1232/2022
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 3- Stellungnahme der Verwaltung
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Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Vorlage 1232/2022 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 20.06.2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbezüglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird; 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Der Vorhabenträger möchte abweichend vom Einleitungsbeschluss das Grundstück anderweitig nutzen. Ein Abriss der Bestandsgebäude und der Neubau eines hochverdichteten Büro- und Dienstleistungsstandortes mit Hotel- und Wohnnutzungen sind somit nicht mehr geplant. Dies hat der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung nochmals deutlich kommuniziert. Stattdessen sollen die bestehenden Gebäude der Liegenschaft erhalten werden und im Rahmen der erfolgreichen Vermietung des Objekts an eine Behörde der Bestand brandschutztechnisch ertüchtigt, modernisiert und einer ressourcensparenden und nachhaltigen Folgenutzung zugeführt werden. Die Verwaltung steht der neuen Nutzung positiv gegenüber. Ergänzend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein grundstücksumlaufender Sicherheitszaun errichtet werden . Die Positionierung und Kubatur des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist eingebunden. Die Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat ist für den 06.09.2022 geplant. Als separates Vorhaben ist auf einem Teilgrundstück an der Barthelstraße ein Wohnhaus geplant. Im Rahmen der zukünftig zentralen Erschließung (Zu-/Ausfahrt) an der Inneren Kanalstraße werden Ziel- und Quellverkehre zukünftig aus dem Wohngebiet herausgehalten. Die planungsrechtliche Beurteilung für die Neubauten erfolgt dann nach den bestehenden Fluchtlinienplänen 473, 906 und 920 in Verbindung mit § 34 BauGB. Anlage 3 Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) keine Veränderungssperre erlassen werden kann. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 BauGB, nach dem die §§ 14 (Veränderungssperre) und 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) nicht anzuwenden sind. Eine gleichwohl beschlossene Veränderungssperre wäre wegen fehlender Rechtsgrundlage unwirksam (OVG NWR-Urteil vom 19.09.2005).
Anlage 2- Auszug aus dem BP der BV 4 20.06.2022 - Vorlage 1232_2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 21.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.06.2022 öffentlich 10.3 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 1232/2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver- fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal- straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe- züglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel- straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar- tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers- garage auf dem Gebiet zu sondieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 21.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.06.2022 öffentlich 10.3.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 AN/1206/2022 Beschluss Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver- fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal- straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe- züglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 4. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel- straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 5. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar- tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 6. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers- garage auf dem Gebiet zu sondieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 1232/2022 Freigabedatum 01.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 05.12.2019 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzu- heben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vorhabenträgerin M.S.C. Objekt Köln II GmbH (inzwischen: 7280 Köln GmbH) beabsichtigte auf dem Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskol- legs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld einen Büro- und Dienstleistungs- standort, Hotelnutzung sowie untergeordnet Wohnen zu realisieren. Die bestehenden Gebäude soll- ten abgerissen werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hatte die Vorhabenträ- gerin einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan nach § 12 BauGB gestellt. Der Stadtentwicklungssauschuss hatte am 05.12.2019 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Mit Schreiben vom 03.02.2022 bittet die Vorhabenträgerin die Verwaltung nun, das eingeleitete Be- bauungsplanverfahren einzustellen. Die bestehenden Gebäude der Liegenschaft sollen erhalten werden. Im Rahmen der Vermietung des Objekts wird der Bestand saniert, modernisiert und einer ressourcensparenden und nachhaltigen Fol- genutzung zugeführt. In den Bestandsgebäuden ist Büronutzung und eine Kantine geplant. Ergän- zend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein grundstücksumlaufender Si- cherheitszaun für die Grundstücke Weinsbergstraße 70 und Barthelstraße 75 errichtet werden. Die Positionierung des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist einge- bunden. Ursprünglich war vorgesehen, das Parkhaus an der Ecke Innere Kanalstra- ße/Weinsbergstraße zu errichten. Entsprechende Bauanträge sind bei der Verwaltung eingegangen. Aus diesem Grund soll mit dieser Beschlussvorlage der am 05.12.2019 gefasste Beschluss über die Einleitung des Verfahrens aufgehoben werden und das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. Anlage
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes :HLQsEHUJVWUDH,QQHUH.DQDOVWUDH LQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1232/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 14:09