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V/0836/2019

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde

Vorlagen 28.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.09.2019, TOP 5.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1235 Zeichen

Anlage A zur V/0836/2019 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110  Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
. Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund liegen nicht vor.

Beschlussvorlage

1977 Zeichen

V/0836/2019 
V/0836/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde wird gewählt 
 
Herr Michael Groß 
 
Herr Groß ist 65 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Angelmodde. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Frau Buddenbäumer ist seit 10 Jahren als stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Angelmodde tätig. 
Ihre Amtszeit endet im September 2019. Frau Buddenbäumer steht für eine weitere Amtszeit nicht 
mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
Herr Groß hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, 
das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähi gkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr  nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
29.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0836/2019 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Groß erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0836/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37