1232/2022
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Rhei Sa
Vorlagen-Nummer
1232/2022
Stand: 29.08.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Sondersitzung Stadtentwicklungsausschuss:
11.1 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorha-
benbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße /Innere Kanalstraße in
Köln-Ehrenfeld
1232/2022
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett):
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Bauge -setz-
buch (BauGB) am 05.12.2019 gefassten Einleitungsbeschluss für das Be -bauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Ka-
nalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich
der Barthelstraße in Köln -Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in
Köln-Ehrenfeld – aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung folgendes Vorgehen
nach der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens:
a) Für die Baumaßnahmen, die im Rahmen der anvisierten Mietnutzung geplant
wurden, sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates ve rbindlich zu überneh-
men.
b) Für die Tiefgarage ist ein Sockelgeschoss vorzusehen, dass den Sicherheitsbe-
stimmungen des Mieters entspricht. Dadurch soll vom Sicher -heitszaun an dieser
Stelle abgesehen werden.
c) Die Bäume auf der Inneren Kanalstraße und d er Weinsbergstraße sind zu erhal-
ten und dürfen nicht aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden.
d) Die Bäume auf dem Grundstück sind möglichst zu erhalten.
e) Die Verkehrsführung auf und vom Gelände soll zeitnah der BV 4 und dem Ver-
kehrsausschuss vorgeleg t werden.
f) Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig vor Beendigung des derzeit in Rede ste-
henden Mietverhältnisses die städtebauliche Planung für das Areal gemeinsam mit
2
dem Eigentümer anzugehen, sodass eine Weiterentwicklung des Grundstücks nach
Ablauf des Mietverhältnisses angegangen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der SPD -Fraktion und bei Enthaltung der VOLT -Fraktion mehrheit-
lich zugestimmt.
Sachstand August 2025
Die Bekanntmachung der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses ist am 16.11.2022 im Amts-
blatt erfolgt.
Die Bauanträge wurden mittlerweile genehmigt.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Beschlussvorlage Ausschuss
3083 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 1232/2022 Freigabedatum 01.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 05.12.2019 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzu- heben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vorhabenträgerin M.S.C. Objekt Köln II GmbH (inzwischen: 7280 Köln GmbH) beabsichtigte auf dem Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskol- legs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld einen Büro- und Dienstleistungs- standort, Hotelnutzung sowie untergeordnet Wohnen zu realisieren. Die bestehenden Gebäude soll- ten abgerissen werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hatte die Vorhabenträ- gerin einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan nach § 12 BauGB gestellt. Der Stadtentwicklungssauschuss hatte am 05.12.2019 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Mit Schreiben vom 03.02.2022 bittet die Vorhabenträgerin die Verwaltung nun, das eingeleitete Be- bauungsplanverfahren einzustellen. Die bestehenden Gebäude der Liegenschaft sollen erhalten werden. Im Rahmen der Vermietung des Objekts wird der Bestand saniert, modernisiert und einer ressourcensparenden und nachhaltigen Fol- genutzung zugeführt. In den Bestandsgebäuden ist Büronutzung und eine Kantine geplant. Ergän- zend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein grundstücksumlaufender Si- cherheitszaun für die Grundstücke Weinsbergstraße 70 und Barthelstraße 75 errichtet werden. Die Positionierung des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist einge- bunden. Ursprünglich war vorgesehen, das Parkhaus an der Ecke Innere Kanalstra- ße/Weinsbergstraße zu errichten. Entsprechende Bauanträge sind bei der Verwaltung eingegangen. Aus diesem Grund soll mit dieser Beschlussvorlage der am 05.12.2019 gefasste Beschluss über die Einleitung des Verfahrens aufgehoben werden und das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. Anlage
Anlage 3- Stellungnahme der Verwaltung
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Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Vorlage 1232/2022 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 20.06.2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbezüglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird; 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, der Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Der Vorhabenträger möchte abweichend vom Einleitungsbeschluss das Grundstück anderweitig nutzen. Ein Abriss der Bestandsgebäude und der Neubau eines hochverdichteten Büro- und Dienstleistungsstandortes mit Hotel- und Wohnnutzungen sind somit nicht mehr geplant. Dies hat der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung nochmals deutlich kommuniziert. Stattdessen sollen die bestehenden Gebäude der Liegenschaft erhalten werden und im Rahmen der erfolgreichen Vermietung des Objekts an eine Behörde der Bestand brandschutztechnisch ertüchtigt, modernisiert und einer ressourcensparenden und nachhaltigen Folgenutzung zugeführt werden. Die Verwaltung steht der neuen Nutzung positiv gegenüber. Ergänzend sollen als Neubauten ein Parkhaus mit einer Wachanlage und ein grundstücksumlaufender Sicherheitszaun errichtet werden . Die Positionierung und Kubatur des Parkhauses befindet sich noch in Abstimmung, der Gestaltungsbeirat ist eingebunden. Die Wiedervorlage im Gestaltungsbeirat ist für den 06.09.2022 geplant. Als separates Vorhaben ist auf einem Teilgrundstück an der Barthelstraße ein Wohnhaus geplant. Im Rahmen der zukünftig zentralen Erschließung (Zu-/Ausfahrt) an der Inneren Kanalstraße werden Ziel- und Quellverkehre zukünftig aus dem Wohngebiet herausgehalten. Die planungsrechtliche Beurteilung für die Neubauten erfolgt dann nach den bestehenden Fluchtlinienplänen 473, 906 und 920 in Verbindung mit § 34 BauGB. Anlage 3 Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) keine Veränderungssperre erlassen werden kann. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 3 BauGB, nach dem die §§ 14 (Veränderungssperre) und 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) nicht anzuwenden sind. Eine gleichwohl beschlossene Veränderungssperre wäre wegen fehlender Rechtsgrundlage unwirksam (OVG NWR-Urteil vom 19.09.2005).
Anlage 1 Geltungsbereich
397 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes :HLQsEHUJVWUDH,QQHUH.DQDOVWUDH LQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 2- Auszug aus dem BP der BV 4 20.06.2022 - Vorlage 1232_2022
3424 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 21.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.06.2022 öffentlich 10.3 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 1232/2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver- fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal- straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe- züglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 1. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel- straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 2. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar- tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers- garage auf dem Gebiet zu sondieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 21.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.06.2022 öffentlich 10.3.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.3 AN/1206/2022 Beschluss Die BV Ehrenfeld lehnt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanver- fahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanal- straße in Köln-Ehrenfeld“ ab und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des diesbe- züglichen Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2019: 4. mit dem Vorhabenträger erneut zu verhandeln mit dem Ziel, einen größeren Anteil an Wohnungsbau (Zielgröße 60%) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nörd- lich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthel- straße in Köln-Ehrenfeld, inklusive Mobilitätskonzept, zu realisieren. Dabei ist auch eine Ausdehnung der Höhenvorgaben vorstellbar; 5. bei den Verhandlungen zu beachten, dass die städtebauliche Figur entlang der Inneren Kanalstraße (Gebäudekante) in die Flucht des nördlichen Gebäudes zurückversetzt wird. 3. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quar- tiersgarage auf dem Gebiet zu sondieren; 6. zudem mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten eines Schulbaus und einer Quartiers- garage auf dem Gebiet zu sondieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 Auszug BP 11.1 SoSi SteA 29.09.2022
8063 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 04.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.09.2022 öffentlich Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU- Fraktion betreffend " TOP 11.1. Vorlagennr.: 1232/2022, Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld" AN/1721/2022 Die Fraktion VOLT stellt vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt klar, dass sie nicht an dem vorliegenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion beteiligt ist. 1. Die SPD-Fraktion meldet während der Behandlung des Tagesordnungspunktes mündlich Beratungsbedarf für die Verwaltungsvorlage (Vorlage 1232/2022) und den vorliegenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Ergänzungsantrag fett) an: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung folgendes Vorge- hen nach der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens: a) Für die Baumaßnahmen, die im Rahmen der anvisierten Mietnutzung ge- plant wurden, sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates verbind- lich zu übernehmen. b) Für die Tiefgarage ist ein Sockelgeschoss vorzusehen, dass den Sicher- heitsbestimmungen des Mieters entspricht. Dadurch soll vom Sicher- heitszaun an dieser Stelle abgesehen werden. c) Die Bäume auf der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße sind zu erhalten und dürfen nicht aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden. d) Die Bäume auf dem Grundstück sind möglichst zu erhalten. e) Die Verkehrsführung auf und vom Gelände soll zeitnah der BV 4 und dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. f) Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig vor Beendigung des derzeit in Rede stehenden Mietverhältnisses die städtebauliche Planung für das Areal gemeinsam mit dem Eigentümer anzugehen, sodass eine Weiter- entwicklung des Grundstücks nach Ablauf des Mietverhältnisses ange- gangen werden kann. Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Beratungsbedarf der SPD-Fraktion abstimmen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der SPD-Fraktion, bei keiner Enthal- tung mehrheitlich abgelehnt. 2. Die Gruppe KLIMA FREUNDE beantragt während der Behandlung des Tages- ordnungspunktes mündlich den vorliegenden Ergänzungsantrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt (fett/ durchgestri- chen) zu ändern: Beschluss über den geänderten Ergänzungsantrag Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung folgendes Vorgehen nach der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens: a) Für die Baumaßnahmen, die im Rahmen der anvisierten Mietnutzung geplant wurden, sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates verbindlich zu über- nehmen. b) Für die Tiefgarage ist ein Sockelgeschoss vorzusehen, dass den Sicherheits- bestimmungen des Mieters entspricht. Dadurch soll vom Sicherheitszaun an dieser Stelle abgesehen werden. c) Die Bäume auf der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße sind zu er- halten und dürfen nicht aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden. d) Die Bäume auf dem Grundstück sind möglichst zu erhalten. e) Die Verkehrsführung auf und vom Gelände soll zeitnah der BV 4 und dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. f) Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig vor Beendigung des derzeit in Rede stehenden Mietverhältnisses die städtebauliche Planung für das Areal ge- meinsam mit dem Eigentümer anzugehen, sodass eine Weiterentwicklung des Grundstücks nach Ablauf des Mietverhältnisses angegangen werden kann. Die Ausschussvorsitzende lässt sodann über den mündlich gestellten geänderten Ergänzungsantrag der Gruppe KLIMA FREUNDE abstimmen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion VOLT mehrheitlich abgelehnt. Hinweis: Die Gruppe KLIMA FREUNDE ist an der Abstimmung nicht beteiligt. 3. Die SPD-Fraktion beantragt während der Behandlung des Tagesordnungspunk- tes mündlich sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.06.2022 anzuschließen. Die Ausschussvorsitzende lässt sodann über den mündlich gestellten Änderungsan- trag der SPD-Fraktion abstimmen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der VOLT-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. 4. Die Vorsitzende lässt alsdann über den vorliegenden Ergänzungsantrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion und im Folgenden über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Verwal- tungsvorlage wie folgt (fett) zu ergänzen: I Beschluss zum Ergänzungsantrag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung folgendes Vorgehen nach der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planverfahrens: a) Für die Baumaßnahmen, die im Rahmen der anvisierten Mietnutzung ge- plant wurden, sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates verbind- lich zu übernehmen. b) Für die Tiefgarage ist ein Sockelgeschoss vorzusehen, dass den Sicher- heitsbestimmungen des Mieters entspricht. Dadurch soll vom Sicher- heitszaun an dieser Stelle abgesehen werden. c) Die Bäume auf der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße sind zu erhalten und dürfen nicht aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden. d) Die Bäume auf dem Grundstück sind möglichst zu erhalten. e) Die Verkehrsführung auf und vom Gelände soll zeitnah der BV 4 und dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. f) Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig vor Beendigung des derzeit in Rede stehenden Mietverhältnisses die städtebauliche Planung für das Areal gemeinsam mit dem Eigentümer anzugehen, sodass eine Weiter- entwicklung des Grundstücks nach Ablauf des Mietverhältnisses ange- gangen werden kann. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. und der VOLT-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen fett): 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) am 05.12.2019 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Ge- biet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzu- heben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung folgendes Vorgehen nach der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planverfahrens: a) Für die Baumaßnahmen, die im Rahmen der anvisierten Mietnutzung ge- plant wurden, sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates verbind- lich zu übernehmen. b) Für die Tiefgarage ist ein Sockelgeschoss vorzusehen, dass den Sicher- heitsbestimmungen des Mieters entspricht. Dadurch soll vom Sicher- heitszaun an dieser Stelle abgesehen werden. c) Die Bäume auf der Inneren Kanalstraße und der Weinsbergstraße sind zu erhalten und dürfen nicht aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden. d) Die Bäume auf dem Grundstück sind möglichst zu erhalten. e) Die Verkehrsführung auf und vom Gelände soll zeitnah der BV 4 und dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. f) Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig vor Beendigung des derzeit in Rede stehenden Mietverhältnisses die städtebauliche Planung für das Areal gemeinsam mit dem Eigentümer anzugehen, sodass eine Weiter- entwicklung des Grundstücks nach Ablauf des Mietverhältnisses ange- gangen werden kann. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der VOLT-Fraktion mehr- heitlich zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weinsbergstraße 70
- Barthelstraße 75
- Innere Kanalstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1232/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 14:09