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3099/2021

Risikozuschläge in Bauprojekten der Gebäudewirtschaft

Mitteilung Ausschuss 09.09.2021

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.12.2021, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2525 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  03.09.2021 
 3099/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.09.2021 
Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021 
 
Risikozuschläge in Bauprojekten der Gebäudewirtschaft 
In der Vergangenheit wurden in den Baubeschlüssen zu Bauprojekten, in denen die Gebäudewirt-
schaft als Bauherrin auftritt, unterschiedliche Risikozuschläge angesetzt. 
Zuletzt wurde häufig ein Risikozuschlag von 7 % oder 10 % auf die nicht-indizierten Gesamtbaukos-
ten angewendet. In Einzelfällen wurden auch projektkonkretere Risikobetrachtungen vorgenommen, 
die zu abweichenden Ergebnissen kamen.  
Grundsätzlich wird festgestellt, dass diese Risikozuschläge in der Vergangenheit in einem Großteil 
der Projekte nicht auskömmlich waren. In der Folge mussten und müssen aufwändige Kostenfort-
schreibungsbeschlüsse eingeholt werden, die Kapazitäten binden und den Baufortschritt hemmen 
können. 
Im Rahmen des gebäudewirtschaftsinternen Projektreviews konnte in einer ersten Betrachtung ermit-
telt werden, dass die Projekte im Durchschnitt einer Kostensteigerung (zwischen Kostenberechnung 
und Kostenfeststellung) von 23 % bis 27 % unterliegen.  
Auf Basis dieses Richtwerts hat die Verwaltung entschieden, künftig in allen Bauprojekten der  
Gebäudewirtschaft einen Risikozuschlag von 25 % anzusetzen.  
Der Risikozuschlag unterliegt der folgenden Berechnung: 
 
Zunächst wird ein Basiswert ermittelt: 
Kostenberechnung 
+ erwartete Kostensteigerung durch Baupreisindex (BPI) 
+ gegebenenfalls Zuschlag bei besonderen Vergabeformen (zum Beispiel General- oder  
Totalunternehmer*innen) 
= Basiswert 
 
Auf den Basiswert wird dann der einheitliche Risikozuschlag angewendet. 
Basiswert x 25 % = Risikozuschlag 
 
Die Verwaltung erhofft sich durch dieses Vorgehen eine deutlich frühere Information über den 
tatsächlichen Kostenrahmen. Gleichzeitig werden Politik und Verwaltung entlastet, da die Anzahl der 
Kostenfortschreibungsbeschlüsse reduziert wird. 
Die Festlegung des neuen Risikozuschlags ist aber nur ein erster Schritt, um die Genauigkeit der 
Kostenplanung zur erhöhen. 
Ziel der Verwaltung ist es, über das Projektreview sowie eine projektkonkrete Risikobuchhaltung  
detaillierte Risikozuschläge für die einzelnen Baumaßnahmen zu erhalten, um diese gezielter für die 
neuen Baumaßnahmen zu verwenden.  
Diese beiden Bausteine des Risikomanagements befinden sich derzeit noch in der Entwicklung. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

06.09.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
07.12.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3099/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.09.2021
Erstellt
26.08.2021 15:14