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BV7/132/2025

Zeitplan und Anliegerbeteiligung zur Sanierung des Kanalsystems Bergische Landstraße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 04.11.2025, TOP 10.4

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

5904 Zeichen

BV7/132/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Zeitplan und Anliegerbeteiligung zur Sanierung des Kanalsystems Bergische 
Landstraße  
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.06.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 7 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 7 04.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung um eine detaillierte 
Sachdarstellung besonders zum Abschnitt 1 der beabsichtigten 
Sanierungsmaßnahmen im Kanalsystem Bergische Landstraße (LS) 
(Bild) mit zeitlichem Ablauf, Maßnahmen des Verkehrsmanagements und 
Informationskonzept für Anwohnende, sowie Verkehrsteilnehmer. 
Um eine Beantwortung der Anliegerfragen im Rahmen der Sachdarstellung wird 
gebeten: 
1. Rettungsgasse, Rettungsweg:  
Bei Verengung der Fahrbahn und durch Absperrungen wird Stau 
erwartet. Wie kann ein Rettungswagen / Feuerwehr durch das Nadelöhr kommen? 
Was passiert bei Komplettsperrung der Bergischen LS am Wochenende? Was wäre 
die Alternative? 
2. Ist gewährleistet, dass Fußgänger und Radfahrer besonders Kinder sicher durch 
die Baustelle und den dichten Verkehr über die Straße kommen? Bedarfsampeln 
fielen bei der vorherigen Baustelle an der Bergischen LS sehr oft aus, so dass eine 
Überquerung sehr gefährlich war. 
3. Fallen über den kompletten Baustellenzeitraum alle Parkplätze an der Bergischen 
LS weg oder wird gestückelt je nach Bauabschnitt? Welche Alternativen können 
genutzt werden? 
(Alternativlosigkeit darf keine Antwort sein lt. unserem Oberbürgermeister) Ist bei 
einem (temporären) Entfall von Parkplätzen sichergestellt, dass diese nach 
Beendigung der Baumaßnahmen in vollem Umfang wieder hergestellt werden? 
4. Werden Erschütterungen der direkt angrenzenden Wohnungen und Häusern 
spürbar sein? 
Können angrenzende Gebäude Beschädigungen bekommen? (Risse etc.) 
5. Wie wird gewährleistet, dass der ÖPNV (Schulbusse) pünktlich ankommen? Bei 
dem morgendlichen Berufsverkehr + Baustelle wird der Bus im Stau stehen und die 
Schüler kommen nicht mehr pünktlich in die Schule. 
6. Finanzierung:

Seite 2 
Ist beabsichtigt, die Anwohner in irgendeiner Form zur Finanzierung der Maßnahmen 
(Kanal, Straße) zu belasten, und wenn ja, in welcher Art und Weise. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit: 
Antwort zu 1: 
Die Planung der Verkehrsführung sieht grundsätzlich vor, eine Fahrspur pro Richtung 
freizuhalten. Dadurch wird die Erreichbarkeit für Rettungswagen und Feuerwehr stets 
sichergestellt. Eine Komplettsperrung ist für die Maßnahmen der Kanalsanierung 
nicht vorgesehen. 
 
Antwort zu 2: 
Die verkehrsrechtliche Anordnung durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) 
umfasst auch die Sicherung des Fuß- und Radverkehrs. Der dauerhaften Funktion der 
Bedarfsampeln wird höchste Priorität eingeräumt. Provisorische Ampeln werden 
zukünftig über das öffentliche Stromnetz betrieben, was einen zuverlässigen Betrieb 
gewährleisten soll. Darüber hinaus wird die Bauleitung täglich die Funktionsweise 
von den Bedarfssampeln überprüfen. 
 
Antwort zu 3: 
Während der Bauzeit werden die Parkplätze durch die Kanalsanierungsmaßnahme 
lediglich auf das unbedingt erforderliche Minimum  – abhängig vom Bauablauf – 
eingeschränkt. Der endgültige Ausbau erfolgt durch das Amt für 
Verkehrsmanagement. Die Planung, einschließlich der zukünftigen Parkplätze, liegt 
derzeit noch nicht vor, soll jedoch gemäß dem angestrebten Bedarfsbeschluss des 
Amtes 66 erstellt werden. 
 
Antwort zu 4: 
Erschütterungen lassen sich grundsätzlich bei Baumaßnahmen dieser Größenordnung 
nicht vollständig vermeiden. Durch den Einsatz geeigneten Baugerätes wird alles 
unternommen, um Beschädigungen zu vermeiden. Im Vorfeld er folgt eine 
Beweissicherung der Gebäude, um mögliche Beschädigungen zu dokumentieren und 
regulieren zu können. 
 
Antwort zu 5: 
Die Beeinträchtigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die 
Baumaßnahme wird auf das erforderliche Minimum reduziert . Der ÖPNV hat 
selbstverständlich in der verkehrsrechtlichen Genehmigung höchste Priorität. 
 
Antwort zu 6: 
 
Bei der Kanalbaumaßnahme handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Maßnahme. 
Dies bedeutet, dass die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung des Kanals durch 
Abwassergebühren gedeckt werden, die von den Grundstückseigentümern 
entsprechend ihrem Wasserverbrauch und ihrer Anschlusskapazität zu entrichten 
sind. Für die Anwohner ergibt sich hieraus, dass keine einmaligen Sonderbeiträge 
oder Erschließungsbeiträge für den Kanalbau erhoben werden. Vielmehr werden die 
Kosten dauerhaft durch regelmäßige Gebührenzahlungen in einer 
allgemeinwohlverträglichen Weise verteilt. Gemäß dem Gesetz zur Abschaffung der 
Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land  Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit 
Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge in Kraft. 
 
Ergänzung zum zeitlichen Ablauf und Maßnahmen: 
 
Zum Zeitplan kann der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) aus heutiger 
Sicht folgende Informationen geben, wobei zum jetzigen Zeitpunkt noch offene

Seite 3 
Punkte Einfluss auf die weitere Planung haben können. Dies betrifft u. a. auch die in 
der Mail angesprochenen Punkte Baustelleneinrichtung und temporäre Parkplätze. 
 
Nachfolgend die aktuelle Grobplanung: 
  
 Verlegung der Versorgungsleitungen durch die Netzgesellschaft Düsseldorf 
mbH (Voraussetzung für die Verkehrsgenehmigung) 
o voraussichtlicher Baustart  09/2025 
o voraussichtliches Bauende  08/2026 
 
 Kanalbauarbeiten in zwei Bauabschnitten durch SEBD  
o voraussichtlicher Baustart  09/2026 
o voraussichtliches Bauende  10/2029 
 
Im Anschluss sollen die Straßenausbauarbeiten durch Amt 66 ausgeführt werden.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 10.4 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
BV7/132/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.07.2025
Erstellt
16.07.2025 08:36