Risikozuschläge in Bauprojekten der Gebäudewirtschaft
Mitteilung Ausschuss 3099/2021 vom 09.09.2021
Stand: Am 07.12.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 03.09.2021 3099/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021 Risikozuschläge in Bauprojekten der Gebäudewirtschaft In der Vergangenheit wurden in den Baubeschlüssen zu Bauprojekten, in denen die Gebäudewirt- schaft als Bauherrin auftritt, unterschiedliche Risikozuschläge angesetzt. Zuletzt wurde häufig ein Risikozuschlag von 7 % oder 10 % auf die nicht-indizierten Gesamtbaukos- ten angewendet. In Einzelfällen wurden auch projektkonkretere Risikobetrachtungen vorgenommen, die zu abweichenden Ergebnissen kamen. Grundsätzlich wird festgestellt, dass diese Risikozuschläge in der Vergangenheit in einem Großteil der Projekte nicht auskömmlich waren. In der Folge mussten und müssen aufwändige Kostenfort- schreibungsbeschlüsse eingeholt werden, die Kapazitäten binden und den Baufortschritt hemmen können. Im Rahmen des gebäudewirtschaftsinternen Projektreviews konnte in einer ersten Betrachtung ermit- telt werden, dass die Projekte im Durchschnitt einer Kostensteigerung (zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung) von 23 % bis 27 % unterliegen. Auf Basis dieses Richtwerts hat die Verwaltung entschieden, künftig in allen Bauprojekten der Gebäudewirtschaft einen Risikozuschlag von 25 % anzusetzen. Der Risikozuschlag unterliegt der folgenden Berechnung: Zunächst wird ein Basiswert ermittelt: Kostenberechnung + erwartete Kostensteigerung durch Baupreisindex (BPI) + gegebenenfalls Zuschlag bei besonderen Vergabeformen (zum Beispiel General- oder Totalunternehmer*innen) = Basiswert Auf den Basiswert wird dann der einheitliche Risikozuschlag angewendet. Basiswert x 25 % = Risikozuschlag Die Verwaltung erhofft sich durch dieses Vorgehen eine deutlich frühere Information über den tatsächlichen Kostenrahmen. Gleichzeitig werden Politik und Verwaltung entlastet, da die Anzahl der Kostenfortschreibungsbeschlüsse reduziert wird. Die Festlegung des neuen Risikozuschlags ist aber nur ein erster Schritt, um die Genauigkeit der Kostenplanung zur erhöhen. Ziel der Verwaltung ist es, über das Projektreview sowie eine projektkonkrete Risikobuchhaltung detaillierte Risikozuschläge für die einzelnen Baumaßnahmen zu erhalten, um diese gezielter für die neuen Baumaßnahmen zu verwenden. Diese beiden Bausteine des Risikomanagements befinden sich derzeit noch in der Entwicklung. gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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06.09.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen -
07.12.2021 zuletzt
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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