V/0836/2019
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde
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Anlage A
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Anlage A zur V/0836/2019 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein . Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund liegen nicht vor.
Beschlussvorlage
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V/0836/2019 V/0836/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde Beratungsfolge 24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde wird gewählt Herr Michael Groß Herr Groß ist 65 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Angelmodde. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Buddenbäumer ist seit 10 Jahren als stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Angelmodde tätig. Ihre Amtszeit endet im September 2019. Frau Buddenbäumer steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Groß hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähi gkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Rechts- und Ausländeramt 29.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0836/2019 Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Groß erfüllt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0836/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37