitas zu übertragen. Rund 30 Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas) in Köln haben eine Schul- straße als Aktion/Veranstaltung durchgeführt und zahlreiche weitere ihr Interesse an einer Schulstraße bekundet. In sieben Bezirksvertretungen liegen bereits Beschlüsse zur Umset- zung von Schulstraßen vor. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 teilte die Verwaltung mit, dass die bisher gewählte straßenverkehrsrechtliche Rechtsgrundlage für die dauerhafte Einrichtung von Schulstraßen nicht geeignet ist. Ein von Kidical Mass, VCD und Deutsches Kinderhilfswerk beauftragtes Rechtsgutachten zeigt auf, dass das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht zahlreichen Möglichkeiten bieten, Schulstraßen durch verkehrsrechtliche Anordnungen für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben. (https://kinderaufsrad.org/rechtsgutachten- schulstrassen/). Eine vom Rechtsgutachten aufgezeigte Möglichkeit ist die (zeitlich be- schränkte) Teileinziehung der betroffenen Straßen. Vor Kurzem hat auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlass die Mög- lichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen aufgezeigt. Da die in Frage kommenden Straßen meistens in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen liegen, muss die Auswahl in Abstimmung mit diesen abgestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0366/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 01.03.2024 15:08