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1232/2022

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 01.06.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.09.2022, TOP 11.1

Anlage 3- Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2- Auszug aus dem BP der BV 4 20.06.2022 - Vorlage 1232_2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 4 Auszug BP 11.1 SoSi SteA 29.09.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3- Stellungnahme der Verwaltung

3470 Zeichen

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 
Vorlage 1232/2022 
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 20.06.2022  
 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden 
geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum 
Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: 
Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung des diesbezüglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 05.12.2019: 
1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an 
Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, 
nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der 
Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist 
auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar;  
2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren 
Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird; 
3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer 
Quartiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen.  
 
Der Vorhabenträger möchte abweichend vom Einleitungsbeschluss das Grundstück 
anderweitig nutzen. Ein Abriss der Bestandsgebäude und der Neubau eines 
hochverdichteten Büro- und Dienstleistungsstandortes mit Hotel- und Wohnnutzungen sind 
somit nicht mehr geplant. Dies hat der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung nochmals 
deutlich kommuniziert. Stattdessen sollen die bestehenden Gebäude der Liegenschaft 
erhalten werden und im Rahmen der erfolgreichen Vermietung des Objekts an eine Behörde 
der Bestand brandschutztechnisch ertüchtigt, modernisiert und einer ressourcensparenden 
und nachhaltigen Folgenutzung zugeführt werden. Die Verwaltung steht der neuen Nutzung 
positiv gegenüber. 
Ergänzend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein 
grundstücksumlaufender Sicherheitszaun errichtet werden
. Die Positionierung und Kubatur 
des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist eingebunden. 
Die Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat ist für den 06.09.2022 geplant.  
 
Als separates Vorhaben ist auf einem Teilgrundstück an der Barthelstraße ein Wohnhaus 
geplant. Im Rahmen der zukünftig zentralen Erschließung (Zu-/Ausfahrt) an der Inneren 
Kanalstraße werden Ziel- und Quellverkehre zukünftig aus dem Wohngebiet herausgehalten.  
 
Die planungsrechtliche Beurteilung für die Neubauten erfolgt dann nach den bestehenden 
Fluchtlinienplänen 473, 906 und 920 in Verbindung mit § 34 BauGB.    
Anlage 3

Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass im Bereich eines Vorhaben- und 
Erschließungsplans (VEP) keine Veränderungssperre erlassen werden kann. Dies ergibt sich 
aus § 12 Abs. 3 BauGB, nach dem die §§ 14 (Veränderungssperre) und 15 BauGB 
(Zurückstellung von Baugesuchen) nicht anzuwenden sind. Eine gleichwohl beschlossene 
Veränderungssperre wäre wegen fehlender Rechtsgrundlage unwirksam (OVG NWR-Urteil 
vom 19.09.2005).

Anlage 2- Auszug aus dem BP der BV 4 20.06.2022 - Vorlage 1232_2022

3424 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 21.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 20.06.2022  
öffentlich 
10.3 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 
1232/2022 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen: 
 
Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver-
fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal-
straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe-
züglichen Beschlusses des  Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 
1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an 
Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd-
lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel-
straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine 
Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar;  
2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren 
Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 
3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar-
tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 
3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers-
garage auf dem Gebiet zu sondieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 21.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 20.06.2022  
öffentlich 
10.3.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 
AN/1206/2022 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver-
fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal-
straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe-
züglichen Beschlusses des  Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 
4. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an 
Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd-
lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel-
straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine 
Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar;  
5. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren 
Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 
3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar-
tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 
6. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers-
garage auf dem Gebiet zu sondieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2022 
Freigabedatum 01.06.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener 
Bebauungsplan)  
Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) am 05.12.2019 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd-
lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in 
Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzu-
heben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.  
 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Vorhabenträgerin M.S.C. Objekt Köln II GmbH (inzwischen: 7280 Köln GmbH) beabsichtigte auf 
dem Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskol-
legs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld einen Büro- und Dienstleistungs-
standort, Hotelnutzung sowie untergeordnet Wohnen zu realisieren. Die bestehenden Gebäude soll-
ten abgerissen werden. 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hatte die Vorhabenträ-
gerin einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan nach § 12 BauGB gestellt. Der Stadtentwicklungssauschuss hatte am 05.12.2019 die 
Einleitung des Verfahrens beschlossen.  
 
Mit Schreiben vom 03.02.2022 bittet die Vorhabenträgerin die Verwaltung nun, das eingeleitete Be-
bauungsplanverfahren einzustellen.  
 
Die bestehenden Gebäude der Liegenschaft sollen erhalten werden. Im Rahmen der Vermietung des 
Objekts wird der Bestand saniert, modernisiert und einer ressourcensparenden und nachhaltigen Fol-
genutzung zugeführt. In den Bestandsgebäuden ist Büronutzung und eine Kantine geplant. Ergän-
zend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein grundstücksumlaufender Si-
cherheitszaun für die Grundstücke Weinsbergstraße 70 und Barthelstraße 75 errichtet werden. Die 
Positionierung des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist einge-
bunden. Ursprünglich war vorgesehen, das Parkhaus an der Ecke Innere Kanalstra-
ße/Weinsbergstraße zu errichten. Entsprechende Bauanträge sind bei der Verwaltung eingegangen.  
 
Aus diesem Grund soll mit dieser Beschlussvorlage der am 05.12.2019 gefasste Beschluss über die 
Einleitung des Verfahrens aufgehoben werden und das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden.  
 
Anlage

Anlage 1 Geltungsbereich

397 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes
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Beratungsverlauf (2)

20.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1232/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.06.2022
Erstellt
08.04.2022 14:09