Mandari Insight

AN/0366/2024

Fortsetzung der Schulstraßen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 04.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 31.12.2025, TOP 1.12

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

4136 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2024 
 
AN/0366/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
Fortsetzung der Schulstraßen 
Sehr geehrte Frau Reker, 
in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 informierte die Verwaltung über das 
anstehende Ende der vier Pilot-Schulstraßen. Um eine Fortsetzung der Schulstraßen zu ge-
währleisten, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. 
Die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Sitzung des Rats am 21.03.2024 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt 
 
1. die Schulstraßen Pilotprojekte in einen dauerhaften Zustand zu überführen.  
 
2. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen 
weitere Schulstraßen zu identifizieren, die zu Schulbeginn und -ende gesperrt werden 
(Wiener Modell). Dabei ist zu prüfen, wie die Absperrung der Schulstraßen am besten 
umgesetzt werden kann. 
 
3. in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen und Schulen 
Schulstraßen zu identifizieren, die dauerhaft für den MIV gesperrt und umgestaltet 
werden können. Handwerker*innen, Pflegedienste und städtische Versorgungsfahr-
zeuge müssen Ihre Ziele weiterhin erreichen können. Anwohner*innen erhalten eine 
Sondergenehmigung für ihr Auto. Die Anordnung von Schulstraßen ist gemäß dem 
Erlass des LMUNV NRW auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Hauptstraßen ausge-
schlossen.

- 2 - 
 
4. Es ist zu prüfen, ob in Schulstraßen während den Sperrungen eine Regelgeschwin-
digkeit von 10 km/h eingeführt werden kann. 
 
5. Städtebauliche Konzepte sind straßen- und verkehrsrechtlichen Anordnungen vorzu-
ziehen. 
 
6. bei geplanten Schulneubauten Schulstraßen im Rahmen von entsprechenden städte-
baulichen Konzepten im Sinne von Punkt 3 zu berücksichtigen. 
 
7. den Personalbedarf für eine zeitnahe Einrichtung von weiteren Schulstraßen zu er-
mitteln und dem Verkehrsausschuss mitzuteilen. 
 
Begründung:  
 
Durch das temporäre Sperren von Straßen zu Schulbeginn und -ende wird die Verkehrssi-
cherheit auf dem Schulweg erhöht. Schulstraßen stellen die Basis für ein sicheres Schul-
wegenetz dar. 
Mit den vier Pilot-Schulstraßen ist Köln deutschlandweit Vorreiter bei der Erprobung und Ein-
richtung von Schulstraßen. Nun gilt es die Evaluierung auf weitere Schulen und Kitas zu 
übertragen. Rund 30 Bildungseinrichtungen (Schulen und Kitas) in Köln haben eine Schul-
straße als Aktion/Veranstaltung durchgeführt und zahlreiche weitere ihr Interesse an einer 
Schulstraße bekundet. In sieben Bezirksvertretungen liegen bereits Beschlüsse zur Umset-
zung von Schulstraßen vor. 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 teilte die Verwaltung mit, dass die 
bisher gewählte straßenverkehrsrechtliche Rechtsgrundlage für die dauerhafte Einrichtung 
von Schulstraßen nicht geeignet ist.  
Ein von Kidical Mass, VCD und Deutsches Kinderhilfswerk beauftragtes Rechtsgutachten 
zeigt auf, dass das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht 
zahlreichen Möglichkeiten bieten, Schulstraßen durch verkehrsrechtliche Anordnungen für 
den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben. (https://kinderaufsrad.org/rechtsgutachten-
schulstrassen/). Eine vom Rechtsgutachten aufgezeigte Möglichkeit ist die (zeitlich be-
schränkte) Teileinziehung der betroffenen Straßen. Vor Kurzem hat auch das Ministerium für 
Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Erlass die Mög-
lichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen aufgezeigt. 
Da die in Frage kommenden Straßen meistens in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen 
liegen, muss die Auswahl in Abstimmung mit diesen abgestimmt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

21.03.2024 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
31.12.2025 Verkehrsausschuss
TOP 1.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0366/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
04.03.2024
Erstellt
01.03.2024 15:08