BV7/132/2025
Zeitplan und Anliegerbeteiligung zur Sanierung des Kanalsystems Bergische Landstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 -
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Informationsvorlage BV
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BV7/132/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Zeitplan und Anliegerbeteiligung zur Sanierung des Kanalsystems Bergische Landstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 04.11.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung um eine detaillierte Sachdarstellung besonders zum Abschnitt 1 der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen im Kanalsystem Bergische Landstraße (LS) (Bild) mit zeitlichem Ablauf, Maßnahmen des Verkehrsmanagements und Informationskonzept für Anwohnende, sowie Verkehrsteilnehmer. Um eine Beantwortung der Anliegerfragen im Rahmen der Sachdarstellung wird gebeten: 1. Rettungsgasse, Rettungsweg: Bei Verengung der Fahrbahn und durch Absperrungen wird Stau erwartet. Wie kann ein Rettungswagen / Feuerwehr durch das Nadelöhr kommen? Was passiert bei Komplettsperrung der Bergischen LS am Wochenende? Was wäre die Alternative? 2. Ist gewährleistet, dass Fußgänger und Radfahrer besonders Kinder sicher durch die Baustelle und den dichten Verkehr über die Straße kommen? Bedarfsampeln fielen bei der vorherigen Baustelle an der Bergischen LS sehr oft aus, so dass eine Überquerung sehr gefährlich war. 3. Fallen über den kompletten Baustellenzeitraum alle Parkplätze an der Bergischen LS weg oder wird gestückelt je nach Bauabschnitt? Welche Alternativen können genutzt werden? (Alternativlosigkeit darf keine Antwort sein lt. unserem Oberbürgermeister) Ist bei einem (temporären) Entfall von Parkplätzen sichergestellt, dass diese nach Beendigung der Baumaßnahmen in vollem Umfang wieder hergestellt werden? 4. Werden Erschütterungen der direkt angrenzenden Wohnungen und Häusern spürbar sein? Können angrenzende Gebäude Beschädigungen bekommen? (Risse etc.) 5. Wie wird gewährleistet, dass der ÖPNV (Schulbusse) pünktlich ankommen? Bei dem morgendlichen Berufsverkehr + Baustelle wird der Bus im Stau stehen und die Schüler kommen nicht mehr pünktlich in die Schule. 6. Finanzierung: Seite 2 Ist beabsichtigt, die Anwohner in irgendeiner Form zur Finanzierung der Maßnahmen (Kanal, Straße) zu belasten, und wenn ja, in welcher Art und Weise. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Antwort zu 1: Die Planung der Verkehrsführung sieht grundsätzlich vor, eine Fahrspur pro Richtung freizuhalten. Dadurch wird die Erreichbarkeit für Rettungswagen und Feuerwehr stets sichergestellt. Eine Komplettsperrung ist für die Maßnahmen der Kanalsanierung nicht vorgesehen. Antwort zu 2: Die verkehrsrechtliche Anordnung durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) umfasst auch die Sicherung des Fuß- und Radverkehrs. Der dauerhaften Funktion der Bedarfsampeln wird höchste Priorität eingeräumt. Provisorische Ampeln werden zukünftig über das öffentliche Stromnetz betrieben, was einen zuverlässigen Betrieb gewährleisten soll. Darüber hinaus wird die Bauleitung täglich die Funktionsweise von den Bedarfssampeln überprüfen. Antwort zu 3: Während der Bauzeit werden die Parkplätze durch die Kanalsanierungsmaßnahme lediglich auf das unbedingt erforderliche Minimum – abhängig vom Bauablauf – eingeschränkt. Der endgültige Ausbau erfolgt durch das Amt für Verkehrsmanagement. Die Planung, einschließlich der zukünftigen Parkplätze, liegt derzeit noch nicht vor, soll jedoch gemäß dem angestrebten Bedarfsbeschluss des Amtes 66 erstellt werden. Antwort zu 4: Erschütterungen lassen sich grundsätzlich bei Baumaßnahmen dieser Größenordnung nicht vollständig vermeiden. Durch den Einsatz geeigneten Baugerätes wird alles unternommen, um Beschädigungen zu vermeiden. Im Vorfeld er folgt eine Beweissicherung der Gebäude, um mögliche Beschädigungen zu dokumentieren und regulieren zu können. Antwort zu 5: Die Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die Baumaßnahme wird auf das erforderliche Minimum reduziert . Der ÖPNV hat selbstverständlich in der verkehrsrechtlichen Genehmigung höchste Priorität. Antwort zu 6: Bei der Kanalbaumaßnahme handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Maßnahme. Dies bedeutet, dass die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung des Kanals durch Abwassergebühren gedeckt werden, die von den Grundstückseigentümern entsprechend ihrem Wasserverbrauch und ihrer Anschlusskapazität zu entrichten sind. Für die Anwohner ergibt sich hieraus, dass keine einmaligen Sonderbeiträge oder Erschließungsbeiträge für den Kanalbau erhoben werden. Vielmehr werden die Kosten dauerhaft durch regelmäßige Gebührenzahlungen in einer allgemeinwohlverträglichen Weise verteilt. Gemäß dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge in Kraft. Ergänzung zum zeitlichen Ablauf und Maßnahmen: Zum Zeitplan kann der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) aus heutiger Sicht folgende Informationen geben, wobei zum jetzigen Zeitpunkt noch offene Seite 3 Punkte Einfluss auf die weitere Planung haben können. Dies betrifft u. a. auch die in der Mail angesprochenen Punkte Baustelleneinrichtung und temporäre Parkplätze. Nachfolgend die aktuelle Grobplanung: Verlegung der Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (Voraussetzung für die Verkehrsgenehmigung) o voraussichtlicher Baustart 09/2025 o voraussichtliches Bauende 08/2026 Kanalbauarbeiten in zwei Bauabschnitten durch SEBD o voraussichtlicher Baustart 09/2026 o voraussichtliches Bauende 10/2029 Im Anschluss sollen die Straßenausbauarbeiten durch Amt 66 ausgeführt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV7/132/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 16.07.2025
- Erstellt
- 16.07.2025 08:36