0352/2022
Sachstand B 51n - Ortsumgehung Meschenich
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3172 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664/2 Vorlagen-Nummer 0352/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Sachstand B 51n - Ortsumgehung Meschenich hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.01.2022, TOP 7.2.7 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung unten stehender Fragen. Zuständigkeitshalber wurden die Fragen an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel weitergeleitet. Dieser beantwortet die Fragen wie folgt: Frage 1: „Welcher Teilschritt des Projektes wird aktuell ausgeführt und wann ist sein Ende terminiert?“ Antwort der Verwaltung: Im aktuellen Bauabschnitt ist das Bauwerk 4, Unterführung Meschenicher Weg, bereits fertig gestellt worden. Die Suche nach Kampfmitteln und die archäologischen Arbeiten für die neue Trasse der B51n und deren Bauwerke sind ebenfalls abgeschlossen. Das Bauwerk 5, Überführung der Kreisstraße K15 (Marktweg/Alte Fischenicher Straße) ist vergeben und die Bauausführung vor Ort beginnt in Kürze (Fertigstellung Anfang 2023). Frage 2: „Welcher Teilschritt folgt als nächstes und wann soll er beginnen?“ Antwort der Verwaltung: In diesem Jahr ist der Baubeginn folgender Maßnahmen vorgesehen: Neubau von Bauwerk 3 (Überführung der B51 alt) und Bauwerk 6 (Überführung K 27/Am Kölnberg) sowie Bau der neuen Trasse B 51n (mit provisorischem Anschluss B 51,alt an B 51,neu). Frage 3: „Befindet sich der Bau der Ortsumgehung im vorgesehenen Zeitplan oder gibt es Verzögerungen? Wenn ja, warum?“ Antwort der Verwaltung: Die Zeitplanung ergibt sich aus der Bauvorbereitung (Kompensationsverpflichtungen vor, während und nach der Bauumsetzung, Ausführungsunterlagen in der Reihenfolge von mehreren Bauabschnit- ten, Bauwerksentwurfsunterlagen, Baustellenverkehrsführungen/Umleitungen, Sicherstellung der Fi- nanzierung mit Kostenfortschreibungen über die bauzeitliche Abwicklung, archäologische Untersu- chungen, Kampfmittelräumung, Grunderwerb, Entschädigungsfeststellungen, Leitungsverlegungen, usw.). 2 Verzögerungen sind nicht bekannt. Frage 4: „Sind alle Entscheidungen hinsichtlich der finalen Fertigstellung des Gesamtprojektes getroffen oder stehen noch Entscheidungen aus?“ Antwort der Verwaltung: Mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das Baurecht vor. Frage 5: „Wie sieht der Zeit-Maßnahmen-Plan für die verbleibenden Projekt-Teilschritte aus?“ Antwort der Verwaltung: Mit dem 1. Bauabschnitt wird die B 51n provisorisch angeschlossen und kann unter Verkehr gehen. Die Fertigstellung ist für ca. Ende 2023/Anfang 2024 geplant. Im Anschluss daran erfolgt der 2. Bau- abschnitt, der südliche Anschluss der BAB 553, inklusive Bauwerk 2 / 2a (Überführung L150) und Bauwerk 1 (Unterführung Wirtschaftsweg unter L 150). Für diesen Bauabschnitt muss noch die Aus- führungsplanung mittels Vergabeverordnung-Verfahren hergestellt werden. Idealerweise könnte bei einem reibungslosen Ablauf ein Bau ab ca. Mitte 2023 bis ca. Mitte 2026 realisiert werden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0352/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 28.01.2022 17:05